Wissenswertes: Public Viewing zur Fußball-WM

(lifePR) (Krefeld, 25.04.2014) Auch abseits des Spielfelds gelten für die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien zahlreiche Regeln. Wer Produkte oder Dienstleistungen im Kontext der WM vermarkten möchte, muss einiges beachten. Ansonsten kann es teuer werden. „Deshalb raten wir allen Unternehmen, die Aktionen zur WM planen, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen“, erklärt Christin Worbs, Rechtsreferentin der IHK Mittlerer Niederrhein.

Zu beachten ist zum Beispiel, dass Marketingrechte ausschließlich in den Händen der FIFA liegen. Sie ist Inhaberin etlicher Schutzrechte, die im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft verwendet werden, wie das Emblem, Maskottchen, der Pokal und der offizielle Slogan. Hinzu kommen noch Einzelbegriffe oder Wortkombinationen. „Das hat zur Folge, dass Unternehmen eine Erlaubnis der FIFA benötigen beziehungsweise eine Lizenz erwerben müssen“, sagt Worbs. „Firmen sollten vor der Verwendung des Logos, Emblems oder der Begriffe die Zulässigkeit der geplanten Werbung juristisch überprüfen lassen.“ Andernfalls drohen seitens der FIFA Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen, die mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden sein können.

Vorbereiten müssen sich vor allem auch Veranstalter oder Gastronomen, die Public Viewing planen. Wird nämlich für die Übertragung ein Eintrittsgeld oder Mindestverzehr gefordert oder wird das Event mit Sponsoringaktionen verbunden, liegt ein gewerblicher Zweck vor, für den eine gebührenpflichtige Lizenz bei der FIFA einzuholen ist. Diese muss spätestens bis zum 9. Mai beantragt werden. Ein Online-System wurde dafür eingerichtet.

Wenn Pubs und Bars kein Eintrittsgeld für die Public-Viewing-Veranstaltung erheben und nicht mehr als 5.000 Besucher erwarten, muss zwar keine Lizenz beantragt werden. „Der Veranstalter ist aber dennoch verpflichtet, das FIFA-Reglement einzuhalten – zeitversetzte Übertragungen sowie Änderungen der Live-Sendung sind verboten“, warnt die IHK-Referentin. Einzelheiten zum Thema sind auf der Internetseite der FIFA zu finden.

Außerdem müssen sich Veranstalter und Gastronomen an die Behörden vor Ort wenden, sofern sie Public Viewing anbieten wollen. Hintergrund ist die zu erwartende Lärmbelastung. In einem Erlass hat die Landesregierung klargestellt, dass Übertragungen nach 22 Uhr, unter Umständen auch nach Mitternacht, an „geeigneten Orten“ möglich sind. Eine Sonderverordnung der Bundesregierung soll dafür Ausnahmeregelungen zu den nächtlichen Lärmschutzanforderungen schaffen. Für sämtliche Genehmigungen bleiben aber die jeweiligen Behörden der Städte und Gemeinden zuständig. Sie entscheiden auch über eventuelle Auflagen, um so einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Anwohner und der Fußballfans zu schaffen. Allerdings weist das NRW-Umweltministerium darauf hin, dass laute Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder Vuvuzelas bei diesen Veranstaltungen ausgeschlossen werden sollen. „Gastronomen, die Public-Viewing-Veranstaltungen planen, sollten sich rechtzeitig mit dem Ordnungsamt in ihrer Stadt in Verbindung setzen“, so Worbs.

Unter dem Titel „Was ist bei Werbeaussagen zur Fußball-WM zu beachten“ hat die IHK ein Merkblatt mit zahlreichen Hinweisen erarbeitet. Es ist zu finden unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de, im Fenster „Dokumentsuche“ die Nr. 268 eingeben. Dort steht es unter der Rubrik „Merkblätter Recht und Steuern“. Ansprechpartnerin bei der IHK ist
Christin Worbs,
Tel. 02161 241-137
E-Mail: worbs@moenchengladbach.ihk.de.

Bild: ©hogapr

Live-Spektakel beim “Koch des Jahres” ein toller Erfolg

Köln-Frechen, 15. April 2013 Das dritte Vorfinale führte den internationalen Wettbewerb “Koch des Jahres” am 15. April nach Köln-Frechen. Unter den acht Teilnehmern, die ihre Kochkünste live vor den Augen der Zuschauer im E50 | Gourmet Loft präsentierten, gingen Sascha Lenz und Christian Sturm-Willms als Sieger hervor. Insgesamt 86 Profiköche hatten sich um eine Teilnahme am westdeutschen Vorentscheid beworben.

Im E50 | Gourmet Loft der Enólogos AG in Köln-Frechen traten acht Kochtalente vor dem beeindruckten Publikum gegeneinander an, um sich zwei Plätze für das Finale zu sichern. Die Juroren ermittelten die beiden Sieger in einer „Blindverkostung“ ohne zu erfahren, wer für sie gekocht hatte. Ihre Bewertung beschränkte sich auf Innovation, Präsentation und den Geschmack der präsentierten Gerichte.

Die Jury aus den Spitzenköchen Miguel Contreras, Sebastian Frank, Jörg Leroy, Georg Maushagen, Dirk Rogge, Erhard Schäfer, Claudia Schröter, Bernd Stollenwerk, Claudio Urru, Christopher Wilbrand, Otto Wimmer sowie dem Gastrokritiker Thomas Platt ermittelte schließlich die beiden Sieger: Über seinen klaren ersten Platz kann sich Sascha Lenz (links im Bild), Küchenchef des Restaurants Keidenzeller Hof in Langenzenn-Keidenzell angesichts der starken Konkurrenz freuen. Als Vorspeise servierte er Forelle, Brunnenkresse und Buchweizen, gefolgt von einem Hauptgang aus Entrecôte, Hummermajo, Belper Knolle, Bisquit und Asche. Für diesen Gang konnte sich Lenz außerdem den Royal-Meat-Preis für das beste Hauptgericht sichern. Als Dessert präsentierte Sascha Lenz eine Komposition aus Popcorn, Kokos, Schokolade, Malzbier und Coca Cola.

Auch das asiatisch geprägte Menü des zweitplatzierten Christian Sturm- Willms (rechts im Bild), Junior Sous-Chef aus dem Kameha Grand in Bonn, überzeugte die hochkarätige Jury. Er punktete mit gebeiztem Lachs, Gurken-Minz-Gel und gegrillter Mango in der Vorspeise, Entenbrust, grünem Spargel, Avocado und Süßkartoffel im Hauptgang sowie Joghurt-Yuzu-Schnitte und Kiwisorbet als Dessert.

Über den Duckstein-Preis für das Gericht, das am besten mit Bier harmoniert, darf sich Johannes Goll aus dem Steigenberger Frankfurter Hof freuen. Der Fairnesspreis “Spirit of the Competition” by Unilever für herausragende Fairness und Teamfähigkeit während des Wettbewerbs wurde an den Küchenchef des Restaurant Urgestein in Neustadt an der Weinstraße, Benjamin Peifer, verliehen.

Die Veranstaltung unter dem Motto “Face to Face with Koch des Jahres” zog im Laufe des Tages über 400 Besucher an. Im Rahmen der Standmesse zeigten die Spitzenköche Patrick Lorenz, Alexander Krob, Martin Schumann und “Koch des Jahres” 2011, Sebastian Frank ihr Können in der Stage-Küche. Nach der feierlichen Preisverleihung ging die Enólogos AG noch einmal in die Vollen und präsentierte als krönenden Abschluss eine Küchenparty der Spitzenklasse.

Mit Sascha Lenz und Christian Sturm-Willms stehen somit zwei weitere Teilnehmer für das große Finale auf der weltgrößten Food & Beveragemesse Anuga am 7. Oktober 2013 fest. Die letzte Vorentscheidung findet im Juni in Hamburg statt. Den Finalisten winken neben dem Titel „Koch des Jahres“ Preisgelder in Höhe von 26.000 Euro und ein fester Platz auf dem  Kocholymp.

Foto: Koch des Jahres/ Melanie Bauer Photodesign