Wissenswertes: Public Viewing zur Fußball-WM

(lifePR) (Krefeld, 25.04.2014) Auch abseits des Spielfelds gelten für die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien zahlreiche Regeln. Wer Produkte oder Dienstleistungen im Kontext der WM vermarkten möchte, muss einiges beachten. Ansonsten kann es teuer werden. „Deshalb raten wir allen Unternehmen, die Aktionen zur WM planen, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen“, erklärt Christin Worbs, Rechtsreferentin der IHK Mittlerer Niederrhein.

Zu beachten ist zum Beispiel, dass Marketingrechte ausschließlich in den Händen der FIFA liegen. Sie ist Inhaberin etlicher Schutzrechte, die im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft verwendet werden, wie das Emblem, Maskottchen, der Pokal und der offizielle Slogan. Hinzu kommen noch Einzelbegriffe oder Wortkombinationen. „Das hat zur Folge, dass Unternehmen eine Erlaubnis der FIFA benötigen beziehungsweise eine Lizenz erwerben müssen“, sagt Worbs. „Firmen sollten vor der Verwendung des Logos, Emblems oder der Begriffe die Zulässigkeit der geplanten Werbung juristisch überprüfen lassen.“ Andernfalls drohen seitens der FIFA Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen, die mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden sein können.

Vorbereiten müssen sich vor allem auch Veranstalter oder Gastronomen, die Public Viewing planen. Wird nämlich für die Übertragung ein Eintrittsgeld oder Mindestverzehr gefordert oder wird das Event mit Sponsoringaktionen verbunden, liegt ein gewerblicher Zweck vor, für den eine gebührenpflichtige Lizenz bei der FIFA einzuholen ist. Diese muss spätestens bis zum 9. Mai beantragt werden. Ein Online-System wurde dafür eingerichtet.

Wenn Pubs und Bars kein Eintrittsgeld für die Public-Viewing-Veranstaltung erheben und nicht mehr als 5.000 Besucher erwarten, muss zwar keine Lizenz beantragt werden. „Der Veranstalter ist aber dennoch verpflichtet, das FIFA-Reglement einzuhalten – zeitversetzte Übertragungen sowie Änderungen der Live-Sendung sind verboten“, warnt die IHK-Referentin. Einzelheiten zum Thema sind auf der Internetseite der FIFA zu finden.

Außerdem müssen sich Veranstalter und Gastronomen an die Behörden vor Ort wenden, sofern sie Public Viewing anbieten wollen. Hintergrund ist die zu erwartende Lärmbelastung. In einem Erlass hat die Landesregierung klargestellt, dass Übertragungen nach 22 Uhr, unter Umständen auch nach Mitternacht, an „geeigneten Orten“ möglich sind. Eine Sonderverordnung der Bundesregierung soll dafür Ausnahmeregelungen zu den nächtlichen Lärmschutzanforderungen schaffen. Für sämtliche Genehmigungen bleiben aber die jeweiligen Behörden der Städte und Gemeinden zuständig. Sie entscheiden auch über eventuelle Auflagen, um so einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Anwohner und der Fußballfans zu schaffen. Allerdings weist das NRW-Umweltministerium darauf hin, dass laute Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder Vuvuzelas bei diesen Veranstaltungen ausgeschlossen werden sollen. „Gastronomen, die Public-Viewing-Veranstaltungen planen, sollten sich rechtzeitig mit dem Ordnungsamt in ihrer Stadt in Verbindung setzen“, so Worbs.

Unter dem Titel „Was ist bei Werbeaussagen zur Fußball-WM zu beachten“ hat die IHK ein Merkblatt mit zahlreichen Hinweisen erarbeitet. Es ist zu finden unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de, im Fenster „Dokumentsuche“ die Nr. 268 eingeben. Dort steht es unter der Rubrik „Merkblätter Recht und Steuern“. Ansprechpartnerin bei der IHK ist
Christin Worbs,
Tel. 02161 241-137
E-Mail: worbs@moenchengladbach.ihk.de.

Bild: ©hogapr

Im Job-Interview – Sören Anders sucht einen Koch

Heute habe ich mich per Videokonferenz mit Sören Anders vom Restaurant »Anders auf dem Turmberg« unterhalten. Er ist auf der Suche nach einem neuen Mitarbeiter für die Küche. Wenn Ihr auf der Suche nach einem neuen Job seid, schaut Euch dieses Video an. So könnt Ihr Euch schon mal vorab informieren, ob die Stelle das Richtige für Euch ist.
Wenn Ihr Interesse habt, findet Ihr die Kontaktdaten unter dem Video.

Viel Erfolg!

Die erste Frage war: Für welchen Posten suchen Sie einen Koch oder eine Köchin?

Sören Anders
Restaurant »Anders auf dem Turmberg«

Reichardstraße 22
76227 Karlsruhe-Durlach

Telefon: +49 721 41 45 9
kontakt@anders-turmberg.de
www.soerenanders.de

Aktualisierung 30. Oktober 2013: Sören Anders hat einen Koch gefunden!

 

Wenn auch Sie auf der Suche nach neuen Mitarbeitern sind, melden Sie sich doch einfach bei mir. Kontakt per Email