Geld-zurück-Garantie auch bei Corona?

ARAG Experten über Rückgaberechte aufgrund des Corona-Virus‘

(lifePR) (Düsseldorf, 26.02.20) In Deutschland hält sich die Angst vor dem Corona-Virus in Grenzen. Laut einer aktuellen Statista-Umfrage haben 58 Prozent der Befragten wenig Angst vor einer Ansteckung und nur bei drei Prozent ist die Angst sehr groß. Derweil herrscht in einigen Fußballstadien Italiens Geisterstimmung, weil Spiele vor leeren Rängen ausgetragen werden. Schüler in vielen norditalienischen Provinzen dürfen zu Hause bleiben, der Karneval von Venedig wurde vorzeitig beendet, Züge werden angehalten, weil Passagiere husten. Italien ist zurzeit das Land mit den meisten erfassten Coronavirus-Fällen in Europa. Der Virus breitet sich also nicht nur aus, sondern sorgt für immer mehr Beeinträchtigungen. ARAG Experten informieren, welche Rücktritts- und Rückgaberechte Verbraucher im Corona-Fall haben.

Reise stornieren
Bei Pauschalreisen in die vom Corona-Virus betroffenen Regionen Italiens ist eine kostenlose Stornierung in der Regel kein Problem. Der Stornierungsgrund lautet dann “unvermeidbare außergewöhnliche Umstände”. Anders sieht es aus, wenn die geplante Reise in eine andere Region Italiens gehen soll: Hier dürfte eine kostenlose Stornierung derzeit nicht möglich sein. Wer seinen Urlaub individuell gebucht hat, muss mit den jeweiligen Vertragspartnern wie Hotel oder Mietwagen individuell verhandeln und bezüglich einer Stornierung auf deren Kulanz hoffen.

Zugtickets stornieren
Wer bereits ein Zugticket bei der Deutschen Bahn gebucht hat, bekommt das Ticket lediglich voll erstattet, wenn die Destination aufgrund des Corona-Virus‘ nicht angefahren wird. Wenn die Stadt angefahren wird, besteht kein Recht auf kostenfreie Stornierung. Anders die Österreichische Bundesbahn (ÖBB): Sie hatte aufgrund der aktuellen Lage angeboten, Personentickets von und nach Italien bis Mittwoch, 26. Februar kostenfrei zu stornieren. Im Normalfall ist bei der ÖBB ein gratis Storno nur vor dem ersten Geltungstag möglich und auch nur, sofern kein PDF-Ticket ausgedruckt wurde. Ähnlich kulant reagieren italienische Bahnunternehmen, wenn der Grund für den Storno der Corona-Virus ist.

Bei Verspätung haben Passagiere der Deutschen Bahn – unabhängig von Grund und Verschulden der Verspätung – Recht auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises. Ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten liegt die Erstattung bei 25 Prozent, bei mehr als zwei Stunden sogar bei 50 Prozent. Kommt man aufgrund der Verspätung nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln an sein Reiseziel, trägt die Deutsche Bahn bis maximal 50 Euro die Taxi- und bis 80 Euro Übernachtungskosten.

Flugreise stornieren
Auch hier hängt es vom Anbieter ab, ob Flugtickets kostenfrei stornierbar sind. Die Lufthansa bietet nach eigenen Angaben kostenfreie Umbuchungen bis einschließlich 2. März für Flüge nach Bologna, Mailand, Turin, Venedig und Verona an, obwohl die Ausbreitung des Virus bislang noch keine Auswirkungen auf den Flugplan hat.

Tickets für Sportveranstaltungen oder Besichtigungen
Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus‘ zu verhindern, wurden in Italien zahlreiche Sportveranstaltungen abgesagt oder finden vor leeren Rängen statt. So beispielsweise das Spiel AC Mailand gegen Genua am kommenden Sonntag. Der AC hat bereits damit begonnen, den betroffenen Fußballfans die Kosten für ihre Eintrittskarten zu erstatten. Auch das Europa-League-Spiel des Inter Mailand gegen Ludogorez Rasgrad im Mailänder San-Siro-Stadion am 27. Februar findet ohne Publikum statt. Wer hierfür Tickets gekauft hat, soll das Geld ebenfalls von den jeweiligen Anbietern erstattet bekommen. Aber auch bei Touristen beliebte Sehenswürdigkeiten wie der Mailänder Dom sind derzeit geschlossen. Ob bereits erworbene Tickets erstattet werden, sollten Sie mit der Verkaufsstelle klären. Unter Umständen kann das Ticket auch zu einem späteren Datum genutzt werden, wenn die Sehenswürdigkeit wieder geöffnet hat.

Weitere interessante Informationen unter:
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Bild: Bild von Mojca JJ auf Pixabay

Auf dem falschen Dampfer…

ARAG Experten erläutern, warum ein Kreuzfahrtschiff ausgetauscht werden darf

(lifePR) (Düsseldorf, 11.05.2017) Wer eine Reise bucht, kauft ein bestimmtes Leistungspaket. Art der Unterbringung, Verpflegung, Service – in der Regel ist genau definiert, was man für seinen Preis bekommt. Und natürlich ist festgelegt, in welchem Hotel man unterkommt. Auch bei Kreuzfahrten stehen die Leistungen der Reise fest. Und natürlich weiß man, auf welchem Schiff man seinen Urlaub verbringt, der Schiffsname steht ja immerhin in den Reiseunterlagen. Was aber, wenn das gebuchte Schiff vor Reiseantritt einfach getauscht wird und man seine Ferien auf einem anderen Dampfer verbringen muss?

Der Fall

Eine Woche sollte es für das Ehepaar auf einer Flusskreuzfahrt durch Frankreich gehen. Über 1.000 Euro pro Person hatten die beiden investiert. Gebucht hatten sie eine preisgünstige ‚Glückskabine`. Hier überlässt man der Reederei die Auswahl der Kabine, die man erst bei der Einschiffung zugeteilt bekommt. Sie kann also innen oder außen, auf dem Haupt-, Mittel- oder Oberdeck liegen. Immerhin hatten sich die Urlauber für einen kleinen Aufpreis eine 2-Bett-Garantie auf dem Oberdeck gegönnt.

Nachdem das Ehepaar eine geringe Anzahlung geleistet hatte, flatterte ihnen Post des Reiseunternehmens ins Haus, bei der sie die Kreuzfahrt gebucht hatten. Ihnen wurde mitgeteilt, dass das gebuchte Schiff durch ein anderes, vergleichbares Fünfsterneschiff ersetzt wird. Auf den beiliegenden Kofferanhängern konnten sie zudem erkennen, dass man ihnen bereits eine Kabine zugeteilt hatte: Eine Mini-Suite auf dem Hauptdeck. Doch statt sich zu freuen, kündigte das Ehepaar enttäuscht den Vertrag und verlangte seine Anzahlung zurück. Der Austausch des Schiffes sei ein Mangel und die ihnen zugewiesene Kabine lag direkt neben einer Bar auf dem Hauptdeck, wo der meiste Publikumsverkehr herrsche. Und genau den wollte das Ehepaar vermeiden und hatte sich aus diesem Grund ja auch für die Zuzahlung für eine Kabine im Oberdeck entschieden. Nach Durchsicht des Kataloges waren die beiden davon ausgegangen, dass sich das viel besuchte Hauptdeck im unteren Bereich des ursprünglich gebuchten Schiffes befindet. Ein Irrtum, wie die ARAG Experten betonen und weisen darauf hin, dass bei Kreuzfahrtschiffen das Oberdeck in der Regel das meist frequentierte Deck ist. Hier gibt es die meisten Bars und Restaurants, weil Passagiere vom Oberdeck den besten Panoramablick haben.

Stornokosten statt Geld zurück

Das Reiseunternehmen stellte eine Stornorechnung, da es für eine Kündigung des Reisevertrages keinen Grund sah. Das Schiff war vergleichbar und die Kabine lag, wie gewünscht, auf dem Oberdeck. Das Ehepaar war mit der Mini-Suite sogar hochgestuft worden. Und das die neben einer Bar lag, hätte auch bei der Glückskabine auf dem ursprünglichen Schiff der Fall sein können. Eine besondere Lage der Kabine auf dem Oberdeck war im Reisevertrag nicht zugesichert worden. Fazit: Die Kündigung des Reisevertrages wurde vor Gericht als unwirksam erklärt und das Ehepaar musste Stornokosten von gut 600 Euro pro Person zahlen (Amtsgericht München, Az.: 133 C 952/16).

Ungewollter Kabinenwechsel ist ein Reisemangel

Wer nicht auf sein Glück bei der Kabinenvergabe vertrauen mag, kann gegen einen entsprechenden Aufpreis natürlich auch eine Wunschkabine reservieren. Handelt es sich dabei beispielsweise um eine Außenkabine und man bekommt bei Reiseantritt nur eine Innenkabine, kann der Reisende seinen Vertrag kündigen. Es liegt ein eindeutiger Mangel vor (§ 651e Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Dann muss ihm nicht nur der Reisepreis erstattet werden, sondern der Betroffenen hat gegebenenfalls auch noch Anspruch auf Schadensersatz für entstandene Mehrkosten und entgangene Urlaubsfreude (§ 651f Abs. 1 und 2 BGB). Bis zu 80 Prozent Schadensersatz sind nach Angaben der ARAG Experten drin: Wenn es sich bei der gebuchten Kabine beispielsweise um eine Deluxe-Kabine mit Veranda handelt, die plötzlich mit einer Innenkabine getauscht werden soll, wird der Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude entsprechend hoch angesetzt.

Änderung der Reiseroute – Reisemangel oder nicht?

Wenn ein Reiseveranstalter sich entscheidet, kurzfristig seine Reiseroute zu ändern und Häfen nicht anzulaufen, muss es dafür triftige Gründe geben. Ansonsten dürfen Passagiere den Reisepreis mindern, selbst, wenn der Veranstalter Änderungsvorbehalte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festschreibt (Amtsgericht Rostock, Az.: 47 C 238/13).

Wird die Route allerdings aus Sorge vor terroristischen Übergriffen geändert, ist nach Angaben der ARAG Experten keine Reisepreisminderung möglich, da es sich nicht um eine willkürliche Änderung handelt. Auch hier muss ein entsprechender Vorbehalt jedoch in den AGB stehen (Landgericht Hannover, Az.: 12 S 65/02).

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mooon.com – setzt auf Service und Qualität

Besonders gastfreundliche Urlaubsangebote via Internet zu buchen, war bislang mehr oder weniger Glückssache – zu groß und wenig transparent sind die Angebote im Netz. Hinzu kommt, dass sich bestimmte exzellente Gastgeber-Häuser bei herkömmlichen Reiseanbietern oft gar nicht erst finden lassen. Das ändert sich ab sofort. Denn: Im Juni 2013 geht der neue Reisedienstleister für besondere und individuelle Reisen mooon.com an den Start. Spezialisiert ist mooon auf handverlesene, überwiegend inhabergeführte Gastgeber-Häuser für die Reiseziele Deutschland, Österreich, die Schweiz und Südtirol.

mooon steht für Urlaubsdomizile mit individueller Atmosphäre und jeder Menge Charme
Bevor ein Haus bei mooon.com aufgenommen wird, muss es ein spezielles Anforderungsprofil erfüllen. Hierbei geht es nicht ausschließlich um objektive Qualitätsstandards. mooon legt den Fokus vielmehr auf die gekonnte Mischung aus individuellem Charme, Persönlichkeit, Charakter und Atmosphäre – all das müssen die Hotels, Chalets und Appartements aufweisen können. „Unsere Gastgeber verzaubern den Reisenden. Oberste Priorität ist es, dass unsere Partner die Kunst des Umsorgens beherrschen und in der Lage sind, unmittelbar auf die individuellen Bedürfnisse des Gastes einzugehen“, erklärt mooon Gründerin und Geschäftsführerin Ingrid Oeltjen. Die Tourismusexpertin weiß, wovon sie spricht – als ehemalige Produktmanagerin eines großen Reiseveranstalters kennt sie die Branche seit über dreißig Jahren aus dem Effeff. Der Reisedienstleister sieht übrigens keine Bewerbungen vor, sondern wählt die Gastgeber-Häuser selbständig aus.

Reisedienstleister – wörtlich verstanden
mooon versteht den Begriff Dienstleister durchaus wörtlich. Ohne Umschweife und langes Klicken ist der Gast in der Lage, auf mooon.com das Wunschdomizil nach ganz persönlichen Vorstellungen auszuwählen. Das Buchungstool ist intuitiv bedienbar und technisch ähnlich simpel anwendbar wie die Suchmaske von Google: mooon ermöglicht eine beliebige Stichworteingabe und erstellt daraus eine auf die Bedürfnisse des Reisenden zugeschnittene Auswahl. Komplettiert wird das Angebot auf der Homepage durch Reiseberichte der Region, mit viel Liebe zum Detail verfassten Hotel- und Gastgeberporträts sowie mit News rund um das Thema Reisen. Und auch beim persönlichen Service bietet mooon das gewisse Quäntchen „mehr an Kompetenz“. Das Team der Reiseberatung setzt sich ausschließlich aus fachkundigen Reiseverkehrskaufleuten zusammen, die im Schnitt fast 20 Jahre Berufserfahrung haben. Sie sind täglich von 6 bis 23 Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar: „Wir unterhalten enge, verlässliche Beziehungen zu unseren Gastgeber-Häusern und bieten dem Reiseinteressenten einen Service auf einer sehr persönlichen Ebene. Unsere Maxime ist dabei, dass jede Auszeit zum perfekten Urlaub wird“, ergänzt Ingrid Oeltjen.

mooon ist höchstpersönlich
Mit seinem Geschäftsmodell positioniert sich mooon als individuelle Urlaubsmarke im Premiumsegment der Reisebranche: „Wir glauben, dass mooon mit seinem Gespür für die Bedürfnisse erfahrener Reisender und seiner passionierten Servicebereitschaft den Nerv der Zeit trifft. Der Trend zeigt, dass zwar immer mehr Gäste via Internet ihre Reise sehr zeitaufwendig zusammenstellen, dabei aber durchaus den Wunsch nach mehr Komfort und individueller Reiseberatung hegen“, so Ingrid Oeltjen. Und genau diesen Mix bekommen sie bei mooon. So agiert mooon als virtuelles Premium-Reisebüro, das via Chat, E-Mail und per Telefon zur Buchung des ganz besonderen Urlaubdomizils verhilft.

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