Die Zukunft der Zigarre in der Gastronomie

Kaum ein anderes Thema hat in der Gastronomie, und in der Gesellschaft als Ganzes, in den letzten Jahren für so viel Gesprächsstoff gesorgt wie das Thema „Rauchen“. Währen die einen frohlocken, dass sich mehr und mehr die nichtraucherfreundliche Gesetzgebung durchsetzt, klagen die Anderen über Bevormundung, Diskriminierung und Entmündigung. In der Debatte um das Für und Wider gibt es genug Stimmen auf jeder Seite. Entscheidend für die Gastronomie ist jedoch, wie ich mit den Verboten und den gesetzlichen Vorschriften umgehe, ob ich daraus ein Potential ziehen kann oder ob ich es bereits ausgeschöpft habe.

Wie ich als Gastronom mit dem Thema „Rauchen“ umgehe hängt nicht zuletzt davon ab, in welchem Bundesland ich meinen Betrieb führe. Für die Leser aus Bayern wird dieser Artikel wohl wenig neue Möglichkeiten aufzeigen. Gastronomen in anderen Bundesländern sind in Entscheidungen bezüglich des Rauchens in der Gastronomie doch noch etwas freier.

Die Raucher, und somit Publikum und Zielgruppe, sollten vor Betrachtung der eigenen Möglichkeiten auch differenziert betrachtet werden. Zigarettenraucher sind ein gänzlich anderes Publikum als Zigarren- oder Pfeifenraucher. Gemein ist beiden Gruppen, dass sie eben jenen Ausstoß produzieren gegen den Nichtraucher und Politiker Front machen: Rauch. Aber sowohl das Konsum- und Sozialverhalten beider Gruppen, als auch die Ansprüche an die Gastronomie unterscheiden sich nicht unerheblich.

Zigarettenraucher sind zumeist Suchtraucher. Wenngleich die Meisten aus dieser Gruppe es nicht wahrhaben wollen, so ist der Rauch der Zigarette pure Suchtbefriedigung. Es geht also nicht um Gemütlichkeit, Kultur oder Ritual beim Rauchen der Zigarette, es geht einzig darum die Sucht zu befriedigen. Und wenn es sein muss, kann das eben auch mal kurz vor der Tür passieren. Die durchschnittliche Rauchdauer einer Zigarette liegt wohl etwa so im Bereich von fünf Minuten. Die stehen als Zigarettenraucher auch mal eben kurz im Regen oder Schnee. Der Zigarettenraucher läßt sich ebenso schwer in eine bestimmte soziale oder demographische Schublade stecken, denn das Zigarette rauchen zieht sich eben durch alle Bevölkerungsschichten und –gruppen. Von „viel zu jung“ bis ins hohe Alter, von arm bis reich, von ungebildet bis zur Professur finden sich breit gemischt Zigarettenraucher.

Zigarrenraucher sind ein anderer Schlag Menschen. Hier steht der Genuss im Vordergrund. Rituale werden gepflegt, ein kulturelles Gut will bewahrt werden und auch der Status spielt wohl mitunter eine Rolle. Mit Zigarettenrauchern werden Zigarren- oder Pfeifenraucher nicht gern verglichen. Der Zigarrenraucher ist meist ein anspruchsvoller Kunde. Einer, dessen Rauchgenuss schon mal gute eine Stunde oder länger dauert. Zigarrenraucher trinken zur Zigarre auch eher hochwertigere Spirituosen. Der Rauch der Zigarren jedoch ist schwer, intensiver im Geruch und bei einer Gruppe von fünf Zigarrenrauchern kommt schon mal das Gefühl auf, man befinde sich in einer Dampfsauna. Wer also Zigarrenraucher beherbergen will, der muss für freie Luft sorgen. Denn, so ironische das für Nichtraucher klingen mag, Zigarrenraucher sitzen auch nicht gern im dichten Rauch.

Als Gastronom muss ich für mich entscheiden, ob und wie ich nun diesem Publikum begegne. Eine Kneipe voller Raucher ist aus finanzieller Sicht wohl kaum zu verachten. Den örtlichen Zigarrenclub als feste Kunden einmal die Woche im Lokal zu haben kann ebenso ein lohnenswertes Geschäft werden.  Unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften muss man in beiden Fällen dafür sorgen, dass sich auch dieses Publikum wohlfühlt. Dazu gehören beispielsweise Zigarrenaschenbecher für Zigarrenraucher, idealerweise auch andere, kleine Accessoires und vielleicht sogar ein kleiner Humidor mit einer feinen Auswahl an erlesenen Zigarren. Bei der Ausstattung und der Beratung, welche Accessoires und Zigarren zu empfehlen sind, hilft der kompetente Onlineshop gerne weiter. Auch dort gibt es Beratung von geschulten und fachlich versierten Verkäufern und oft übertrifft die Auswahl dort die des lokalen Fachgeschäftes – sofern es dann davon überhaupt eins vor Ort gibt.

rauchr.de – Innovus GmbH
Siedlungsweg 4a-b
18184 Klein Kussewitz

Telefon: 038202-43331
Fax: 038202-43332

mail: shop – at – rauchr.de
web: http://rauchr.de

Bilder: ©rauchr.de

Fairer Umgang mit Hotelbewertungen

Gäste können auf verschiedenen Portalen im Internet Ihr Urlaubshotel bewerten. Bei einigen kann der Hotelier mit einem Kommentar darauf reagieren (holidaycheck.de), bei anderen ist das kommentieren durch den Hotelier nicht möglich (booking.com).

Besonders positiv  ist mir jetzt Kurzurlaub.de aufgefallen. Hier bekommt der Hotelier nach Abgabe einer Gästebewertung eine Email. Darin ist ein Link enthalten, durch den der Hotelier auf die abgegebene Bewertung antworten kann. Das besondere daran ist, dass die Bewertung erst nach drei Tagen online sichtbar wird. Das gibt genug Zeit, um auf die gemachten Angaben zu reagieren und eventuell klar zu stellen.

Hier der Originaltext der Email von Kurzurlaub.de:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Hotel …… ist über Kurzurlaub.de am ……. eine Hotelbewertung eingegangen. Bitte prüfen Sie diese Bewertung sorgfältig. Sofern Sie die gemachten Angaben als unwahr und unangemessen erachten, haben Sie die Möglichkeit, mit einem Kommentar darauf zu reagieren.
Nach Prüfung durch unser Serviceteam wird diese Bewertung in 3 Tagen auf Kurzurlaub.de online sichtbar sein.

Link zur Bewertung im Verwaltungsbereich….“

Kennt Ihr ähnliche Beispiele, wie Bewertungsportale besonders positiv mit Gäste-Kommentaren umgehen?

Bild: Webseite von Kurzurlaub.de

Spielregeln im neuen Job – Vorsicht! Fettnäpfchen

Neue Besen kehren gut. Wer kennt nicht dieses Sprichwort. Doch Vorsicht! Wer als neue Führungskraft Akzeptanz gewinnen will, sollte beim Start im neuen Job mit Fingerspitzengefühl vorgehen.

Wer eine neue Führungsposition übernimmt, sollte sich an bestimmte Spielregeln halten. Eine ist ganz besonders zu beherzigen. So dient das Motto „Erst leisten, dann fordern“ für Einsteiger stets als gute Basis für den erfolgreichen Einstieg. Dass falsches Verhalten viel Porzellan zerschlagen kann, zeigt folgendes Praxisbeispiel:

VON BONIN bekommt den Auftrag, einen Top Kandidaten für ein größeres Luxushotel zu rekrutieren. Im persönlichen Interview wird der Bewerber gefragt, welche Situation er bei Antritt seines derzeitigen Jobs vorgefunden habe und – wie er den ihm anvertrauten Betrieb in den vergangenen zwei Jahren weiter entwickelt habe. Der Kandidat holt tief Luft und legt los: „Es war das totale Chaos. Kein Wunder, dass mein Vorgänger das Haus verlassen musste. Das muss ein echter Looser gewesen sein. Betriebsergebnis tief rot, miese Stimmung unter den Mitarbeitern, hohe Fluktuation, schlechte Gästebewertungen, Mangel an Sauberkeit, Personalkosten zu hoch, Renovierungsstau etc. Ich musste erstmal Brachland kultivieren.“ Der VON BONIN Consultant hakt nach, ob wirklich alles so schlecht gewesen sei, was der Vorgänger bewegt habe. Nun legt der Hoteldirektor richtig los: „Ich musste erstmal alles ganz anders machen. Dann habe ich den Eigentümern einen Plan vorgelegt, was ich brauche, um den Karren für sie aus dem Dreck zu holen. Da musste richtig Geld in die Hand genommen werden. Neue Abteilungsleiter, Zimmerrenovierung, Umbau der Küche, mehr Mitarbeiter und vieles mehr. Ich verstehe gar nicht, warum damals so ein schwacher Direktor eingestellt werden konnte“. Aber was hat der Kandidat nun in der Zwischenzeit optimiert, will der Personalberater wissen. Ja, es ginge nun mal nicht alles auf einmal, antwortet er, aber die Renovierung sei eingeleitet. Einige Führungskräfte habe er durch alte Bekannte ersetzt. Bis die jedoch ihre Wirkung zeigen, brauche es Zeit, erwidert der Hoteldirektor. Im Übrigen sei ja die Konjunktur derzeit auch nicht gerade die Beste und erschwere den Erfolg. Das Betriebsergebnis sei daher heute noch nicht besser als bei seinem Amtsantritt, muss er – der so lautstark auf seinen Vorgänger geschimpft hatte – jetzt kleinlaut zugeben.

Kein Wunder, dass der Kandidat bereits nach zwei Jahren zu neuen Ufern „flüchten“ will.

Was kann man daraus lernen? Nicht alles, was vor dem Amtsantritt des Neuen geschah, muss schlecht gelaufen sein. Besserwisserei, blinder Eifer, Aktionismus oder gar Überheblichkeit tragen nicht dazu bei, die Akzeptanz und Reputation am neuen Arbeitsplatz zu stärken. Kollegenschelte ist hier völlig fehl am Platz. Mangelnder Respekt vor der Leistung des Vorgängers trägt keinesfalls dazu bei, die eigene Position zu stärken. Man macht sich nicht dadurch größer, dass man andere klein macht. Das alles zeugt allenfalls von schlechtem Stil – auch wenn die alte Weisheit „Nichts riecht so süß, wie die Leichen des Vorgängers“ noch so sehr dazu verleitet. Man schimpft einfach nicht auf Vergangenes – schon gar nicht ohne die Zusammenhänge zu kennen. Und noch etwas: Wer so handelt, bescheinigt seinen Vorgesetzten, dass sie ihre Hausaufgaben in der Kontrolle des Vorgängers nicht gemacht haben. Vorsicht! Fettnäpfchen! Die Folgen sind Aversion, Verunsicherung, Zweifel am Neuen. Im Ernstfall Bauchlandung.

Viel besser: Konzentration auf die Zukunft, Erledigung der anstehenden Aufgaben. Ergebnisse zeigen. Veränderungsmaßnahmen und Vorschläge sollten Bewährtes erhalten und um neue Impulse bereichern. Wer dabei auch noch die Firmenkultur berücksichtigt, ist auf dem richtigen Weg. Er erleichtert seinen Leuten, seine Botschaft bzw. seinen Vorwärtskurs zu verstehen. Schließlich hat man ihn nicht geholt, damit er Probleme macht, sondern diese löst. Der enge Kontakt zum neuen Vorgesetzten in den ersten Tagen und Wochen eröffnet zusätzlich die Möglichkeit, den Boss über die eigenen Erkenntnisse, Analysen, Pläne und Maßnahmen konstruktiv zu informieren. So sichert man sich Feedback und Aktionsraum für eigene Aktivitäten. Es wäre falsch verstandener Stolz, vom ersten Tage an allein auf sich gestellt zu agieren ohne die Spitze zu informieren. Im Gegenteil: Der Boss braucht rasch die Bestätigung, dass seine Entscheidung für den neuen Stelleninhaber richtig war. Wenn dieser ihn nicht wissen lässt, wie er agiert, was er vor hat, was der Stand seiner Einarbeitung ist, ist der Vorgesetzte auf die „Gerüchteküche“ angewiesen. Und die ist kaum steuerbar.

Fortschrittliche Arbeitgeber machen sich meist intensive Gedanken um die Integration neuer Mitarbeiter und haben in der Regel dafür ein klares Konzept erarbeitet. Aber letzten Endes kommt es immer auf den Neuen selbst an: Sein Schicksal als neuer Mitarbeiter liegt also in der eigenen Hand. Wenn er sich an die Spielregeln erfolgreicher Integration hält, werden die ersten hundert Tage wie im Flug vergehen.

Foto: Albrecht von Bonin

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Umfrage: 1,75 Mio. Deutsche planen Reklamationen bereits vor dem Urlaub!

(lifePR) (Leipzig, ) Unglaublich: 1,75 Mio. Deutsche planen bereits vor Reiseantritt fest ein, sich im Urlaub zu beschweren. Das ergab eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage des Online-Reiseportals ab-in-den-urlaub.de (4,88 Mio. Nutzer im Monat, laut AGOF Januar 2013) unter 1.000 Deutschen. Obwohl die Bundesbürger nach wie vor Reiseweltmeister sind – allein im Jahr 2012 gingen 53 Mio. von ihnen im In- und Ausland auf Reisen (ab 5 Tage Dauer, FUR Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.) – wirft dies kein gutes Licht auf die Deutschen.

Die Umfrage ergab, dass 3,3 Prozent aller Befragten, also rund 1,75 Millionen Reisende, Beschwerden bereits vor dem Urlaub fest einplanen. Auch wenn es nur eine Minderheit der deutschen Urlauber betrifft, gewähren die Ergebnisse dennoch ungewöhnliche Einblicke in die Moral mancher Touristen. Die Gründe sind so vielfällig wie die Reiseziele selbst.

So planen sage und schreibe 83 Prozent (etwa 1,45 Mio. Urlauber) eine Beschwerde fest ein, um schlicht und ergreifend Geld vom Reiseveranstalter, dem Hotel, der Pension oder der Reederei zurück zu bekommen. Bei den Reklamationsgründen sind diese Touristen flexibel und entscheiden vor Ort kurzfristig. Fast 69 Prozent (1,2 Mio. Urlauber) nutzen eine geplante Reklamation dazu, ein Upgrade, also eine Besserstellung im Hotel, zu „schnorren“. So nächtigen die „Querulanten“ nicht mehr im gebuchten Doppelzimmer, sondern vielleicht in einem Zimmer mit Meerblick oder gar einer Juniorsuite. Solch eine Hochstufung kann durchaus finanzielle Ausmaße von mehreren hundert Euro pro Person ausmachen, selbst bei nur einer Woche Urlaub.

56 Prozent (974.000 Urlauber) der „Beschwerdewilligen“ fanden nach der festen Buchung ein günstigeres Angebot und versuchen mit der Reklamation zu viel gezahlte Euros wieder in die Haushaltskasse fließen zu lassen. Pech: Meist sind kostenfrei Stornierungen, etwa bei Pauschalreisen, nach der Buchung nicht möglich. Nur wenige Veranstalter gewähren bis zu 3 Tagen nach der Buchung kostenfreie Stornierungen. (Tabelle beachten)

Weitere Beschwerdegründe vor Reiseantritt 

Ein Drittel der Befragten (582.000 Urlauber) lasen angeblich erst nach der Buchung negative Beurteilungen über das Reiseziel (zum Beispiel auf Hotelbewertungsportalen wie holidaytest.de) und planen deshalb schon im Vorfeld eine Reklamation fest ein. 28 Prozent (487.000 Urlauber) sind bereits vor Reiseantritt sicher, etwas Negatives wie Lärm am und im Hotel, Ungeziefer, miese Unterkunft, schlechtes Essen oder ähnliches vorzufinden. Es ist fast unglaublich: Aber 25 Prozent (437.000 Urlauber) gaben an, dass sie noch „eine offene Rechnung“ mit dem Veranstalter oder dem Hotel hätten. Sie würden die Reise oder den Aufenthalt dazu nutzen, mit einer bereits vorab geplanten Reklamation „denen“ etwas „heimzuzahlen“.

Beschwerdefreudige Bildungsgrade und Altersgruppen 

Als besonders beschwerdefreudig stellten sich in der Umfrage jene Deutschen heraus, die Abitur oder einen Uni-Abschluss besitzen. Sie wollen vor allem Geld zurückbekommen (33 Prozent). Ähnlich verhält es sich auch im Bereich „Upgrade“, auch hier sind diese Schulabschlüsse vorne dabei. Als nachtragend stellten sich die Deutschen mit Hauptschulabschlüssen heraus. Angeblich haben 11 Prozent mit dem Reiseveranstalter oder dem Hotel noch eine „Rechnung offen“. Schaut man sich die Altersstruktur der „Urlaubs-Querulanten“ an, so sind die 30 bis 49-jährigen besonders beschwerdefreudig. Um Geld zu schnorren, planen 22 Prozent der 30 bis 39-jährigen und 25 Prozent der 40 bis 49-jährigen schon vor dem Urlaub eine Reklamation. Auffällig: Im Bereich „Günstigeres Angebot erst nach der Buchung gefunden“ führen die 60 bis 69-jährigen mit 17 Prozent.* (Tabelle beachten)

* Im Rahmen der Umfrage waren Mehrfachnennungen möglich.

Bild: presse.ab-in-den-urlaub.de-Urlaubsbeschwerden_300dpi

BGN-Beiträge sinken um bis zu 3,65 Prozent

(lifePR) (Mannheim, ) Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat in seiner Sitzung am 4. April 2013 die Umlagerechnung für das Jahr 2012 beschlossen. Wiederholt konnte der Beitragsfuß (2010: 0,433/2011: 0,423) gesenkt werden und beträgt nunmehr 0,406. Je nach Lohnsumme bedeutet das für die Unternehmen eine Beitragssenkung von bis zu 3,65 Prozent. Die Senkung ist durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren zustande gekommen. So stieg etwa die Lohnsumme (Löhne und Gehälter der Mitarbeiter aus den zur BGN gehörenden Gewerbezweigen) um 4,7 Prozent, gleichzeitig ging der Aufwand für Unfallentschädigungen um gut 2 Millionen Euro zurück.

Fälligkeit der Beiträge 2012: Spätestens 15. Mai 2013

Der Versand der Beitragsbescheide an die rund 260.000 Unternehmen ist bereits erfolgt. Bis zum 15. Mai 2013 müssen die Beiträge für das Jahr 2012 bezahlt werden, die Vorschüsse für das laufende Jahr werden zum 15.5. und zum 15.11.2013 fällig. Freiwillig Versicherte müssen den gesamten Beitrag zum 15.5.2013 zahlen.

Informationen zur Beitragsberechnung, zum Versicherungsschutz und allen BGN-Leistungen gibt es im Internet unter www.bgn.de. Fragen zum aktuellen Beitragsbescheid beantwortet das Service-Center unter 0621/4456-1581 (Mo.-Do. von 7-17 Uhr, Fr. 7-16 Uhr).

Foto: hogapr

GEMA-Schiedsspruch verlangt gesetzgeberischen Handlungsbedarf

GEMA verstößt mit Tarifreform gegen Urheber- und Kartellrecht / Mehrzahl der Tarife bleibt unverändert / Deutliche Erhöhungen für Diskotheken.

(lifePR) (München, ) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern nimmt den Schiedsspruch des Deutschen Patent- und Markenamtes anlässlich der geplanten GEMA-Tarifreform zwiespältig zur Kenntnis: „Eindeutig positiv ist, dass die Schiedsstelle in wesentlichen Punkten unsere Argumentation bestätigte, die die bestehenden Strukturen für sachgerecht, nachvollziehbar und angemessen hält“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl: „Die Schiedsstelle hat ausdrücklich an der Vielzahl der bisherigen Tarife im Veranstaltungsbereich festgehalten. Mit elf Tarifen sei das bestehende Tarifsystem bereits sehr differenziert, sie sorgen für ein hohes Maß an Einzelfallgerechtigkeit.“

Negativ sind jedoch die zum Teil sehr deutlichen Tariferhöhungen für Einzelveranstaltungen sowie für Musikkneipen, Clubs und Discotheken. Denn die Schiedsstelle hält eine Linearisierung der Tarifsätze für sachgerecht. Das hat zur Folge, dass sich vor allem Veranstaltungen in großen Räumen und mit hohem Eintrittsgeld um 80 bis 390 Prozent verteuern. Hinzu kommen Zeitzuschläge für über acht Stunden hinaus gehende Veranstaltungen.

Andererseits werden die GEMA-Gebühren für die überwiegende Anzahl kleiner Veranstaltungen und einem niedrigen Eintrittsgeld um teilweise bis zu 49 Prozent günstiger. Auch hält die Schiedsstelle an der bewährten, pauschalierten Regelung fest, gestaltet jedoch die Unterteilung nach Öffnungstagen neu.

„Da die Schiedsstelle es für rechtmäßig erklärt hat, dass die GEMA einseitig Tarifänderungen vornehmen kann, besteht nicht nur nach wie vor, sondern mehr denn je dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, so Brandl, der ergänzt: „Bei Tarifverhandlungen gehören beide Seiten auf Augenhöhe an einen Tisch.“

Live-Spektakel beim “Koch des Jahres” ein toller Erfolg

Köln-Frechen, 15. April 2013 Das dritte Vorfinale führte den internationalen Wettbewerb “Koch des Jahres” am 15. April nach Köln-Frechen. Unter den acht Teilnehmern, die ihre Kochkünste live vor den Augen der Zuschauer im E50 | Gourmet Loft präsentierten, gingen Sascha Lenz und Christian Sturm-Willms als Sieger hervor. Insgesamt 86 Profiköche hatten sich um eine Teilnahme am westdeutschen Vorentscheid beworben.

Im E50 | Gourmet Loft der Enólogos AG in Köln-Frechen traten acht Kochtalente vor dem beeindruckten Publikum gegeneinander an, um sich zwei Plätze für das Finale zu sichern. Die Juroren ermittelten die beiden Sieger in einer „Blindverkostung“ ohne zu erfahren, wer für sie gekocht hatte. Ihre Bewertung beschränkte sich auf Innovation, Präsentation und den Geschmack der präsentierten Gerichte.

Die Jury aus den Spitzenköchen Miguel Contreras, Sebastian Frank, Jörg Leroy, Georg Maushagen, Dirk Rogge, Erhard Schäfer, Claudia Schröter, Bernd Stollenwerk, Claudio Urru, Christopher Wilbrand, Otto Wimmer sowie dem Gastrokritiker Thomas Platt ermittelte schließlich die beiden Sieger: Über seinen klaren ersten Platz kann sich Sascha Lenz (links im Bild), Küchenchef des Restaurants Keidenzeller Hof in Langenzenn-Keidenzell angesichts der starken Konkurrenz freuen. Als Vorspeise servierte er Forelle, Brunnenkresse und Buchweizen, gefolgt von einem Hauptgang aus Entrecôte, Hummermajo, Belper Knolle, Bisquit und Asche. Für diesen Gang konnte sich Lenz außerdem den Royal-Meat-Preis für das beste Hauptgericht sichern. Als Dessert präsentierte Sascha Lenz eine Komposition aus Popcorn, Kokos, Schokolade, Malzbier und Coca Cola.

Auch das asiatisch geprägte Menü des zweitplatzierten Christian Sturm- Willms (rechts im Bild), Junior Sous-Chef aus dem Kameha Grand in Bonn, überzeugte die hochkarätige Jury. Er punktete mit gebeiztem Lachs, Gurken-Minz-Gel und gegrillter Mango in der Vorspeise, Entenbrust, grünem Spargel, Avocado und Süßkartoffel im Hauptgang sowie Joghurt-Yuzu-Schnitte und Kiwisorbet als Dessert.

Über den Duckstein-Preis für das Gericht, das am besten mit Bier harmoniert, darf sich Johannes Goll aus dem Steigenberger Frankfurter Hof freuen. Der Fairnesspreis “Spirit of the Competition” by Unilever für herausragende Fairness und Teamfähigkeit während des Wettbewerbs wurde an den Küchenchef des Restaurant Urgestein in Neustadt an der Weinstraße, Benjamin Peifer, verliehen.

Die Veranstaltung unter dem Motto “Face to Face with Koch des Jahres” zog im Laufe des Tages über 400 Besucher an. Im Rahmen der Standmesse zeigten die Spitzenköche Patrick Lorenz, Alexander Krob, Martin Schumann und “Koch des Jahres” 2011, Sebastian Frank ihr Können in der Stage-Küche. Nach der feierlichen Preisverleihung ging die Enólogos AG noch einmal in die Vollen und präsentierte als krönenden Abschluss eine Küchenparty der Spitzenklasse.

Mit Sascha Lenz und Christian Sturm-Willms stehen somit zwei weitere Teilnehmer für das große Finale auf der weltgrößten Food & Beveragemesse Anuga am 7. Oktober 2013 fest. Die letzte Vorentscheidung findet im Juni in Hamburg statt. Den Finalisten winken neben dem Titel „Koch des Jahres“ Preisgelder in Höhe von 26.000 Euro und ein fester Platz auf dem  Kocholymp.

Foto: Koch des Jahres/ Melanie Bauer Photodesign