Gastronomie und Corona-Krise

(lifePR) (München, 22.04.20) Aufgrund der Corona-Krise bleiben gastronomische Einrichtungen in Deutschland auch weiterhin geschlossen. Trotzdem müssen Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegungsund Gastronomiebranche darauf achten, die vorgeschriebenen Hygienestandards auch jetzt einzuhalten, damit sie bei einer Wiedereröffnung gut vorbereitet sind. TÜV SÜD hat daher Checklisten für Gastronomen entwickelt, durch die sie Hygienerisiken vermeiden, die durch mangelnde Reinigung und Desinfektion sowie unterlassene Vorsichtsmaßnahmen während der Betriebspause entstehen können.

Bild von Klaus Hausmann auf Pixabay

Auch während der staatlich angeordneten Schließung müssen Gastro-Unternehmen den Hygienestatus ihrer Cafés, Restaurants und Bistros im Blick haben. Nur so können sie gewährleisten, dass bei einer Wiedereröffnung keine Gesundheitsgefahren für Kunden und Gäste ausgehen. „Wir raten daher Gastronomen, täglich Kontrollrundgänge durchzuführen und beispielsweise regelmäßig die Warmwasserhähne aufzudrehen und laufenzulassen, um Hygienegefahren durch Verkeimungen in ruhenden Wasserleitungen vorzubeugen“, erklärt Thorsten Steinhübel, Geschäftsführer der TÜV SÜD Food Safety Institute GmbH. Auch unerwünschte Änderungen im Raumklima, unangenehme Gerüche oder Wasseransammlungen lassen sich so schnell entdecken und deren Ursachen beheben. Betriebsund Großküchen sollten sich zudem eng mit der Gebäudetechnik und dem Facility Management absprechen, um Risiken durch stillgelegte, in den Stand-by-Modus versetzte Geräte zu minimieren.

Checklisten für Gastronomen

Damit Gastronomiebetriebe in der Zeit der Schließung und Kontaktbeschränkung nicht mit dem Thema Hygiene alleingelassen werden, hat der Fachbereich „Hygieneinspektionen“ drei Checklisten zu unterschiedlichen Phasen des Shutdowns entwickelt. Diese helfen unter anderem dabei, die Sauberkeitsrichtlinien während der Schließung und zur Vorbereitung auf die Wiedereröffnung aufrecht zu erhalten. Neben Hygieneaspekten werden in den Checklisten auch die Pandemieplanung für die Gasträume, die Personal- und Einkaufsplanung oder Website-Aktualisierungen als Teil der Listen zum Abhaken berücksichtigt. Die Checklisten können kostenlos unter folgenden Links heruntergeladen werden.

Zur Vorbereitung auf die Schließung:

https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/product-service/pdf/sonstiges/lebensmittel/fsi-checkliste-1-gastronomie.pdf?la=de-de&hash=5919E59177538F1E0E932D61C99FCFCB

Checks während der Schließung:
https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/product-service/pdf/sonstiges/lebensmittel/fsi-checkliste-2-gastronomie.pdf?la=de-de&hash=5E450E59FE1C068C9A5568266ECF6D50

Zur Vorbereitung auf die Wiedereröffnung:
https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/product-service/pdf/sonstiges/lebensmittel/fsi-checkliste-3-gastronomie.pdf?la=de-de&hash=BD3C5832FE24DCB1C03AC56BB7E6079B

Hygiene – im Lebensmittelbereich unentbehrlich

Im sensiblen Lebensmittelbereich kann mangelnde Hygiene zu einer Gesundheitsgefährdung der Verbraucher führen und nicht nur Strafen, sondern auch irreparable Imageschäden für Unternehmen nach sich ziehen. Professionelle Hygieneprüfungen durch einen neutralen und kompetenten Dritten gewährleisten in Corona-freien Zeiten, dass eventuelle Gefahren und Missstände frühzeitig erkannt und beseitigt werden können, damit gesundheitliche Risiken erst gar nicht entstehen. Eine neutrale Hygieneinspektion liefert einen umfassenden Überblick über Lebensmittelsicherheit und Betriebshygiene und ist ein Qualitätsnachweis für die Gäste. TÜV SÜD führt diese Inspektionen auf der Grundlage des eigens entwickelten Hygienestandards und damit auf der Basis gesetzlicher Vorgaben (u. a. (EG) Nr. 852/2004, LFGB, LMHV) und DIN-Normen durch.

Weitere Informationen zu Hygieneinspektionen von TÜV SÜD: https://www.tuvsud.com/dede/branchen/gesundheit-und-medizintechnik/gesundheit-und-hygiene/hygieneinspektion 

Mehr als die Hälfte der Deutschen prüfen ihr Hotelzimmer auf Sauberkeit

Bottighofen, 03.08.2017 (lifePR) – Zu Beginn der Sommerferienzeit beziehen wieder zahlreiche deutsche Urlauber ihre Hotelzimmer für die schönste Zeit des Jahres. Hier zeigt sich, dass an dem Klischee, dass sie besonders reinlich sind, durchaus etwas dran ist: 55 Prozent der Deutschen nehmen während ihres Hotelaufenthalts einen Sauberkeits-Check vor, wobei besonders die Toilette und das Bett genau unter die Lupe genommen werden. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage von HolidayCheck hervor. Das Hotelbewertungs- und Buchungsportal hat die Deutschen befragt, was sie tun, wenn sie ihr Hotelzimmer beziehen.

Bett und Toilette auf besonderem Prüfstand

Auf Spuren vom Vorgänger im Bett oder im Bad legt niemand Wert, da sind sich beide Geschlechter einig – für mehr als ein Drittel (35 Prozent) der Männer und 41 Prozent der Frauen ist Sauberkeit dort besonders wichtig. Insgesamt gaben 38 Prozent der Befragten an, für gewöhnlich die Toilette und das Nachtlager auf Unreinheiten zu überprüfen.

Auf Schlafstätte und WC folgen beim Sauberkeits-Check Fußboden und Trinkgläser – jeder Dritte (31 Prozent) der Befragten bewegt sich nur auf Socken oder in Schuhen durch das Hotelzimmer und ein Viertel (24 Prozent) spült die Gläser durch, bevor sie daraus trinken.

Ekel vor Überdecken und Telefonhörern

Mit der allseits bekannten Wolldecke auf Hotelbetten wollen 18 Prozent der Befragten keinesfalls in Berührung kommen, wobei sich hier ein Unterschied bei den Geschlechtern zeigt: Mit 14 Prozent scheinen Männer etwas toleranter zu sein als Frauen. Von ihnen gaben knapp ein Viertel (22 Prozent) an, jegliche Berührung mit der Wolldecke vermeiden zu wollen. Weniger Sorge haben die Befragten bei der Benutzung der Fernbedienung oder des Telefonhörers im Hotelzimmer: Nur zwei Prozent fassen diese mit einer Duschhaube oder einer Plastiktüte an.

Sauberkeits-Check hin oder her

Nur zwölf Prozent der Befragten holen das Desinfektionsspray aus dem Koffer, um Lichtschalter oder Ähnliches zu reinigen. Noch weniger (acht Prozent) machen einen Staubtest und wischen über verschiedene Oberflächen im Hotelzimmer. Grundsätzlich vertrauen die Deutschen also dem Hotelpersonal bei der Reinigung des Zimmers. Getreu dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“, gaben allerdings fünf Prozent der Befragten an, kleine unauffällige Spuren im Zimmer zu hinterlassen, um die Sorgfalt der Reinigungskräfte auf den Prüfstand zu stellen.

Informationen zur Umfrage

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.050 Personen zwischen dem 09.06.2017 und dem 12.06.2017 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Die Befragten hatten bei der Fragestellung „Wenn Sie sich in einem Hotel aufhalten, wie verhalten Sie sich für gewöhnlich in Ihrem Hotelzimmer?“ neben den im Text Genannten folgende Antwortmöglichkeiten: „Wenn eine Minibar vorhanden ist, überprüfe ich Snacks und Getränke auf Haltbarkeit, bevor ich sie esse bzw. trinke“ und „Bevor ich mich auf einen Stuhl oder Sessel setze, lege ich ein Handtuch oder ähnliches auf die Sitzfläche“. Es konnten mehrere Antwortmöglichkeiten ausgewählt werden. 30 Prozent gaben an, sich nicht wie in den Antwortmöglichkeiten beschrieben, zu verhalten.

Bild: ©HolidayCheck – Keim-Check nach dem Check-in: Mehr als die Hälfte der Deutschen prüfen ihr Hotelzimmer auf Sauberkeit

TÜV Süd stellt neue Hygiene-App vor

München, 01.08.2017 (lifePR) – Alle, die mit Lebensmitteln umgehen und sie in Verkehr bringen, brauchen ein umfassendes Wissen zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit. Daher hat TÜV SÜD das Online Training „Fit in Hygiene“ entwickelt, das nun auch als App im Google Play Store verfügbar ist. Je nach Version enthält sie bis zu 50 Lernmodule. Ein Abschlusstest sowie bei erfolgreichem Absolvieren eine TÜV SÜD-Bescheinigung sind inklusive.

Das Training für Fach- und Führungskräfte in Küchen, Catering, Gastronomie, Lebensmittelwirtschaft, Handel und Qualitätsmanagement ist interaktiv gestaltet und leicht verständlich. Die Inhalte reichen von Hygienegrundlagen/HACCP und Mikrobiologie über Personal-, Betriebs-, Prozess- und Produkthygiene bis hin zu Infektionsschutz. Das Lernprogramm ist abgeglichen mit den Anforderungen der europäischen und deutschen Hygiene-Verordnungen (EG) Nr. 852/2004, der Lebensmittel-Hygieneverordnung und den Leitlinien für eine Gute-Hygiene-Praxis (GHP). Die fachlichen Inhalte werden regelmäßig durch die TÜV SÜD Food Safety Institute GmbH aktualisiert. Das Programm wird auch vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e.V. (BVLK) empfohlen.

Das Online Training ist ab sofort auch im Google Play Store für die Nutzung mit Tablet und Smartphone zum Herunterladen verfügbar. Zum Kennenlernen gibt es eine kostenlose Demo-Version des Programms, die Basis-Version für 9,99 Euro enthält umfassendes Grundwissen zur Hygiene. Die Pro- Version für 19,99 Euro bietet zusätzliche Lernmodule mit vertiefenden Inhalten. In beiden Versionen wird dem Teilnehmer nach einem Abschlusstest der Lernerfolg bescheinigt.

Weitere Informationen zur Online Training App gibt es unter www.tuev-sued.de/ps/fit-in-hygiene.

Ich hatte zu der App noch eine Frage, die mir von Herrn Dr. Stefan Maisack vom TÜV Süd beantwortet wurde:

Meine Rückfrage: Ist diese Bescheinigung mit der Gesundheitsschulung beim Gesundheitsamt (Hygieneschulung) vergleichbar und kann ich das auch als Schulungsnachweis (Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz) beim Arbeitgeber vorlegen?

Die Antwort von Dr. Stefan Maisack Director Business Development & Sales: 

Wir erteilen nach erfolgreichem Absolvieren der Lernkontrolle eine Teilnahmebescheinigung, auf der die Inhalte der Schulung aufgeführt sind. Diese wird zum PDF Download bereitgestellt.

Diese Bescheinigung ist geeignet, die im Rahmen der regelmäßig durch Unternehmen durchzuführenden Schulungsmaßnahmen (Hygiene, Infektionsschutz) zu dokumentieren. Die fachliche Qualität wird u.a. auch durch die BVLK-Anerkennung bestätigt. Unternehmen dokumentieren die regelmäßigen Unterweisungen der Mitarbeiter oft auch im eigenen HACCP Ordner.

Aus rechtlichen Gründen ist die TN-Bescheinigung aber kein behördliches Dokument, das z. B. bei einer Erstunterweisung durch ein Gesundheitsamt ausgestellt wird. Für Folgeunterweisungen im Rahmen der Eigenkontrolle ist die TN-Bescheinigung nach all unseren Erfahrungen sehr geschätzt und wird von Auditoren sehr positiv beurteilt.

Herzlichen Dank an Herr Dr. Stefan Maisack Director Business Development & Sales

Bild: TÜV SÜD stellt App vor: Fit in Hygiene

Alle zwei Jahre wieder – Die IfSG-Belehrung

Ist es bei Dir auch mal wieder soweit? Die regelmäßige Schulung über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) steht an. Die erste Belehrung muss man bei der zuständigen Behörde absolviert werden, für die Folgebelehrungen gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Eine Möglichkeit ist die Video-Schulung vom JMC Verlag

Dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zufolge müssen Personen, die gewerblich mit Lebensmiteln umgehen, im Falle einer Erkrankung unverzüglich einen Arzt aufsuchen und ihre Krankheitssymptome dem Arbeitgeber melden. Wer trotzdem weiter arbeitet, macht sich strafbar.
Eine Erstbelehrung beim Gesundheitsamt informiert Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit über Regelungen und Pflichten. Die Folge-Belehrung alle zwei Jahre ist ebenfalls verpflichtend, kann jedoch vom Betrieb selbst durchgeführt werden – beispielsweise per Schulungs-Video IfSG vom JMC Verlag.

Inhalt:
Im ersten Teil des knapp 17-minütigen Videos geht Jürgen Mayer auf den Inhalt der Belehrung ein und erklärt, wer von den Verpflichtungen nach dem IfSG betroffen ist. Es folgt eine kurze Erläuterung zu den Bescheinigungen, die Berufstätige in der Lebensmittelbranche benötigen. Außerdem erklärt der Experte die Begriffe „Erst- und Folge-Belehrung“. Im dritten Kapitel beschreibt er, in welchen Fällen ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot zum Tragen kommt und wie die Beteiligten richtig reagieren müssen.
Zur Überprüfung, ob der Mitarbeiter über die Folge-Belehrung Bescheid weiß, druckt der Belehrende für jeden Teilnehmer einen Fragebogen aus. Nach Bestehen des Tests kann er die Teilnahmebestätigungen herunterladen und als Nachweis aufbewahren. Der Nachweis muss Behörden im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden.

Preis:
Der Preis setzt sich aus einem Grundpreis von 40,00 € plus 8,00 € je Teilnehmer zusammen. An einer Schulung können maximal 40 Personen teilnehmen. Bei voller Teilnehmerzahl liegen die Schulungskosten pro Teilnehmer bei 8,80 €.

So geht’s:
Unter https://jmc-verlag.de/shop/video-schulung-infektionsschutzgesetz wählt der Belehrende die Anzahl der Teilnehmer aus und legt das Produkt in den Warenkorb. Nach Kaufabschluss erhält er eine Nachricht mit einem Link zum persönlichem Zugang zum Schulungsvideo. Dieser Link ist 365 Tage lang gültig. In diesem Zeitraum können weitere Teilnehmer hinzukommen, ohne dass der Grundpreis nochmals zu zahlen ist.

Fazit:
Kompetent und gut verständlich erläutert Jürgen Mayer in seinem Schulungsvideo alles Wissenswerte über die Folge-Belehrung zum IfSG. Die Inhalte sind gut strukturiert, einfach erklärt und klar dargestellt. Die Mitarbeiter werden bestes geschult, um die Fragen zum Erlangen ihres persönlichen Zertifikats richtig beantworten zu können.
Wer seine Mitarbeiter ortsunabhängig, kosteneffizient und zeitsparend zum IfSG Folge-belehren möchte, ist mit dem Video des JMC Verlags gut beraten.

Diese Schulungsmöglichkeit eignet sich auch, um Mitarbeiter nachträglich zu belehren, wenn sie bei einer betrieblichen Schulung nicht teilnehmen konnten (beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit oder ähnliches).

Bild: ©JMC Verlag

Der DEHOGA kritisiert die Feuerwehren

DEHOGA im Kampf gegen die Schwarzgastronomie

In einem aktuellen Artikel im Feuerwehrmagazin werden die Feuerwehren in Niedersachsen vom  Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) an den Pranger gestellt. Durch die regelmäßigen Feuerwehrfeste und Vereinsveranstaltungen stehen sie in der Kritik.
Auf Grund der meist ehrenamtlichen Helfer für die Veranstaltungen entstehen keine Personalkosten, wodurch diese Dorffeste mit sehr günstigen Preisen kalkulieren können. Des weiteren kritisiert der Verband, dass hier kaum Steuern abgeführt und Hygienevorschriften nur mangelhaft eingehalten werden.

Die Bundesweit etwa 300.000 genehmigten Veranstaltungen pro Jahr fehlen dem Gastronomen vor Ort. Dadurch können sich viele Wirtshäuser nicht mehr halten und sind gezwungen zu schließen. Um dieses Sterben zu verhindern verlangt der DEHOGA gleiches Recht für alle.

Er hat dazu eine PDF Broschüre veröffentlicht, in dem einige Forderungen aufgeführt sind um dem fortschreitenden Kneipensterben auf Grund der Schwarzgastronomie entgegenzutreten.

Bild: hogapr

Verbraucherminister arbeiten weiter an Hygiene-Ampel

(lifePR) (Dorfen, 21.05.2014) Christian Schmid, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, kündigte an, dass sein Ministerium in Kürze eine Rechtsgrundlage auf den Weg bringen werde, die den Behörden der Länder gestattet, die Öffentlichkeit rechtssicher über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zu informieren, auch wenn keine Gesundheitsgefahr besteht. „Die Verbraucher haben ein Anrecht auf Transparenz, dies schafft Vertrauen. Wir erarbeiten derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Konkretisierung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Dabei berücksichtigen wir die Erfahrungsberichte der Länder sowie die ergangenen gerichtlichen Entscheidungen“, so Schmid.

Kann eine solche Hygiene-Ampel aber wirklich Vertrauen schaffen? Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) meint eindeutig „Nein“ und verweist darauf, dass es vorrangig nicht um die Hygieneampel, sondern um eine rechtssichere Gestaltung des „Internetprangers“ geht.

Landesvorsitzender Franz Bergmüller: „Über den Prüfungsumfang lässt die Ampel den Gast im Unklaren. Verstöße gegen Dokumentationspflichten interessieren keinen Gast. Es kann nicht sein, dass bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle außer der Hygiene der Speisen – denn darum soll es bei der Ampel ja gehen – auch andere Punkte herangezogen werden, die sich auf die Einstufung der Hygieneampel auswirken würden.

Mit dieser Meinung befinden wir uns im Übrigen auch in bester Gesellschaft mit zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen. So hatte beispielsweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es im Kern beim Hygiene-Pranger „nur“ um Schmuddelbetriebe, nicht jedoch um akute Gesundheitsgefahren geht. Den Betrieben drohe jedoch der Ruin, wenn selbst umgehend bereinigte Schlampereien monatelang im Internet nachzulesen sind. Bayern hat aufgrund des Urteils deshalb zurecht die Notbremse gezogen und keine Betriebe mehr veröffentlicht.“

Schleswig Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat die Pläne für die Hygieneampel ebenfalls bereits heftig kritisiert: „Mit den personellen und finanziellen Ressourcen der Städte und Länder ist die Vergabe und notwendige regelmäßige Nachkontrolle von grünen, gelben oder roten Punkten durch die Behörde nicht zu leisten. Wir laufen Gefahr, Gastronomiebetriebe selbst dann dauerhaft an den Pranger zu stellen, wenn die Firmen die festgestellten Mängel nach einer Kontrolle rasch wieder behoben haben.“

Genau aus diesem Grund warnt der VEBWK: „Solange all diese zentralen Kritikpunkte nicht ausgeräumt werden können, lehnen wir eine Hygieneampel ab“, so Franz Bergmüller, „denn ist eine Veröffentlichung erst einmal erfolgt, dann ist der Schaden praktisch nicht wieder gut zu machen. Deshalb lehnen wir grundsätzlich diese Veröffentlichung ab, da es auch heutzutage schon zahlreiche Bewertungsforen gibt, die sowohl die Restaurants als auch die Hotels durch Kunden bewerten lassen. Und wenn ein Betrieb hygienisch nicht in Ordnung ist, haben die Vollzugsbehörden alle Macht, um diesen Betrieb hygienisch in Ordnung zu bringen und können sogar bis zur Betriebsschließung agieren.“

Kann man Hygiene und Arbeitssicherheit kaufen?

Man kann… Teilweise wenigstens. Denn das Wichtigste ist die Grundeinstellung des Personals. Eine solide Ausstattung ist jedoch die Voraussetzung für motivierte Mitarbeiter und Kontrollen fallen mit garantiert weniger Beanstandungen aus.
2013 wurden in Deutschland ca. 600 000 Betriebe aus der Lebensmittelbranche kontrolliert. 40% dieser Betriebe wurden beanstandet. Der wirtschaftliche Schaden, oder anders gesagt die Strafen für die Verantwortlichen, werden auf gut 20 Mio Euro geschätzt.

Leider hören wir bei unseren Hygiene- und Arbeitssicherheit Checks, dass selbst kleinere Investitionen gescheut werden. Manchmal denken wir, dass die Gesprächspartner sich Ihrer Verantwortung gar nicht bewusst sind. Gerade im Arbeitssicherheitsbereich wird bei einem Arbeitsunfall ein Schuldiger gesucht. Unfallkassen versuchen heutzutage (ähnlich einer Versicherung) Ihre Zahlungspflicht zu umgehen. Dabei ist eine funktionsfähige und vollständige Sicherheitsausstattung eine wichtige Voraussetzung.

Wir, das Team von gastro-check24, haben eine Internetseite ins Leben gerufen, die Ihnen zeigt welche „Hardware“ Sie benötigen, um sicher und hygienisch einwandfrei arbeite zu können. Hier finden Sie eine Auflistung von knapp 80 ausgesuchten Produkten und die dazugehörigen Bezugsadressen, bzw. Links. Unabhängig und nach unserem Slogan: „wir unterstützen Gastronomen“
Ob das gesetzlich vorgeschrieben ist? Natürlich nicht alles, aber hiermit schützen Sie sich, Ihre Mitarbeiter und auch Ihre Gäste.
Besuchen Sie: gastro-cleanandsave.jimdo.com

Bild: ©gastro-check24.com