Verbraucherminister arbeiten weiter an Hygiene-Ampel

(lifePR) (Dorfen, 21.05.2014) Christian Schmid, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, kündigte an, dass sein Ministerium in Kürze eine Rechtsgrundlage auf den Weg bringen werde, die den Behörden der Länder gestattet, die Öffentlichkeit rechtssicher über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zu informieren, auch wenn keine Gesundheitsgefahr besteht. „Die Verbraucher haben ein Anrecht auf Transparenz, dies schafft Vertrauen. Wir erarbeiten derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Konkretisierung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Dabei berücksichtigen wir die Erfahrungsberichte der Länder sowie die ergangenen gerichtlichen Entscheidungen“, so Schmid.

Kann eine solche Hygiene-Ampel aber wirklich Vertrauen schaffen? Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) meint eindeutig „Nein“ und verweist darauf, dass es vorrangig nicht um die Hygieneampel, sondern um eine rechtssichere Gestaltung des „Internetprangers“ geht.

Landesvorsitzender Franz Bergmüller: „Über den Prüfungsumfang lässt die Ampel den Gast im Unklaren. Verstöße gegen Dokumentationspflichten interessieren keinen Gast. Es kann nicht sein, dass bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle außer der Hygiene der Speisen – denn darum soll es bei der Ampel ja gehen – auch andere Punkte herangezogen werden, die sich auf die Einstufung der Hygieneampel auswirken würden.

Mit dieser Meinung befinden wir uns im Übrigen auch in bester Gesellschaft mit zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen. So hatte beispielsweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es im Kern beim Hygiene-Pranger „nur“ um Schmuddelbetriebe, nicht jedoch um akute Gesundheitsgefahren geht. Den Betrieben drohe jedoch der Ruin, wenn selbst umgehend bereinigte Schlampereien monatelang im Internet nachzulesen sind. Bayern hat aufgrund des Urteils deshalb zurecht die Notbremse gezogen und keine Betriebe mehr veröffentlicht.“

Schleswig Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat die Pläne für die Hygieneampel ebenfalls bereits heftig kritisiert: „Mit den personellen und finanziellen Ressourcen der Städte und Länder ist die Vergabe und notwendige regelmäßige Nachkontrolle von grünen, gelben oder roten Punkten durch die Behörde nicht zu leisten. Wir laufen Gefahr, Gastronomiebetriebe selbst dann dauerhaft an den Pranger zu stellen, wenn die Firmen die festgestellten Mängel nach einer Kontrolle rasch wieder behoben haben.“

Genau aus diesem Grund warnt der VEBWK: „Solange all diese zentralen Kritikpunkte nicht ausgeräumt werden können, lehnen wir eine Hygieneampel ab“, so Franz Bergmüller, „denn ist eine Veröffentlichung erst einmal erfolgt, dann ist der Schaden praktisch nicht wieder gut zu machen. Deshalb lehnen wir grundsätzlich diese Veröffentlichung ab, da es auch heutzutage schon zahlreiche Bewertungsforen gibt, die sowohl die Restaurants als auch die Hotels durch Kunden bewerten lassen. Und wenn ein Betrieb hygienisch nicht in Ordnung ist, haben die Vollzugsbehörden alle Macht, um diesen Betrieb hygienisch in Ordnung zu bringen und können sogar bis zur Betriebsschließung agieren.“

Wie findet Ihr neue Mitarbeiter?

Wenn man sich in der Gastronomie und Hotellerie umhört sind alle auf der Suche nach Personal. Den „Richtigen“ zu finden gleicht einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen.

Manche Betriebe versuchen, ungelernte, aber motivierte Menschen selbst auszubilden. Andere passen die Speisekarte entsprechend dem Küchenpersonal an und steigen auf Convenienceprodukte um. Für eine kurze Überbrückung kann man sich Personal mieten, doch dies ist als Dauerlösung auch nicht geeignet. Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Personalvermittler zu beauftragen, der jedoch bis zu drei Brutto-Monatslöhne dafür in Rechnung stellt und sich ebenso schwer tut, geeignetes Gastronomiepersonal zu finden.

Die Problematik hat sich in den letzten Jahren verstärkt und für die Zukunft ist keine Besserung in Sicht. Wo findet Ihr neue Mitarbeiter und was bietet Ihr, damit diese möglichst lange bei Euch bleiben?

Ich freue mich auf interessante Vorschläge …

Bild: ©Bundesagentur für Arbeit

BGN-Beiträge sinken um bis zu 3,65 Prozent

(lifePR) (Mannheim, ) Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat in seiner Sitzung am 4. April 2013 die Umlagerechnung für das Jahr 2012 beschlossen. Wiederholt konnte der Beitragsfuß (2010: 0,433/2011: 0,423) gesenkt werden und beträgt nunmehr 0,406. Je nach Lohnsumme bedeutet das für die Unternehmen eine Beitragssenkung von bis zu 3,65 Prozent. Die Senkung ist durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren zustande gekommen. So stieg etwa die Lohnsumme (Löhne und Gehälter der Mitarbeiter aus den zur BGN gehörenden Gewerbezweigen) um 4,7 Prozent, gleichzeitig ging der Aufwand für Unfallentschädigungen um gut 2 Millionen Euro zurück.

Fälligkeit der Beiträge 2012: Spätestens 15. Mai 2013

Der Versand der Beitragsbescheide an die rund 260.000 Unternehmen ist bereits erfolgt. Bis zum 15. Mai 2013 müssen die Beiträge für das Jahr 2012 bezahlt werden, die Vorschüsse für das laufende Jahr werden zum 15.5. und zum 15.11.2013 fällig. Freiwillig Versicherte müssen den gesamten Beitrag zum 15.5.2013 zahlen.

Informationen zur Beitragsberechnung, zum Versicherungsschutz und allen BGN-Leistungen gibt es im Internet unter www.bgn.de. Fragen zum aktuellen Beitragsbescheid beantwortet das Service-Center unter 0621/4456-1581 (Mo.-Do. von 7-17 Uhr, Fr. 7-16 Uhr).

Foto: hogapr

Mehrwertsteuer-Initiative GastroSuisse offiziell zustande gekommen

Die eidgenössische Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“ von GastroSuisse ist formell zustande gekommen. Wie die Bundeskanzlei heute mitteilt, sind 118’802 Unterschriften gültig.

Lanciert wurde die Unterschriftensammlung am 19. April 2010 auf dem Bundesplatz in Bern. Rund 3000 Gastronomen und Hoteliers haben ihren Unmut über die heutige Satzdifferenzierung bei der Mehrwertsteuer öffentlich gemacht. Die notwendige Anzahl von 100’000 Unterschriften wurde Dank dem grossen Engagement der ganzen Branche in rund acht Monaten und damit in Rekordzeit gesammelt. Am 21. September 2011 hat GastroSuisse 119’290 Unterschriften eingereicht. Davon sind 118’802 Unterschriften gültig.

Ziel der Volksinitiative ist, die stossende Ungerechtigkeit bei der steuerlichen Behandlung von herkömmlicher Restauration und Take-Aways zu beseitigen und endlich gleich lange Spiesse für vergleichbare Leistungen zu schaffen. Die aktuelle Regelung benachteiligt nicht nur die klassische Gastronomie, sie führt auch zu einem unnötigen bürokratischen Aufwand. Dieser belastet das Gastgewerbe wie auch unmittelbar seine Gäste. Bei der Unterschriftensammlung in den Betrieben wurde schnell klar: Auch die Gäste verstehen nicht, warum eine Bratwurst in Restaurants drei mal stärker besteuert wird als die genau gleiche Bratwurst in Take-Away-Betrieben. GastroSuisse ist froh, dass das Anliegen eine so breite Unterstützung in der Bevölkerung erfährt. Auch zahlreiche Stimmen aus der Politik stehen hinter der Forderung und bekräftigen damit den Ruf nach Gleichbehandlung bei der Mehrwertsteuer.

Das Parlament zaudert seit dem Jahre 2004 mit der Entscheidung, wie die Diskriminierung des Gastgewerbes beendet werden soll. Auch die Revision des Mehrwertsteuergesetzes ist seit dem Jahre 2008 hängig. Immer noch völlig unklar ist, ob eine Einheits- oder Zweisatzlösung eingeführt werden soll. Mit der Initiative hat GastroSuisse den politischen Druck nun deutlich erhöht, die drängenden Probleme bei der Satzdifferenzierung endlich anzugehen. Schiebt das Parlament die Beseitigung der Diskriminierung weiter auf die lange Bank, wird das Volk das Heft in die Hand nehmen und entscheiden.

GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Gegen 21’000 Mitglieder (davon über 3000 Hotels), organisiert in 26 Kantonalsektionen und vier Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.

Die eidgenössische Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des
Gastgewerbes!“ von GastroSuisse ist formell zustande gekommen. Wie die Bundeskanzlei
heute mitteilt, sind 118’802 Unterschriften gültig.
Lanciert wurde die Unterschriftensammlung am 19. April 2010 auf dem Bundesplatz in Bern.
Rund 3000 Gastronomen und Hoteliers haben ihren Unmut über die heutige Satzdifferenzierung
bei der Mehrwertsteuer öffentlich gemacht. Die notwendige Anzahl von 100’000 Unterschriften
wurde Dank dem grossen Engagement der ganzen Branche in rund acht Monaten und damit in
Rekordzeit gesammelt. Am 21. September 2011 hat GastroSuisse 119’290 Unterschriften
eingereicht. Davon sind 118’802 Unterschriften gültig.
Ziel der Volksinitiative ist, die stossende Ungerechtigkeit bei der steuerlichen Behandlung von
herkömmlicher Restauration und Take-Aways zu beseitigen und endlich gleich lange Spiesse für
vergleichbare Leistungen zu schaffen. Die aktuelle Regelung benachteiligt nicht nur die
klassische Gastronomie, sie führt auch zu einem unnötigen bürokratischen Aufwand. Dieser
belastet das Gastgewerbe wie auch unmittelbar seine Gäste.
Bei der Unterschriftensammlung in den Betrieben wurde schnell klar: Auch die Gäste verstehen
nicht, warum eine Bratwurst in Restaurants drei mal stärker besteuert wird als die genau gleiche
Bratwurst in Take-Away-Betrieben. GastroSuisse ist froh, dass das Anliegen eine so breite
Unterstützung in der Bevölkerung erfährt. Auch zahlreiche Stimmen aus der Politik stehen hinter
der Forderung und bekräftigen damit den Ruf nach Gleichbehandlung bei der Mehrwertsteuer.
Das Parlament zaudert seit dem Jahre 2004 mit der Entscheidung, wie die Diskriminierung des
Gastgewerbes beendet werden soll. Auch die Revision des Mehrwertsteuergesetzes ist seit dem
Jahre 2008 hängig. Immer noch völlig unklar ist, ob eine Einheits- oder Zweisatzlösung
eingeführt werden soll. Mit der Initiative hat GastroSuisse den politischen Druck nun deutlich
erhöht, die drängenden Probleme bei der Satzdifferenzierung endlich anzugehen. Schiebt das
Parlament die Beseitigung der Diskriminierung weiter auf die lange Bank, wird das Volk das Heft
in die Hand nehmen und entscheiden.  GastroSuisse, der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz,
communication@gastrosuisse.ch, Telefon 044 377 53 53
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GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Gegen 21’000
Mitglieder (davon über 3000 Hotels), organisiert in 26 Kantonalsektionen und vier Fachgruppen,
gehören dem grössten gastgewerb

Gastgewerbe befürchtet Probleme durch neue Richtlinie

EU-Parlament beschließt Reform des Verbraucherschutzes

(lifepr) Berlin, 24.06.2011, Mit der Annahme durch das Europäische Parlament wurde am Donnerstag das so genannte Trilog-Verfahren zwischen Parlament, Kommission und Rat zur Verbraucherrechte-Richtlinie abgeschlossen. Die Entscheidung des Europäischen Parlamentes nehmen der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) zum Anlass, beim deutschen Gesetzgeber eine praxistaugliche Übertragung in nationales Recht anzumahnen. Denn nach Auffassung der Verbände könnte die sich abzeichnende nationale Umsetzung Gästen, Hoteliers und Gastronomen gleichermaßen bei alltäglichen Vertragsabschlüssen per Telefon oder im Internet unnötige Steine in den Weg legen. Die Bundesregierung sollte deshalb von ihrem Umsetzungsspielraum noch unbedingt Gebrauch machen.

Die Verbraucherrechterichtlinie fasst bestehende Richtlinien zu vertraglichen Rechten von Verbrauchern zusammen und harmonisiert sie verbindlich für die Mitgliedstaaten. Dazu hatte die Europäische Kommission im Jahr 2008 einen Entwurf vorgelegt. Betroffen sind Verträge, die per Telefon, Internet oder Fax geschlossen werden (Fernabsatzverträge). Die Mitgliedstaaten haben nun bis 2013 Zeit, die einzelnen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Dem Vernehmen nach wird die deutsche Bundesregierung aber unverzüglich die so genannte „Buttonlösung“ umsetzen.

Die Verbraucherrechterichtlinie führt zusätzliche vorvertragliche Informationspflichten ein, die zukünftig zur Rechtswirksamkeit dem Kunden bzw. Gast mittels dauerhaftem Datenträger zugestellt werden müssen. Darüber hinaus dürfen die Mitgliedsstaaten regeln, dass per Telefon geschlossene Verträge erst dann Gültigkeit erlangen, wenn der Verbraucher hierzu sein schriftliches Einverständnis gegeben hat. „Damit wäre nicht einmal mehr eine Pizzabestellung über das Telefon ohne Schriftwechsel verbindlich,“ erläutert Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, die Auswirkungen auf die Praxis.

Bei der angedachten Umsetzung dieser Vorschriften in Deutschland sieht sich auch die Hotellerie mit Schwierigkeiten konfrontiert. „In der Branche ist es heute Gang und Gebe, Beherbergungsverträge kurzfristig per Telefon oder online abzuschließen. Dem Gast ihm natürlich längst bekannte Informationen zu Preis, Zimmer und Buchungszeitraum noch auf einem dauerhaften Datenträger zuzuschicken oder sein Einverständnis doppelt abzufragen, ist ein sinnloser Bürokratieaufwand, der zudem den Verbraucher nicht einmal effektiver schützt“, verdeutlicht Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Hierzu zählt auch die so genannte „Buttonlösung“, nach der der Verbraucher bei im Internet abzuschließenden Verträgen mit Zahlungspflicht ausdrücklich bestätigen muss, dass ihm auch tatsächlich klar ist, eine kostenpflichtige Leistung zu beziehen. Nach Willen der EU soll hierfür beim Bestellvorgang im Internet ein Feld mit dem Text „order with duty of payment“ angeklickt werden. Für das Gastgewerbe bedeutet dies, ohne erkennbaren Mehrwert für den Buchenden, alle Internetauftritte diesbezüglich neu gestalten und programmieren lassen zu müssen, um nicht seinerseits Opfer der Abmahnindustrie zu werden. „Mit der Buttonlösung wird das Gastgewerbe in Sippenhaft für so genannte Abofallen im Internet genommen“, erläutert Fischer.

Nach Auffassung der Verbände reicht die derzeit geltende Rechtslage zur Bekämpfung von Internetabzocke aus, der zu Recht das Handwerk gelegt gehört. Bestenfalls hätte die Buttonlösung nur für Geschäfte gegolten, die auch ausschließlich im Internet abgewickelt werden. Ferner ist der vom EUGesetzgeber vorgeschriebene Wortlaut des Buttons für Verbraucher durchaus missverständlich: Nicht der Buchungsvorgang an sich ist in der Regel kostenpflichtig, sondern die bestellte Leistung. „Dies wird bei unseren Gästen sicherlich für unnötige Verwirrung sorgen und sollte daher keinesfalls 1:1 in das deutsche Recht übernommen werden“, fordert Dreesen.

Artikel vom Hotelverband Deutschland (IHA)

Die beliebtesten Namen für Restaurants in Deutschland

Hamburg, 10. Januar 2011- Gute Küchen sollten Emotionen freisetzen, nach der großen weiten Welt klingen, einen besonderen Namen tragen. Weit gefehlt! Bei der Wahl der Namen setzen die Gastronomen in Deutschland auf althergebrachte und eher behäbige Bezeichnungen. Wegweisende oder markenähnliche Eigennamen wie das gebieterisch klingende „Planea“ sind der Gourmetklasse vorbehalten. Die gutbürgerliche Speisegaststätte deutschen Typus heißt „Ratskeller“, „Linde“ oder „Krone“. Dies ist Ergebnis einer Namensstudie des auf den Außer-Haus-Markt spezialisierten Marktforschungsinstitutes The Business Target Group unter allen 56.328 Restaurants hierzulande.

„Wie auch bei Hotels und Gasthöfen dominieren klassische Bezeichnungen und Namensbestandteile die A-la-carte-Gastronomie“, sagt Thilo Lambracht, Geschäftsführer der The Business Target Group. Bei der Auswertung gab es auffallend viele Namensähnlichkeiten mit kleineren Beherbergungsbetrieben. „Viele Gasthöfe definieren sich sehr stark über ihr regionale verwurzeltes F&B-Angebot – im Gegensatz zu größeren Hotels, die immer Schwierigkeiten haben, ihre höchst unterschiedlich benannten Hotelrestaurants bekannt zu machen“, erläutert Lambracht.

Bei den beliebtesten ausländischen Küchenrichtungen – italienisch und griechisch – überwiegt das touristische Interesse. Das typische „Ristoranta Italia“ ziert sich mit dem Namen der jahrtausendealten Hauptstadt („Roma“) oder dem romantisch klingenden Namen einer südlichen Hafenmetropole („Napoli“). „Witzig ist der häufige Gebrauch von Pinocchio“, so Lambracht. „Der Name der langnasigen Holzpuppe soll wohl bei Erwachsenen Kindheitserinnerungen wecken und sich beim mitbestimmenden Nachwuchs als Favorit hervortun.“

Bei den Gaumenfreuden Hellas` dominieren die Namen von bedeutenden Sehenswürdigkeiten, Städten und Regionen. „Die typische Taverne Akropolis soll den Traum von Sonne, Strand, Meer, Klassik und Kultur verkörpern – bei einem schmackhaften Moussaka und einem Glas würzigem Retsina-Wein“, so Lambracht. In der ostasiatischen Küche überwiegen chinesische Namen – ganz wie in der geopolitischen Realität. „Das durchschnittliche, meist auf „Quick Food“ ausgerichtete Asia-Restaurant heißt meist Peking“, berichtet Lambracht.

Deutsche Küche:
1. Ratskeller, 2. Linde, 3. Krone, 4. Post, 5. Krug, 6. Brauhaus, 7. Adler, 8. Mühle, 9. Dorfkrug, 10. Weinstube.

Italienische Küche:
1. Roma, 2. Napoli, 3. Toscana, 4. Pinocchio, 5. Marco, 6. Mamma, 7. Capri, 8. Franco, 9. Venezia, 10. Piccola.

Griechische Küche:
1. Akropolis, 2. Athen, 3. Poseidon, 4. Delphi, 5. Olympia, 6. Mykonos, 7. Rhodos, 8. Hellas, 9. Dionysos, 10. Korfu.

Asiatische Küchenrichtungen:
1. Asia, 2. Peking, 3. Thai, 4. Garden, 5. Lotus, 6. Mandarin, 7. Shanghai, 8. Jade, 9. Hongkong, 10. China-Town.

Foto und Text: ©The Business Target Group GmbH