BSZ Umfrage: Sind Sie für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK?

(lifepr) Dieburg, 05.11.2011, abgegebene Stimmen: 3900
Mit Ja haben 3538 Teilnehmer gestimmt Das sind 90,72% der abgegebenen Stimmen.
Mit Nein haben 362 Teilnehmer gestimmt. Das sind 9,28% der abgegebenen Stimmen.

Industrie- und Handelskammern (IHK) sind eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie sind aber keine Behörden. Die Industrie- und Handelskammern sind eine Einrichtung der Wirtschaft und sollen als Interessenvertreter der gesamten Gewerbetreibenden Unternehmen in ihrer Region fungieren. Sie sollen die Interessen der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden vertreten und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft werben. Alle Unternehmen müssen einen Zwangsbeitrag zu ihrer IHK leisten.

Allerdings gibt es nach Meinung des BSZ® e.V. keinen einzigen stichhaltigen Grund (mehr) welcher die Zwangsbeiträge von Unternehmen an die Industrie- und Handelskammer rechtfertigen könnte.

Wenn die öffentlich rechtlichen Kammern der Wirtschaft tatsächlich so wertvolle und unverzichtbare Leistungen erbringen würden, dann sollte man doch annehmen dürfen, dass die ungefähr 80 IHK Bosse selbst darauf bestehen würden, in privat organisierte Kammervereine überführt zu werden. Aber weit gefehlt. Stattdessen berufen sich die Kammern gerne auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2001 – 1 BvR 1806/98 -, nachdem die Pflichtmitgliedschaft als zulässig bewertet wird.

Voraussetzung für die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Verbandes mit Pflichtmitgliedschaft ist demnach, dass der Verband legitime öffentliche Aufgaben erfüllt. Bei der Einschätzung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, komme dem Gesetzgeber ein weites Ermessen zu. Die Änderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel die Änderung der Struktur von den in den Kammern zusammengefassten Unternehmen und die Entwicklung des Verbandswesens, verlange vom Gesetzgeber allerdings die ständige Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Zwangskorporation noch bestehen würden. Die Richter haben mit ihrem Urteil der IHK also keineswegs ihre „scheinbare Unverzichtbarkeit“ bescheinigt, sondern vielmehr eine zeitliche Begrenzung der Zwangsmitgliedschaft eingefordert, so BSZ® Vorstand Horst Roosen.

Es ist nach Meinung des BSZ® e.V. nicht zu beanstanden, dass der Staat sich bei der öffentlichen Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hilfe von aus der Wirtschaft selbst heraus gebildeten Selbstverwaltungseinrichtungen bedient. So hat auch das Bundesverfassungsgericht als zwei unterscheidbare Aufgabenkomplexe die „Vertretung der gewerblichen Wirtschaft“ und die „Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet“ benannt, und beide als legitime öffentliche Aufgaben eingeordnet.

Bei dem BSZ® e.V. glaubt man aber nicht daran, dass es sich bei der IHK nicht um eine reine Interessenvertretung wie sie Fachverbände wahrnehmen handelt. Die IHK allerdings glaubt immer noch von sich, dass Sie die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der praktisch im Vordergrund stehenden Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten auch tatsächlich wahrnehme. Das leistet sie aber gerade nicht und kann es wohl auch nicht. Der Staat selbst spricht ihr diese Qualifikation ab indem er sich lieber von freien Beratungsunternehmen beraten lässt.

Der BSZ® e.V. hält es für längst überfällig, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK zu beenden. Mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen hat diese Zwangsabgabe, für die keine messbare Gegenleistung für die Beitragszahler erbracht wird, nichts mehr zu tun. Im Gegenteil, die IHK muss bei immer mehr ihrer Zwangsmitglieder sogar die Beiträge durch Gerichtsvollzieher beitreiben lassen.

Alleine 60% der Einnahmen sollen für die eigene Verwaltung ausgegeben werden. Böse Zungen behaupten, dass der Rest für Sekt und Lachsschnittchen bei Empfängen bei denen nur noch Promis und Funktionäre aus Politik und Verwaltung anwesend seien, verbraucht werde.

Die Anzahl der Mitglieder die an Wahlen der IHK teilnehmen sind so dramatisch zurückgegangen, dass sie oft schamhaft verschwiegen werden. Dem Vernehmen nach soll die Wahlbeteiligung meist unter 10% liegen. Von einem Mandat durch ihre Mitglieder kann die IHK schon lange nicht mehr sprechen, dies bestätigt auch sehr eindrucksvoll das eingangs erwähnte Abstimmungsergebnis der BSZ e.V Umfrage.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.rechtsboerse.de

Ein Versicherungspaket für Hotels und Restaurants

Seit etlichen Jahren ist es in der Versicherungswirtschaft üblich, für bestimmte Branchen den Versicherungsbedarf mit maßgeschneiderten Produkten abzudecken. Diese Vorgehensweise bringt erhebliche Vorteile mit sich. Früher musste über jede Grunddeckung – Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl – nachgedacht werden. Zusätzlich war es erforderlich, dass Erweiterungen separat angeboten werden mussten. (z. B. Betriebsunterbrechung, Betriebsschließung usw.).
Wie schon erwähnt, bedient man sich heute so genannter „Paketlösungen“. Wenn man z. B. den Hotel- und Gaststättenbereich beleuchtet gibt es durchaus einige Besonderheiten, die hier berücksichtigt werden müssen.
Für das Außer-Haus-Geschäft (Catering) heißt das, dass die fertiggestellten Waren zum Kunden geliefert werden. Auf dem Weg dorthin kann es durchaus vorkommen, dass das Buffet bei einer Vollbremsung zerstört wird. Dadurch entsteht nicht nur der Transportschaden für das Buffet, sondern auch der Kunde könnte das geforderte Buffet und den entstandenen Schaden (Hochzeitsgäste ohne Essen) geltend machen.
Dann ist es heute so, dass ein moderner Gastronomiebetrieb in der Küche nicht mehr mit „einem Herd“ auskommt. Für moderne Küchen sind nicht selten einige Hunderttausend Euro aufzuwenden. Dies hat zu Folge, dass Küchen mit Elektronik und hochwertigen Maschinen bestückt werden, die enorme Geldmittel binden. Es macht Sinn, diese Werte über den „normalen Rahmen“ hinaus abzusichern. Dies geschieht in der Regel durch technische Versicherungen (Elektronik- Maschinenbruchversicherung). Die technischen Versicherungszweige werden in der Regel als Allgefahr-Deckungen angeboten. Hier gilt: Im Gegensatz zu „normalen Sachversicherung“ ist alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist.
Aus dem bisher Ausgeführtem hier eine zusammenstellung der Wichtigsten Versicherungen für das Hotel- und Gastronomiegewerbe:

Sachversicherung Gebäude:      Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementarschäden, evtl.Mietverlust.
Sachversicherung Inhalt:           Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementarschäden, Betriebsunterbrechung.
Technische Versicherungen:    Elektronik, Maschinenbruch, Transport.
Haftpflichtversicherung:           Betriebshaftpflicht, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, Umwelthaftpflicht, Betriebsschließungsversicherung.

Um all diese Positionen zusammenzufassen, haben wir das Pro-Firm+ Paket entwickelt.

Wenn Sie Interesse an einer Beratung haben ist Ihr Ansprechpartner:
Peter Morguet
Versicherungsfachwirt
Vertriebsspezialist Gewerbe
Tel: 0651/9791-251
Fax: 0651/9791-211
E-Mail: peter.morguet(a)provinzial.com