Gäste, die Tische reservieren und dann nicht erscheinen, sind ein immer größer werdendes Ärgernis. Bei diesen Gästen fehlt das Verständnis für den Schaden den sie dadurch anrichten. Reserviert ist recht schnell und sollte dann doch etwas dazwischen kommen wird die Reservierung schnell vergessen.
Doch wie sieht das rechtlich aus? Sind Tischreservierungen für den Gast verbindlich?
Eigentlich ist es eine Frage des Anstandes, dass man eine Reservierung absagt, wenn man diese nicht wahrnehmen möchte. Das wäre in der heutigen Zeit doch mit einem Anruf schnell erledigt. Leider denken immer noch viele Gäste, dass der Wirt schon merkt, wenn man nicht kommt.
Aus rechtlicher Sicht besteht für den Gast keine vertragliche Pflicht zu kommen. Eine Reservierung dient lediglich der Anbahnung einer noch auszuhandelnder Bewirtungsleistung. Wenn der Wirt jedoch nachweisen kann, dass diesem durch das Ausbleiben ein Schaden entstanden ist, kann er Ersatz verlangen. Das wären Kosten für zusätzliches Personal, Tischschmuck oder das Bereitstellen von besonderen Speisen. Auch den entgangenen Gewinn kann er geltend machen, wenn er auf Grund der Reservierung andere Gäste abweisen musste.
Ohne Beweise geht nichts!
Für den Wirt gilt im Falle einer Schadenersatzklage jedoch die Beweispflicht. Er muss nachweisen können, dass er einen zusätzlichen Aufwand durch die Reservierung hatte und dass er andere Gäste abweisen musste.
Eine Möglichkeit wäre, in der Bestätigung der Reservierung ein mietähnliches Entgelt zu verlangen. Dies ist zwar möglich, jedoch noch unüblich.
Ab 13. Dezember neue Allergeninformationen – Auskunft ist auch mündlich möglich, muss aber in jedem Fall schriftlich erhältlich sein
Der Bundesrat hat heute grünes Licht für den vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Allergenkennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln gegeben. Damit besteht Klarheit über die Umsetzung der ab 13. Dezember europaweit neu geregelten Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln. „Mit der Verordnung stellen wir sicher, dass Allergiker fortan besser informiert und geschützt werden. Nur wenn ein Allergiker weiß, ob in einem Brötchen oder in einer Eiskugel für ihn gefährliche Allergene enthalten sind, kann er gesundheitlichen Schaden abwenden. Zugleich schafft die Verordnung Rechts- und Planungssicherheit für die beteiligten Branchen. Das Maß an Aufwand bleibt insbesondere für kleine handwerkliche Betriebe und die klassische Ladentheke begrenzt“, erklärt Bundesernährungsminister Christian Schmidt. Die Neuregelung sei eine wichtige Maßnahme des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, da allergische Reaktionen auf Lebensmittel auch durch lose Ware ausgelöst werden können.
Somit beginnt ab dem 13. Dezember für – nach Schätzungen und Auskunft der Deutschen Gesellschaft für Ernährung – über zwei Millionen Lebensmittelallergiker in Deutschland und viele weitere Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten eine neue Ära: Egal ob beim Bäcker, Metzger, im Restaurant, im Supermarkt oder in der Eisdiele – Allergiker erfahren künftig auch bei unverpackten Lebensmitteln, in welchen Produkten potentiell allergene Zutaten enthalten sind. Dabei müssen die Informationen, welche potentiell allergen wirksamen Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendetet wurden, für Verbraucher unmittelbar und leicht erhältlich sein.Zudem muss in den Verkaufsräumen an gut sichtbarer Stelle ein deutlicher Hinweis erfolgen, wo und wie Kunden die Allergeninformation erhalten können. Bei verpackter Ware oder in Zutatenlisten müssen allergene Stoffe in den Zutatenverzeichnissen hervorgehoben werden.
Die Verordnung sieht vor, dass neben dem weiten Spektrum der schriftlichen Informationsmöglichkeiten für die Unternehmen auch eine mündliche Information möglich ist. Basis für die mündliche Information muss allerdings eine schriftliche Dokumentation sein, die sowohl nachfragenden Verbrauchern als auch den zuständigen Kontrollbehörden leicht zugänglich gemacht werden muss. „Damit haben wir den Lebensmittelunternehmen eine praxisgerechte Regelungen an die Hand gegeben und ihnen zugleich eine große Flexibilität für die Ausgestaltung einer sicheren Allergeninformation gewährt“, sagte Schmidt. Es bleibt den Anbietern freigestellt, auf welche Art und Weise sie ihrer Dokumentationspflicht nachkommen. Produkte, die vor dem 13. Dezember nach altem Recht in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, können unbefristet abverkauft werden.
Der Geburtstagskuchen muss nicht gekennzeichnet werden
Bundesminister Schmidt stellt noch einmal klar, dass der von Eltern gebackene Kuchen für den Kindergeburtstag nicht mit einer Allergenkennzeichnung versehen werden muss. Nur diejenigen, die unternehmerisch im Lebensmittelbereich tätig sind, sind fortan dazu verpflichtet, Lebensmittel entsprechend der neuen Vorgaben zu kennzeichnen. Die Kommission hat hierzu klargestellt, dass auch ehrenamtliche Kuchenbäcker etwa für einen Kuchenbasar im Kindergarten keine Auflagen durch die neuen EU-Regeln fürchten müssen. In Zweifelsfällen liegt es im Ermessen der zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Kennzeichnungspflicht vorliegt oder nicht. „Ungeachtet dessen ist es bei einem Kindergeburtstag sinnvoll, dass die Eltern die Kinder und deren Eltern vor dem Verzehr des Geburtstagskuchens fragen, ob Allergiker unter den Gästen sind, damit der Kindergeburtstag nicht in der Notaufnahme des Krankenhauses endet“, empfiehlt Schmidt. Beim Kuchen, der von der Konditorei erworben wurde, werden die Eltern in Zukunft hingegen deutlich mehr Klarheit haben als bislang.
Die neue Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)
Am 13.12.2014 endet der Anpassungszeitraum der am 12.12.2011 in Kraft getretenen sogenannten Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Mit ihr werden das allgemeine Lebensmittelkennzeichnungsrecht und das Nährwertkennzeichnungsrecht auf EU-Ebene zusammengeführt. Die Verordnung sorgt an vielen Stellen dafür, dass Verbraucher besser erkennen, was in den Lebensmitteln enthalten ist. „Die LMIV ist nicht nur aus deutscher, sondern auch aus europäischer Sicht ein Erfolg. Denn mit der Verordnung wurde das allgemeine Lebensmittelkennzeichnungsrecht vereinheitlicht und modernisiert. Sie ist ein Meilenstein für mehr Klarheit und Wahrheit bei der Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln“, sagte Schmidt. So werden ab dem 13.12.2014 unter anderem Vorgaben zur besseren Lesbarkeit, eine klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten sowie – bei verpackter und loser Ware – die Allergenkennzeichnung verbindlich.
Was die Umsetzung der Allergenkennzeichnung bei loser Ware betrifft, hat Deutschland von der in der LMIV eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese national zu regeln. Bislang unterliegen unverpackt abgegebene Lebensmittel (sog. lose Ware), wie sie etwa in der Gastronomie üblich sind, nicht den allgemeinen Kennzeichnungspflichten. Nach der LMIV sind 14 „Hauptallergene“ ab dem 13. Dezember 2014 EU-weit verpflichtend anzugeben, dies umfasst unter anderem: Glutenhaltiges Getreide wie Weizen und Roggen, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch und Milcherzeugnisse, Schalenfrüchte wie Mandeln und Haselnüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen, Weichtiere. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für alle allergen wirkenden Verarbeitungsprodukte und für die bei der Produktion eingesetzten Hilfsstoffe. Stoffe jedoch, die durch die Verarbeitung oder den Herstellungsprozess ihr allergenes Potential verlieren, müssen nicht gekennzeichnet werden. Zu diesen Ausnahmen gehört zum Beispiel Glucosesirup auf Weizenbasis.
Weitere Informationen zur Neuregelung des Kennzeichnungsrechts unter www.bmel.de/LMIV.
Welches Tischgeschirr eignet sich besonders für die gehobene Gastronomie? Worauf sollte beim Kauf geachtet werden? Und welche Designs sind eigentlich gerade in Mode? Viele Fragen stellen sich dem Gastronomen bei der (Neu-)Anschaffung des Tafel Ambientes – hier also einige Antworten.
Geschirr, das in der (gehobenen) Gastronomie zum Einsatz kommt, sollte natürlich robust und leicht zu pflegen sein – aber auch eine edle und moderne Ausstrahlung des Tischgeschirrs ist wichtig für den Erfolg. Porzellan ist in diesem Zusammenhang besonders geeignet, da es gegenüber anderen Geschirrmaterialien besonders fein und elegant wirkt. Gäste nehmen Speisen und Getränke von bzw. aus ästhetisch attraktivem Geschirr zu sich nehmen. Porzellan ist im Vergleich mit anderen Materialien wie zum Beispiel Hartglas auch viel robuster gegen Kratzer und Co., was zur Langlebigkeit von Porzellan Produkten beiträgt. Wer Geschirr mit Mustern, Bildchen oder Ähnlichem kaufen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass das Porzellan „spülmaschinenfest“ ist. Nur dann kann man sicher gehen, dass die Verzierungen und Dekors nicht bald schon wieder verblassen.
Welches Porzellan ist das richtige für meinen Gastronomiebetrieb?
Wahrscheinlich gibt es genauso viele verschiedene Porzellanserien und Geschirrdesigns wie es gastronomische Betriebe gibt. Nun gut – vielleicht nicht ganz, trotzdem muss beim großen Angebot auf dem Markt jeder Betrieb herausfinden, was zur eigenen Location passt. Besonders in Mode sind momentan Porzellan Designs, die nicht nur edel sondern gleichzeitig auch modern wirken. Solches modernes Porzellan, wie zum Beispiel das der Hersteller Kahla oder ASA, passt gut zu Gastronomie-Betrieben, die sich einerseits zur gehobenen Gastronomie zählen und deshalb auf ein edles und ästhetisch feines Ambiente achten, andererseits aber zeitgemäß und vorwärts gewandt wirken möchten.
Besonders, wenn die Speisekarte klassische Gerichte nicht nur in traditioneller Form sondern als innovative, neue Variationen zu bieten hat, eignet sich modernes Porzellangeschirr hervorragend, die Speisen in Szene zu setzen. Allerdings sollte man bei der Anschaffung von Porzellan nicht nur auf ein ansprechendes Design achten, sondern auch auf die richtige Form und Größe des Geschirrs, sodass dieses auch wirklich funktional ist und der Gast Speisen und Getränke perfekt genießen kann – sprich dass die Haptik stimmt. Bei Tassen und anderen Trinkgefäßen ist zum Beispiel darauf zu achten, dass der obere Rand nicht zu dick ist um für ein angenehmes Trinkgefühl zu sorgen, die untere Tassenwand und der Boden aber trotzdem eine gewisse Dicke aufweisen, damit Kaffee und Tee nicht zu schnell auskühlen. Hier sollte vielleicht der Leitsatz gelten: Funktionalität vor Design, denn schließlich nützt der schönste Teller nichts, wenn die Suppe kalt ist, bevor sie beim Gast ankommt.
Kann ich klassisches und modernes Porzellan zusammen verwenden?
In der gehobenen Gastronomie kommen noch immer die „Klassiker“ des Tafelporzellans zum Einsatz. Flache Teller in unterschiedlichen Größen für Vorspeise, Hauptgang und Dessert, Suppenteller mit breiten Rand und zu allem passende Unterteller und Platzteller für die vornehme Ausstrahlung beim Servieren. Natürlich sind diese Klassiker noch lange nicht überholt und deshalb auch in vielen modernen Porzellanserien erhältlich. Wer die Klassiker liebt, sollte also auch weiterhin auf sie zurückgreifen. Zusätzlich gibt es moderne Varianten und neue Innovationen, die ebenfalls gut in der gehobenen Gastronomie verwendet werden können. So zum Beispiel Geschirr für ganz spezielle Zwecke wie Antipasti Tellerchen und Schlüsselchen oder besonders geformte Tassen und Becher für Cappuccino und Latte Macchiato, die die klassische Kaffeetasse ergänzen. Diese Kombination aus Tradition und Innovation ist typisch für viele heute erfolgreiche Gastro-Betriebe, die nicht nur auf altbekannte Gerichte setzen, sondern sich ausprobieren und experimentieren, um schließlich kulinarische Neuerungen auf der Speisekarte anzubieten. Eine Geschirr Ausstattung, die eine Mischung aus klassischem und modernem Tafelporzellan darstellt, ist für diese Restaurants wie geschaffen, da sie der zeitgemäßen Gastronomie eine edle aber vorwärtsgewandte Ausstrahlung verschafft. Spezialisierte Shops die klassische und moderne Geschirrlinien anbieten, finden sich im Internet.
Wie vielfältig kann ich modernes Porzellan einsetzen?
Das Geschirr spielt in der Gastronomie natürlich eine große Rolle, da es dazu beiträgt, dass der Gaumenschmaus auch ein Augenschmaus wird und die servierten Gerichte attraktiv präsentiert werden. Wer einmal etwas Neues ausprobieren möchte, ist mit modernen Porzellan Serien gut bedient: Sie eignen sich ideal, um neue Speisevariationen interessant oder traditionelle Gerichte in neuem Licht anzurichten. Wer alle Bedürfnisse seiner Gäste befriedigen möchte, braucht auch die nötige Porzellan Ausstattung, um die kulinarischen Leckerbissen angemessen zu präsentieren. Die neue Nudelkreation schmeckt im modernen Pasta Teller aus Porzellan einfach noch besser und die fernöstlich angehauchte Curry-Ingwer-Suppe wirkt im althergebrachten Suppenteller lange nicht so toll wie in einer attraktiven Asia Suppenschüssel.
Allgemein gilt aber, dass es vor allem wichtig ist, dass das Geschirr vielfältig einsetzbar ist. Kaum ein Gastronomiebetrieb hat so viel Stauraum zur Verfügung, dass für jedes Gericht ein extra Teller in vielfacher Ausführung aufbewahrt werden kann. Es ist also sinnvoll, schon beim Kauf zu überlegen, für welche Speisen und Getränke ein Porzellanmodell genutzt werden soll. So können zum Beispiel kleine Antipasti Schüsseln auch für Desserts oder Beilagen verwendet werden und der tiefe Pastateller eignet sich auch für die heimische Kürbiscremesuppe. So spart man sich Platz und Geld.
Viele Restaurant-Kritiker und Restaurantbetreiber traf es wie ein Schlag. Das Bewertungsportal Restaurant-Kritik.de wird ein Teil von Yelp. Einige befürchten bereits , dass es mit der Übernahmen wieder so ein Chaos mit den Bewertungen gibt, wie es bereits bei der Übernahme von Qype durch Yelp geschehen ist.
Auf der Internetseite von Yelp gibt es dazu eine Stellungnahme:
Seit Anfang Oktober gehört Restaurant-Kritik.de zu Yelp. Die Beiträge und Fotos werden demnächst auf Yelp übertragen. Auf Anfrage können unter Angabe des Restaurant-Kritik-Usernamen die gemachten Beiträge und Fotos von den Kritikern gelöscht werden.
Von Yelp erhielt ich foldende Antworten auf meine Anfrage:
1. Wie wirkt sich die Partnerschaft auf die Zukunft von Restaurant-Kritik.de aus?
Die Attraktivität an RK lag vor allem an dem Spektrum der detaillierten, qualitativen und wertvollen Fotos und Beiträge, die RK-Nutzer auf RK veröffentlichten. Wir hoffen, diese Inhalte nun noch mehr Menschen zur Verfügung stellen zu können, so dass Verbraucher dabei geholfen werden kann, informierte Kaufentscheidungen in lokalen Geschäften in Deutschland zu treffen. Die Mehrheit der Fotos und Bewertungen von RK werden in Yelp integriert und unter der Marke Yelp konsolidiert werden. Die Marke RK wird letztendlich in Ruhestand gehen.
2. Wie beurteilen Sie die Reaktion der Blogger und Feinschmecker von RK?
Das bisherige Feedback der Nutzer ermutigt uns sehr. Viele sind begeistert von der Aussicht, nun Teil einer größeren Community von Testern und Kritikern zu sein. Wir freuen uns unsererseits sehr, das damit auch die Yelp Community in Deutschland wächst. Wir verstehen durchaus, dass einige eventuell enttäuscht sind. Aber wir sind davon überzeugt, dass die meisten Mitglieder auf RK (die sogenannten „Kritiker“) die Inhalte auf Yelp ebenso schätzen werden, sobald unsere Integration abgeschlossen sein wird und wir sie auch persönlich auf einem der vielen von uns monatlich organisierten Events in Deutschland getroffen haben werden.
3. Was geschieht mit den bisherigen Bewertungen auf RK?
Die Mehrheit der großartigen Fotos und Bewertungen von RK werden in Yelp integriert und unter der Marke Yelp konsolidiert werden.
4. Bleibt Restaurant-Kritik.de ein eigenständiges Portal oder wird es ähnlich wie Qype integriert?
Die Marke RK wird letztendlich in Ruhestand gehen.
5. Werden die Kritiker automatisch in Yelp übertragen oder müssen sich diese dafür nochmals extra anmelden?
Wir werden die Fotos und Beiträge der Kritiker von RK auf Yelp migrieren, um sie so mit einem größeren Publikum zu teilen. Nutzer können immer wählen, ob sie ein Profil auf Yelp erstellen (oder nicht), aber wir hoffen natürlich, dass die meisten RK-Nutzer der Yelp-Community beitreten werden, um so dazu beizutragen noch mehr nützliche Erkenntnisse über lokale deutsche Geschäfte in ganz Deutschland zu gewinnen und zu teilen.
Vielen Dank an das Team von Yelp für die Beantwortung meiner Fragen.
In letzte Zeit nehmen die negativen Schlagzeilen über die Ausbildung der Köche und über den Fachkräftemangel zu. Zuletzt hat sich Andreas Becker, Präsident des Verbands der Köche Deutschlands (VKD), öffentlich über den Mangel an Nachwuchskräften beschwert. Doch anstatt sich Gedanken zu machen, wie man den Beruf wieder attraktiv für den Nachwuchs machen kann, wird im Internet ein sehr schlechtes Bild nach außen getragen, indem nur über die Nachteile der Gastronomie berichtet wird.
Jeder interessierte Jugendliche, der sich 10 Minuten bei Google über das Berufsbild des Koch´s oder einem anderen gastronomischen Beruf´s informiert, macht danach den Computer aus und schaut sich nach einer anderen Ausbildungstelle um. Wenn selbst die Verbände es nicht schaffen, die Gastronomie wieder für den Nachwuchs attraktiv zu machen, dann müssen wir eben selbst etwas tun.
Hiermit möchte ich eine Blogparade starten, zu der alle Blogger, Redakteure, Gastronomen, Hoteliers und natürlich auch die Köche herzlich eingeladen sind. Ich möchte, dass wir das Internet mit positiven Beispielen aus der Gastronomie überschütten. Lasst Euch etwas einfallen.
Was machte den Beruf für Euch so interessant?
Warum arbeitet Ihr in der Gastronomie?
Warum ist Gastronomie der Geilste Job der Welt?
Bitte berichtet darüber in Eurem Blog oder auf Euren Internetseiten und verlinkt den Beitrag hier in Kommentaren.
Verbreitet den Aufruf zur Blogparade in Eurem Netzwerk!
#GastroistZukunft
Ich freue mich auf Eure Artikel!
Ich mache schon mal den Anfang: http://gastrojobtalk.de/wissenswertes/kochen-ist-geil-gastroistzukunft-423.html/
Das Bild darf im Rahmen der Blogparade #GastroistZukunft lizenzfrei verwendet werden.