MICHELIN Führer 2012 – Es hat sich einiges getan!

Die deutsche Spitzengastronomie ist um ein neues 3-Sterne-Restaurant und zehn neue 2-Sterne Häuser reicher. Die unabhängigen Tester des MICHELIN-Führers zeichneten in der deutschen Ausgabe, die am 11. November erscheint, so viele Restaurants mit zwei Sternen aus wie nie zuvor. Ihre Gesamtzahl steigt auf 32 Häuser. Mit dem Restaurant „La Vie“ in Osnabrück gibt es außerdem eine neue 3-Sterne-Adresse. Die Zahl der 3-Sterne-Restaurants liegt mit neun Häusern auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Nach Frankreich bietet Deutschland die meisten Adressen mit der höchsten gastronomischen Auszeichnung in Europa.

Ein historisches Hoch gibt es auch bei den mit einem „Bib Gourmand“ empfohlenen Restaurants. 431 Häuser erhalten diese Auszeichnung für sorgfältig zubereitete Mahlzeiten zu einem besonders guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs um 45 Adressen.

6.384 Tipps für alle Preisklassen

Insgesamt empfiehlt der umfangreich aktualisierte MICHELIN-Führer Deutschland 2012 auf 1.440 Seiten 2.157 Restaurants und 4.227 Hotels in allen Komfort- und Preiskategorien. Die 249 Sterne-Restaurants zeugen von der dynamischen Entwicklung und dem hohen Niveau der deutschen Gastronomie.

Zu den neuen 2-Sterne-Häusern gehören die Restaurants „Lorenz Adlon“ und „reinstoff“ in Berlin, „Schwingshackl Esskultur“ in Bernried und „Kastell“ in Wernberg-Köblitz (Bayern) sowie das „Rosin“ in Dorsten und „La Vision“ in Köln (Nordrhein-Westfalen). Wie im vergangenen Jahr ist der Norden Deutschlands weiter im Aufwind. Hier zeichneten die Michelin Inspektoren vier Häuser neu mit zwei Sternen aus: die Hamburger Restaurants „Haerlin“ und „Jacobs Restaurant“ sowie das „Buddenbrooks“ in Lübeck und „La Mer“ in List auf Sylt.

Als Hoffnungsträger für einen zweiten Stern werden die 1-Stern-Häuser „Tim Raue“ und „Margaux“ in Berlin genannt. Dies gilt auch für die 1-Stern-Restaurants „Le noir“ in Saarbrücken, „Gourmet Restaurant Wald- und Schlosshotel Friedrichsruhe“ in Öhringen sowie „Zum Hirschen – avui“ in Fellbach bei Stuttgart.

Die Zahl der 1-Stern-Restaurants stieg von 205 auf 208. Insgesamt 23-mal vergaben die Michelin Inspektoren den begehrten Stern neu. Vier bislang sternlose Häuser sind als Hoffnungsträger für einen Michelin Stern gekennzeichnet.

Bei den von den Michelin Inspektoren empfohlenen Häusern handelt es sich nicht nur um Betriebe der Spitzengastronomie und -hotellerie, sondern gleichermaßen um Hotels und Restaurants, die auf den kleineren Geldbeutel zugeschnitten sind. Das Spektrum reicht von der einfachen, gut geführten Familienpension über das Sport- und Wellness-Haus bis hin zum traditionsreichen Grandhotel sowie vom Landgasthof bis zum Gourmetlokal. Diese Vielfalt macht den MICHELIN-Führer zum idealen Nachschlagewerk für Ferien- und Geschäftsreisende.

Änderung nach Redaktionsschluss

Zu folgendem Haus, das im MICHELIN-Führer Deutschland 2012 mit einem Stern ausgezeichnet ist, wurde nach Redaktionsschluss noch eine Änderung bekannt: Das Restaurant Ernst Karl in Kaisersbach ist zurzeit geschlossen und soll um Weihnachten herum mit neuem Namen und Konzept wiedereröffnet werden.

Sterne- Restaurants_Deutschland_2012_Bundesland

Sterne- Restaurants_Deutschland_2012_Ort

BibGourmand_Deutschland_2012_Bundesland

BibGourmand_Deutschland_2012_Ort

Sebastian Frank – Michelin-Stern am Geburtstag

Berlin/Köln, 8. November 2011. Sebastian Frank, Küchenchef des Berliner Restaurant Hórvath in Kreuzberg, hat großen Anlass zur Freude. Der gebürtige Österreicher, der erst seit eineinhalb Jahren in der Hauptstadt tätig ist, hat einen Michelinstern erhalten. Mitte Oktober hatte er bereits in einem internationalen Wettbewerb den Titel „Koch des Jahres“ gewonnen.

Für Frank kam die Auszeichnung überraschend, da das Hórvath auf den ersten Blick nicht einem typischen Sternerestaurant entspricht. „Für mich stand fest, dass wir sehr weit davon entfernt sind, einen Stern zu erhalten. Immerhin arbeiten wir in einem kleinen Team und sind ein bescheidenes, bodenständiges Restaurant. Bei uns gibt es nicht einmal Tischdecken“, lacht der 30-jährige.

Umso mehr freut sich der Küchenchef über die Auszeichnung. An seinen Ansprüchen möchte er jedoch nichts ändern, sondern seinem Stil treu bleiben: „Ich sehe den Stern als Bewertung einer bestehenden Leistung. Das gibt mir die Bestätigung, auch in Zukunft so weiterzuarbeiten.“

Der Liebe wegen zog Frank aus seiner österreichischen Heimat nach Berlin. Im Mai kam sein erster Sohn Oliver zur Welt. Am Tag darauf qualifizierte sich der Küchenchef für das Finale des internationalen Wettbewerbs Koch des Jahres, das er am 10. Oktober auf der Messe Anuga in Köln gewann. Knapp einen Monat nach seinem Sieg und nur einen Tag nach seinem 30. Geburtstag erhielt Frank die Nachricht, dass er mit dem begehrten Michelinstern ausgezeichnet wurde. „Das war das beste Geburtstagsgeschenk“, so der frisch-gebackene Sternekoch, „das werde ich nie vergessen“.

„Koch des Jahres“ ist der neue Wettbewerb für Profi-Köche aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dessen Herausforderung liegt darin, ein Drei-Gang-Menü für sechs Personen in nur fünf Stunden zu kochen. Dabei darf der Wareneinsatz pro Person nicht über 16 Euro liegen. In den Vorfinalen wählt die Fachjury unter dem Vorsitz des Spitzenkochs Dieter Müller jeweils zwei Finalisten. Diese acht treten zum Finale zur Anuga 2013 mit einem neuen Menü unter denselben Bedingungen gegeneinander an, um den Titel „Koch des Jahres” und Preisgelder in Höhe von 26.000 Euro zu gewinnen. Ziel des Wettbewerbs mit Ursprung in Spanien ist es, auf der Anuga 2015 das erste europäische Finale zu veranstalten.

BSZ Umfrage: Sind Sie für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK?

(lifepr) Dieburg, 05.11.2011, abgegebene Stimmen: 3900
Mit Ja haben 3538 Teilnehmer gestimmt Das sind 90,72% der abgegebenen Stimmen.
Mit Nein haben 362 Teilnehmer gestimmt. Das sind 9,28% der abgegebenen Stimmen.

Industrie- und Handelskammern (IHK) sind eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie sind aber keine Behörden. Die Industrie- und Handelskammern sind eine Einrichtung der Wirtschaft und sollen als Interessenvertreter der gesamten Gewerbetreibenden Unternehmen in ihrer Region fungieren. Sie sollen die Interessen der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden vertreten und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft werben. Alle Unternehmen müssen einen Zwangsbeitrag zu ihrer IHK leisten.

Allerdings gibt es nach Meinung des BSZ® e.V. keinen einzigen stichhaltigen Grund (mehr) welcher die Zwangsbeiträge von Unternehmen an die Industrie- und Handelskammer rechtfertigen könnte.

Wenn die öffentlich rechtlichen Kammern der Wirtschaft tatsächlich so wertvolle und unverzichtbare Leistungen erbringen würden, dann sollte man doch annehmen dürfen, dass die ungefähr 80 IHK Bosse selbst darauf bestehen würden, in privat organisierte Kammervereine überführt zu werden. Aber weit gefehlt. Stattdessen berufen sich die Kammern gerne auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2001 – 1 BvR 1806/98 -, nachdem die Pflichtmitgliedschaft als zulässig bewertet wird.

Voraussetzung für die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Verbandes mit Pflichtmitgliedschaft ist demnach, dass der Verband legitime öffentliche Aufgaben erfüllt. Bei der Einschätzung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, komme dem Gesetzgeber ein weites Ermessen zu. Die Änderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel die Änderung der Struktur von den in den Kammern zusammengefassten Unternehmen und die Entwicklung des Verbandswesens, verlange vom Gesetzgeber allerdings die ständige Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Zwangskorporation noch bestehen würden. Die Richter haben mit ihrem Urteil der IHK also keineswegs ihre „scheinbare Unverzichtbarkeit“ bescheinigt, sondern vielmehr eine zeitliche Begrenzung der Zwangsmitgliedschaft eingefordert, so BSZ® Vorstand Horst Roosen.

Es ist nach Meinung des BSZ® e.V. nicht zu beanstanden, dass der Staat sich bei der öffentlichen Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hilfe von aus der Wirtschaft selbst heraus gebildeten Selbstverwaltungseinrichtungen bedient. So hat auch das Bundesverfassungsgericht als zwei unterscheidbare Aufgabenkomplexe die „Vertretung der gewerblichen Wirtschaft“ und die „Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet“ benannt, und beide als legitime öffentliche Aufgaben eingeordnet.

Bei dem BSZ® e.V. glaubt man aber nicht daran, dass es sich bei der IHK nicht um eine reine Interessenvertretung wie sie Fachverbände wahrnehmen handelt. Die IHK allerdings glaubt immer noch von sich, dass Sie die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der praktisch im Vordergrund stehenden Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten auch tatsächlich wahrnehme. Das leistet sie aber gerade nicht und kann es wohl auch nicht. Der Staat selbst spricht ihr diese Qualifikation ab indem er sich lieber von freien Beratungsunternehmen beraten lässt.

Der BSZ® e.V. hält es für längst überfällig, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK zu beenden. Mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen hat diese Zwangsabgabe, für die keine messbare Gegenleistung für die Beitragszahler erbracht wird, nichts mehr zu tun. Im Gegenteil, die IHK muss bei immer mehr ihrer Zwangsmitglieder sogar die Beiträge durch Gerichtsvollzieher beitreiben lassen.

Alleine 60% der Einnahmen sollen für die eigene Verwaltung ausgegeben werden. Böse Zungen behaupten, dass der Rest für Sekt und Lachsschnittchen bei Empfängen bei denen nur noch Promis und Funktionäre aus Politik und Verwaltung anwesend seien, verbraucht werde.

Die Anzahl der Mitglieder die an Wahlen der IHK teilnehmen sind so dramatisch zurückgegangen, dass sie oft schamhaft verschwiegen werden. Dem Vernehmen nach soll die Wahlbeteiligung meist unter 10% liegen. Von einem Mandat durch ihre Mitglieder kann die IHK schon lange nicht mehr sprechen, dies bestätigt auch sehr eindrucksvoll das eingangs erwähnte Abstimmungsergebnis der BSZ e.V Umfrage.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.rechtsboerse.de

Entstandenen Schaden vom Gast selbst reparieren lassen?

In einem Hotel kommt es vor, dass Gäste während ihrem Aufenthalt etwas beschädigen. Das Bild an der Wand, an dem man im Vorbeigehen hängen bleibt, das Schild auf dem Parkplatz, das beim Ausparken verbogen wird oder ein Kind, das die Wand mit einer Tafel verwechselt. In diesen Fällen muß der Gast den entstandenen Schaden ersetzen. Dies geschieht meist durch eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden dann reguliert.

Doch was ist, wenn der Gast den entstandenen Schaden selbst reparieren möchte? Den Bilderrahmen kleben, das Schild auf dem Parkplatz wieder gerade biegen oder die Wand selbst neu streichen?

In diesen Fällen Rät der DEHOGA-Rechtsexperte Jürgen Benad:
„Zusammengefasst lässt sich sagen, dass, sollte etwas von einem Gast beschädigt werden, natürlich Ersatz geleistet werden muss. Ob der Gastronom oder Hotelier es akzeptiert, dass der Gast, der den Schaden herbeigeführt hat, den Schaden selbst repariert, hängt sicherlich von der Art und dem Umfang des Schadens ab. Aus rein rechtlichen Gründen bestehen jedoch keine Ansprüche des schädigenden Gastes, den Schaden selbst beheben zu dürfen.“

Des weiteren muss der Gastronom und der Hotelier auch auf die Sicherheit der anderen Gäste achten. Nur eine Fachfirma kann eine Garantie abgeben, dass etwas auch den allgemeinen Sicherheitsvorschriften entspricht.

Wesentlich schwieriger liegt der Fall, wenn das Hotel auf Grund des Schadens für einen längeren Zeitraum das Zimmer nicht vermieten kann. Hier sollte man den Schaden auf jeden Fall über die Haftpflichtversicherung des Gastes regulieren lassen, da diese meist auch für den Ausfall aufkommt.

Bild: dextüra/Newspress.de

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