Das Beste vom Bodensee „Fisch“ und „Vegetarisch“

Genuss pur – bodenständig und raffiniert. Neues aus der Reihe „Das Beste vom Bodensee“: Im Südverlag erscheinen im April die Themenkochbücher „Fisch“ und „Vegetarisch“

Es wird ein Genussfrühling für alle leidenschaftlichen Esser, Hobbyköche und Fans der feinen regionalen Küche: Der Südverlag setzt seine kulinarische Reihe „Das Beste vom Bodensee“ nach „Küche und Lebensart“ mit den Titeln „Fisch“ und „Vegetarisch“ fort. Christiane Leesker (Text/Gestaltung) und Vanessa Jansen (Fotos) servieren einen Augen­ und Gaumenschmaus und werden dabei von Köchen aus der Region kreativ unterstützt. Diese haben ihre Rezeptgeheimnisse preisgegeben und sich auch beim Kochen über die Schulter schauen lassen. Jedes Buch enthält 24 Rezepte – mal bodenständig, mal raffiniert.

Unterschiedlichste regionale Einflüsse: Fischrezepte in kulinarischer Vielfalt

Die Vielfalt der Küche rund um den Bodensee spiegelt „Das Beste vom Bodensee – Fisch“ kulinarisch wider. Hier treffen badische, schwäbische, bayerische, österreichische und schweizerische Einflüsse aufeinander und beglücken Genießer sowohl mit inspirierenden als auch klassischen Rezeptideen. Die Lachsforelle bettet sich da auf Mangold, begleitet vom Bodensee­Krebsschaum, der Hecht badische Art wird in einer Speck­Sahne­Sauce geschmort und der Zander kommt mal mit Rotwurstkruste, mal als Zanderknusperle mit Bärlauchdip auf den Teller. Auch die Felchen­Variationen überzeugen als Matjes, geräuchert und mit Felchenkaviar oder als Aufstrich, mit dreierlei Blumenkohl und Kapern. Vom Hecht gibt es z. B. Leber auf Rührei mit Kürbiskernen und Kürbiskernöl“, eine Senf­Dill­Soße begleitet die Brielbach­Krebse und Eglifilets serviert man hier mal mit Mandelbutter und Frühlingslauch, mal mit Mais, Vogelmiere und Speck …

Deftig, experimentell und vegetarisch – die „Höri­Bülle“ als zarte Versuchung

Dass vegetarische Küche alles andere als langweilig ist, hat sich ja schon vor langer Zeit herumgesprochen. Wie groß die Vielfalt sein kann, das zeigen Leesker und Jansen in „Das Beste vom Bodensee – Vegetarisch“. Ob Kräuterseitlinge mit gebratenem Serviettenknödel, Frischkäseterrine, natürlich Kässpätzle mit Röstzwiebeln oder eine Kaltschale vom Hörigemüse … Wem der Begriff „Höri“ nichts sagen sollte: Höri heißt eine Bodensee­Halbinsel und auf ihr wächst so einiges, vor allem aber die Höri­Bülle, eine besonders zart schmeckende rote Zwiebel. Natürlich dürfen auch selbst gemachte Nüdele nicht fehlen, hier werden sie z. B. mit Kirschtomaten, Ziegenkäse und Rosmarin gereicht. Und auch die Maultaschen kommen zu ihrem Recht, gefüllt mit Mangold, dazu Bergkäse und Salbeibutter. Der Bodensee­Riesling gibt dem Graupen­Risotto mit Kürbis den letzten Pfiff und das Reichenauer Gemüsegulasch mit geräuchertem Tofu und Kartoffel­RosmarinSpätzle sollte man unbedingt auch probieren … so wie alle anderen Rezeptideen auch.

Über die Autorinnen:

Christiane Leesker und Vanessa Jansen arbeiten seit vier Jahren Tür an Tür in einer Ateliergemeinschaft. Als Team haben sie bereits verschiedene Koch­ und Backbücher realisiert. Dafür reisen die Grafikerin/Autorin und die Fotografin gemeinsam in andere Regionen und Länder, schnuppern in immer neue Küchen hinein, lernen Köche und ihre Kniffe kennen und halten alles in zauberhaften Fotos und stimmungsvollen Texten fest.

Link zu den Bücher bei Amazon:

Das Beste vom Bodensee – Fisch
Das Beste vom Bodensee – vegetarisch

Zahlungserinnerung und Mahnung – konsequent aber mit Gefühl

Wer von uns kennt das nicht? Die zu zahlenden Rechnungen sind höher, als das zur Verfügung stehende Guthaben …

Das geht aber nicht nur uns so. Bei Euren Gästen wurde die letzte Familienfeier doch etwas teurer, als ursprünglich geplant, oder der Firmenkunde hat gerade selbst knappe Kassen. Und dann geht das Warten auf das Geld los.

Wie reagieren Sie nun richtig auf einen Zahlungsausfall?

Die Zahlungserinnerung

Hat ein Gast im hektischen Alltag die Zahlung einer Rechnung versäumt, setzen Sie zunächst eine einfache Zahlungserinnerung bzw. ein kaufmännisches Mahnschreiben in einem höflichen Ton auf. Darin erinnern Sie ihn an die noch offene Geldforderung. Geben Sie die Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und den offenen Betrag in der Zahlungserinnerung an, damit der Empfänger das Schreiben zuordnen kann. Vermeiden Sie es außerdem Mahnungen durchzunummerieren. Sie suggerieren sonst, dass der Gast noch bis zum dritten Schreiben warten kann, bis er wirklich zahlen muss.
Nennen Sie im Brief außerdem eine Zahlungsfrist von sieben bis zehn Tagen als Kalendertag. (Beispiel: „Bitte zahlen Sie bis spätestens zum 11.03.2015…“) Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Geld überwiesen, ist Ihr Gast in Verzug.

Trotz der Zahlungserinnerung wurde keine Überweisung getätigt?

Zahlt der Gast nach der ersten Zahlungserinnerung nicht, verschicken Sie direkt ein zweites kaufmännisches Mahnschreiben. Machen Sie Ihre Ernsthaftigkeit deutlich, indem Sie keine Zeit verstreichen lassen. Haben Sie den Gast bereits in der ersten Zahlungserinnerung in Verzug gesetzt, können Sie im zweiten Schreiben gegebenenfalls Verzugszinsen berechnen und moderate Mahnkosten von drei bis fünf Euro ansetzen.
Verzugszinsen sind wie folgt geregelt:

  • Verbraucher 5% über dem Basiszinssatz
  • Geschäftskunden, öffentliche Auftraggeber 9% über dem Basiszinssatz

Im Gegensatz zum Verbraucher setzt der Verzug bei Geschäftskunden und öffentlichen Auftraggebern automatisch 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ein. Eine Mahnung müssen Sie daher nicht verfassen, um sie in Verzug zu setzen.

Konsequenzen ankündigen und umsetzen

Weisen Sie im zweiten kaufmännischen Mahnschreiben auf konkrete Konsequenzen hin, drohen Sie jedoch nichts an! Mögliche Folgen sind zum Beispiel ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim Amtsgericht, die Einschaltung eines Anwalts oder die Beauftragung eines Inkassounternehmens. Setzen Sie eine erneute Frist von zehn Tagen als Kalendertag, achten Sie auf die Zuordenbarkeit und verschicken Sie den Brief. Erfolgt keine Zahlung, setzen Sie eine Ihrer Ankündigung um.

Richtig mahnen heißt individuell mahnen

Entgegen der gängigen Meinung ist das Versenden von drei kaufmännischen Mahnungen an den Gast nicht verpflichtend. Ist die Rechnung korrekt gestellt worden, müssen Sie noch nicht einmal eine kaufmännische Mahnung aufsetzen.
Entscheiden Sie individuell, mit welcher Dringlichkeit Sie Ihren Gast oder Geschäftskunden ansprechen wollen. Wie gut ist Ihre Beziehung zur jeweiligen Person? Macht es womöglich sogar mehr Sinn kurz anzurufen und zu fragen, ob die Zahlung übersehen wurde? Lassen Sie sich im Telefonat jedoch ein konkretes Datum nennen, bis wann bezahlt werden kann.
Je länger Sie die Sache hinziehen, desto eher glaubt der Gast, er könnte Sie mit ein wenig Widerstand von einer weiteren Verfolgung der Geldforderung abbringen. Reagieren Sie daher richtig, indem Sie konsequent und zügig mahnen. So erreichen Sie mehr als mit ausfallend formulierten Briefen.

Konsequenzen: Beauftragung eines Inkassounternehmens

Entscheidet sich der Schuldner weiterhin die Zahlung zu verweigern, können Sie jetzt ein Inkassobüro beauftragen. Greifen Sie auf unseren Erfahrungsschatz zurück, nutzen Sie uns als Puffer zwischen Ihnen und einem komplizierten Gast oder lagern Sie das außergerichtliche Mahnverfahren komplett aus. Profitieren Sie zum Beispiel von der Möglichkeit eine kaufmännische Mahnung über einen Inkassodienstleister, aber mit dem eigenen Logo versehen, versenden zu lassen.
Straetus ist das offiziell kooperierende Inkassounternehmen des DEHOGA Nordrhein und des DEHOGA Baden-Württemberg. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Forderungsmanagement in der Gastronomie und Hotellerie.

Homepage: www.straetus.de
Mail: info@straetus.de
Ansprechpartner: Thomas Kunisch
Adresse: Siegburger Str. 233, 50679 Köln

Vom Uhren-Concierge bis zur Goldfischvermietung

Hotel-Unterhaltung der besonderen Art

(lifePR) (Bottighofen, 17.03.2016) Es sind außergewöhnliche Erlebnisse, die das Reisen ausmachen. Ob Badeurlaub, Aktivreise oder Städtetrip: Jeder möchte mit besonders spektakulären Erlebnissen und neuen Erfahrungen im Gepäck zurückkehren. Auch viele Hotels bieten ihren Gästen inzwischen weit mehr als nur eine Schlafmöglichkeit. Der Kreativität der Hoteliers sind dabei keine Grenzen gesetzt. HolidayCheck, das größte Reisebewertungsportal im deutschsprachigen Raum, hat sich auf die Suche nach ausgefallenen Services und Unterhaltungsangeboten in Hotels gemacht.

Tierischer Concierge in Kanada

Im Hotel Fairmont Vancouver werden Gäste von Mavis und Beau begrüßt – einem schwarzen und einem goldenen Labrador. Die beiden Halbgeschwister werden im Hotel eingesetzt, um Gäste bei ausgiebigen Spaziergängen zu begleiten und ihnen den Aufenthalt so heimisch wie möglich zu gestalten. Die Fairmont Hotels & Resorts bieten diesen tierischen Service in weiteren acht ihrer Hotels weltweit. Mit den „Hundebotschaftern“ können Gäste sogar über persönliche E-Mail-Adressen Kontakt aufnehmen. Mavis erreicht man beispielsweise unter mavisthedog@fairmont.com.

Goldfischvermietung im Big Apple

Gäste des luxuriösen Boutique Hotels Soho Grand in New York City können sich für die Dauer ihres Aufenthalts einen Goldfisch leihen. Begründet ist dieser Service in der Anzahl an Alleinreisenden. Damit sie sich in der Großstadt nicht einsam fühlen und bei der Ankunft im Zimmer jemand auf sie wartet, stellt das Soho Grand Hotel ihnen einen Fisch zur Verfügung. Es wird dem Goldfisch als Haustier viel Positives nachgesagt: Er beruhigt sein Umfeld, ist hübsch anzusehen und kann sogar als Einschlafhilfe dienen.

Meerjungfrau für einen Tag

„Mermaiding“, also Meerjungfrauenschwimmen, erfreut sich immer größerer Beliebtheit und findet in Form von speziellen Kursen Einzug in die Angebote internationaler Hotels. Auch Gäste des Kempinski Hotel & Residences Palm Jumeirah in Dubai können sich dem Trend anschließen und sich eine Flosse ausleihen. Neben der Teilnahme an einem Einführungskurs bietet das Hotel auch die Möglichkeit einer Hochzeit im Meerjungfrauenkostüm sowie professionelle Fotoshootings mit zehn verschiedenen Unterwasser-Outfits an.

Münzenwäsche als Markenzeichen

Das historische Hotel The Westin St. Francis am Union Square in San Francisco bietet seinen Kunden sogenanntes „Clean Money“ an. Seit 1938 wäscht das Hotel jährlich Münzen im Wert von 500.000 US-Dollar. Ursprünglich eingeführt wurde dieser außergewöhnliche Service um zu verhindern, dass sich Frauen ihre weißen Handschuhe mit unsauberen Münzen beschmutzen. Inzwischen gilt er als echtes Markenzeichen und auch heute noch nehmen sowohl männliche als auch weibliche Gäste diese besondere Dienstleistung gerne in Anspruch.

Maya-Düfte vom Seifen-Concierge

Ein besonderes Gefühl der Reinheit erleben Gäste des Viceroy Riviera Maya in Mexiko. Im 5-Sterne Resort bietet ein spezieller Seifen-Concierge eine umfangreiche und individuelle Beratung an. Gleich nach der Ankunft werden Urlaubern Seifensorten mit verschiedensten Duftnoten vorgestellt. Anschließend wird eine individuelle Mischung für die Zeit ihres Aufenthalts kreiert. Der Seifen-Concierge folgt dabei antiken Traditionen: Die Düfte nach Pfirsich, Schokolade oder Rosmarin basieren auf Rezepturen der mexikanischen Hochkultur der Maya und sind aus biologischen Zutaten hergestellt.

Luxusuhren nach Wunsch

Seit Jahrhunderten ist die Schweiz in aller Welt für ihre hochwertigen Uhren bekannt. Passend dazu beschäftigt das Hotel Le Richmond am Genfer See einen speziellen „Uhren Concierge“, der sich um die persönlichen Uhrenwünsche der Gäste kümmert. Kein Traum soll im „Uhrenland“ unerfüllt bleiben. So arrangiert der Concierge jederzeit Besuche in den verschiedenen Uhrenmanufakturen. Ob Vacheron Constantin, Roger Dubuis oder Franck Muller, den Wünschen und dem Geldbeutel sind hier keine Grenzen gesetzt

Zirkus-Feeling in Griechenland

An Tennis, Golf und Wasserski können Gäste sich in vielen Hotels probieren. Im Club Med Gregolimano auf der griechischen Insel Euböa haben sie die Möglichkeit, ihre akrobatischen Talente am Trapez ausleben. Eine außergewöhnliche Option für sportliche Urlauber, sich aktiv zu betätigen und dabei auch noch Spaß zu haben. Das 4-Sterne Club Resort bietet Fans des Fliegenden Trapezes persönliche Trainings in der hoteleigenen Sportschule an. Dabei sind wagemutige Anfänger ebenso willkommen wie fortgeschrittene Trapezkünstler.

Honigbienen über den Dächern von Québec

Das Hotel The Fairmont Chateau Frontenac im französischsprachigen Teil Kanadas bietet nicht nur 611 Zimmer für Reisende, sondern auch Platz für 70.000 Honigbienen. Diese leben in „Bienenhotels“ auf dem Dach des Hauses und haben einen großen Anteil am kulinarischen Wohl der Gäste. Den Honig der tierischen Mitbewohner finden Kunden des Hotels im Menü des Restaurants und in der vielseitigen Cocktailkarte wieder. Dieses besondere Projekt hat die Fairmont Hotels & Resorts bereits auf über 20 ihrer Häuser weltweit ausgeweitet.

Bild: 1) Copyright Fairmont Le Chateau Frontenac

Wie verbindlich ist eine Tischreservierung im Restaurant?

Gäste, die Tische reservieren und dann nicht erscheinen, sind ein immer größer werdendes Ärgernis. Bei diesen Gästen fehlt das Verständnis für den Schaden den sie dadurch anrichten. Reserviert ist recht schnell und sollte dann doch etwas dazwischen kommen wird die Reservierung schnell vergessen.

Doch wie sieht das rechtlich aus? Sind Tischreservierungen für den Gast verbindlich?

Eigentlich ist es eine Frage des Anstandes, dass man eine Reservierung absagt, wenn man diese nicht wahrnehmen möchte. Das wäre in der heutigen Zeit doch mit einem Anruf schnell erledigt. Leider denken immer noch viele Gäste, dass der Wirt schon merkt, wenn man nicht kommt.

Aus rechtlicher Sicht besteht für den Gast keine vertragliche Pflicht zu kommen. Eine Reservierung dient lediglich der Anbahnung einer noch auszuhandelnder Bewirtungsleistung. Wenn der Wirt jedoch nachweisen kann, dass diesem durch das Ausbleiben ein Schaden entstanden ist, kann er Ersatz verlangen. Das wären Kosten für zusätzliches Personal, Tischschmuck oder das Bereitstellen von besonderen Speisen. Auch den entgangenen Gewinn kann er geltend machen, wenn er auf Grund der Reservierung andere Gäste abweisen musste.

Ohne Beweise geht nichts!

Für den Wirt gilt im Falle einer Schadenersatzklage jedoch die Beweispflicht. Er muss nachweisen können, dass er einen zusätzlichen Aufwand durch die Reservierung hatte und dass er andere Gäste abweisen musste.

Eine Möglichkeit wäre, in der Bestätigung der Reservierung ein mietähnliches Entgelt zu verlangen. Dies ist zwar möglich, jedoch noch unüblich.

Quellen:
Ist eine Tischreservierung verbindlich?

Schadenersatz für nicht in Anspruch genommene Reservierungen

Bild: hogapr

HGS Rheinland setzt auf Innovation und Produktentwicklung

Wie viele engagierte Fachkräfte aus der Hotellerie und Gastronomie wollen so richtig durchstarten, haben aber nicht die finanziellen Mittel eine gute Weiterbildung zu besuchen?

Dass es ohne eine hochwertige Qualifikation nicht geht ist mittlerweile jedem klar. Gerade für die Führungsebene oder in der Selbstständigkeit droht der Existenzverlust, wenn man nicht immer mindestens einen Schritt voraus ist.
Die HGS Rheinland, Fachschule für Hotellerie, Gastronomie und Systemgastronomie gibt nun gerade diesen zielstrebigen Menschen die Möglichkeit alles zu erlernen, was für das Unternehmertum und die Führungsebene im Gastgewerbe notwendig ist. In 2 Jahren Vollzeitstudium und anschließendem Examen zum „Staatlich geprüftem/r Betriebsleiter/in“ erlangen die Absolventen den staatlichen Abschluss, der dem Bachelor (Stufe 6, EQR) gleichgestellt ist.

Damit nicht genug: zusätzlich erlangen sie das begehrte Zertifikat „Hygienebeauftragter/in“, zertifiziert durch den Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e. V.“ und werden auf die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK vorbereitet. Aber darüber hinaus gibt es noch weitere sehr interessante Zusatzangebote.
Und der Hammer ist: Die Studierenden müssen keine Gebühren dafür entrichten! Die gesamten Kosten übernehmen die Stadt Düsseldorf und das Land NRW. Allerdings gibt es nur maximal 50 Studienplätze pro Jahr. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung im Gastgewerbe und bis zur Prüfung Berufserfahrung von einem Jahr.

Das wichtigste für den Erhalt eines Studienplatzes ist aber der unbeirrbare Wille das Ziel, „Unternehmer oder Führungskraft“ zu werden, erreichen zu wollen. Beginn des schulischen Lehrgangs ist immer direkt nach den Sommerferien. Die Anmeldefrist für Sommer 2016 läuft noch. Auf der Website www.hgs-rheinland.de gibt’s weitergehende Infos und die Anmeldeformulare. Um Kontakt mit Studierenden aufzunehmen einfach mal die Facebook-Seite der HGS Rheinland besuchen! Hier gibt es viele Informationen zu aktuellen Präsentationen, Exkursionen oder Projekten.
Im Projekt „Produktentwicklung“ zum Beispiel werden, im Rahmen des Lernfeldes 1, gastgewerbliche Unternehmen analysiert und bewertet. Dazu haben die Studierenden des 1. Semesters unterschiedliche Betriebe in und um Düsseldorf ausgewählt und sich zuerst mit der Corporate Identity, dem gastronomischen Konzept sowie der Standort- und Zielgruppenanalyse beschäftigt.
Im Weiteren bestand die Aufgabe darin, für das ausgewählte Unternehmen, einen vollständigen Produktinnovationsprozess zu durchlaufen und ein zielgruppengerechtes und unternehmenskonformes Produkt zu entwickeln.
Nach dem Brainstorming, der Kriterienauswertung, der Produktentwicklung und der wirtschaftlichen Analyse fand am Montag, den 29.02.2016, die abschließende Präsentation vor einem fachkundigen Publikum statt. Hier wurden die unterschiedlichen Produktinnovationsprozesse und natürlich die neuen Produkte vorgestellt. Fast alle Produkte haben es noch in dieser Woche auf die Speisekarten der beteiligten Betriebe geschafft!
Die HGS Rheinland ist noch recht jung, blickt aber schon jetzt auf erfolgreiche 5 Jahre zurück. Alle Absolventen haben tolle Positionen in der Berufswelt besetzt oder sind erfolgreiche Unternehmer geworden. Endlich gibt es eine hochwertige Weiterbildung mit sozialem Anspruch!

Bilder: oben Logo HGS, unten Bob&Mary: Asia-Burger, Krautsalat und Süßkartoffel-Pommes http://www.bobmary.de/

Ausnahmekoch Harald Wohlfahrt wird für Lebenswerk ausgezeichnet

Alle Preisträger 2016 des eat!berlin Feinschmeckerfestivals und ein nagelneuer Kombidämpfer für die Kältehilfe der Berliner Stadtmission

Berlin, 6. März 2016 – Es war der Höhepunkt eines Abends voller Überraschungen: Laudator Eckard Witzigmann hat beim Ball der Gastronomie heute Ausnahmekoch Harald Wohlfahrt für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Deutschlands bester aktiver Koch wird von seinen Kollegen verehrt wie kein zweiter. Seit 2005 wird Wohlfahrt mit der Höchstbewertung beim Gault&Millau geführt, also 19,5 Punkten. Selbstverständlich hat er drei Sterne und zählt zu den besten Köchen der Welt.

Überrascht war auch Klaus-Dieter Hoppe, als der Moderator des Balls, Volker Wieprecht, an seinen Tisch trat. Der Koch der Kältehilfe der Berliner Stadtmission hatte unserem Festivalleiter Bernhard Moser bei einer Suppenbus Aktion vor zwei Wochen erzählt, wie schwer es manchmal sei, großzügige Spenden professionell zu verarbeiten. 400 Hähnchenkeulen zum Beispiel müßte er mühevoll in kleinen Portionen abbraten. Es fehle ein Kombidämpfer, Standard in allen Küchen, die viele Gäste verköstigen wollen.

Bernhard Moser telefonierte und organisierte innerhalb von 24 Stunden eben diesen fehlenden Kombidämpfer. Die Übergabe an Klaus-Dieter Hoppe war sehr emotional, das Gerät wird direkt an die Berliner Stadtmission geliefert. An den Kosten dafür beteiligten sich Gasag und BSR, starke Partner des Feinschmeckerfestival. Auch Max Setrak vom Restaurant Jolesch, der seinen Schnitzeltruck für die Suppenbus Aktion zur Verfügung stellte, hat sofort gespendet.
Aber zurück zum Ball: Über 350 genussbegeisterte Gäste haben sich heute Abend im Ballsaal des Ellington Hotel eingefunden. Attilus Caviar gab´s direkt auf den Handrücken beim Check in, frische Austern von Selgros und Feines der Spitzenköche Marco Giedow und Eberhard Lange von Kochstationen im Foyer.

Um 18:30 Uhr begann im Ballsaal die Preisverleihung im Rahmen des eat!berlin Feinschmeckerfestival. Geehrt wurden der beste Nachwuchskoch des Siegfried Rockendorf Preises, Yoshida Takeshi vom Restaurant Fischers Fritz, der Förderer der Genusskultur, Guido Wegner, Abteilungsleiter des GründerCenter Berlin, das beste Event des Festivals (Informationen dazu erst ab 15 Uhr) und eben Harald Wohlfahrt für sein Lebenswerk.

Das anschließende Vier-Gänge-Menü wurde gekocht von Philipp Liebisch (Juwel), Florian Glauert (Duke), Markus Herbicht (Schmelzwerk) sowie Franz Raneburger (Edelweiß-Catering) und Guido Fuhrmann (Werkstatt der Süße). Die Weine kuratierte und moderierte Peter Frühsammer (Frühsammers).

eat! berlin 2016

Ganze zehn Tage lang brachten wir die Stadt zum kochen. Schon am Freitag, 26.2.2016 kam Nils Henkel nach Berlin und Eberhard Lange ludt regionale Produzenten zu sich ins Hugos. Daniel Achilles stellte seinen Abend unter ein regionales Motto: Kulinarisches Sachsen. Mit den „Berliner Käsetage“ sind wir wegen des großen Andrangs in die Arminiushallen umgezogen. Viele Berliner Kochgrößen standen mit Freunden am Herd: Marco Müller und Christoph Rainer, Tim Raue mit Konstantin Filippou und vier toskanische Mamas wieder im Hotelde Rome bei Jörg Behrend. Das genussvolle Kino wurde diesmal von Hendrik Otto organisiert, Roel Lintermans ließ die Champagnerkorken knallen, Kolja Kleeberg rockte den Fernsehturm. Und, und, und…

Bild: Harald Wohlfahrt – Hotel Traube Tonbach
unten: eat!berlin Ball der Gastronomie 2016 Laudator Eckart Witzigmann, Sponsor Gasag Birgit Jammes, Beschenkter Klaus-Dieter Hoppe Berliner Stadtmission, Harald Wohlfahrt, Preisträger Lebenswerk Foto: ©Le Matin Amin Jmyi

Hat es Ihnen geschmeckt?

ARAG Experten zu Ihrem guten Recht im Restaurant

(lifePR) (Düsseldorf, 01.03.2016) Ob die schnelle Pizza mit Kollegen zum Feierabend oder das Festessen mit der ganzen Familie – über acht Millionen Deutsche geben an, häufig Essen zu gehen. Sogar über 48 Millionen gehen mindestens ab und zu ins Restaurant. Was sie sich davon versprechen? Meist gute Speisen in netter Gesellschaft – einfach eine schöne Zeit! Doch was ist, wenn das Essen nicht hält, was die Speisekarte verspricht oder der tollpatschige Kellner Rotwein über die Hose des Gastes schüttet? ARAG Experten sagen, welche Rechte ein Gast im Restaurant besitzt.

Ungenießbares nicht bezahlen

Wer tatsächlich ungenießbares Essen erhält, muss natürlich nichts dafür bezahlen. Allerdings muss dieser Zustand nachweisbar und die Reklamation nicht auf das persönliche Geschmacksempfinden des Restaurantbesuchers zurückzuführen sein. Ein pauschales Meckern, es habe nicht geschmeckt, reicht nicht aus (LG Düsseldorf 22 S 136/92). Demnach können objektiv versalzene, rohe oder angebrannte Speisen ohne Wenn und Aber zurückgegeben werden – und zwar möglichst rasch. Wer erst isst und sich dann beschwert, kann den Preis nicht mehr mindern (LG Freiburg, Az. 3 S 85/71).

Im Beschwerdefall muss der Gast dem Wirt die Möglichkeit zum Nachbessern einräumen. Dabei kann er ihm auch eine angemessene Frist von beispielsweise 15 Minuten setzen. Geht auch der zweite Versuch daneben, kann der Gast ohne zu zahlen von seiner Bestellung Abstand nehmen. Gar nicht zumutbar sind übrigens Fremdkörper wie Schnecken oder Käfer im Essen – in einem solchen Fall muss der Gastwirt auch keine Nachbesserungschance erhalten. Für vorher verzehrte Speisen oder Getränke muss er dennoch löhnen.

Verdorbenes = Schadensersatz?

Sollte ein Gast etwas offensichtlich Verdorbenes serviert bekommen, ist die Sache einfach: nicht essen, sondern zurückgehen lassen. Hat er berechtigten Zweifel an der Güte der dargereichten Lebensmittel kann er im äußersten Fall auch das Ordnungsamt einschalten und bitten, das Restaurant zu überprüfen. Doch das Problem an verdorbenen Lebensmitteln ist, dass man sie eben häufig nicht erkennt und dann nach dem Verzehr erkrankt. In einem solchen Fall kann man theoretisch Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass die Erkrankung vom Verzehr des dargebotenen Essens stammt. Dies funktioniert am besten, wenn mehrere Personen, die das gleiche zu sich genommen haben erkranken – beispielsweise nach einer größeren Feier. Ansonsten ist der Nachweis schwer zu erbringen, da Magen-Darm-Beschwerden viele Ursachen haben können.

Verletzungen beim Verzehr

Immer wieder kommt es vor, dass sich Fremdkörper im Essen befinden und sich der Gast durch beherztes Zubeißen seine Zähne beschädigt. Geschieht derartiges ist derjenige im Vorteil, der den Gegenstand des Übels noch vorweisen kann – zwecks Beweismittelsicherung. Ohne einen Beweis nämlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich beispielsweise im Fleisch ein Stein oder ähnliches verbarg, der Schuld am Verlust des ausgebissenen Zahnes war (BGH, Az.: VIII ZR 283/05). Bei einem eindeutigen Nachweis ist Schadensersatz fällig. Doch Achtung bei Wildgerichten: mit einem Schrotkorn im Fleisch sollte hier durchaus gerechnet werden. Daher musste ein Gastwirt auch nur für drei Viertel der Zahnbehandlungskosten eines Gastes aufkommen, das letzte Viertel blieb diesem selbst überlassen (AG Waldkirch, Az.: 1 C 397/99).

Kellnerfehler

Landet Rotwein oder ähnliches auf der Garderobe eines Restaurantbesuchers, haften eigentlich Kellner und Wirt gemeinsam. In den meisten Fällen jedoch hat der Gastwirt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die einen solchen Schaden übernimmt. Dazu muss der Gast lediglich die Rechnung der Reinigung einreichen; das ist meist unproblematisch.

Problematischer sind da schon lange Wartezeiten für ein gutes Essen. Wie lang die Wartezeiten auf das Essen wirklich sein dürfen, ist nirgends fest geregelt, so die ARAG Experten. Allerdings lässt sich auf ein paar Erfahrungswerte zurückgreifen. Während zwanzig Minuten Wartezeit im Imbiss lang sind, ist in einem gehobenen Restaurant unter Umständen auch eine Stunde Wartezeit zumutbar. Beim Mittagessen unter Zeitdruck gilt wiederum eine andere Toleranzgrenze als abends.

In zwei Fällen durften die Betroffenen nach eineinhalb bzw. zwei Stunden ihren Rechnungsbetrag um 20 bzw. 30 Prozent mindern (AG Hamburg, Az. 20 a 275/73, LG Karlsruhe, Az. 1 S 196/92). Auf die Rechnung dagegen muss nicht so lang gewartet werden: Nach 15 Minuten und mehrfacher Aufforderung darf man das Restaurant verlassen. Doch sollte man seine Personalien hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung per Post zustellen kann. Ansonsten droht der Vorwurf der Zechprellerei.

Bild: hogapr