Archiv der Kategorie: Ihre Meinung ist gefragt

Eine kleine Zeitreise – Die Jugendherberge

Ursprünglich hatte ich einen Artikel geplant, der die Unterschiede oder Schnittpunkte zwischen einer Jugendherberge und einem Hotel beschreibt. Durch Zufall hatte ich die Möglichkeit, zwei Tage in einer Jugendherberge zu verbringen. Daher möchte ich den Artikel jetzt etwas anders angehen.

Voraussetzung, um in einer Jugendherberge unter zu kommen, ist die Mitgliedschaft im deutschen Jugendherbergswerk. Der Mitgliedsbeitrag liegt zwischen 12,50 Euro für Jugendliche und 21.- Euro pro Jahr für Erwachsenen und Familien. Damit hat man Zugang zu 530 Jugendherbergen in Deutschland und 4.500 Jugendherbergen weltweit. Die Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerkes sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Begrüßung bei der Anreise war sehr freundlich, auch Informationen zur Umgebung, wie Veranstaltungen und mögliche Ausflugsziele gehörten dazu. Unser Zimmer erinnerte mich an eine Klassenfahrt aus meiner Kindheit. Wir hatten ein Zimmer mit Doppelstockbetten, die wir auch gleich selbst beziehen mussten. Wer sich auf dem Zimmer einen Fernseher, ein Telefon oder ein Radio wünscht wird enttäuscht, denn diese Geräte gehörten nicht zur Ausstattung. Auch ein Fön im Bad sucht man vergeblich. Das Bad befand sich auf dem Flur und war mit Dusche und WC ausgestattet. Wir hatten Glück, dass wir die Einzigen waren, sonst hätten wir das Badezimmer teilen müssen. In manchen Jugendherbergen soll es das Bad aber auch im Zimmer geben.

Zwischen 18 Uhr und 19 Uhr gab es Abendessen. Wir hatten Halbpension gebucht, das im Rahmen eines Buffets aufgebaut war. Getränke wie Tee oder Wasser waren inklusive. Es gab ein Salatbuffet, eine Suppe, einen Hauptgang und Brot mit verschiedenem Aufschnitt. Somit war für jeden etwas dabei.
Als eine Gruppe Jugendlicher im Speisesaal ein Lied anstimmte und andere mitgesungen haben, fühlte ich mich das zweite Mal an meine Jugend erinnert. Nach dem Essen hat jeder sein Geschirr selbst abgeräumt und den Tisch abgewischt.

In der Jugendherberge gibt es reichlich Möglichkeiten, damit sich kleine und große Kinder wohl fühlen. Ob Spielezimmer für die ganz kleinen oder Gesellschaftsspiele und Flipperautomaten für die größeren war alles dabei. Im Freien gab es Tischtennisplatten, einen Fußballplatz und ein Badmintonfeld.
Im Keller stand ein Getränkeautomat und einer für kleine Snacks. Im Untergeschoss gab es eine kleine Bar mit warmen Snacks und sehr leckeren Cocktails.

Bei der Abreise mussten die Betten wieder abgezogen und die Bettwäsche in einen Container an der Rezeption gebracht werden. Auch beim Auschecken wurden wir über Feste in der Umgebung informiert und sehr freundlich verabschiedet.

Fazit: Es war ein sehr schöner Kurzurlaub, den ich sehr gerne auch mal wiederholen könnte. Wer ein Hotel erwartet, wird enttäuscht sein, doch wer ein schönes Abenteuer oder eine Reise in die eigene Kindheit erleben möchte, der ist hier genau richtig!

Fotos: hogapr

Keine Hygiene-Ampel, und jetzt?

Wie bereits am 11.06.2012 berichtet wird die Hygiene-Ampel nicht eingeführt. Doch wie geht es jetzt weiter?

Erst mal bleibt alles beim Alten. Die Lebensmittelkontrolleure überprüfen weiterhin alle Betriebe, wie bisher. Auffällige Betriebe werden deutlich öfter kontrolliert und auch wie bisher bei Verstößen entsprechend bestraft.

Ab September kommt eine Neuerung. Nach dem Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) werden Kontrollen mit schwerwiegenden Hygieneverstößen, die ein Bußgeld von 350.- € übersteigen, im Internet veröffentlicht.

Zu den „schwerwiegende Hygienemängel“ zählen zum Beispiel folgende Verstöße:
Betriebsschließungen aufgrund von Hygienemängeln,
In Verkehr bringen von gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, verursacht durch mangelhafte Betriebshygiene oder
auch nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln aufgrund hygienischer Mängel, wie etwa durch Schädlingsbefall.

Bei erstmaligen Verstößen erfolgt die Veröffentlichung für die Dauer eines Monats. Bei wiederholten Verstößen innerhalb von sechs Monaten nach dem Erstverstoß für die Dauer von drei Monaten.
In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel im Saarland, wird diese gesetzliche Regelung bereits jetzt angewendet.

Hinweis für die Gastronomie: Von den Lebensmittelkontrolleuren wird empfohlen, die aktuellen Kontrollergebnisse für die Gäste sichtbar, am besten direkt am Eingang, auszuhängen. Dies ist jedoch keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung.

Hinweis für die Politik: Für die Zukunft sollten nur noch gelernt Gastronomen einen Betrieb eröffnen dürfen, wie es bereits in den meisten Handwerksberufen Pflicht ist. So wird wenigstens gewährleistet, dass nur ausgebildete Fachkräfte ein Restaurant oder Hotel betreiben.
Das hilft der gesamten Branche mehr, wie jeden, der von einer Kariere in der Gastronomie träumt, durch eine Hygieneschulung zu schleusen und danach mit einer Konzession auf die Gäste loszulassen.

Habt Ihr weitere Vorschläge, wie man die Gastronomie sinnvoll nach vorne bringt?

Änderung der Gesetzeslage 10.09.2012 : Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer können Gaststätten, Restaurants und andere Betriebe verpflichten, Ergebnisse von amtlichen Hygienekontrollen zu veröffentlichen.
Weiter: https://www.hoga-pr.de/news/totgesagte-leben-langer-das-kontrollbarometer-10163.html/

Gemeinsame Initiative von Verbraucherministerin und DEHOGA

Gemeinsame Erklärung des Bundesverbraucherministeriums und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Das Hotel- und Gaststättengewerbe in Deutschland schließt sich dem breiten gesellschaftlichen Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung an und will mit gezielten Maßnahmen die Menge der Lebensmittelabfälle reduzieren.

Bei der Vorstellung einer gemeinsamen Initiative am Mittwoch in Berlin erklärten Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und die Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, Ingrid Hartges: „Lebensmittel sind kostbar – wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Schulterschluss für eine größere Wertschätzung unserer wertvollen Ressourcen. Gaststätten,  Restaurantbetriebe, Großküchen, Kantinen und auch die Gäste selbst können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Lebensmittelverschwendung zu verringern. Hier sind gezielte Strategien gefragt: So sollten Gastronomiebetriebe in Deutschland künftig zum Beispiel verstärkt unterschiedliche Portionsgrößen anbieten. Das ist verbraucherfreundlich, reduziert die Menge der Lebensmittelabfälle und ermöglicht eine vielseitigere, bewusste Ernährung.“ Der DEHOGA wird die Branche mit ihren mehr als 230.000 Betrieben und bundesweit fast 1,2 Millionen Beschäftigten mit einer speziellen Checkliste zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen sensibilisieren und den Unternehmen weitere Hilfestellungen an die Hand geben. Bundesministerin Aigner betonte: „Dass zu viele wertvolle Lebensmittel auf dem Müll landen, liegt oft auch an den Portionsgrößen. Hier brauchen die Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten. Nicht jeder möchte immer eine XXL-Portion auf dem Teller haben. Leider müssen Erwachsene oft den Kinder- oder Seniorenteller bestellen, wenn sie eine kleinere Portion wünschen.

Die Cafeteria des Bundesverbraucherministeriums in Berlin bietet zum Mittagstisch bei fast allen Gerichten zwei unterschiedliche Größen an. Das ist zeitgemäß und führt auch dazu, dass insgesamt weniger Reste übrig bleiben. Alle Großküchen sollten verbraucherfreundliche Portionsgrößen anbieten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt: Wer im Restaurant essen geht, sollte sich ein Herz fassen und ruhig auch mal nach einer kleineren Portion fragen. Die Restaurantchefs haben auch ein wirtschaftliches Interesse an gastgerechten Portionen und an zufriedenen Kunden, die gerne wiederkommen.“

DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges sagte: „Im Hotel- und Gaststättengewerbe gibt es viele Möglichkeiten, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Eine effiziente Verarbeitung von Lebensmitteln ist fester Bestandteil in der Ausbildung. Kluger Einkauf und richtige Lagerung gehören ebenfalls zum Handwerkszeug eines jeden Gastronomen. Unsere Branche unterstützt das vom Bundesministerium initiierte Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung und nimmt ihre Verantwortung sehr ernst. Mit einer Checkliste zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen werden wir unsere Mitglieder sensibilisieren und den Betrieben weitere Hilfestellungen an die Hand geben. Dabei informieren wir auch über die Grenzen und Chancen der Weitergabe von Lebensmitteln, die nicht verbraucht wurden – zum Beispiel an karitative Einrichtungen wie die TAFELN.“

Aigner sprach sich ferner dafür aus, dass Restaurants, Gaststätten, Großküchen und Kantinen es ihren Gästen erleichtern, übrig gebliebene Lebensmittel einzupacken und nach Hause mitzunehmen. Anders als etwa in den USA, wo es ganz normal ist, die Reste in einer Box mitzunehmen, gebe es in Deutschland immer noch Hemmschwellen, sich Speisen einpacken zu lassen. „Diese Hemmschwellen könnte die Gastro-Branche senken und so ein neues Bewusstsein schaffen. Der Effekt auch hier: Die Verbraucher sparen bares Geld – die Menge der Lebensmittelabfälle in der Gastronomie wird reduziert.“ Weitere nützliche Tipps für Verbraucher gibt es im Internet unter „www.zugutfuerdietonne.de“.

Eine vom Bundesverbraucherministerium geförderte Untersuchung der Universität Stuttgart ist zu dem Ergebnis gekommen, dass in Deutschland jedes Jahr knapp elf Millionen Tonnen Lebensmittel von Lebensmittelindustrie, Handel, Großverbrauchern und Privathaushalten als Abfall entsorgt werden. Dabei entsteht der weitaus größte Anteil der Lebensmittelabfälle (61 Prozent) in Privathaushalten, gefolgt von Großverbrauchern wie Gaststätten oder Kantinen sowie der Industrie (jeweils rund 17 Prozent, das entspricht jeweils rund 1,9 Millionen Tonnen pro Jahr). Von den Privathaushalten werden laut der Studie bundesweit jedes Jahr rund 6,7 Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt. Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger pro Jahr 81,6 Kilogramm weg. 65 Prozent dieser Lebensmittelabfälle wären völlig oder zumindest teiweise vermeidbar. Der Wert der vermeidbaren Lebensmittelabfälle wird pro Kopf auf jährlich 235 Euro geschätzt.

Die Kampagne „Zu gut für die Tonne“ Unter dem Titel „Zu gut für die Tonne“ hat das Bundesverbraucherministerium im März 2012 eine breit angelegte Informationskampagne für Verbraucher gestartet und zu einem bundesweiten Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung aufgerufen. „Unser Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu erreichen“, so Bundesministerin Aigner. Im Rahmen einer Fachkonferenz  wurde mit Experten aus der Wirtschaft, mit Verbraucherschützern und Verbänden über Strategien zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beraten. Bei einer ersten Aufklärungsaktion in enger Kooperation mit dem Handel wurden Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit über den richtigen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum für Lebensmittel informiert. Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung für die Abschaffung aller  Vermarktungsnormen und deren staatliche Kontrolle ein. National will das Bundesverbraucherministerium beispielsweise die regionale und direkte Vermarktung stärken. „Hersteller, Handel, Großabnehmer und Verbraucher – wenn alle Akteure ihre Möglichkeiten ausschöpfen, können wir das von der Europäischen Union angestrebte Ziel erreichen, die Menge der unnötigen Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2020 zu halbieren“, so Aigner.

Weitere Informationen über die Informationskampagne des Bundesverbraucherministeriums
gibt es im Internet unter www.zugutfuerdietonne.de

Bild: www.zugutfuerdietonne.de

Rentieren sich IPads zum Ausleihen für Hotelgäste?

In der Facebook-Gruppe Social Media Marketing in Hotellerie und Gastronomie wurde gefragt, ob sich das Ausleihen von IPads für Hotelgäste rentiert. Dieser Frage bin ich nachgegangen und habe Hotels zu Ihren Erfahrungen befragt. Die Geisel Privathotels München, die dort mehrere Privathotels besitzen und seit kurzem diesen Service für Gäste anbieten, haben mir dabei sehr geholfen.

Die Fragen habe ich von Herrn Mohr aus der Facebook-Gruppe übernommen.

1. Wie viele IPads wurden angeschafft ( bei wie vielen Zimmern)?

Es wurden für jedes der Geisel Hotels zwei Geräte angeschafft. Zu den Privathotels gehört das Hotel Königshof mit 87 Zimmer, das Hotel Excelsior mit 114 Zimmer und das Anna Hotel mit 73 Zimmern.

2. Welche Verträge haben Sie für diese geschlossen?

Die IPads in den Geisel-Hotels wurden mit einem T-Mobile- Vertrag angeschafft.

Für andere Hotels mit W-Lan ist auch eine reine Nutzung über dieses hauseigene Netz möglich. Da der Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter entfällt, werden jedoch auch die Anschaffungskosten nicht durch einen Mobilfunkvertrag „gesponsert“.

3. Wie ist die Resonanz der Gäste?

Die Resonanz der Gäste ist eher verhalten.

4. Wie sorgen Sie dafür, dass auch alle IPads wieder abgegeben werden?

Die Gäste füllen einen Vertrag aus und unterschreiben, dass sie das Ipad zurückbringen. Zur Sicherheit wird auch eine Kopie des Ausweises gemacht.

5. Gibt es Resonanz hinsichtlich neuer Kunden, die deswegen kommen?

Nein

Fazit:

Gäste, die ein IPad verwenden möchten, bringen Ihr eigenes Gerät mit ins Hotel. Ein funktionierendes Wlan- Netz im gesamten Hotel ist Gästen meist wichtiger, um mit den eigenen Geräten ( Notebook, Smartphone und co.) ins Internet zu gehen.

Speisekarte mit Discount-Charakter

Letzten Sonntag hab ich in einem Restaurant auf dem Menü einen Hinweis entdeckt, der mich etwas irritiert hat. Der Wirt weist auf der Menükarte darauf hin, dass der Gast mit dem Menü im Vergleich zur a la carte Bestellung sparen kann. Das hat mich sehr an den Einzelhandel oder an Fast Food Restaurants erinnert, die ja sehr häufig mit Flyern und Coupons auf diese Art werben.

Doch hat das auch etwas in der Gastronomie zu suchen? Sollen wir unsere Gäste zu „Schnäppchenjägern“ machen oder wird das die Zukunft auf unseren Speisekarten?

Bild: hogapr

Hausgemacht?

In vielen Speisekarten liest man von hausgemachten Speisen. Doch wo fängt „hausgemacht“ an?

Bei hausgemachten Spätzle ist es noch recht einfach, doch bei anderen Produkten wird es schon schwieriger. Ist zum Beispiel der Apfelstrudel, der mit fertigem Blätterteig gemacht wurde, hausgemacht? Oder die Lasagne, deren Nudelplatten aus dem Supermarkt stammen? Und wie sieht es mit Haus gebackenem Brot aus, das mit einer Fertigmischung angerührt wurde?

Ab wann darf man ein Gericht als hausgemacht bezeichnen? Da es sich bei dem Begriff „Hausgemacht“ nicht um einen geschützten Begriff handelt, ist es von gesetzlicher Seite nicht geklärt.

Ab wann darf man ein Gericht als „hausgemacht“ bezeichnen?

Foto: hogapr

Sind Seniorengerichte umsatzschädigend?

Viele Restaurants bieten Senioren die Möglichkeit, Gerichte von der Speisekarte in kleineren Portionen zu bestellen. Manche haben dafür extra ausgewiesenen Preise für diese Seniorenteller, andere bieten dieses Angebot nur auf spezielle Nachfrage an.
Selbstverständlich sollen gerade Senioren, die weniger Essen, auch kleinere Portionen erhalten, doch ist es Sinnvoll, diese auf der Speisekarte extra auszuweisen?

In einem Restaurant haben wir dazu einen Versuch gestartet. Dort wurden einige Gerichte verkleinert und zu einem Seniorenpreis angeboten (ohne dass die Gäste im Vorfeld danach gefragt haben). Diese Aktion kam bei den Gästen gut an. In vielen Fällen wurden die Senioren-Portionen bevorzugt auch von nicht-Senioren bestellt.

Dieser Versuch dauerte ein halbes Jahr. Das Ergebnis war, dass sich viele Gäste die Seniorengerichte bestellt haben, auch wenn sie altersmäßig nicht der Zielgruppe entsprachen. Der Arbeitsaufwand war der gleiche, wie bei normalen Portionen, doch der Umsatz ist deutlich zurück gegangen. Auch die Nachfrage nach Desserts ist dadurch nicht gestiegen.

Die Anzahl der Gäste nahm durch dieses Angebot nicht spürbar zu, doch die Nachfrage nach den kleineren Speisen war deutlich höher.

Wie sind Eure Erfahrungen mit Seniorengerichten auf der Speisekarte?

Foto: hogapr