DEHOGA Thüringen sagt: Nein zum gesetzlichen Mindestlohn

(lifePR) (Erfurt, ) Für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Freistaat Thüringen ist der DEHOGA Thüringen Tarifpartner. Seit Jahren werden Entgelt- und Manteltarifverträge mit der Gewerkschaft NGG verhandelt.

Unsere Branche steht vor großen Herausforderungen bezüglich der Gewinnung von Fachkräften, aber auch Auszubildenden, deshalb haben wir gerade im diesjährigen Entgelttarifvertrag, neben den Entgelten, die Ausbildungsvergütungen spürbar erhöht.

Aber ein Tarifvertrag muss eben auch die Situation der Betriebe und des Marktes berücksichtigen, die Löhne und Gehälter sind eine betriebswirtschaftliche und nicht politische Kategorie.

„Ich kann nicht verstehen warum jetzt in Berlin am Koalitionstisch plötzlich ein gesetzlicher Mindestlohn umgesetzt werden soll. Wir als Arbeitgeberverband stehen zur Tarifpolitik, dies umfasst aber auch die Tarifautonomie der Sozialpartner.“ So Gudrun Münnich Präsidentin des DEHOGA Thüringen.

„Ich kann wenig Verständnis entwickeln, wieso nun die Politik Löhne festlegen will oder soll. Wenn dies noch dazu auf Grund der Forderung der Gewerkschaften als Sozialpartner geschieht, die dies damit begründen, dass der Organisationsgrad der Arbeitnehmer in den Gewerkschaften zu gering ist, verstehe ich das noch weniger.“ So Münnich weiter.

Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen führt dazu aus: „Wir sagen Nein zur Lohnfestsetzung durch Politik oder per Gesetz. Dies ist Sache der Tarifvertragsparteien. So jedenfalls normiert es unser Grundgesetz im Artikel 9. Wir nehmen das Thema Tarifverhandlungen sehr ernst, weil es eines unserer Hauptbetätigungsfelder als Sozialpartner darstellt. Im Übrigen sind Lohnkosten eine betriebswirtschaftliche und keine politische Kategorie.“

„Im Übrigen geht es dabei nicht nur allein um das Thema Lohn pro Stunde, sondern auch um alle anderen Bedingungen. Seitens der Politik, wird gern die Argumentation eines Vergleiches mit dem europäischen Ausland und den dortigen Mindestlöhnen diskutiert. Wenn dies erfolgt, so sollten aber alle Bedingungen verglichen werden. Da steht das Thema Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. eben auch zu berücksichtigen. Alle diese Positionen sind nämlich den Personalkosten zuzuordnen, die in der Kalkulation über den Preis umgelegt werden müssen. Da sehe ich für unsere Branche keinerlei Spielräume.“ So Münnich.

Dirk Ellinger ergänzt: „Wenn ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde kommen sollte, so sind dies allein Personalkostensteigerungen in Höhe von 20 Prozent. Da die Personalkosten, umsatzbezogen, 30 bis 35 Prozent betragen, wäre dies allein eine Preissteigerung von 7 Prozent.“

Bild: hogapr