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Gedanken zur Hygiene-Ampel

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Seit dem 19. Mai 2011 steht fest, dass in Deutschland die Hygiene-Ampel eingeführt wird. Ab 2012 werden Restaurants über ein Punktesystem in eine Ampelskala eingeteilt, die dann am Eingang jedem Gast die Küchenhygiene der letzten Kontrollen zeigt.

Im Moment wird ein Betrieb kontrolliert und wenn das Ergebnis schlecht ausfällt wird man entsprechend bestraft. Ab dem nächsten Jahr wird das Ergebnis an die Tür geklebt. Da hilft auch keine Anstrengung, dieses Ergebnis irgendwie wieder zu verbessern. Es bleibt und relativiert sich erst mit erneuten Besuchen der Lebensmittelkontrolleure.

Meine Gedanken zur Umsetzung dieser Ampel:

  • Wenn die Hygiene-Ampel Anfang 2012 eingeführt wird, hat dann der noch nicht kontrollierte Gastronom einen Nachteil oder Vorteil (je nach Zustand)?
  • Wenn aufgrund von baulichen Mängel bei einem Pachtobjekt die Hygiene-Ampel gelb zeigt?
  • In wie weit ist der Küchenchef haftbar, wenn die Kontrolle schlecht ausfällt?
  • Wird ein Küchenchef bei einer Bewerbung nach der Ampelfarbe im letzten Betrieb gefragt?
  • Bekommt ein Betrieb mit gelber Ampel überhaupt noch Personal?
  • Können Mietköchen während ihrem Aufenthalt auch für bestehende Hygienemängel haftbar gemacht werden?
  • In welchem Umfang muss der Verantwortliche haften, da die letzten 3 Bewertungen für die Ampel ausgewertet werden. (Langzeit-Imageschaden und Verdienstausfall)
  • Eine Beseitigung der Mängel wird in der Ampel kurzfristig nicht berücksichtigt.
  • Wenn ein Restaurant einen neuen Besitzer bekommt, wird dann auch die Ampel neu gestartet?
  • Kann ein Restaurantbesitzer so auch ein schlechtes Ergebnis umgehen (schließen und auf den Namen einer anderen Person wiedereröffnen?), oder hängt das letzte Ampelergebnis auch beim Nachpächter?

Noch ein Gedanke zum Abschluss:
Wie leben Menschen in anderen Ländern (Thailand, Indien, Südamerika, usw.) ohne dieses Kontrollsystem …

Markus Meier
Gastronomie Geflüster

Foto: Wilfried Steinacker / pixelio.de

Die Hygiene-Ampel wird eingeführt

Die Einführung einer „Restaurantampel“ ist beschlossen. Darauf einigten sich die Verbraucherschutzminister auf ihrer Konferenz in Bremen, wie das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium mitteilte. Nun ist die Bundesregierung gefordert, eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen.

Die Restaurantampel sei ein „Meilenstein für den Verbraucherschutz“, erklärte der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. „Die bisherige Vorgehensweise, Kontrollergebnisse nicht zu veröffentlichen und den Bürgern zu verheimlichen, kam einer Entmündigung gleich. Künftig stehe der Verbraucher auf Augenhöhe mit den Gastronomen“.

Die Hygiene-Ampel soll an der Eingangstür von Restaurants und Gaststätten über das Ergebnis der aktuellen Beurteilung, wie auch der letzten drei Lebensmittelkontrollen informieren. Grün bedeutet, dass die Anforderungen erfüllt sind oder nur geringfügige Hygiene-Mängel festgestellt wurden, die gelbe Bewertung, dass ein Betrieb die Anforderungen nur teilweise erfüllt hat und eine rote steht für unzureichende Sauberkeit.

Der freiwillige Gastro-Smiley hat damit keine Gültigkeit mehr und ist somit überholt.

Restaurant-Ampel braucht vernünftige Rahmenbedingungen

Berlin (ots) – Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) warnt angesichts der anstehenden Entscheidung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) über eine sogenannte „Restaurant-Ampel“ vor unzureichenden Rahmenbedingungen. Nach seiner Auffassung kann eine bundesweit einheitliche Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrolle nur dann funktionieren, wenn die zuständigen Bundesländer ihre personellen und finanziellen Mittel dazu deutlich aufstocken. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst sagte: „Es ist Wunschdenken zu glauben, dass solche Modelle ohne große Zusatzkosten oder Aufwand eingeführt werden können. Wer ein aussagekräftiges Hygiene-Kennzeichnungssystem etablieren möchte, muss für die dazu notwendigen häufigeren Kontrollen das nötige Geld in die Hand nehmen. Es sieht nicht so aus, als ob alle Bundesländer hierzu wirklich bereit sind.“

Der BLL ist sich in diesem Punkt mit dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e. V. einig, der wiederholt eine Aufstockung der Zahl der Kontrolleure gefordert hat. Aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft ist für ein Kennzeichnungssystem wie eine „Restaurant-Ampel“ entscheidend, dass es bundesweit einheitlich ausgestaltet ist, den Verbraucher aktuell, sachlich und nicht bewertend informiert sowie den Schutzinteressen der Wirtschaft Rechnung trägt. Diese Anforderungen sind bislang aber nicht gegeben. Horst erläuterte: „Aus Wettbewerbsgründen muss sichergestellt sein, dass alle Betriebe gleich behandelt werden. Das geht aber nur, wenn die amtlichen Lebensmittelkontrollen deutschlandweit regelmäßig und zeitlich eng getaktet durchgeführt werden. Außerdem muss es bei einem negativen Befund eine zeitnahe Nachkontrolle geben.“ Das gehe aber nur bei einer ausreichenden Personaldecke in allen Bundesländern. Schließlich hat die Bekanntgabe eines veralteten Hygienebefunds für die Verbraucher überhaupt keinen Wert, während sie für die Betriebe den wirtschaftlichen Ruin bedeuten kann. BLL-Hauptgeschäftsführer Horst betonte: „Ohne eine drastische Verstärkung der Lebensmittelkontrollbehörden der Länder gibt es keine Vergleichbarkeit und ohne Vergleichbarkeit ist eine ‚Restaurant-Ampel‘ eine Verbrauchertäuschung.“

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.