Totgesagte leben länger – Das Kontrollbarometer

Veröffentlichung von Hygieneverstößen in Gaststätten: Bundesverbraucherministerium sorgt für Klarstellung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und räumt damit letzte Bedenken aus

Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer können Gaststätten, Restaurants und andere Betriebe verpflichten, Ergebnisse von amtlichen Hygienekontrollen zu veröffentlichen. In der Vergangenheit war von Seiten einzelner Länder immer wieder die Auffassung vertreten worden, der Bund habe die Frage der Verbraucherinformation abschließend geregelt, mit der Folge, dass die Gesetzgebungskompetenz der Länder für weitergehende landesrechtliche Regelungen gesperrt sei. Diese Bedenken wird der Bund nunmehr durch eine klarstellende Regelung im LFGB endgültig ausräumen. Damit ist nun auch für diese Bundesländer der Weg frei, in ihrem Zuständigkeitsbereich vieldiskutierte Modelle wie etwa ein „Hygiene-Barometer“ oder den „Gastro-Smiley“ einzuführen. Der betreffende § 40 LFGB soll um einen neuen Absatz 6 dahingehend erweitert werden, dass die Länder ausdrücklich „weitergehende Regelungen zur Information der Verbraucher über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen von Betrieben treffen“ können. Solche Regelungen waren nach Auffassung des Bundes zwar auch bisher schon möglich, mit dem neu formulierten Passus im Gesetz wird dies aber nun noch einmal ausdrücklich klargestellt. „Damit haben wir unnötige Unsicherheiten ausgeräumt und klargemacht: Bundesrecht steht den Ländern nicht im Weg, wenn sie Regelungen für ein verpflichtendes Kontrollbarometer finden wollen“, sagte der Sprecher des Bundesverbraucherministeriums im Vorfeld der
Verbraucherschutzministerkonferenz in Hamburg. Die Änderung des LFGB soll das Bundeskabinett noch im Oktober beschließen.
Die Information der Verbraucher über tatsächliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften hat das Bundesverbraucherministerium erst kürzlich bedeutend verbessert: Seit dem 1. September 2012 sind die zuständigen Behörden verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen von sich aus zu veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz, müssen veröffentlicht werden, wenn es sich um einen Verstoß nicht nur unerheblichen Ausmaßes oder einen wiederholten Verstoß handelt und ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

Hintergrund:
Bekanntlich hatten sich die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länder in der Vergangenheit nicht auf ein bundesweit einheitliches Modell zur verpflichtenden Veröffentlichung der Verstöße gegen Hygienevorschriften in Gastronomiebetrieben einigen können. Die Einigung der Länder scheiterte insbesondere am Veto der Wirtschaftsministerkonferenz gegen eine Verpflichtung der Lebensmittelunternehmer zur Veröffentlichung von Kontrollergebnissen, aber auch an der Frage der Kontrollhäufigkeit und der Art der Kennzeichnung von Verstößen. Ohne ein überzeugendes gemeinsames Konzept, konnte der Bund den von den Ländern dennoch geforderten Rechtsrahmen für die Einführung eines einheitlichen Kontrollbarometers nicht auf den Weg bringen. Eine freiwillige Veröffentlichung von Kontrollergebnissen durch Gaststätten und Betriebe, wie zuletzt von den Ländern gewünscht, war und ist jederzeit möglich.

 

Transparente Lebensmittelüberwachung ab 1. September

Stuttgart, 24.08.2012 – Verbraucher können sich ab 1. September im Internet über Verstöße von Unternehmen aus der Lebensmittelbranche informieren. Nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Paragraf 40, Absatz 1a, sind die Behörden künftig verpflichtet, Überschreitungen von gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten zu veröffentlichen.

Alle sonstigen Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder Täuschungen werden dann öffentlich bekannt gegeben, wenn sie erheblich sind oder wiederholt vorkommen und mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro bestraft werden. Dem Gesetzgeber genügt dabei im Interesse des Verbraucherschutzes hier schon der hinreichende Verdacht.

Ordnungsbürgermeister Dr. Martin Schairer begrüßt die aktive Verbraucherinformation: „Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Information der Verbraucher für mehr Sicherheit und Hygiene bei Lebensmitteln.“

Über Grenzwertüberschreitungen informiert das Ministerium für Ländlichen Raum und der Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Alle anderen Verstöße sind Sache der jeweiligen Lebensmittelüberwachung vor Ort.

Von den rund 11 000 Lebensmittelbetrieben in Stuttgart wurden vergangenes Jahr rund 5000 Betriebe kontrolliert. In 302 Fällen wurde ein Bußgeld verhängt oder ein Strafverfahren eingeleitet. In 65 Fällen lagen die Geldbußen bei mindestens 350 Euro. Nach der neuen Gesetzesregelung wird dies veröffentlicht. Vor allem die Gastronomie ist hiervon betroffen.

Für Stuttgart sind die Informationen ab 1. September auf der städtischen Homepage unter www.stuttgart.de/lebensmittelbetriebe zu finden. Veröffentlicht werden dort nur Verstöße, die ab 1. September festgestellt werden. In Baden-Württemberg werden die Informationen nach einem Jahr gelöscht.

Der Verbraucher erhält damit einen Einblick in die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen. Der gesetzlichen Neuregelung sind aber Grenzen gesetzt: Die Informationen ermöglichen lediglich eine Momentaufnahme des Betriebes zum Zeitpunkt der Kontrolle und dürfen nicht als generelle Warnung missverstanden werden.

Foto: Das HACCP– Handbuch vom JMC-Verlag

Gastro-Produkttest: Das HACCP Handbuch vom JMC Verlag

HACCP wurde 1993 durch einen Beschluss der EU eingeführt und bildet seitdem die Grundlage für die Dokumentationspflicht in der Gastronomie. Jeder lebensmittelverarbeitende Betrieb muss sicherstellen, daß diese Kontrollen schriftlich dokumentiert werden.
Hierfür müssen Reinigungspläne, Verifizierungsnachweise und Personalunterweisungen schriftlich protokolliert und nachweisbar sein.
Um durch die verschiedenen Gesetzte, Richtlinien und Vorschriften durchzublicken, gibt es verschiedene Hilfsmittel, wie Bücher, Ordner und Internetseiten.

Im heutigen Produkttest habe ich mir den Ordner Eigenkontrollen und HACCP in der Gastronomie vom JMC Verlag einmal genauer angeschaut und die Praxistauglichkeit überprüft.

  • Umfang:
    Der Ordner enthält 15 Kapitel mit insgesamt 117 Seiten. Die Erklärungen, Checklisten und Formblättern sind durch das genaue Inhaltsverzeichnis leicht zu finden. Zusätzlich erhält man Zugang zum Downloadbereich des Verlages, auf dem man alle Listen als PDF oder Word-Dokument runterladen kann. Flußdiagramme stehen auch als PowerPoint-Präsentation bereit.
  • Aufwand für die Umsetzung:
    Wer in seinem Betrieb noch kein Kontrollsystem eingerichtet hat, sollte sich den kompletten Ordner einmal durchlesen und die Listen für den eigenen Betrieb erarbeiten. Das ist am Anfang sehr aufwendig und zeitintensiv. Vorteil ist, dass man danach genau weiß, was für den eigenen Betrieb wirklich vorgeschrieben wird (z. B. Rückstellproben).
  • Handhabung im Alltag:
    Nach der Einrichtung des Kontrollsystems ist der tägliche Zeitaufwand, je nach Betriebsgröße, zwischen 10 Minuten und einer Stunde, die jedoch in die tägliche Routine mit einfließt. Die einzelnen Listen können kopiert oder auf der verlagseigenen Internetseite runtergeladen werden.
  • Eignung für Personalschulungen:
    Das Kapitel Personalschulung gibt Informationen zu den jährlichen Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz und für die Hygiene-Schulungen. Die einzelnen Unterlagen sind im Ordner enthalten, müssen aber erst zusammen gesucht werden. Sehr hilfreich ist die Angabe, wer was wissen muss, um die Mitarbeiter nicht unnötig zeitlich zu binden.
  • Fazit:
    Der Ordner ist sehr kompakt und hat dennoch alle Informationen, die man für einen Gastronomie-Betrieb benötigt. Dabei verzichtet der Autor auf langatmige Gesetzestexte und gibt sehr praxisbezogene Tipps zur Umsetzung. Einige Vorlagen sind bereits ausgefüllt, um das regelmäßige Führen der Listen zu verdeutlichen (Muster). Alle Seiten sind einzeln entnehmbar, beschichtet und dadurch abwischbar.
    Bei der regelmäßigen Einhaltung der Richtlinien ist man für den nächsten Besuch des Lebensmittelkontrolleurs optimal vorbereitet.

Bild: hogapr

Gedanken zur Hygiene-Ampel


Seit dem 19. Mai 2011 steht fest, dass in Deutschland die Hygiene-Ampel eingeführt wird. Ab 2012 werden Restaurants über ein Punktesystem in eine Ampelskala eingeteilt, die dann am Eingang jedem Gast die Küchenhygiene der letzten Kontrollen zeigt.

Im Moment wird ein Betrieb kontrolliert und wenn das Ergebnis schlecht ausfällt wird man entsprechend bestraft. Ab dem nächsten Jahr wird das Ergebnis an die Tür geklebt. Da hilft auch keine Anstrengung, dieses Ergebnis irgendwie wieder zu verbessern. Es bleibt und relativiert sich erst mit erneuten Besuchen der Lebensmittelkontrolleure.

Meine Gedanken zur Umsetzung dieser Ampel:

  • Wenn die Hygiene-Ampel Anfang 2012 eingeführt wird, hat dann der noch nicht kontrollierte Gastronom einen Nachteil oder Vorteil (je nach Zustand)?
  • Wenn aufgrund von baulichen Mängel bei einem Pachtobjekt die Hygiene-Ampel gelb zeigt?
  • In wie weit ist der Küchenchef haftbar, wenn die Kontrolle schlecht ausfällt?
  • Wird ein Küchenchef bei einer Bewerbung nach der Ampelfarbe im letzten Betrieb gefragt?
  • Bekommt ein Betrieb mit gelber Ampel überhaupt noch Personal?
  • Können Mietköchen während ihrem Aufenthalt auch für bestehende Hygienemängel haftbar gemacht werden?
  • In welchem Umfang muss der Verantwortliche haften, da die letzten 3 Bewertungen für die Ampel ausgewertet werden. (Langzeit-Imageschaden und Verdienstausfall)
  • Eine Beseitigung der Mängel wird in der Ampel kurzfristig nicht berücksichtigt.
  • Wenn ein Restaurant einen neuen Besitzer bekommt, wird dann auch die Ampel neu gestartet?
  • Kann ein Restaurantbesitzer so auch ein schlechtes Ergebnis umgehen (schließen und auf den Namen einer anderen Person wiedereröffnen?), oder hängt das letzte Ampelergebnis auch beim Nachpächter?

Noch ein Gedanke zum Abschluss:
Wie leben Menschen in anderen Ländern (Thailand, Indien, Südamerika, usw.) ohne dieses Kontrollsystem …

Markus Meier
Gastronomie Geflüster

Foto: Wilfried Steinacker / pixelio.de

Die Hygiene-Ampel wird eingeführt

Die Einführung einer „Restaurantampel“ ist beschlossen. Darauf einigten sich die Verbraucherschutzminister auf ihrer Konferenz in Bremen, wie das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium mitteilte. Nun ist die Bundesregierung gefordert, eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen.

Die Restaurantampel sei ein „Meilenstein für den Verbraucherschutz“, erklärte der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. „Die bisherige Vorgehensweise, Kontrollergebnisse nicht zu veröffentlichen und den Bürgern zu verheimlichen, kam einer Entmündigung gleich. Künftig stehe der Verbraucher auf Augenhöhe mit den Gastronomen“.

Die Hygiene-Ampel soll an der Eingangstür von Restaurants und Gaststätten über das Ergebnis der aktuellen Beurteilung, wie auch der letzten drei Lebensmittelkontrollen informieren. Grün bedeutet, dass die Anforderungen erfüllt sind oder nur geringfügige Hygiene-Mängel festgestellt wurden, die gelbe Bewertung, dass ein Betrieb die Anforderungen nur teilweise erfüllt hat und eine rote steht für unzureichende Sauberkeit.

Der freiwillige Gastro-Smiley hat damit keine Gültigkeit mehr und ist somit überholt.

Restaurant-Ampel braucht vernünftige Rahmenbedingungen

Berlin (ots) – Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) warnt angesichts der anstehenden Entscheidung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) über eine sogenannte „Restaurant-Ampel“ vor unzureichenden Rahmenbedingungen. Nach seiner Auffassung kann eine bundesweit einheitliche Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrolle nur dann funktionieren, wenn die zuständigen Bundesländer ihre personellen und finanziellen Mittel dazu deutlich aufstocken. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst sagte: „Es ist Wunschdenken zu glauben, dass solche Modelle ohne große Zusatzkosten oder Aufwand eingeführt werden können. Wer ein aussagekräftiges Hygiene-Kennzeichnungssystem etablieren möchte, muss für die dazu notwendigen häufigeren Kontrollen das nötige Geld in die Hand nehmen. Es sieht nicht so aus, als ob alle Bundesländer hierzu wirklich bereit sind.“

Der BLL ist sich in diesem Punkt mit dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e. V. einig, der wiederholt eine Aufstockung der Zahl der Kontrolleure gefordert hat. Aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft ist für ein Kennzeichnungssystem wie eine „Restaurant-Ampel“ entscheidend, dass es bundesweit einheitlich ausgestaltet ist, den Verbraucher aktuell, sachlich und nicht bewertend informiert sowie den Schutzinteressen der Wirtschaft Rechnung trägt. Diese Anforderungen sind bislang aber nicht gegeben. Horst erläuterte: „Aus Wettbewerbsgründen muss sichergestellt sein, dass alle Betriebe gleich behandelt werden. Das geht aber nur, wenn die amtlichen Lebensmittelkontrollen deutschlandweit regelmäßig und zeitlich eng getaktet durchgeführt werden. Außerdem muss es bei einem negativen Befund eine zeitnahe Nachkontrolle geben.“ Das gehe aber nur bei einer ausreichenden Personaldecke in allen Bundesländern. Schließlich hat die Bekanntgabe eines veralteten Hygienebefunds für die Verbraucher überhaupt keinen Wert, während sie für die Betriebe den wirtschaftlichen Ruin bedeuten kann. BLL-Hauptgeschäftsführer Horst betonte: „Ohne eine drastische Verstärkung der Lebensmittelkontrollbehörden der Länder gibt es keine Vergleichbarkeit und ohne Vergleichbarkeit ist eine ‚Restaurant-Ampel‘ eine Verbrauchertäuschung.“

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Nur jeder vierte vertraut Lebensmittelkontrollen

Nürnberg, 24. Januar 2011 – Angesichts des Dioxin-Skandals ist das Vertrauen in allgemeine Lebensmittelkontrollen gering. Nur gut ein Viertel der deutschen Verbraucher vertraut darauf, dass Lebensmittel ausreichend kontrolliert werden und gesundheitlich unbedenklich sind. Hingegen wird Gaststätten, Bäckereien und Imbiss-Stuben, die Fleisch und Eier verarbeiten, ein vergleichsweise hohes Vertrauen entgegengebracht. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Studie der GfK Marktforschung. 

Das Vertrauen der Verbraucher in Lebensmittelkontrollen fällt im Zuge des aktuellen Dioxinskandals gering aus. Gerade einmal 27 Prozent der deutschen Verbraucher sind aktuell der Ansicht, dass die verfügbaren Lebensmittel „ausführlich kontrolliert und gesundheitlich unbedenklich“ sind. Ein Drittel sieht diese Kontrollen dagegen eher skeptisch. Besonders kritisch zeigen sich dabei über 50-Jährige sowie höher gebildete Konsumenten. Regional gibt es kaum Unterschiede zwischen Nord- und Süddeutschland. Im Osten allerdings vertrauen die Verbraucher auffallend weniger häufig den Lebensmittelkontrollen.

Im Vergleich zu den Ergebnissen einer umfassenden Studie zum Verbrauchervertrauen in den beiden südlichen Bundesländern, die zuletzt im Herbst 2010 durchgeführt wurde, ist ein deutlicher Rückgang des Vertrauens in Lebensmittelkontrollen beobachtbar.

Bio-Produkte als Alternative
Es ist wenig überraschend, dass deutsche Verbraucher nun verstärkt auf den Kauf von Bio-Eiern und Bio-Fleisch setzen wollen. Ein Viertel will nur noch Bio kaufen, ein weiteres Viertel hat dies zumindest teilweise vor. Dabei zeigen einerseits insbesondere Ältere und höher Gebildete eine hohe Sympathie für Bio. Andererseits wollen aber auch überproportional viele Haushalte mit einem niedrigen Einkommen unter 1.000 EUR, rund insgesamt 32 Prozent, in Zukunft ausschließlich Bio-Eier und Bio-Fleisch konsumieren.

Hohes Vertrauen beim Essen außer Haus
Wenn es um den Verzehr außer Haus geht, nehmen 35 Prozent der Bundesbürger an, dass die von ihnen besuchten Gaststätten, Imbiss-Stuben oder Bäckereien nur unbelastetes Fleisch und Eier weiterverarbeiten. Damit ist das Vertrauen in die Weiterverarbeitung deutlich größer als in die vorgelagerten Lebensmittelkontrollen. Dieser Vertrauensvorschuss ist häufiger bei jüngeren Verbrauchern und Personen mit Volks- und Hauptschulabschluss zu sehen. Dagegen zeigt sich in den deutschen Großstädten ein besonderer Informationsbedarf. Konsumenten wollen dort in höherem Maß auf Bio-Produkte setzen und haben gleichzeitig besonders wenig Vertrauen in die Speisenqualität von Gaststätten, Imbiss-Ständen und Bäckereien.

Verlässliche Belege über Kontrollen sowohl bei Lebensmitteln als auch beim Außer-Haus-Konsum können Verbrauchern eine wertvolle Orientierung geben. Die zuletzt durch die Politik angestoßenen Verschärfungen der Lebensmittelkontrollen sind sicherlich ein wichtiger Schritt das Verbrauchervertrauen in Deutschland wieder zu verbessern. Doch auch gastronomische Betriebe sind in der Pflicht, das entgegengebrachte Vertrauen in Sicherheit und Qualität der angebotenen Speisen nicht zu enttäuschen.

Zur Studie
Die vorgestellten Ergebnisse sind ein Auszug aus der aktuellen GfK-Studie „Verbrauchervertrauen in der Dioxin-Krise“ und basieren auf 1.004 telefonischen Interviews mit Personen ab 14 Jahren. Sie wurden von der GfK Marktforschung in der Zeit zwischen 13. bis 17. Januar 2011 im Rahmen einer bundesweiten Mehrthemenumfrage repräsentativ erhoben.
Weitere Informationen: Michael Plock, GfK Marktforschung, Tel: +49 911 395-2301, michael.plock@gfk.com

Zur GfK Gruppe
Die GfK Gruppe bietet das grundlegende Wissen, das Industrie, Handel, Dienstleistungsunternehmen und Medien benötigen, um Marktentscheidungen zu treffen. Ihr umfassendes Angebot beinhaltet Informations- und Beratungsservices in den drei Sektoren Custom Research, Retail and Technology und Media. Weltweit ist die Nummer 4 der Marktforschungsunternehmen in mehr als 100 Ländern aktiv und beschäftigt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2009 betrug der Umsatz der GfK Gruppe 1,16 Milliarden Euro. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gfk.com. Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/gfk_gruppe

Quelle: ©GfK Marktforschung