Brandade

Eine Brandade ist ein Fischpüree oder Fischmousse das sowohl warm, wie auch kalt serviert werden kann. Als Vorspeise oder auch als Brotaufstrich wird Fisch (roh oder pochiert) mit Knoblauch, Olivenöl und Gewürzen püriert und kalt serviert. Für die warme Variante wird meist Kartoffelpüree mit Fisch als Hauptgang angeboten.

Kalkulation für Imbissbuden

Wie kalkuliert man eine Bratwurst auf einem Volksfest?
Ich, Carsten Hoppe, bin Inhaber vom Partyservice Münster und betreue schon seit über 20 Jahren diverse Imbissbetriebe auf großen und kleinen Veranstaltungen und will hier einmal ein wenig näher die Kosten aufzeigen.

Die meisten können sich gar nicht vorstellen was für ein Rattenschwanz an Kosten bei Volksfesten so hinter einer normalen Würstchenbude stecken. Nur mit einer professionellen Kalkulation der Preise kann man die finanziellen Risiken reduzieren.

Diese Tipps helfen dabei, auf Grundlage der Kosten, einen kalkulierten Preis zu errechnen.

Berechnung an einem fiktiven Event
Jedes Volksfest bedeutet grundsätzlich immense Kosten für alle Beteiligten und in einer meiner fiktiven Berechnungen (Berechnung für ein fiktives Event), kann man schon Ansatzweise sehen wo das Geld hinfließt. Die dort abgebildeten Zahlen beschreiben zwar nur ein fiktives Event, aber sind schon sehr realistisch angesetzt und einer der größten Faktoren ist und bleibt die Standmiete auf jedem Event.
Wie man an der Tabelle sehen kann, belaufen sich die Kosten für einen einzigen Tag auf insgesamt 2.155 EUR. Diese müssen erst einmal wieder erwirtschaftet werden. Schließlich will man als Unternehmen auch etwas daran verdienen.

 

So könnte man eine Bratwurst auch für nur 1 EUR verkaufen, würde sich damit aber selber ruinieren. Bei über 2.000 EUR an Kosten müssen diese Unkosten auch wieder eingefahren werden. Diese Preise sind auch nicht aus der Luft gegriffen. So weiß ich aus eigener Erfahrung, dass ein Hip Hop Festival (1 Tages Event) auch schnell mal 3.000 EUR an Fixkosten bedeutet und Rock am Ring kostet die Imbissbetreiber (für 3-4 Tage) auch schon über 20.000 EUR Standgebühren (inkl. Strom usw.)


Verteilung der Kosten einer Bratwurst (Infografik)
Ich habe aus den Kosten auch mal eine kleine Grafik gebastelt, die zeigen soll, wie sich der Verkaufspreis einer einzigen Bratwurst darstellt.

Daran kann man schon sehr gut sehen, das allein 50% auf die Standgebühren entfallen und der Rest eher gering ausfällt.


So errechnen sich die Standgebühren

Die Standgebühren saugt sich auch kein Betreiber oder Veranstalter einfach mal so aus den Fingern, denn er verteilt hier auch nur seine Unkosten und diese sind u.a.:

 

  • Platzmiete (Stadt oder Land)
  • Security
  • Erste Hilfe (Rotes Kreuz usw.)
  • Absperrgitter
  • Kosten für Bands
  • Bühnentechnik
  • Toilettenanlagen
  • Reinigung
  • Werbung (Zeitung/Radio usw.)
  • usw

Fazit:

Eine Würstchenbude muss nicht gleich eine Goldgrube sein, doch bei der richtigen Kalkulation ist zum Mindest der Grundstein dafür gelegt. Das Risiko, das man bei schlechtem Wetter als Betreiber auch mal in den Minusbereich kommt oder für fast nichts arbeitet bleibt jedoch bestehen.

Mehr Frauen an die Macht…

Noch immer sind Frauen in höheren Führungsebenen selten, oft die Ausnahme. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt aber kann sich die deutsche Wirtschaft nicht mehr leisten, auf weibliche Führungskräfte und Spezialistinnen zu verzichten. Das wird die Chancen von Frauen im Arbeitsmarkt steigern.

Nach wie vor zeigt sich, dass erziehungsbedingte Erwerbsunterbrechungen der (Frauen) Karriere schaden und der Anschluss an die Verdienst- und Karriereentwicklung der Männer verpasst wird. Diese Unterbrechungen werden oft als typisch im Lebenslauf von Frauen wahrgenommen, da sie in der deutschen Gesellschaft nach wie vor für die Familienarbeit verantwortlich sind. Auch in Unternehmen herrscht das alte Rollendenken und Entscheider sind oft nicht bereit, über nötige Strukturänderungen nachzudenken. Lt. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und einer Untersuchung des Fraunhofer Instituts haben inzwischen jedoch viele große Unternehmen auf personalstrategischer Ebene wichtige Weichenstellungen für die „Frauen-Power“ vorgenommen. Tendenz steigend.

Ein weiterer wichtiger Grund für die eher geringe Anzahl von weiblichen Führungskräften: Frauen lassen sich eher in Rollen pressen als Männer und haben weniger Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten (oft bei gleicher Qualifikation). Sie stecken sich weniger häufig Karriereziele, können sich oft schlecht verkaufen, stehen eher einmal hinten an und verharren (leider) ebenso wie Männer in alten Denk- und Rollenmustern.

Länder wie Finnland oder Dänemark leben neue Modelle und Deutschland wird hoffentlich bald folgen. Um aber jetzt schon in Startposition zu gehen, gilt es vor allem, die persönliche Einstellung und Zielsetzung in Angriff zu nehmen – ohne die wird sich nichts ändern.

Aufgrund dieser besonderen Situation suchen inzwischen immer häufiger Frauen die Karriereorientierung durch den neutralen Coach. Die Nachfrage ist auch hier signifikant steigend. Das spürt die VON BONIN Personalberatung deutlich. „Frauen haben erkannt, dass sie nur durch Zielplanung und persönlichen Einsatz das gewünschte Ziel erreichen und nicht darauf warten können, dass ihnen ein Quotengesetz den Weg ebnet“, wissen die Personalberaterinnen Gabriele v. Bonin und Sabine Hönack aus der Praxis. Speziell dafür entwickelte die VON BONIN Personalberatung ein Karriere Coaching für Frauen, das die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen dieser Zielgruppe berücksichtigt. „Schließlich entscheiden sie selbst, wie sie Ihren Berufs- und Lebensweg gestalten wollen“, so Consultant Sabine Hönack. Neben individuellen Beratungen bieten die Beraterinnen aber auch Workshops zu diesem Thema an: So fand im Februar 2012 ein Workshop für Bachelor- und Masterstudentinnen an der Hochschule für angewandte Wissenschaften, München, statt. Dieser kam auf Initiative von Hospitality Management Professor Axel Gruner zustande: „Lehre, angewandte Forschung und Praxis gehen bei uns Hand in Hand: Fachgespräche und die enge Zusammenarbeit mit internationalen Hotel- und Gastronomiebetreibern in Fallstudien sowie die Einbindung in Forschungsprojekte bereiten unsere Absolventen auf die aktuellsten Themen vor.“

Ob zum Berufseinstieg nach dem Studium, Rückkehr nach der Babypause oder aufgrund eines Karrierestaus: Die nächsten beruflichen Schritte sollten systematisch, zielorientiert und besonnen geplant sein. Vor dem Beginn sind eine persönliche Bestandsaufnahme und der Blick auf das Verhalten (die berufliche Entwicklung) erfolgreicher Frauen unumgänglich. Die raten ganz klar zur Setzung eindeutiger Ziele mit festen Zeitvorgaben, um die eigene Karriere voranzubringen. Ein Mentor oder persönlicher KarriereCoach kann wertvolle Hilfe leisten, um Talente, Fähigkeiten und Karriereziele realistisch einzuschätzen, da Frauen häufig dazu neigen, ihre Qualifikation als selbstverständlich zu betrachten und nicht viele Worte um ihr Know-how zu machen. Abgestimmt auf das ermittelte Potential der Kandidatinnen entsteht ein Konzept mit Strategie und Maßnahmen für das „Marketing in eigener Sache“. Wer sich und seine Leistung gut präsentiert, wird eher wahrgenommen und – „Klappern gehört schließlich zum Handwerk“. Bei der späteren Umsetzung stehen die Beraterinnen mit Feedback und Rat zur Verfügung.

Die individuelle Standortbestimmung liefert Antworten auf wichtige Fragen:

  • Wo stehe ich, wo will ich hin (derzeitige Situation, Karriereziel)?
  • Wie halte ich mich z.B. in einer Babypause geistig und körperlich fit für den Wiedereinstieg?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, eine familienbedingte Auszeit im Unternehmen zu organisieren und den Kontakt zu halten?
  • Wie bleibe ich „wertvoll“ für den Arbeitsmarkt / für meinen Arbeitgeber?
  • Welcher Karriere Typ bin ich?
  • Was sind meine besonderen Stärken und Talente, wie kann ich sie für meinen Arbeitgeber optimal nutzbar machen?
  • Was bin ich bereit, in meine Karriere zu investieren (Zeit, Mobilität, Weiterbildung etc)?
  • Welche Wege, Chancen und Optionen stehen mir offen?
  • Wie kann ich mein SelbstMarketing optimieren?
  • Wie baue ich mein berufliches Netzwerk aus?
  • Wie erreiche ich – trotz eines hohen beruflichen Engagements – meine persönliche Work-Life-Balance (Familie und Beruf im Einklang)?

Die VON BONIN Beraterinnen wissen, wovon sie sprechen. Sie kennen aus eigenem Erleben die spezifischen Fragestellungen von Frauen in Karriere und Beruf – im Spagat zwischen Job und Familie bis in die Führungsebene. Sie wissen deshalb, mit welchen Themen sich ambitionierte Frauen auseinander setzen. Mit ihrer tiefen Kenntnis über die Anforderungen der Unternehmen und die aktuellen Chancen im Arbeitsmarkt erarbeiten sie im Coaching neue Wege, die zu den individuellen Vorstellungen passen.

Ein besonderer Service

Um gerade jungen Müttern auf dem Weg des Wiedereinstiegs in das Berufsleben die Organisation und Entscheidung für das Coaching zu erleichtern, haben sich die VON BONIN Beraterinnen etwas ganz Besonderes ausgedacht: Sie organisieren für die Zeit des Coachings die Betreuung des Kindes ohne zusätzliche Kosten. So haben alle Beteiligten „den Rücken frei“. „Meines Wissens zur Zeit einmalig in Deutschland und bisher auch mit viel positiver Resonanz von den Müttern (und Kindern) genutzt“, so Gabriele v. Bonin.

Fazit:
Nicht auf den Zufall warten. Nicht jammern, sondern MACHEN! Jede berufliche Neuorientierung birgt Risiken und Chancen. Selbstinitiative ist das Zauberwort.  Detailinformationen erhalten Sie von Gabriele v. Bonin und Sabine Hönack unter info@von-bonin.de oder Telefon 06051 4828-0.

 VON BONIN Personalberatung

Alte Leipziger Straße 40 a
63571 Gelnhausen
eMail: info@von-bonin.de
Internet: www.von-bonin.de

Foto: ©von Bonin Personalberatung

Neues von der Umsatzsteuer im Cateringbereich

In Sachen „Umsatzbesteuerung“ hat sich in der Partyservice- und Catering-Branche der Nebel ein wenig gelichtet, der nach einem Urteil des Bundesfinanzgerichtshofes (BFH) vom November des vergangenen Jahres aufgezogen war. Darüber informiert Wolfgang Finken, der Bundesgeschäftsführer des PARTY SERVICE BUND DEUTSCHLAND e.V. (PSB). Mit dieser Einschätzung bezieht sich Finken zum einen auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, durch das auf eine PSB-Anfrage reagiert wurde, und zum anderen auf ein aktuelles Gutachten der PSB-Steuerberatung.
Fazit laut Wolfgang Finken: „Im Partyservice- und Catering-Bereich dürfte die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes die absolute Ausnahme sein. Der PARTY SERVICE BUND DEUTSCHLAND rät zu äußerster Sorgfalt, weil eine unzutreffende umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze erhebliche finanzielle Auswirkungen hätte.“

Ende Februar hatte der Branchenfachverband den Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble um Auskunft darüber gebeten, wie das BFH-Urteil ausgelegt werden müsse. Es hatte entschieden, dass die Leistungen im Partyservice- und Catering-Bereich grundsätzlich dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegen, aber einfache, standardisiert zubereitete Speisen mit 7 Prozent Umsatzsteuer zu belegen sind. Die entsprechenden Definitionen und Abgrenzungen bereiten der Partyservice- und Catering-Branche – aber nicht nur ihr – ein gewisses Kopfzerbrechen.
Mitte März ging die Antwort aus dem Bundesfinanzministerium ein. Demnach werden zurzeit die Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil geprüft. Bis eine neue Verwaltungsanweisung ergeht, dauert es noch eine Weile. Und solange gilt die alte Regelung vom Oktober 2008. Außerdem versichert das Ministerium: „Soweit sich aus der Rechtsprechung eine im Vergleich dazu verschärfte Rechtsanwendung ergeben sollte, wird sich das Bundesministerium der Finanzen für eine Vertrauensschutzregelung für die Vergangenheit einsetzen.“

In dem Gutachten der PSB-Steuerabteilung wird ergänzt, dass das Anwenden des ermäßigten Steuersatzes von sieben Prozent in der Praxis kaum möglich ist. „Schon die Überlassung von Besteck oder die Bereitstellung auch nur eines Stehtisches führt zur Anwendung des Regelsteuersatzes“, heißt es. Was als Standardspeise definiert werden könne, lasse sich schwer einschätzen: „Bei
den üblichen Leistungen eines Partyservice-Betriebes, bei denen es gerade auf eine sehr kreative Zubereitung von Speisen ankommt, dürfte es sich nicht um Standardspeisen im Sinne der BFH-Entscheidung handeln.“
Wolfgang Finken kündigt an: „Wir bleiben bei diesem Thema am Ball.“ Unter anderem seien auch die Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien über die Konfusion in punkto Umsatzsteuer aufgeklärt worden.
www.partyservicebund.de

April April: Kopfbedeckung auch für Servicemitarbeiter vorgeschrieben

Seit heute gilt die neue Vorschrift zur Lebensmittelhygiene (HACCP), die unter anderem vorschreibt, dass auch Servicemitarbeiter in Zukunft eine Kopfbedeckung tragen müssen. Für Küchenpersonal ist es bereits seit längerem vorgeschrieben, doch um dem berühmten „Haar in der Suppe“ vorzubeugen, wird diese Vorschrift auch auf den Service erweitert. Die Art der Kopfbedeckung darf je nach Betrieb individuell gewählt werden, jedoch sollten die Haare vollständig umhüllt sein. Das Material muss aus hygienischen Gründen kochfest sein.

Bitte beachten Sie bei der nächsten Hygieneschulung, alle Servicemitarbeiter darüber zu informieren.

Foto: hogapr