Der DEHOGA kritisiert die Feuerwehren

DEHOGA im Kampf gegen die Schwarzgastronomie

In einem aktuellen Artikel im Feuerwehrmagazin werden die Feuerwehren in Niedersachsen vom  Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) an den Pranger gestellt. Durch die regelmäßigen Feuerwehrfeste und Vereinsveranstaltungen stehen sie in der Kritik.
Auf Grund der meist ehrenamtlichen Helfer für die Veranstaltungen entstehen keine Personalkosten, wodurch diese Dorffeste mit sehr günstigen Preisen kalkulieren können. Des weiteren kritisiert der Verband, dass hier kaum Steuern abgeführt und Hygienevorschriften nur mangelhaft eingehalten werden.

Die Bundesweit etwa 300.000 genehmigten Veranstaltungen pro Jahr fehlen dem Gastronomen vor Ort. Dadurch können sich viele Wirtshäuser nicht mehr halten und sind gezwungen zu schließen. Um dieses Sterben zu verhindern verlangt der DEHOGA gleiches Recht für alle.

Er hat dazu eine PDF Broschüre veröffentlicht, in dem einige Forderungen aufgeführt sind um dem fortschreitenden Kneipensterben auf Grund der Schwarzgastronomie entgegenzutreten.

Bild: hogapr

BSZ Umfrage: Sind Sie für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK?

(lifepr) Dieburg, 05.11.2011, abgegebene Stimmen: 3900
Mit Ja haben 3538 Teilnehmer gestimmt Das sind 90,72% der abgegebenen Stimmen.
Mit Nein haben 362 Teilnehmer gestimmt. Das sind 9,28% der abgegebenen Stimmen.

Industrie- und Handelskammern (IHK) sind eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie sind aber keine Behörden. Die Industrie- und Handelskammern sind eine Einrichtung der Wirtschaft und sollen als Interessenvertreter der gesamten Gewerbetreibenden Unternehmen in ihrer Region fungieren. Sie sollen die Interessen der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden vertreten und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft werben. Alle Unternehmen müssen einen Zwangsbeitrag zu ihrer IHK leisten.

Allerdings gibt es nach Meinung des BSZ® e.V. keinen einzigen stichhaltigen Grund (mehr) welcher die Zwangsbeiträge von Unternehmen an die Industrie- und Handelskammer rechtfertigen könnte.

Wenn die öffentlich rechtlichen Kammern der Wirtschaft tatsächlich so wertvolle und unverzichtbare Leistungen erbringen würden, dann sollte man doch annehmen dürfen, dass die ungefähr 80 IHK Bosse selbst darauf bestehen würden, in privat organisierte Kammervereine überführt zu werden. Aber weit gefehlt. Stattdessen berufen sich die Kammern gerne auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2001 – 1 BvR 1806/98 -, nachdem die Pflichtmitgliedschaft als zulässig bewertet wird.

Voraussetzung für die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Verbandes mit Pflichtmitgliedschaft ist demnach, dass der Verband legitime öffentliche Aufgaben erfüllt. Bei der Einschätzung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, komme dem Gesetzgeber ein weites Ermessen zu. Die Änderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel die Änderung der Struktur von den in den Kammern zusammengefassten Unternehmen und die Entwicklung des Verbandswesens, verlange vom Gesetzgeber allerdings die ständige Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Zwangskorporation noch bestehen würden. Die Richter haben mit ihrem Urteil der IHK also keineswegs ihre „scheinbare Unverzichtbarkeit“ bescheinigt, sondern vielmehr eine zeitliche Begrenzung der Zwangsmitgliedschaft eingefordert, so BSZ® Vorstand Horst Roosen.

Es ist nach Meinung des BSZ® e.V. nicht zu beanstanden, dass der Staat sich bei der öffentlichen Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hilfe von aus der Wirtschaft selbst heraus gebildeten Selbstverwaltungseinrichtungen bedient. So hat auch das Bundesverfassungsgericht als zwei unterscheidbare Aufgabenkomplexe die „Vertretung der gewerblichen Wirtschaft“ und die „Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet“ benannt, und beide als legitime öffentliche Aufgaben eingeordnet.

Bei dem BSZ® e.V. glaubt man aber nicht daran, dass es sich bei der IHK nicht um eine reine Interessenvertretung wie sie Fachverbände wahrnehmen handelt. Die IHK allerdings glaubt immer noch von sich, dass Sie die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der praktisch im Vordergrund stehenden Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten auch tatsächlich wahrnehme. Das leistet sie aber gerade nicht und kann es wohl auch nicht. Der Staat selbst spricht ihr diese Qualifikation ab indem er sich lieber von freien Beratungsunternehmen beraten lässt.

Der BSZ® e.V. hält es für längst überfällig, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK zu beenden. Mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen hat diese Zwangsabgabe, für die keine messbare Gegenleistung für die Beitragszahler erbracht wird, nichts mehr zu tun. Im Gegenteil, die IHK muss bei immer mehr ihrer Zwangsmitglieder sogar die Beiträge durch Gerichtsvollzieher beitreiben lassen.

Alleine 60% der Einnahmen sollen für die eigene Verwaltung ausgegeben werden. Böse Zungen behaupten, dass der Rest für Sekt und Lachsschnittchen bei Empfängen bei denen nur noch Promis und Funktionäre aus Politik und Verwaltung anwesend seien, verbraucht werde.

Die Anzahl der Mitglieder die an Wahlen der IHK teilnehmen sind so dramatisch zurückgegangen, dass sie oft schamhaft verschwiegen werden. Dem Vernehmen nach soll die Wahlbeteiligung meist unter 10% liegen. Von einem Mandat durch ihre Mitglieder kann die IHK schon lange nicht mehr sprechen, dies bestätigt auch sehr eindrucksvoll das eingangs erwähnte Abstimmungsergebnis der BSZ e.V Umfrage.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.rechtsboerse.de

Stirbt die Gastwirtschaft langsam aus?

In einem Artikel auf antenne.de (Die illegale Gastronomie schnürt uns die Luft ab) wird auf das Aussterben von Gastwirtschaften im Allgäu aufmerksam gemacht. Dieses Problem betrifft aber nicht nur das Allgäu, sonder alle ländlichen Regionen.
Es geht von der sogenannten Schwarzgastronomie aus. Dabei handelt es sich um Feste und Veranstaltungen, die meist von Vereinen oder auch privat organisiert werden. Diese finden dann im Freien oder auch im Vereinsheim statt. Auch Hochzeiten, Geburtstage und andere Familienfeiern werden in Vereinsheime verlegt, das Essen kommt vom Caterer und die Getränke vom Discounter.
Die Getränke werden meist so günstig verkauft, dass der Wirt vor Ort nicht mehr mithalten kann. Dadurch entsteht dem Gastronomen ein Schaden, der auch nicht wieder aufgefangen werden kann. Der gute alte „Frühschoppen“, der einfach zu einem Sonntag gehörte, ist bereits fast ausgestorben.
Viele Wirte haben bereits das Handtuch geworfen!

Der Einzelne kann gegen diese Entwicklung leider nichts unternehmen. Hier ist die Mithilfe vom DEHOGA, der IHK und anderen Verbänden gefragt.

Foto: hogapr

Im Interview -> André Schlingmann von der DBL

 

Im ersten Interview habe ich mich mit Herrn André Schlingmann
von der Deutschen Bier Liga unterhalten und Ihn zu seiner neuen
Internetseite befragt.
Wir haben uns vorher auf das „Du“ geeinigt.
 

Was ist das Ziel der DBL?
Ziel ist der Erhalt der Bierkultur und das Knüpfen sozialer Kontakte. Die Mitglieder der einzelnen Clubs mögen es, in einer angenehmen Atmosphäre bei einer gepflegten Unterhaltung, ihr Bier zu trinken. Jeder Club in seiner eigenen Stadt in ganz Deutschland. Warum sollte man nicht auch andere daran teilhaben lassen. So findet man auf Reisen in andere Städte durch die DBL immer nette Leute und gute Lokalitäten. Man lernt eine fremde Stadt durch Einheimische viel besser kennen, als mit einem Reiseführer oder auf eigene Faust.

Was hat Dich dazu inspiriert, diese Seite zu erstellen?
Ich treffe hier in Hamburg immer sehr viele Touristen die extra die Haupt- Touristenstraßen verlassen um die Atmosphäre zu finden, in der sich die Einheimischen aufhalten und wohl fühlen. Das ist aber in einer fremden Stadt nicht ganz einfach. Hier schafft die DBL Abhilfe. Man hat schon bevor man die Reise antritt einen Ansprechpartner von einem einheimischen Club, der einem schon bei der Hotelsuche mit Geheimtipps zur Seite steht.

Ab wann läuft die Seite vollständig?
Die Seite läuft schon, ist aber noch lange nicht fertig. Hier kann ich schon mal zur Aussicht geben, dass noch Rubriken wie DBL Supporter, Spielregeln, Tabelle und natürlich ein shop kommen werden. Die Programmierung erfolgt immer Stück für Stück, so dass es sich immer lohnt auf die Seite der DBL vorbei zu schauen. Um die Frage zu beantworten; die Seite wird nie fertig, da sie immer wachst. Es wird natürlich auch auf Vorschläge und Anregungen von den Clubs eingegangen.

Für wen ist die DBL interessant?
Eigentlich kann jeder mitmachen, egal ob Frau oder Mann. Natürlich sollte man mindestens 16 Jahre alt sein. Jeder der gerne Menschen kennen lernt, auf reisen geht und dazu noch Bier trinkt, ein paar Freunde hat mit denen sie/er einen Club bilden kann, ist herzlich willkommen. Es ist ja kein Wettbewerb im „viel trinken“, sondern eher eine kommunikative Vereinigung von Menschen mit gleichen Interessen. Wer kommt schon gerne in eine fremde Stadt und ist auf sich allein gestellt? Ich denke, dass jeder gerne von Menschen begrüßt wird, die ihn ein wenig an die Hand nehmen können.

Kann man bei Dir auch Bier bestellen?
Das ist eigentlich nicht vorgesehen. Dafür gibt es im Internet schon genug Seiten, die genau darauf abzielen. Nein, unser Interesse liegt allein in der Zusammenführung von Menschen mit gleichen Interessen. Natürlich gibt es in Zukunft einen shop, der beschränkt sich aber rein auf Artikel der DBL oder der Clubs.

Gibt es in Zukunft Bierproben, ähnlich wie bei Wein?
Nein, aber es spricht ja nichts dagegen, einen Kontakt zu einem anderen Club aufzubauen und diese dann zu bitten, mal eine Flasche ihrer Lieblingsmarke auf den Postweg zu schicken. Aber man soll niemals nie sagen, also wenn unsere angemeldeten Clubs dies für wichtig halten, dann denken wir natürlich darüber nach.

Du schreibst auf Deiner Seite „kein Flatratesaufen“, werden Deine Mitglieder vorher ausgesucht?
Nein, anmelden kann sich erst einmal jeder. Leute die es nur aufs Saufen, auf Randale oder sonstiges aus sind, werden über die gegenseitige Clubbewertung, die bei den jeweiligen Besuchen zwingend gefordert wird, ausgesiebt und aus der Liga geworfen. Damit hat man eine ähnliche Sicherheit wie bei ebay, man kann also an den Bewertungen der anderen Clubs gleich sehen, wie sich ein Club verhält.

Welchen Vorteil bietet die Bierliga ihren Mitgliedern?
Wir nehmen uns mal als Beispiel einen Club in München und einen Club in Hamburg. Die Hamburger beschließen, dass sie sich mal gerne München ansehen wollen. Sie suchen sich aus unserer Rubrik “Teams” ein, im Altersdurchschnitt passendes Team heraus und nehmen über unsere Seite Kontakt zu dem Münchener Team auf. Man verabredet sich für einen bestimmten Zeitpunkt in München. Da das Münchener Team eine wirklich nette Truppe ist dürfen die Hamburger bei ihnen privat übernachten. Eine einheimischen Stadtführung mit Besuch der einen oder anderen Lokalität wird auch gleich ausgemacht. Man bekommt also gleich vom ersten Kontakt her eine gewisse Unterstützung eines heimischen Clubs. Man benötigt also keinen Stadtführer, sondern bekommt Insiderinformationen. Der einheimische Club kann einem also sagen, was sich denn wirklich lohnt, sich anzusehen und man bekommt einen Einblick in die Kultur der Stadtbewohner. Sicher hat man nicht immer das Glück, wie in unserem Beispiel, das man privat unter kommen kann, aber dann hat der einheimische Club sicher einen Geheimtipp zum Übernachten, den man ohne den Club nie gefunden hätte.

Ist die DBL auch für Kneipen interessant?
Natürlich, jeder Wirt kann sich bei uns anmelden und erhält Informationen, Flyer für seine Gäste und ein Türschild, das Ihn als Mitglied ausweist. Nähere Informationen stehen auf der Internetseite und können auch per E-Mail angefordert werden.

Vielen Dank für dieses interessante, nette und informative Interview. Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg für Deine Internetseite.