DEHOGA Jugend-Regionalmeisterschaft an der BBS Bernkastel Kues

Bernkastel Kues – am 05.02.2015 fand in der BBS Bernkastel Kues die DEHOGA Jugend-Regionalmeisterschaften Mosel in den gastgewerblichen Ausbildungsberufen statt. Die Goldmedaille holte sich bei den Hotelfachleuten Frau Michelle Willwert, im Restaurantfach Frau Dorothea Beeg und in der Küche Frau Michelle Licht. Alle machen Ihre Ausbildung im Weinromantikhotel Richtershof, Mühlheim/Mosel. Die Auszeichnungen wurden von Herrn Wirtz, der die Schirmherrschaft hatte, überreicht. Mit dem Gewinn der Meisterschaft qualifizierten sich alle drei für die Landesmeisterschaften, wofür ihnen Herr Gereon Haumann, Präsident DEHOGA Rheinland-Pfalz, viel Erfolg wünschte.

Achtzehn Azubis aus den Bereichen Küche, Restaurant- und Hotelfach aus dem 3. Ausbildungsjahr zeigten im Rahmen des Regionalwettbewerbs ihr Können. Diese mussten sich im Vorfeld mit einer schriftlichen Prüfung für die Teilnahme qualifizieren.

Die Köche und Köchinnen bekamen einen Warenkorb für ein 3-gang Menü vorgegeben, der die folgenden Bestandteile vorgeschrieben hat.

Für die Vorspeise Petersilienwurzel und Rauke
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im Hauptgang Lammkeule
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für das Dessert Birne, frische Hefe und Parfait

Wie die Azubis die vorgegebenen Waren in ihrem Menü verwendeten, blieb ihnen überlassen. Vor dem Wettbewerb musste die Warenanforderung mit den für das Menü benötigten Zutaten eingereicht werden.

Die Auszubildenden aus dem Bereich Hotelfach und Restaurantfach hatten die Aufgabe ein mehr gängiges Menü zu schreiben, einen Aktionskalender zu erstellen und die Warenerkennung. Bei den Hofas war der Schwerpunkt beim Marketing und die Unterstützung der Restaurantfachleute während dem Abendservice. Die Restaurantfachleute mussten zusätzlich einen Tisch eindecken, eine Ananas tranchieren und eine Forelle filetieren.

Am Donnerstag war es dann soweit. Während die angehenden Köche und Köchinnen ihre Menüs vorbereitet haben, deckten die Restaurantfach- Azubis die Tische ein und bereiteten sich auf den Abend vor. Zur gleichen Zeit haben die Nachwuchs-Hotelfachleute ihre theoretischen Aufgaben erledigt.
Um 18:30 Uhr wurden die Gäste bei einem Sektempfang begrüßt. Der Höhepunkt des Tages war das 3-gängige Prüfungsessen, in dem alle Azubis am Gast ihr können zeigten. Während die Köche die einzelnen Gänge tischweise angerichtet haben, servierten die Refas und Hofas das Menü und berieten die Gäste beim Wein.

Unter den Gästen war der DEHOGA-Präsident Rheinland-Pfalz Gereon Haumann, der in seiner (Bademantel-) Rede auf die verschiedenen aktuellen Probleme der Gastronomie einging. So war sowohl die Mindestlohnregelung und die damit verbundene Bürokratie, wie auch der Mangel an Ausbildungskräften ein Thema. Für letzteres bat er die Politik, dass diese die Rahmenbedingungen für Flüchtlinge verbessern sollen, wie zum Beispiel Sprachkurse und einfachere Arbeitserlaubnis für mindestens drei Jahre. So wäre eine Ausbildung in der Gastronomie ein sehr guter Weg für die Zukunft der Migranten.

Auch die Sponsoren der Veranstaltung gehörten zu den Gästen. Darunter war Jürgen Wirtz von der Wirtz GmbH Zell, der auch die Schirmherrschaft für die Veranstaltung hatte. Des Weiteren war eine Vertreterin vom Servicebund Mettler, der Schulleiter der Berufsschule Dr. Willi Günther, Direktorin Andrea Mereu vom Weinromantikhotel Richtershof, Küchenchef Anton Nietsch vom Hotel Moselpark, Peter Siegmund vom Hotel Weißer Bär und weitere Gäste eingeladen.

Frau Fuchß war für die Organisation verantwortlich und Herr Michael Helling vom DEHOGA moderierte die Veranstaltung.

Als Prüfer waren bei den Hotel- und Restaurantfachleuten Ralph Wagner, Daniela Justinger, Hanne Mundt, Christian Heinz, Andreas Nitschke, Frau Johann und Marion Wenzel. In der Küche prüften Stefan Klinck, Sven Eisenhauer, Harry Bernecker, Lothar Hangauer, Ingo Hilger und Michael Klein.

Die Sieger haben sich für die Teilnahme bei den Landesmeisterschaften in Mainz qualifiziert. Weitere Austragungsorte der Regionalmeisterschaften sind Kaiserslautern, Koblenz, Bernkastel-Kues, Betzdorf und Mainz.

Bewertungen der Top 3:

Hotelfachmann/-frau

  1. Michelle Willwert, Weinromantikhotel Richtershof, Mühlheim/Mosel
  2. Julia Andres, Weinromantikhotel Richtershof, Mühlheim/Mosel
  3. Jenifer Born, Weinromantikhotel Richtershof, Mühlheim/Mosel

Restaurantfachmann/Frau

  1. Dorothea Beeg, Weinromantikhotel Richtershof, Mühlheim/Mosel
  2. Miriam Wenzel, Weinromantikhotel Richtershof, Mühlheim/Mosel
  3. Michelle Martini, Weinromantikhotel Richtershof, Mühlheim/Mosel

Koch/Köchin

  1. Michelle Licht, Weinromantikhotel Richtershof, Mühlheim/Mosel
  2. Tim Mergelmeyer, Hotel Weißer Bär, Mühlheim/Mosel
  3. Dirk Theisen, Jahreszeiten Gastronomie, Trier

Bild: v.l.n.r.: Michelle Licht, Michelle Willwert, Dorothea Beeg

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Der DEHOGA kritisiert die Feuerwehren

DEHOGA im Kampf gegen die Schwarzgastronomie

In einem aktuellen Artikel im Feuerwehrmagazin werden die Feuerwehren in Niedersachsen vom  Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) an den Pranger gestellt. Durch die regelmäßigen Feuerwehrfeste und Vereinsveranstaltungen stehen sie in der Kritik.
Auf Grund der meist ehrenamtlichen Helfer für die Veranstaltungen entstehen keine Personalkosten, wodurch diese Dorffeste mit sehr günstigen Preisen kalkulieren können. Des weiteren kritisiert der Verband, dass hier kaum Steuern abgeführt und Hygienevorschriften nur mangelhaft eingehalten werden.

Die Bundesweit etwa 300.000 genehmigten Veranstaltungen pro Jahr fehlen dem Gastronomen vor Ort. Dadurch können sich viele Wirtshäuser nicht mehr halten und sind gezwungen zu schließen. Um dieses Sterben zu verhindern verlangt der DEHOGA gleiches Recht für alle.

Er hat dazu eine PDF Broschüre veröffentlicht, in dem einige Forderungen aufgeführt sind um dem fortschreitenden Kneipensterben auf Grund der Schwarzgastronomie entgegenzutreten.

Bild: hogapr

DEHOGA Thüringen sagt: Nein zum gesetzlichen Mindestlohn

(lifePR) (Erfurt, ) Für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Freistaat Thüringen ist der DEHOGA Thüringen Tarifpartner. Seit Jahren werden Entgelt- und Manteltarifverträge mit der Gewerkschaft NGG verhandelt.

Unsere Branche steht vor großen Herausforderungen bezüglich der Gewinnung von Fachkräften, aber auch Auszubildenden, deshalb haben wir gerade im diesjährigen Entgelttarifvertrag, neben den Entgelten, die Ausbildungsvergütungen spürbar erhöht.

Aber ein Tarifvertrag muss eben auch die Situation der Betriebe und des Marktes berücksichtigen, die Löhne und Gehälter sind eine betriebswirtschaftliche und nicht politische Kategorie.

„Ich kann nicht verstehen warum jetzt in Berlin am Koalitionstisch plötzlich ein gesetzlicher Mindestlohn umgesetzt werden soll. Wir als Arbeitgeberverband stehen zur Tarifpolitik, dies umfasst aber auch die Tarifautonomie der Sozialpartner.“ So Gudrun Münnich Präsidentin des DEHOGA Thüringen.

„Ich kann wenig Verständnis entwickeln, wieso nun die Politik Löhne festlegen will oder soll. Wenn dies noch dazu auf Grund der Forderung der Gewerkschaften als Sozialpartner geschieht, die dies damit begründen, dass der Organisationsgrad der Arbeitnehmer in den Gewerkschaften zu gering ist, verstehe ich das noch weniger.“ So Münnich weiter.

Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen führt dazu aus: „Wir sagen Nein zur Lohnfestsetzung durch Politik oder per Gesetz. Dies ist Sache der Tarifvertragsparteien. So jedenfalls normiert es unser Grundgesetz im Artikel 9. Wir nehmen das Thema Tarifverhandlungen sehr ernst, weil es eines unserer Hauptbetätigungsfelder als Sozialpartner darstellt. Im Übrigen sind Lohnkosten eine betriebswirtschaftliche und keine politische Kategorie.“

„Im Übrigen geht es dabei nicht nur allein um das Thema Lohn pro Stunde, sondern auch um alle anderen Bedingungen. Seitens der Politik, wird gern die Argumentation eines Vergleiches mit dem europäischen Ausland und den dortigen Mindestlöhnen diskutiert. Wenn dies erfolgt, so sollten aber alle Bedingungen verglichen werden. Da steht das Thema Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. eben auch zu berücksichtigen. Alle diese Positionen sind nämlich den Personalkosten zuzuordnen, die in der Kalkulation über den Preis umgelegt werden müssen. Da sehe ich für unsere Branche keinerlei Spielräume.“ So Münnich.

Dirk Ellinger ergänzt: „Wenn ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde kommen sollte, so sind dies allein Personalkostensteigerungen in Höhe von 20 Prozent. Da die Personalkosten, umsatzbezogen, 30 bis 35 Prozent betragen, wäre dies allein eine Preissteigerung von 7 Prozent.“

Bild: hogapr

DEHOGA NRW – Dramatische Umsatzeinbußen in Kneipen

(lifePR) (Neuss, ) Das absolute Rauchverbot in der nordrhein-westfälischen Gastronomie führte in den ersten vier Monaten zu teils dramatischen Umsatzeinbußen und das nicht nur in Schankbetrieben wie Kneipen oder Bars. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des DEHOGA Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband NRW), an der sich rund 1060 Gastronomen aus allen Branchensegmenten beteiligten. 86 Prozent der Schankbetriebe beklagten Umsatzeinbußen, davon 59 Prozent über 30 Prozent. In Speisebetrieben wie Restaurants verzeichneten zwar immerhin neun Prozent der Betriebe Umsatzzuwächse, trotzdem stellten 45 Prozent Umsatzrückgänge fest. „Gerade in die Kneipen kamen weniger Gäste. Und die wenigen Gäste standen mehr vor der Tür als am Tresen. Der von den Befürwortern der Radikallösung vorausgesagte Ansturm der Nichtraucher ist wie zu erwarten ausgeblieben“, stellt Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA NRW, fest. „Es kommen nicht nur weniger Gäste, die Raucher gehen auch früher und in deren „Sog“ auch die Nichtraucher.“ Neben den betriebswirtschaftlichen Problemen kommen weitere hinzu, weiß Klaus Hübenthal: „Auseinandersetzungen mit Gästen, Anwohnern, dem Ordnungsamt und Zechprellern haben den Gastronomen das Leben zusätzlich erschwert.“

23 Prozent der befragten Wirte gaben an, dass sie ihren Betrieb bei einer gleichbleibenden Entwicklung innerhalb eines Jahrs schließen müssten. Bei Speisebetrieben war die Quote deutlich geringer, aber auch dort kamen fünf Prozent zu dem Ergebnis, dass die bisher festgestellten Umsatzrückgänge auf Dauer nicht durchzuhalten sind. „Zum jetzigen Zeitpunkt kann man seriös noch keine Angaben zu rauchverbotsbedingten Betriebsaufgaben machen. Das wird frühestens nach dem kommenden Winter der Fall sein“, schätzt Klaus Hübenthal.

Der DEHOGA NRW kritisiert weiterhin die Ausgrenzung der rauchenden Gäste. „Auch wenn es immer mehr Vegetarier und Fahrradfahrer gibt, darf man weiterhin ein Steak essen und Auto fahren. Warum soll es dann nicht auch für Raucher die Möglichkeit geben, in speziell gekennzeichneten Räumen oder Kneipen zu rauchen?“, fragt Klaus Hübenthal. „Ein erfolgreicher, fairer Nichtraucherschutz muss nicht absolut sein.“

Bild: DEHOGA

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GEMA-Schiedsspruch verlangt gesetzgeberischen Handlungsbedarf

GEMA verstößt mit Tarifreform gegen Urheber- und Kartellrecht / Mehrzahl der Tarife bleibt unverändert / Deutliche Erhöhungen für Diskotheken.

(lifePR) (München, ) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern nimmt den Schiedsspruch des Deutschen Patent- und Markenamtes anlässlich der geplanten GEMA-Tarifreform zwiespältig zur Kenntnis: „Eindeutig positiv ist, dass die Schiedsstelle in wesentlichen Punkten unsere Argumentation bestätigte, die die bestehenden Strukturen für sachgerecht, nachvollziehbar und angemessen hält“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl: „Die Schiedsstelle hat ausdrücklich an der Vielzahl der bisherigen Tarife im Veranstaltungsbereich festgehalten. Mit elf Tarifen sei das bestehende Tarifsystem bereits sehr differenziert, sie sorgen für ein hohes Maß an Einzelfallgerechtigkeit.“

Negativ sind jedoch die zum Teil sehr deutlichen Tariferhöhungen für Einzelveranstaltungen sowie für Musikkneipen, Clubs und Discotheken. Denn die Schiedsstelle hält eine Linearisierung der Tarifsätze für sachgerecht. Das hat zur Folge, dass sich vor allem Veranstaltungen in großen Räumen und mit hohem Eintrittsgeld um 80 bis 390 Prozent verteuern. Hinzu kommen Zeitzuschläge für über acht Stunden hinaus gehende Veranstaltungen.

Andererseits werden die GEMA-Gebühren für die überwiegende Anzahl kleiner Veranstaltungen und einem niedrigen Eintrittsgeld um teilweise bis zu 49 Prozent günstiger. Auch hält die Schiedsstelle an der bewährten, pauschalierten Regelung fest, gestaltet jedoch die Unterteilung nach Öffnungstagen neu.

„Da die Schiedsstelle es für rechtmäßig erklärt hat, dass die GEMA einseitig Tarifänderungen vornehmen kann, besteht nicht nur nach wie vor, sondern mehr denn je dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, so Brandl, der ergänzt: „Bei Tarifverhandlungen gehören beide Seiten auf Augenhöhe an einen Tisch.“

HOGATEC für 2014 in Essen abgesagt

Die Fachmesse HOGATEC wird 2014 nicht stattfinden. Messe Essen und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA (Bundesverband und Landesverband NRW) verständigten sich gemeinsam auf diesen Schritt.

„Die Absage ist uns nicht leicht gefallen“, so Egon Galinnis, Geschäftsführer der Messe Essen. „Aber trotz Lobes von vielen Seiten zur Premierenveranstaltung im Herbst vergangenen Jahres haben sich zu wenige wichtige potenzielle Aussteller und Dienstleister für eine Weiterführung der Veranstaltung ausgesprochen. Die Signale aus dem Markt respektieren wir, deswegen haben wir uns gemeinsam mit dem Dehoga zu diesem auch für uns bedauernswerten Schritt entschieden.“

Unter den gegebenen Umständen, so die beiden Partner, lasse sich das notwendige Ziel von 500 Ausstellern nicht realisieren. Daher habe man sich frühzeitig entschlossen, Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Die HOGATEC hatte 2012 zum ersten Mal in der Messe Essen stattgefunden. 310 Aussteller aus Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung präsentierten ihre Produkte und Dienstleistungen auf der Fachmesse, die sich nach ihrem Umzug konzeptionell neu aufgestellt hatte.

Foto und Text: Messe Essen

Kölner Bettensteuer rechtswidrig

(lifePR) (Berlin, ) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute entschieden, dass die Satzung der Stadt Köln für die Erhebung der so genannten Bettensteuer unwirksam ist. „Nach dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen deutlich gemacht, dass Bettensteuern in Deutschland keine Zukunft haben“, sagte DEHOGA Präsident Ernst Fischer. Damit ist das Gericht der Auffassung des DEHOGA gefolgt.

Der DEHOGA hat immer wieder betont, dass die Bettensteuer eindeutig verfassungswidrig ist. Fischer: „Die Steuer hat in der Branche und bei den Gästen für große Verärgerung und Verunsicherung gesorgt. Damit muss nun endlich Schluss sein. Die Städte und Gemeinde müssen nach dem erneuten Richterspruch einsehen, dass sie sich mit der Bettensteuer vergaloppiert haben.“

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Satzung der Stadt Köln insgesamt für nichtig erklärt. Eine Revision wurde nicht zuglassen. „Somit haben die Kölner Hoteliers zumindest für die Vergangenheit bis Ende 2012 juristische Klarheit“, betonte Fischer.

Denn seit dem 1. Januar 2013 hat die Stadt Köln eine neue Bettensteuersatzung erlassen, in der zwischen privaten und beruflich bedingten Hotelübernachtungen unterschieden wird. Doch auch für diese Satzung sieht der DEHOGA Bundesverband keine Zukunft. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat bereits eine gleichlautende Satzung der Stadt Dortmund für rechtswidrig erklärt.

„Die Regelungen für eine Unterscheidung zwischen privater und beruflicher Übernachtung müssen für die Betroffenen, also insbesondere für die Hoteliers und Gäste, hinreichend bestimmt und voraussehbar sein. Zudem muss das Verfahren zur Erhebung von Bettensteuern so ausgestaltet sein, dass es zu keinem übermäßigen Ermittlungsaufwand der Behörde kommt. Unter Respektierung dieser hohen Anforderungen lassen sich kommunale Bettensteuern in der Praxis auch für private Übernachtungen nicht mehr umsetzen“, erklärte Fischer. Solche umfänglichen Mitwirkungspflichten wären auch für den Hotelier unzumutbar und unterliefen datenschutzrechtliche Standards.

Bild: ©hogapr