Europas beste Restaurants: Aktuelles OAD Top100+ Ranking 2017

„Opinionated About Dining“ hat sein aktuelles Jahresranking der besten europäischen Restaurants vorgestellt. Zum zweiten Mal geht der erste Platz an Alain Passards „L’Arpège“ in Paris. Bestplatzierte Gourmetadresse im deutschsprachigen Raum ist das Schloss Schauenstein von Andreas Caminada im Schweizer Fürstenau auf Platz zwei.

New York / Paris, 15. Mai 2017 –Das amerikanische Restaurant-Bewertungsportal Opinionated About Dining (OAD) hat die Ergebnisse seiner Umfrage zu den „Top 100+ European Restaurants 2017“ veröffentlicht. Als eine der wichtigsten Referenzen für Restaurant-Rankings weltweit, wählt OAD zum zweiten Mal in Folge das Pariser L’Arpège auf den Spitzenplatz. Schon 2016 überzeugte der umtriebige französische Küchenchef Alain Passards mit seiner visionären Küche, die vor allem produktorientierte Gemüsekreationen zelebriert. „Der Grund für den erneuten Erfolg ist vor allem der gleichermaßen moderne wie zeitlose Küchenstil. Kein anderer Küchenchef beherrscht es wie Alain Passard derart perfekt, beste Lebensmittel durch die passende Zubereitungsart auf eine höhere Ebene zu bringen“, heißt es in der Begründung zum Ranking. Das erstmals 2011 vom New Yorker Food-Enthusiasten Steve Plotnicki initiierte Bewertungssystem, das die Meinungen von mehr als 5000 registrierten Restaurantgästen und Food-Bloggern weltweit wiedergibt, erstellt jedes Jahr welt- sowie landesweite Restaurant-Ranglisten. Die Bekanntgabe der aktuellen Europaliste wurde im Beisein von rund 180 Gästen, darunter viele der platzierten Chefs und Journalisten in Paris gefeiert.

In diesem Jahr wählten die Mitglieder der OAD-Community Restaurants aus insgesamt 16 Ländern in die Top100+, die in Summe 200 Platzierungen aufweist. Während Gourmetadressen in Frankreich (43) und Spanien (31) dominieren, positionierten sich auch 23 Restaurants aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Als bestes Restaurant im deutschsprachigen Raum sichert sich Andreas Caminadas Schloss Schauenstein im schweizerischen Graubünden Platz zwei der Bestenliste. Das höchstplatziertes aus deutscher Sicht belegt das Vendôme in Bergisch-Gladbach Rang 16, während Österreich mit dem Steirereck in Wien auf Rang 47 vertreten ist. Eine Sonderauszeichnung für die beste Neueröffnung 2017 ging an das „Lume“ von Luigi Taglienti in Mailand. Für den höchsten Neueinstieg von Null auf Platz 36 geht der entsprechende Award an das Seafood Restaurant „Aponiente“ von Küchenchef Ángel León im südspanischen El Puerto Stanta María.

Um an der Preisverleihung im Pariser Maison Blanche teilzunehmen, reisten viele der besten Köche Europas persönlich in die Metropole an der Seine. Nach der offiziellen Bekanntgabe der diesjährigen Platzierungen durch OAD-Herausgeber Steve Plotnicki kochten u.a. Alain Passard, Quique Dacosta, Atsushi Tanaka, Alexandre Couillon, Rasmus Kofoed und Andreas Caminada. Ausnahmsweise wurden jedoch nicht bekannte Klassiker der Chefs serviert sondern Gerichte ihrer Kindheit – passend zum Motto des Abends „La Cuisine de la Grand Mere“.

Opinionated About Dining

OAD wurde 2003 von dem gebürtigen New Yorker Steve Plotnicki ins Leben gerufen. Der anfängliche Blog entwickelte sich zum Forum für kulinarischen Erfahrungsaustausch zwischen Food-Enthusiasten und mündete in einer weltweiten Restaurant-Bewertungsumfrage, die die Meinungen von mehr als 5000 registrierten Restaurantgästen und Food-Bloggern wiedergibt. OAD ist die einzige Umfrage ihrer Art, die durch einen eigens entwickelten Algorithmus auch die persönliche Erfahrung des jeweiligen Voters miteinbezieht. Auf der Grundlage dieser Faktoren und der Auswertung von rund 150.000 eingesendeten Restaurantbewertungen entstehen so verschiedene welt- und landesweite Bestenlisten.

Die komplette “Top 100+ European Restaurants”-Bestenliste 2017 findet sich unter http://www.opinionatedaboutdining.com/2017/eu_de.html

Top 10 der Top 100+ European Restaurants 2017

1 L’Arpège, Paris, Frankreich
2 Schloss Schauenstein, Fürstenau, Schweiz
3 Fäviken, Järpen, Schweden
4 Azurmendi, Larrabetzu, Spanien
5 De Librije, Zwolle, Niederlande
6 Etxebarri, Axpe-Marzana, Spanien
7 Kadeau Bornholm, Bornholm, Dänemark
8 Restaurant Quique Dacosta, Dénia, Spanien
9 Le Calandre, Rubano, Italien
10 Osteria Francescana, Modena, Italien

Weitere Informationen und alle aktuellen sowie vergangenen Ranglisten unter: http://www.opinionatedaboutdining.com

Bild oben: Platz eins geht im zweiten Jahr an sein Pariser Spitzenrestaurant (c) Douglas McWall
Bild unten: Platz zwei für den Schweizer und sein Restaurant in Graubünden (c) Schloss Schauenstein

Lagerhaltung in gastronomischen Betrieben *enthält Werbung*

Die Vorteile einer gut organisierten und perfekt strukturierten Lagerhaltung liegen klar auf der Hand. Man findet schneller wonach man sucht und behält einfacher den Überblick. In Lebensmittellagern läuft man so weniger in Gefahr, dass Lebensmittel ablaufen und man so unnötig Geld verliert. Bei Kontrollen zeigt Ordnung und Sauberkeit ein klares Interesse an Hygiene und Sauberkeit und selbst das eigene Personal findet sich besser zurecht und arbeitet lieber in einem sauberen Betrieb als in einem Chaosladen.

Worauf ist also zu achten, dass aus Unordnung ein vorzeigbares Lager wird. Zuerst einmal wird ausreichend Platz benötigt. Dafür muss man erst einmal überdenken, welche Dinge überhaupt oft gebraucht werden, welche weniger und welche eigentlich gar nicht. Durch eine klare Zuordnung lässt sich eventuell sogar Platz schaffen. Vielleicht muss man sich auch von Dingen trennen, die gar nicht mehr gebraucht werden. Baulich kann man die Lager natürlich nur schwer vergrößern, aber eine Optimierung der Regale und Schränke ist immer möglich. Im Lebensmittellager (egal ob Kühlhaus oder Trockenlager) sollte man die Angebotsbreite und Angebotstiefe einmal kontrollieren. Darüber hinaus ist auch der Lagerbestand zu prüfen.

Beispiel alkoholische Getränke: Braucht man wirklich 20 verschiedene Spirituosengruppen (Angebotsbreite) und dazu noch 5 verschiedene Wodka Marken (Angebotstiefe). Wenn man dann die Spirituosen noch Kartonweise bestellt, weil eine Reserve ja nie schaden kann, kommt man schnell auf mehrere hundert Flaschen. Solche Gegebenheiten binden nicht nur Kapital, sondern erschweren auch die Durchführung von Inventuren.

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Lebensmittellagerung sind ausreichend und den Produkten angepassten Behältnisse. Hier wird leider immer wieder am falschen Ende gespart. Lebensmittel werden in Ketchup Eimern, Pappkartons und Holzkisten gelagert. Dabei gibt es gute und gar nicht zu teure GN Behälter. Diese Behälter sind aus lebensmittelechten und klaren Kunststoffen, damit man die lagernden Produkte besser erkennen kann. Dazu gehören gut schließende Deckel. So halten Lebensmittel länger und im Tiefkühlbereich beugt man dem Gefrierbrand vor. Für die Einhaltung unterschiedlicher Warengruppen haben die Behälter auch oft eine farbliche Kennzeichnung und die genormten Größen lassen diese gut und stabil stapeln und lagern.

Übrigens sollten alle Lagerprodukte beschriftet und gekennzeichnet werden. So wissen nicht nur alle Mitarbeiter wo was hingehört, man kann Mindesthaltbarkeitsdaten, Menge und andere Informationen notieren. Solche Beschriftungen kann man zum Beispiel mit vorgefertigten Etiketten vornehmen. Sehr gut sind auch die neu auf dem Markt gekommenen magnetischen Lageretiketten. Diese sind wieder beschreibbar und können schnell (weil halt magnetisch) getauscht werden. Auch zeitintensive Inventuren werden verkürzt und die Übersichtlichkeit wird verbessert.

Die wichtigste Voraussetzung für eine ordentliche Lagerhaltung sind Personalschulungen und der Wissenstransfer der Notwendigkeit. Solche Dinge wie „first in- first out“, das Entfernen von Umverpackungen oder die Beurteilung, ob ein Lebensmittel verdorben ist, sollte allen Mitarbeitern verdeutlicht werden. Das Motto lautet also: „Zeit und Geld investieren um mehr Zeit und Geld zu sparen.“

Bilder: ©Thomas Urban von Gastro-flixx

Auf dem falschen Dampfer…

ARAG Experten erläutern, warum ein Kreuzfahrtschiff ausgetauscht werden darf

(lifePR) (Düsseldorf, 11.05.2017) Wer eine Reise bucht, kauft ein bestimmtes Leistungspaket. Art der Unterbringung, Verpflegung, Service – in der Regel ist genau definiert, was man für seinen Preis bekommt. Und natürlich ist festgelegt, in welchem Hotel man unterkommt. Auch bei Kreuzfahrten stehen die Leistungen der Reise fest. Und natürlich weiß man, auf welchem Schiff man seinen Urlaub verbringt, der Schiffsname steht ja immerhin in den Reiseunterlagen. Was aber, wenn das gebuchte Schiff vor Reiseantritt einfach getauscht wird und man seine Ferien auf einem anderen Dampfer verbringen muss?

Der Fall

Eine Woche sollte es für das Ehepaar auf einer Flusskreuzfahrt durch Frankreich gehen. Über 1.000 Euro pro Person hatten die beiden investiert. Gebucht hatten sie eine preisgünstige ‚Glückskabine`. Hier überlässt man der Reederei die Auswahl der Kabine, die man erst bei der Einschiffung zugeteilt bekommt. Sie kann also innen oder außen, auf dem Haupt-, Mittel- oder Oberdeck liegen. Immerhin hatten sich die Urlauber für einen kleinen Aufpreis eine 2-Bett-Garantie auf dem Oberdeck gegönnt.

Nachdem das Ehepaar eine geringe Anzahlung geleistet hatte, flatterte ihnen Post des Reiseunternehmens ins Haus, bei der sie die Kreuzfahrt gebucht hatten. Ihnen wurde mitgeteilt, dass das gebuchte Schiff durch ein anderes, vergleichbares Fünfsterneschiff ersetzt wird. Auf den beiliegenden Kofferanhängern konnten sie zudem erkennen, dass man ihnen bereits eine Kabine zugeteilt hatte: Eine Mini-Suite auf dem Hauptdeck. Doch statt sich zu freuen, kündigte das Ehepaar enttäuscht den Vertrag und verlangte seine Anzahlung zurück. Der Austausch des Schiffes sei ein Mangel und die ihnen zugewiesene Kabine lag direkt neben einer Bar auf dem Hauptdeck, wo der meiste Publikumsverkehr herrsche. Und genau den wollte das Ehepaar vermeiden und hatte sich aus diesem Grund ja auch für die Zuzahlung für eine Kabine im Oberdeck entschieden. Nach Durchsicht des Kataloges waren die beiden davon ausgegangen, dass sich das viel besuchte Hauptdeck im unteren Bereich des ursprünglich gebuchten Schiffes befindet. Ein Irrtum, wie die ARAG Experten betonen und weisen darauf hin, dass bei Kreuzfahrtschiffen das Oberdeck in der Regel das meist frequentierte Deck ist. Hier gibt es die meisten Bars und Restaurants, weil Passagiere vom Oberdeck den besten Panoramablick haben.

Stornokosten statt Geld zurück

Das Reiseunternehmen stellte eine Stornorechnung, da es für eine Kündigung des Reisevertrages keinen Grund sah. Das Schiff war vergleichbar und die Kabine lag, wie gewünscht, auf dem Oberdeck. Das Ehepaar war mit der Mini-Suite sogar hochgestuft worden. Und das die neben einer Bar lag, hätte auch bei der Glückskabine auf dem ursprünglichen Schiff der Fall sein können. Eine besondere Lage der Kabine auf dem Oberdeck war im Reisevertrag nicht zugesichert worden. Fazit: Die Kündigung des Reisevertrages wurde vor Gericht als unwirksam erklärt und das Ehepaar musste Stornokosten von gut 600 Euro pro Person zahlen (Amtsgericht München, Az.: 133 C 952/16).

Ungewollter Kabinenwechsel ist ein Reisemangel

Wer nicht auf sein Glück bei der Kabinenvergabe vertrauen mag, kann gegen einen entsprechenden Aufpreis natürlich auch eine Wunschkabine reservieren. Handelt es sich dabei beispielsweise um eine Außenkabine und man bekommt bei Reiseantritt nur eine Innenkabine, kann der Reisende seinen Vertrag kündigen. Es liegt ein eindeutiger Mangel vor (§ 651e Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Dann muss ihm nicht nur der Reisepreis erstattet werden, sondern der Betroffenen hat gegebenenfalls auch noch Anspruch auf Schadensersatz für entstandene Mehrkosten und entgangene Urlaubsfreude (§ 651f Abs. 1 und 2 BGB). Bis zu 80 Prozent Schadensersatz sind nach Angaben der ARAG Experten drin: Wenn es sich bei der gebuchten Kabine beispielsweise um eine Deluxe-Kabine mit Veranda handelt, die plötzlich mit einer Innenkabine getauscht werden soll, wird der Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude entsprechend hoch angesetzt.

Änderung der Reiseroute – Reisemangel oder nicht?

Wenn ein Reiseveranstalter sich entscheidet, kurzfristig seine Reiseroute zu ändern und Häfen nicht anzulaufen, muss es dafür triftige Gründe geben. Ansonsten dürfen Passagiere den Reisepreis mindern, selbst, wenn der Veranstalter Änderungsvorbehalte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festschreibt (Amtsgericht Rostock, Az.: 47 C 238/13).

Wird die Route allerdings aus Sorge vor terroristischen Übergriffen geändert, ist nach Angaben der ARAG Experten keine Reisepreisminderung möglich, da es sich nicht um eine willkürliche Änderung handelt. Auch hier muss ein entsprechender Vorbehalt jedoch in den AGB stehen (Landgericht Hannover, Az.: 12 S 65/02).

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Wagyu aus Südtirol: Junglandwirt setzt auf Crowdfunding

Der Südtiroler Junglandwirt vereint Tradition und Moderne und hat vor kurzem den elterlichen Hof übernommen. Er ist der erste und einzige Südtiroler, der Wagyu-Rinder züchtet. Nun möchte Stefan einen weiteren Schritt gehen und einen hofeigenen EU-zertifizierten Verarbeitungsraum einrichten. Um einen Teil dieser Investitionskosten zu decken, hat Stefan eine Crowdfunding Kampagne auf der Plattform Crowdfunding Südtirol gestartet und bietet allen Unterstützern einzigartige Wagyu-Genuss-Pakete.

Noch bis vor ca. 150 Jahren waren Wagyu-Rinder Arbeitstiere und wurden nur selten mit westlichen Rinderrassen gekreuzt. Deshalb verfügen sie auch heute noch über die ursprünglichen Eigenschaften ihrer Rasse. Heute ist das Wagyu-Rind vor allem durch seine starke Fleischmarmorierung bekannt. Die Wagyu Rinder unterscheiden gerade deshalb von anderen Rindern, da sie in der Lage sind, viel mehr feine Fettadern zwischen den Muskelfasen einzulagern. Dadurch wird das Fleisch besonders zart und sehr geschmackvoll. Zudem verfügt das Fleisch über einen hohen Anteil der ungesättigten Fettsäuren Omega 3 und 6. Diese Stoffe sind für den menschlichen Organismus wertvoll, da sie nicht vom Körper selbst produziert werden können. Die Wagyu-Rinder sind deshalb was ganz Besonderes. Sie genießen täglich die frischen Bergkräuter, die saubere Bergluft, die viele Bewegung und das stressfreie Leben auf der Weide. Diese Frische schmeckt man im Fleisch.

Am Oberweidacherhof möchte Stefan Rottensteiner nun einen EU-zertifizierten hofeigenen Verarbeitungsraum einrichten. Der ist für ihn grundlegend, um die Vermarktung des Fleisches im In- und Ausland zu starten. Außerdem will er einen Online-Shop eröffnen: Durch diesen können Kunden in Zukunft das Wagyu Fleisch einfach und unkompliziert reservieren und zu sich nach Hause bestellen. Um einen Teil der Investitionen zu decken, hat Stefan eine Crowdfunding Kampagne auf Crowdfunding Südtirol gestartet. „Wagyu Fleisch ist von der Menge her sehr limitiert. Wer mich finanziell unterstützt, kann sich verschiedene Wagyu-Gourmet-Pakete im entsprechenden Gegenwert, Kochkurse am Ritten, eine Genussreise zum Hof oder einen Wagyu-Abend für Firmen und Restaurants sichern“. Ziel ist es, insgesamt 25.000€ zu sammeln. 21.700€ sind schon erreicht. Alle Genießer können Stefans Projekt auf www.crowdfunding-suedtirol.it finden und bis zum 6. Juni unterstützen.

Bild: ©Stefan Rottensteiner

Alles nur geklaut: Die schönsten Fake-Sehenswürdigkeiten der Welt

(lifePR) (Bottighofen, 04.05.2017) Fake Sights statt Fake News: Das Schloss Neuschwanstein in China, die Freiheitsstatue in Norwegen und der Eiffelturm in Japan? Im Zeitalter der Fake News ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Denn nicht nur politische Aussagen und Nachrichten, sondern auch Sehenswürdigkeiten können unecht sein. Das Hotelbewertungs- und Buchungsportal HolidayCheck hat die schönsten Fake Sights weltweit zusammengestellt und hilft bei der Unterscheidung von Original und Fälschung.

Der japanische Eiffelturm

Der eine entstand 1887, der andere 1958, der eine ist aus Schmiedeeisen, der andere aus Stahl und obwohl zwölf Flugstunden zwischen ihnen liegen, unterscheiden sich der weltberühmte Eiffelturm in Paris und der Tokyo Tower in Japans Hauptstadt kaum. Der Tokyo Tower, bewusst als Nachbildung erbaut, übertrifft das Pariser Original sogar bei der Gesamthöhe um knapp acht Meter. Beide Türme zählen zu den Sehenswürdigkeiten ihrer jeweiligen Heimatstädte und unterscheiden sich in einem Punkt sehr deutlich: Während der Eiffelturm grau ist, wurde der Toyko Tower in den Nationalfarben rot und weiß gestrichen.

Das kubanische Kapitol

Reisende, die im kubanischen Havanna auf ein weißes Gebäude mit einer großen Kuppel und Säulengängen stoßen, können sich zu Recht an das Kapitol in Washington D.C. erinnert fühlen. In beiden Ländern ist das Gebäude Sitz der Regierung oder des Kongresses. Kuba hat es jedoch nur teilweise von seinem Nachbarland kopiert, denn ursprünglich war auch die Architektur des amerikanischen Kapitols an ein weltberühmtes Gebäude angelehnt: dem Petersdom in Rom.

Die portugiesische Christus Statue

Wer in Almada in der Nähe von Lissabon eine Christus Statue entdeckt, hat sich keineswegs verlaufen. Ein Erzbischof von Lissabon holte sich 1934 Inspiration beim Original in Rio de Janeiro und nach einer zehnjährigen Bauzeit entstand der 28 Meter hohe Cristo Rei. Der brasilianische Cristo Redentor ist insgesamt zwar nur zwei Meter größer, aber in Almada macht der 75 Meter hohe Sockel die Gesamtgröße der Statue aus. Beide Figuren bieten jeweils Panoramablicke auf eine Metropole – Rio de Janeiro bzw. Lissabon – und sind als Wallfahrtsorte bekannt.

Die norwegische Freiheitsstatue

Sie ist eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Welt: Die Freiheitsstatue im Hafen von New York. Das Monument auf Liberty Island wurde 1886 eingeweiht und war ein Geschenk von Frankreich, wo die Statue gebaut wurde, an die Vereinigten Staaten. Das Kupfer, mit dem die amerikanische Lady Liberty belegt ist, soll aus einem Bergwerk in Norwegen stammen. So erklärt sich auch, warum Besucher des Visnes Mining Museums, in der norwegischen Kommune Karmøy, dort auf eine kleine Nachbildung der Freiheitsstatue treffen.

Das chinesische Schloss Neuschwanstein

Mit Schloss Neuschwanstein verwirklichte sich der bayerische Märchenkönig Ludwig II. seine Idealvorstellung einer Burg. Seit der Fertigstellung 1869 inspirierte der Bau Filmkonzerne, wurde als Kulisse genutzt und mehrfach nachgebaut. Ein Replikat steht im chinesischen Dalian. 2014 eröffnete dort ein Nachbau mit Türmchen, Giebeln, Zinnen und einem großen Vorteil zum Original. Das sogenannte „The Castle“ ist ein Hotel und ermöglicht es den Gästen, die prunkvollen Räumlichkeiten nicht nur beim Durchlaufen zu bestaunen, sondern auch darin zu übernachten.

Der amerikanische Schiefe Turm

Außer einer Städtepartnerschaft haben die Kleinstadt Niles im US-Bundesstaat Illinois und Pisa in der Toskana noch eines gemeinsam: einen schiefen Turm. Die italienische Ausgabe war als freistehender Glockenturm geplant. Zehn Jahre nach der Grundsteinlegung im Jahr 1173 begann der Turm sich aufgrund des lehmig-sandigen Bodens zu neigen. Das amerikanische Pendant wurde 1934 fertiggestellt und es wird vermutet, dass er damals ursprünglich als Wassertank für ein Schwimmbecken diente. Die Städtepartnerschaft kam erst 1991 zustande, vielleicht auch aufgrund der gemeinsamen Vorliebe für Bauten in Schräglage.

Der afrikanische Petersdom

Sowohl das Original als auch sein Nachbau zählen zu den größten Kirchengebäuden der Welt. Den Petersdom suchen die meisten aber wohl in Rom und nicht in Yamoussoukro im Staat Elfenbeinküste. Fündig würden sie dennoch werden, denn dort steht seit 1988 die Basilika Notre-Dame-de-la-Paix. Der Nachbau ist zwar höher, länger und breiter als das Vorbild in Rom, aber die Kirchengebäude sind kleiner und bieten Platz für etwa 18.000 Menschen. Der Petersdom fasst bis zu 20.000 Menschen und seine Geschichte reicht zurück bis ins fünfte Jahrhundert.

Bild: Freiheitsstatue © Matt Coch / HolidayCheck

Hotel muss Nachnamen von Etagennachbarn nicht herausgeben

AG München weist Klage nach One-Night-Stand mit Folgen ab!

(lifePR) (Köln, 03.05.2017) Man kann die Frau verstehen, die mangels entsprechender Aufzeichnungen und eigenem Erinnerungsvermögen den Namen des Vaters ihres Kindes mit Hilfe von Hotel-Unterlagen ermitteln wollte – andererseits kann man aber auch verstehen, dass das Hotel die Nachnamen der insgesamt vier in Frage kommenden Männer namens „Michael“ nicht nennen wollte – und durfte.

Nach einem kurzfristigen amourösen Abenteuer in einem Münchner Hotel sollte ein Kindesvater ermittelt werden – das Hotel weigerte sich, mögliche Etagennachbarn mit passendem Vornamen zu benennen und wurde daraufhin verklagt. Das Münchner Amtsgericht wies die Klage ab und führte Argumente des Persönlichkeitsrechts an. Der Verdacht gegen die hier in Frage kommenden Personen sei nicht substantiell genug, um mit konkreten Ermittlungen die dadurch einhergehenden Verletzungen von Persönlichkeitsrechten aufzuwiegen – daher sei das Hotel nicht verpflichtet die Nachnamen der vier in Frage kommenden Männer zu nennen.

Arno Lampmann, Partner bei LHR, Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Das Urteil wäre sicherlich auch nicht anders ausgefallen, wenn die Frau irgendwelche Aussagen zur Person des Vaters hätte machen können. Denn neben dem Persönlichkeitsrecht der womöglich ungerechtfertigten verdächtigten ‚Michaels‘ wäre auch die Pflicht zum Schutz personenbezogener Daten verletzt worden. Selbst wenn ein Michael der Gesuchte gewesen wäre, hätten die anderen möglicherweise einiges an Unannehmlichkeiten im Familienkreis erfahren müssen.” Lediglich Strafverfolgungsbehörden gegenüber dürfen bzw. müssen datenverarbeitende Unternehmen sensible Daten offenbaren.

Bild: hogapr