Kooperation geht anders, oder?

Ein kleines Hotel in der Eifel war für ein Wochenende überbucht. Da es in dem Ort mehrere Hotels gibt, hat der Hoteldirektor sich dazu entschieden, zwei Pärchen in ein benachbartes Hotel auszuquartieren. Dieses Hotel hat die gleiche Kategorie und ist ähnlich ausgestattet. Die Gäste nahmen das Angebot an und das benachbarte Hotel sollte die Rechnung an den Kollegen schicken, da die Gäste bereits vorab bezahlt hatten.

Bis dahin ist daran nichts ungewöhnliches, da es immer mal vorkommen kann, dass ein Hotel überbucht wird. Am Montag nach dem besagten Wochenende kam dann, wie vereinbart die Rechnung des Nachbar-Hotels. Der Hotelier staunte nicht schlecht, als er auf der Rechnung statt einem unter Kollegen üblichen Rabatt auch noch einen Zuschlag bezahlen durfte.
So wurde zu der Übernachtung noch ein „Kurzzeitaufschlag“ von 5 Euro pro Gast, pro Tag berechnet!

Ob dieser Hotelier jemals wieder Gäste von seinem Kollegen bekommt?

Foto: hogapr

Jubiläum auf Schloss Berg: 15 Jahre Christian Bau

Gourmet-Restaurant lädt 2013 zu einer kulinarischen Reise ein und überrascht mit exklusiven Ideen auf Drei-Sterne-Niveau

Perl-Nennig, Saarland (w&p) 15. Mai 2013 – Bereits im fünfzehnten Jahr verzaubert Christian Bau, Küchenchef und Gastgeber im Victor’s Gourmet-Restaurant Schloss Berg, seine Gäste mit kulinarischen Highlights. 2005 wurde er mit seinem Restaurant erstmals mit drei Sternen ausgezeichnet. Bereits sieben Jahre in Folge bescheinigt die höchste Michelin-Auszeichnung das Niveau seiner Küchenkunst. Der gebürtige Offenburger führte 2010 das Konzept der „Carte Blanche“ erstmalig auch in Deutschland ein: Der Gast nennt Wünsche sowie Vorlieben und weist auf eventuelle Unverträglichkeiten hin – passend dazu kreiert der kreative Kopf des Gourmet-Restaurants ein individuelles Menü zwischen drei und acht Gängen. Nicht nur die Finesse der Gerichte steht dabei im Vordergrund, sondern vor allem die Hochwertigkeit der Produkte.
Für das Jubiläumsjahr hat sich Christian Bau eine Gourmetreise ausgedacht, die Hotelgäste und Restaurantbesucher von Mai bis September auf einen kulinarischen Ausflug entführt. Zur Auswahl steht das Drei-, Vier- oder Fünfgang-Jubiläumsmenü. Christian Bau verspricht Küchenkunst auf gewohnt hohem Niveau. „Es erfüllt mich mit großer Freude, den Gästen aus aller Welt eine anspruchsvolle kulinarische Erfahrung mitgeben zu können – voller Kontraste und Überraschungen“, so Christian Bau zu seinen geplanten Kompositionen. Sein Stil gilt als klassisch und zeitgemäß zugleich, insbesondere im Zusammenhang mit Aromen. Feinschmecker, die das Wochenende schon etwas früher einläuten möchten, können die handwerkliche Finesse des Sternekochs bis September 2013 bereits bei einem Lunch am Freitagmittag genießen.
Michael Vogt, Hoteldirektor des Hauses: „Christian Bau steht für exzellente Kochkunst und ist mit seinen drei Michelin Sternen eine Bereicherung für die gesamte Region. Mit Schloss Berg und Christian Bau verbinden sich Tradition und Profession, was neue Maßstäbe in der Genussregion Saarland setzt.“
Auf Grundlage der klassisch-französischen Haute Cuisine kreiert der Spitzenkoch zusammen mit weiteren neun Köchen in Victor’s Gourmet-Restaurant Schloss Berg exklusive Delikatessen. Mit Elementen aus den Hochküchen der Welt, vor allem mit Produkten und Zubereitungstechniken aus Japan, veredelt Christian Bau seine Gerichte und sorgt für vielfältigen Genuss.
Gleich hohe Ansprüche gelten auch für die Weinauswahl des Restaurants. Im historischen Gewölbekeller des Schlosses lagern etwa 750 ausgesuchte Positionen, die Sommelier Daniel Kiowski und das eingespielte Service-Team unter der Regie von Yildiz Bau, Ehefrau des Sternekochs und Restaurantleiterin, den Gästen empfiehlt. Wo einst Ritter und Burgfräulein tafelten, bietet das Restaurant mit seinen 34 Sitzplätzen heute Raum für stilvolle Momente.

Über Victor’s Residenz-Hotel Schloss Berg
Victor’s Residenz-Hotel Schloss Berg begeistert seine Gäste mit höchstem Komfort und einer einzigartigen Lage inmitten von Weinbergen im Dreiländereck zwischen Deutschland, Luxemburg und Frankreich. 106 Zimmer und Suiten – von mediterraner Eleganz in der Villa bis zu edler Klassik im Renaissance-Schloss – stehen den Gästen zur Verfügung. Zur perfekten Performance des Fünf-Sterne-Superior-Hotels gehören herausragende Restaurants wie das von Drei-Sterne-Koch Christian Bau geführte Victor’s Gourmet-Restaurant Schloss Berg, ein exklusiver Wellnessbereich und die Beauty-Farm „Victor’s Vital Resort“ sowie ein reiches Angebot an ganzjährigen Freizeitmöglichkeiten. Dazu zählen Schifffahrten auf der Mosel und der Saar, Radwanderungen, Golfen und Tennis ebenso wie Weinproben bei regionalen Winzern und Shoppingtrips nach Frankreich oder Luxemburg.

Bilder: Oben: Christian Bau_Drei-Sterne-Koch des Victor’s Gourmet-Restaurant Schloss Berg – Unten: Victor’s Gourmet-Restaurant Schloss Berg

Internetpranger: Auch Hessen hat erhebliche Bedenken

Vorläufiges Aus für Hygienepranger / Richter haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichungen

(lifePR) (Wiesbaden, ) Für viel Aufruhr hat die neue Vorschrift aus dem LFGB[1] gesorgt, die die Veröffentlichung von Warnungen über konkrete Lebensmittel im Internet vorschreibt. In einem Beschluss vom 23.04.2013 hat jetzt auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Rahmen eines Eilverfahrens die Veröffentlichung, die bloß auf allgemeine Hygienemängel hinweist, vollständig untersagt.
Im „Verbraucherfenster Hessen“ wurden bis vor wenigen Tagen Betriebe durch die Behörden veröffentlicht, bei denen bereits aufgrund geringer Beanstandungen im Hygienebereich ein Bußgeld zu erwarten war. Bereits mehrere Gerichte in anderen Bundesländern hatten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise geäußert und die sog. Internetpranger gestoppt. Der DEHOGA Hessen begrüßt die Entscheidung des obersten Hessischen Verwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutz ausdrücklich.Dabei stellt DEHOGA Hessen-Präsident Gerald Kink jedoch klar: „Uns geht es nicht um den Schutz ’schwarzer Schafe‘. Hygiene hat in unserer Branche oberste Priorität! Aber wenn Betriebe grundsätzlich ordentlich und sauber arbeiten und es dennoch zu kleineren Beanstandungen kommt, denen dann auch noch in angemessener Zeit abgeholfen wird, dann kann es nicht sein, dass diese Betriebe im Internet gebrandmarkt werden.“ Der daraus erwachsende Schaden für den Betrieb stünde in keinem Verhältnis zum berechtigten Bedürfnis des Verbrauchers nach Verlässlichkeit und Sicherheit.

Diese Auffassung vertritt auch der Verwaltungsgerichtshof des Landes Hessen: Sei eine Veröffentlichung erst einmal erfolgt, sei dieser Schaden praktisch nicht wieder gut zu machen, wohingegen an einer vorläufigen Veröffentlichung, nachdem die Mängel in dem betreffenden Betrieb längst behoben waren, kein so dringendes öffentliches Interesse bestünde, dass dies eine Veröffentlichung rechtfertige.

Nach der Gerichtsentscheidung hat auch das Hessische Verbraucherschutzministerium reagiert und am 30. April 2013 bereits die Internetveröffentlichungen eingestellt sowie die Behörden entsprechend informiert.

„Die rechtliche Einschätzung des Gerichtshofs bestätigt eins zu eins unsere rechtlichen Bedenken, auf die wir bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der Vorschrift hingewiesen und auf deren wirtschaftliche Folgen wir eindringlich aufmerksam gemacht haben“, so Präsident Kink.

Der Verband fordert nun Augenmaß bei den notwendigen Anpassungen gesetzlicher Vorschriften im Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit.

Insbesondere trügerischen Transparenzsystemen wie der sog. Hygiene-Ampel erteilt der DEHOGA Hessen weiterhin vorläufig eine Absage: „Solange Fragen wie eine verlässliche Kontrolle und Nachkontrolle mit entsprechendem Personal in den Veterinärämtern nicht geklärt sind, ist neben rechtlichen Problemstellungen ein verbrauchertaugliches Transparenzsystem nicht darstellbar. Damit ist dann niemandem geholfen“, kommentiert Julius Wagner, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen, die aktuelle Diskussion im Hinblick auf die am 16. und 17. Mai in Bad Nauheim tagende Verbraucherschutzministerkonferenz.

CookTank – Die nächste Generation der Herdhelden

Spitzenköche der „Next Generation“ stehen beim fünften Sternefresser CookTank im Fokus – Nachwuchs kann sich für Teilnahme bewerben

FRANKFURT, 8. Mai 2013 (dh). Mit großen Schritten auf zu den ersten Auszeichnungen, gut ausgebildet, aber mit eigenem Kopf und längst aus dem Schatten ihrer Lehrmeister herausgetreten: Eine neue Generation erobert die Küchen und sorgt mit viel Talent für frischen Wind in der kulinarischen Landschaft. Diese aufstrebende Riege junger Spitzenköche stellt der fünfte CookTank des Online-Magazins Sternefresser.de in den Fokus und bringt ihre innovativsten Vertreter am 15. Juli zum Ideenaustausch in Frankfurt zusammen.

Die Kernfragen der „Next Generation“ sind aktueller denn je: Wohin entwickelt sich die Sternegastronomie? Regional, nachhaltig, ethisch vertretbar – welche Produkte gehören in die Küche von morgen? Wie begeistert man neue Gäste in Zeiten sozialer Medien? Und wie viel Medienpräsenz verträgt sich eigentlich mit dem nötigen Engagement am Herd? Vertreter aus Wissenschaft, Kritik und Medien stellen sich den Fragen der Spitzenköche und suchen gemeinsam mit ihnen den Weg zum Mehrwert.

„Gutes Miteinander und konstruktive Gespräche sind uns besonders wichtig“, betont CookTank-Gründer Christian Stromann. „Wir wollen die Aufsteiger der Gourmetszene noch besser vernetzen und fördern, denn sie sind die Zukunft einer ganzen Branche.“ Die große Küche in der Loftatmosphäre des Ateliers der Genussakademie bietet für einen Tag zwischen Kochstation, Esstisch, Fotostudio und Vortragsrunde den idealen Rahmen.

Vernetzung und Dialog sind die Zauberworte der CookTank-Idee. Doch geht es um weit mehr als ein nettes Kennenlernen und das gemeinsame Kochen vor Ort. Bereits seit März stehen die elf ausgewählten Kandidaten der nächsten Generation in regem Kontakt. Eine eigene Facebook-Gruppe dient als lebendiges Forum, um den ersten Austausch zu vertiefen. Zudem gibt es schon im Vorfeld viel für die Teilnehmer zu tun: Vorschläge für die fachübergreifenden Vorträge werden gemeinsam sondiert, mögliche Themen für neue Gerichte untereinander diskutiert.

Fernab öffentlicher Kochevents findet sich so Raum zum Ideenaustausch. Neue Blickwinkel und Erkenntnisse aus Öffentlichkeitsarbeit, Vermarktung und Fotographie ergänzen die Inhalte. Für das wissenschaftliche Fundament der Veranstaltungsreihe sorgt Prof. Dr. Thomas Vilgis vom Max-Planck-Institut in Mainz. Der Autor, Physiker und Nahrungsmittelforscher bereichert die Runde mit Kurzvorträgen und wertvollem Hintergrundwissen.

Die Inspiration für den Nachwuchs steht nicht ohne Grund oben auf der Agenda. Längst hat der viel gefürchtete Fachkräftemangel auch die Sterneküchen erreicht. Interessierte Jungköche können sich deshalb für eine Teilnahme am CookTank per Wildcard qualifizieren. Das Bewerbungsthema „Zeige uns DEINE Küche – koche einzigartig“ wurde von den Spitzenköchen entwickelt und ermutigt zur eigenen Stilistik. Alle Einsendungen werden gemeinschaftlich geprüft und die überzeugendsten Talente eingeladen.

Mit von der Partie sind Hendrik Olfen (28), Sous Chef von Zwei-Sterne-Koch Hans Horberth im Kölner La Vision sowie die Ein-Sterne-Köche Andreas Tuffentsammer (27) aus der Ole Deele bei Hannover, Christopher Schmah (27) aus dem Graf Leopold in Daun/Eifel, Dirk Hoberg (31) aus dem Ophelia in Konstanz, Thomas Macyszyn (33) aus dem Narvette in Rüsselsheim, Sebastian Prüßmann (32) aus der Villa Hammerschmiede in Pfintztal, André Rickert (34) aus dem Weinsinn in Frankfurt und Steffen Mezger (34) aus dem Atelier in München. Ergänzt wird die Runde durch die schon zweifach besternten Kollegen Erik Arneke (30) und Eric Werner (27) aus der Résidence in Essen und Matthias Schmidt (31) aus der Villa Merton in Frankfurt.

Wildcard für den Nachwuchs: Einsendeschluss von Rezept und Bild des Gerichts für die Teilnahme am CookTank ist der 7. Juni 2013 unter info@sternefresser.de.

Foto: ©Sternefresser.de

Minijob – Antworten auf die wichtigsten Fragen

(lifePR) (Düsseldorf, ) Für die so genannten Minijobs wurde mit dem Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (BGBl. I S. 2474) zum 1. Januar 2013 die Entgeltgrenze in Anlehnung an die allgemeine Lohnentwicklung um 50 Euro angehoben und beträgt somit jetzt 450 Euro monatlich. Es haben sich bei den Minijobs aber auch einige andere Dinge geändert.
ARAG Experten beantworten die sechs am häufigsten gestellten Fragen.

Wenn die Entgeltgrenze jetzt auf 450,00 Euro monatlich steigt, steigen dann auch Abgaben, z. B. für Pflichtversicherungen? 

Minijobber sind grundsätzlich versicherungsfrei. Eine Ausnahme gilt für die Rentenversicherung: Jetzt unterliegen geringfügig entlohnt Beschäftigte, die ihre Tätigkeit ab dem 1. Januar 2013 aufnehmen, grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Der damit verbundene volle Schutz der Rentenversicherung wirkt sich für die Beschäftigten rentensteigernd aus und ist Voraussetzung für verschiedene rentenrechtliche Ansprüche, zum Beispiel im Fall der Erwerbsminderung.

Muss man unter allen Umständen Abgaben an die Rentenversicherung leisten?

Für die Minijobber besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Werden Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreit, liegt allerdings kein voller Rentenversicherungsschutz mehr vor. Wer auf einen vollen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet, sollte sich also mit der eigenen Vorsorge für den Fall einer Erwerbsminderung und den Eintritt in das Rentenalter umfassen auseinandersetzen. Wichtig: Auch im Falle der Befreiung des Minijobbers von der Rentenversicherungspflicht haben die Arbeitgeber den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts zu entrichten.

Wird man auch zur Rentenversicherung herangezogen, wenn man schon lange einen versicherungsfreien Minijob hat?

Nein. Minijobber, die bereits vor dem 1. Januar 2013 versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung waren, bleiben in diesem Minijob auch nach Inkrafttreten der Neuregelungen versicherungsfrei; sie können aber wie bisher mit Wirkung für die Zukunft auf die Versicherungsfreiheit verzichten (Übergangsregelung). Wird allerdings nach dem 31. Dezember 2012 das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf einen Betrag von 400,01 bis 450 Euro erhöht, gilt auch für diese Beschäftigten das neue Recht, so dass grundsätzlich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eintritt und die Möglichkeit besteht, sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Sind auch die erlaubten Gehälter für die Midi-Jobs gestiegen?

Ja, auch die Entgeltgrenze für Beschäftigungen in der Gleitzone (so genannte Midi-Jobs) ist zu Jahresbeginn um 50 Euro auf 850 Euro monatlich gestiegen, so dass die Gleitzone, innerhalb der der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung linear ansteigt, zukünftig bei einem Verdienst von 450,01 bis 850 Euro im Monat liegt.

Kann man auch mehreren versicherungsfreien Minijobs nachgehen? 

Grundsätzlich ja! Mehrere gleichzeitig ausgeübte Mini-Jobs werden zusammengerechnet. Wird dabei die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro überschritten, tritt allerdings vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht auch in den übrigen Zweigen der Sozialversicherung ein.

Kann man zu einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung auch noch Minijobs annehmen?

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist die Ausübung eines Mini-Jobs möglich, der mit Ausnahme der grundsätzlichen Rentenversicherungspflicht sozialversicherungsfrei ist. Jeder weitere Mini-Job wird dann mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, so dass für den zweiten und alle weiteren Mini-Jobs Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung besteht.

Bild: hogapr

Der neue 5 Euro Schein kommt in Umlauf

Das Eurosystem – die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken der Länder des Euroraums – hat die Vorbereitungen für die Einführung einer neuen 5-€-Banknote abgeschlossen. Ab dem 2. Mai 2013 wird der neue 5-€-Geldschein als erste Stückelung der Europa-Serie überall im Eurogebiet auf dem üblichen Weg – d. h. über den Schalterverkehr der Banken und über Geldausgabeautomaten – in Umlauf gebracht. Die 5-€-Scheine der ersten Serie werden zunächst parallel zu jenen der zweiten Serie umlaufen und dann nach und nach aus dem Verkehr gezogen. Der Termin, zu dem die Banknoten der ersten Generation ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren, wird weit im Voraus bekannt gegeben werden. Doch auch nach diesem Datum werden die Geldscheine der ersten Serie ihren Wert auf Dauer behalten, und ihr Umtausch bei den nationalen Zentralbanken des Euroraums wird unbefristet möglich sein.

Die 5-€-Banknote der Europa-Serie trägt Fortschritten Rechnung, die seit der Einführung der ersten Serie vor über zehn Jahren im Bereich der Banknotentechnologie erzielt wurden. Der Geldschein weist einige neue und einige verbesserte Sicherheitsmerkmale auf. Im Wasserzeichen und im Hologramm ist ein Porträt der Europa, einer Gestalt aus der griechischen Mythologie, zu sehen. Nach ihr ist die zweite Euro-Banknotenserie benannt. Ein Blickfang ist die sogenannte Smaragd-Zahl, die ihre Farbe beim Kippen des Geldscheins von Smaragdgrün zu Tiefblau ändert und auf der sich zudem ein Lichtbalken auf und ab bewegt. Am linken und rechten Rand der Banknote können außerdem kurze, erhabene Linien ertastet werden. Diese erleichtern vor allem Menschen mit Sehbehinderung die Unterscheidung der verschiedenen Stückelungen. Die genannten Sicherheitsmerkmale befinden sich auf der Vorderseite des neuen Geldscheins und können nach dem Prinzip „Fühlen–Sehen–Kippen“ leicht geprüft werden. Alle Banknoten der Europa-Serie sollen mit diesen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet werden.

Weitere Infos Auf der Webseite der EZB