Wollen Gäste geduzt werden?

Pilotversuch: In Oberstaufen können Gäste in der Tourist-Info durch die Wahl des Service-Counters entscheiden, ob sie mit „Du“ oder mit „Sie“ angesprochen werden
 
(firmenpresse) – In sozialen Netzwerken ist das „Du“ Standard, auf der Oberstaufener Webseite wird seit einigen Monaten geduzt. Sogar in Urlaubskatalogen begegnet man der vertraulichen Anrede. Aber wollen Gäste das „Du“ im Urlaub wirklich hören? Die Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH will es jetzt wissen: Im Haus des Gastes können Urlauber entscheiden, ob sie sich am Info-Counter lieber duzen oder lieber mit „Sie“ ansprechen lassen.

Geschäftsführerin Bianca Keybach: „Oberstaufen ist der digitalste Kurort in Deutschland. Wir sind in den sozialen Medien sehr aktiv und duzen unsere Gäste dort schon immer. Mit unserer Website haben wir Ende 2010 nachgezogen. Im benachbarten Österreich sind alle per Du. Viele Oberstaufener Gastronomen und Gastgeber handhaben das auch so. Aber wollen das unsere Gäste wirklich?“

Von Juli bis September können Urlauber in Deutschlands einzigem Schroth-Heilbad nun mit den Füßen abstimmen. Zwei der vier Info-Tresen im Haus des Gastes sind während der Pilotphase für Freunde des „Du“ gekennzeichnet. An den beiden anderen wird gesiezt.

Keybach: „Ich bin gespannt, wie die Resonanz ist. Abhängig vom Ergebnis der Pilotphase werden wir entscheiden, ob wir Gästen grundsätzlich das Du anbieten.“

Infos zu dem innovationsfreudigen Kurort unter Tel. 08386 93000 und www.oberstaufen.de
 
PresseMitteilung von:
Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH
Hugo-von-Königsegg-Straße 8
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Tel. +49 8386 9300-0
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Gastgewerbe befürchtet Probleme durch neue Richtlinie

EU-Parlament beschließt Reform des Verbraucherschutzes

(lifepr) Berlin, 24.06.2011, Mit der Annahme durch das Europäische Parlament wurde am Donnerstag das so genannte Trilog-Verfahren zwischen Parlament, Kommission und Rat zur Verbraucherrechte-Richtlinie abgeschlossen. Die Entscheidung des Europäischen Parlamentes nehmen der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) zum Anlass, beim deutschen Gesetzgeber eine praxistaugliche Übertragung in nationales Recht anzumahnen. Denn nach Auffassung der Verbände könnte die sich abzeichnende nationale Umsetzung Gästen, Hoteliers und Gastronomen gleichermaßen bei alltäglichen Vertragsabschlüssen per Telefon oder im Internet unnötige Steine in den Weg legen. Die Bundesregierung sollte deshalb von ihrem Umsetzungsspielraum noch unbedingt Gebrauch machen.

Die Verbraucherrechterichtlinie fasst bestehende Richtlinien zu vertraglichen Rechten von Verbrauchern zusammen und harmonisiert sie verbindlich für die Mitgliedstaaten. Dazu hatte die Europäische Kommission im Jahr 2008 einen Entwurf vorgelegt. Betroffen sind Verträge, die per Telefon, Internet oder Fax geschlossen werden (Fernabsatzverträge). Die Mitgliedstaaten haben nun bis 2013 Zeit, die einzelnen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Dem Vernehmen nach wird die deutsche Bundesregierung aber unverzüglich die so genannte „Buttonlösung“ umsetzen.

Die Verbraucherrechterichtlinie führt zusätzliche vorvertragliche Informationspflichten ein, die zukünftig zur Rechtswirksamkeit dem Kunden bzw. Gast mittels dauerhaftem Datenträger zugestellt werden müssen. Darüber hinaus dürfen die Mitgliedsstaaten regeln, dass per Telefon geschlossene Verträge erst dann Gültigkeit erlangen, wenn der Verbraucher hierzu sein schriftliches Einverständnis gegeben hat. „Damit wäre nicht einmal mehr eine Pizzabestellung über das Telefon ohne Schriftwechsel verbindlich,“ erläutert Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, die Auswirkungen auf die Praxis.

Bei der angedachten Umsetzung dieser Vorschriften in Deutschland sieht sich auch die Hotellerie mit Schwierigkeiten konfrontiert. „In der Branche ist es heute Gang und Gebe, Beherbergungsverträge kurzfristig per Telefon oder online abzuschließen. Dem Gast ihm natürlich längst bekannte Informationen zu Preis, Zimmer und Buchungszeitraum noch auf einem dauerhaften Datenträger zuzuschicken oder sein Einverständnis doppelt abzufragen, ist ein sinnloser Bürokratieaufwand, der zudem den Verbraucher nicht einmal effektiver schützt“, verdeutlicht Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Hierzu zählt auch die so genannte „Buttonlösung“, nach der der Verbraucher bei im Internet abzuschließenden Verträgen mit Zahlungspflicht ausdrücklich bestätigen muss, dass ihm auch tatsächlich klar ist, eine kostenpflichtige Leistung zu beziehen. Nach Willen der EU soll hierfür beim Bestellvorgang im Internet ein Feld mit dem Text „order with duty of payment“ angeklickt werden. Für das Gastgewerbe bedeutet dies, ohne erkennbaren Mehrwert für den Buchenden, alle Internetauftritte diesbezüglich neu gestalten und programmieren lassen zu müssen, um nicht seinerseits Opfer der Abmahnindustrie zu werden. „Mit der Buttonlösung wird das Gastgewerbe in Sippenhaft für so genannte Abofallen im Internet genommen“, erläutert Fischer.

Nach Auffassung der Verbände reicht die derzeit geltende Rechtslage zur Bekämpfung von Internetabzocke aus, der zu Recht das Handwerk gelegt gehört. Bestenfalls hätte die Buttonlösung nur für Geschäfte gegolten, die auch ausschließlich im Internet abgewickelt werden. Ferner ist der vom EUGesetzgeber vorgeschriebene Wortlaut des Buttons für Verbraucher durchaus missverständlich: Nicht der Buchungsvorgang an sich ist in der Regel kostenpflichtig, sondern die bestellte Leistung. „Dies wird bei unseren Gästen sicherlich für unnötige Verwirrung sorgen und sollte daher keinesfalls 1:1 in das deutsche Recht übernommen werden“, fordert Dreesen.

Artikel vom Hotelverband Deutschland (IHA)

Service-Ranking in der Systemgastronomie

Köln (ots) – Bunte Vielfalt zeichnet die Systemgastronomie aus, doch viel Freude erleben die Gäste nicht. So einfallsreich die Branche auch bei ihren Geschäftsmodellen ist, so ideenarm zeigt sie sich im Service. Nur 6 von 36 untersuchten Marken erreichen einen Medaillen-Rang bei den „Service-Champions“, Deutschlands größtem Service-Ranking aller Zeiten. Dabei schneidet die Full-Service-Gastronomie noch am besten ab, Spitzenreiter sind die Gosch-Restaurants.

Für die „Service-Champions“ werden die Erfahrungen aktueller und ehemaliger Kunden eingeholt. Bisher wurden knapp 800 Unternehmen aus 65 Branchen bewertet. Insgesamt liegen mehr als 760.000 Kundenstimmen vor.

Gerade einmal jeder zweite Gast (47,3 %) bei 36 untersuchten Anbieter-Marken der Systemgastronomie bestätigt, dass er einmal einen sehr guten Kundenservice erlebt hat. Mit 38,6 % im Durchschnitt bildet die Branche der Verkehrs-Gastronomie das Schlusslicht, dagegen liegt die Full-Service-Gastronomie mit 57,2 % vorn. Im Einzel-Ranking befinden sich die jeweiligen Branchengewinner aber allesamt in den Medaillen-Rängen der Service-Champions und können somit aus Kundensicht nachweisen, dass sie mit Serviceleistungen begeistern.
Das Ranking der Systemgastronomie und die Branchengewinner (Angaben
in Prozent)

Branche                               Mittelwert  Branchengewinner        Einzelwert
Full-Service-Gastronomie  57,2             Gosch                               72,4
Freizeit-Gastronomie           51,5            Café extrablatt                61,9
Fast-Food Restaurants        45,5            Vapiano                             63,1
Handels-Gastronomie         42,6             Globus Gastronomie     63,0
Verkehrs-Gastronomie       38,6             Yormas                             61,8
Die größten Service-Gefälle bei den Anbietern sind in der Handels- und Verkehrs-Gastronomie festzustellen (über 40 Prozentpunkte Unterschied), die geringsten zwischen den untersuchten Anbieter-Marken in der Freizeit-Gastronomie (21 Prozentpunkte).

„Systemgastronomie bedient Convenience-Bedürfnisse“, sagt Dr. Claus Dethloff, Geschäftsführer der ServiceValue GmbH, „dennoch sollte die Gästeorientierung auch Leistungsmerkmale berücksichtigen, die über Zeitersparnis und Self-Service hinausgehen.“

Die Ermittlung der „Service-Champions“ erfolgt allein über Kundenurteile. Die Umfrage wird kontinuierlich erweitert. Die besten 250 Unternehmen werden in Gold-, Silber- und Bronze-Ränge eingeteilt.

Weitere Informationen: www.service-champions.de

Text: ServiceValue GmbH

Kennt Ihr dieses Phänomen?

An einem schönen Tag auf der Terrasse eines Cafés und die Hälfte der Tische sind besetzt. Ein Tisch bezahlt und geht. Kurz darauf kommen neue Gäste und setzten sich genau an diesen Tisch, obwohl er noch nicht abgeräumt ist. Manche dieser Gäste stellen sogar das benutzte Geschirr zusammen, damit sie besser Platz haben …

Das gleich gilt für Tische, die für das Mittag- oder Abendessen eingedeckt sind. Entweder setzten sich die Gäste an eingedeckte Tische und wollen nur etwas trinken, oder eben an die nicht eingedeckten Tische und möchten essen.

Habt Ihr das auch schon erlebt? Oder habt Ihr dafür eine Erklärung ?

Foto: hogapr

Die Anfänge des Slogans „Bitte ein Bit“

Bitburg (ots) – Seit 60 Jahren heißt es an deutschen Theken „Bitte ein Bit“. Der bekannte Slogan feiert im Jahr 2011 Geburtstag. Bis heute trägt er die wesentlichen Züge der Handschrift von Dr. Theobald Simon, Bitburger Geschäftsführer der fünften Familiengeneration. Erstmalig als offizieller Werbeslogan für die Marke Bitburger präsentiert wurde „Bitte ein Bit“ im Jahr 1951 auf der Fachmesse ANUGA in Köln.

„Bitburger ist das beliebteste Bier an Deutschlands Theken. Diese Erfolgsgeschichte ist eng mit dem Werbespruch „Bitte ein Bit“ verbunden, der die Marke seit nunmehr 60 Jahren begleitet – nicht nur in der Gastronomie. Auch auf tausenden von Autos in Deutschland bekennen sich die Fans zu „Bitte ein Bit“. Das zeigt uns, dass diese drei Worte die Herzen der Menschen erobert haben“, erklärt Dr. Werner Wolf, Sprecher der Geschäftsführung der Bitburger Braugruppe.

Die Anfänge des Werbeslogans liegen bereits in den 1930er Jahren. Um den Ursprung des Spruchs ranken sich zwei Entstehungsgeschichten. Ob Bert Simon, Bitburger Geschäftsführer der fünften Familiengeneration, ihn zum ersten Mal während einer Urlaubsreise von einem Kellner gehört hat oder ob „Bitte ein Bit“ das zufällige Ergebnis einer fröhlichen Stammtischrunde war – fest steht, dass Dr. Theobald Simon, Berts Bruder und als Geschäftsführer für Werbung verantwortlich, den Spruch für so werbewirksam hielt, dass er ihn sofort einsetzte. Noch heute trägt „Bitte ein Bit“ die wesentlichen Züge seiner Handschrift.

„Prägnant, zeitlos und 100 Prozent Markenkern. Die Entscheidung, diesen Slogan langfristig für Bitburger einzusetzen, war zukunftsweisend für die Marke“, betont Thomas Hertle, Division Manager, Gesellschaft für Konsumforschung (GfK).

Bild: ©obs/Bitburger