Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr

Ich möchte mich hiermit bei allen Lesern bedanken und Euch ein schönes Weihnachtsfest wünschen.

Viele von Euch werden vermutlich arbeiten, um den Gästen ein schönes Weihnachtsfest und einen tollen Übergang ins neue Jahr zu bescheren.

Gutes Gelingen Eurer Veranstaltungen und bis zum nächsten Jahr.

Markus Meier

GEMA-Tarifreform für 2013 ausgesetzt

Übergangsregelung für 2013 gewährt Planungs- und Rechtssicherheit / Ulrich N. Brandl „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht nach wie vor“

(lifePR) (Berlin / München, ) Die u.a. vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern massiv kritisierte „Tarifreform“ der GEMA wird 2013 ausgesetzt. „Endlich herrscht Planungssicherheit für unsere Betriebe, denn angesichts der ursprünglich angedachten, teils horrenden Gebührenerhöhungen, konnten viele Diskothekenbesitzer und Clubbetreiber keine Verträge mit Künstlern für das kommende Jahr abschließen, da die im Raum stehenden Summen nicht mehr beim Gast durchsetzbar gewesen wären“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl, der hinzufügt: „Dies hätte unweigerlich ein Sterben vieler musikveranstaltender Betriebe nach sich gezogen.“
Dafür musste die für den DEHOGA verhandlungsführende Bundesvereinigung der Musikveranstalter der GEMA einen Zuschlag für alle Veranstaltungen in Höhe von fünf Prozent für 2013 zugestehen. Für Discotheken und Clubs wird ab den 1. April 2013 nochmals ein weiterer Zuschlag von zehn Prozent fällig. Allerdings werden insbesondere Clubs und Discotheken durch den Wegfall des Zuschlags für den Einsatz eines Laptops/PCs bzw. selbst gebrannter CDs (sogenannter Vervielfältigungszuschlag) ab dem 1. April 2013 entlastet. Dieser wird durch eine Anpassung des Tarifs VR-Ö ersetzt.Bei der nunmehr erzielten Kompromisslösung handelt es sich um eine Übergangsregelung für das Jahr 2013 ohne Präjudiz für die Folgejahre. So ist auch ausgeschlossen, dass seitens der GEMA für das Jahr 2013 Nachforderungen geltend gemacht werden.In der gestrigen Anhörung bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes erfuhren die Beteiligten, dass voraussichtlich im April 2013 mit einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle zu rechnen ist. Die Parteien haben dann die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des Schiedsstellenspruchs eine tarifliche Neuregelung für 2014 zu finden.

Bezüglich der nicht vom Streit erfassten Tarife für Hintergrund- und Tonträgermusik, Radio und Fernsehwiedergabe etc. verständigte sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA auf eine Erhöhung von 2,2 Prozent ab 1. Januar 2013.

Brandl stellt jedoch unmissverständlich fest: „Auch wenn das Verhandlungsergebnis einen klaren Erfolg für den Verband darstellt, sind unsere Hausaufgaben noch nicht erledigt. Nach wie vor sehen wir einen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf.“ Demnach fordert der DEHOGA Bayern entsprechende Klarstellungen im Urheberrechts- bzw. im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. So sollten Verwertungsgesellschaften ihre Tarife nicht mehr einseitig aufstellen dürfen; vorherige Verhandlungen mit den anerkannten Nutzervereinigungen sollten verpflichtend sein. Auch sollte die Durchführung eines aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens, an dem neben dem Deutschen Patent- und Markenamt auch das Bundeskartellamt und die Nutzervereinigungen zu beteiligen sind, vor der Veröffentlichung neuer bzw. veränderter Tarife zwingend vorgeschrieben sein. „Nur so wäre bei bestehenden Monopolisten ein Schutz vor Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung zu gewährleisten“, sagt Brandl. Darüber hinaus sollte die Aufsicht durch das Bundeskartellamt weiter gestärkt werden und zugleich die staatliche Aufsicht der Verwertungsgesellschaften durch das Deutsche Patent- und Markenamt stringenter vollzogen werden. Ferner müsste der Gesetzgeber klarstellen, dass Gebührenerhöhungen, die von den Gesamtvertragsparteien in einem Gerichtsverfahren auf ihre Angemessenheit überprüft werden, bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht in Kraft treten und somit auch nicht von den Musiknutzern bezahlt werden müssen. Zu guter Letzt müsste, wenn Vergütungsforderungen verschiedener Verwertungsgesellschaften für dieselbe Nutzung zusammenkommen, für den Veranstalter in einem einzigen Verfahren die Höhe der insgesamt zu zahlenden Vergütung überprüfbar sein. Hierbei müssten die Gerichte die Aufgabe haben, eine Gesamtbelastungsgrenze festzulegen. „Wir werden das kommende Jahr nutzen, um hier gerechtere Lösungen für die Branche durchzusetzen“, stellt der DEHOGA Bayern-Präsident abschließend fest.

Die genaue Position des DEHOGA Bayern zur GEMA finden Sie unter www.dehoga-bayern.de/

Rekrutierungshilfe durch SMART

Die Diskussion über den Mangel an Fach- und Führungskräften wird durch aktuelle Studien aufgeheizt. Neun von zehn Betrieben haben – so das Ergebnis des Ifo-Instituts – heute schon Rekrutierungsprobleme oder erwarten sie spätestens bis 2020. Prognos geht in einer weiteren Studie von fünf Millionen fehlenden Arbeitskräften im Jahr 2030 aus.

Die Rekrutierung von Abteilungs- bzw. Teamleitern und Spezialisten ist aktuell die größte Herausforderung für Hotellerie und Gastronomie. Das neue Beratungsprodukt SMART! ist die Antwort der VON BONIN Personalberatung auf dieses Problem. Es ist die schnelle und kostengünstige Alternative zur Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter, die über Anzeigen und Personalvermittler nicht optimal gelöst werden kann.

Durch die diskrete Direktansprache der Consultants spart das Hotel wertvolle Zeit. Mehr noch: nach präziser Vorauswahl und Referenzchecks werden nur handverlesene Kandidaten präsentiert. Auf Basis der Besetzungsgarantie arbeitet VON BONIN so lange aktiv am Suchprojekt, bis die optimale Personalentscheidung gefällt ist. Nach dem Start des/der neuen steht die Personalberatung mit einem IntegrationsCoaching zur Seite. So ist der langfristige Erfolg des Placements sichergestellt.

Fragen? Gerne. Sabine Hönack steht unter 06051/48 28 0 zur Verfügung. Weitere Infos unter http://www.von-bonin.de

Sauna-Benutzung auf eigene Gefahr!

(lifePR) (Düsseldorf, ) Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Betreiber einer Sauna nicht verpflichtet ist, zur Vermeidung von Unfällen beim Saunabetrieb das körperliche Wohlbefinden der Benutzer in engen Zeitabständen zu kontrollieren. In dem zugrunde liegenden Fall besuchte eine 75-jährige erfahrene Saunabenutzerin die Sauna der beklagten Betreiberin. Dabei erlitt sie in der 90°C heißen Sauna einen Schwächeanfall, der mindestens 90 Minuten unentdeckt blieb. Sie zog sich Verbrennungen dritten Grades zu, an denen sie wenige Monate später verstarb.

Die Hinterbliebenen Kinder haben von der Betreiberin Schmerzensgeld verlangt, weil ihrer Ansicht nach die von der Betreiberin für den Saunabereich im mehrstündigen Abstand festgelegten Kontrollzeiten nicht ausreichend gewesen seien. Dieser Ansicht ist das OLG nicht gefolgt – die gegenüber der Verstorbenen obliegenden Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten wurden nicht verletzt. Die Sauna habe über einen Notschalter verfügt und sei nach ihrer technischen Ausstattung und Einrichtung gefahrlos nutzbar gewesen. Auch ist der Betreiber einer Sauna nicht verpflichtet, in engen Zeitabständen regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um das körperliche Wohlbefinden der Saunabenutzer zu überwachen, erläutern ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: I-12 U 52/12).

Restaurant-Kritik einmal andersherum

Aktion für mehr Wertschätzung zwischen Gast und Gastronom

Wir möchten Gästen, Wirten und Kellnern das Leben leichter machen. „Viele Menschen ärgern sich über einen vermeintlich schlechten oder unaufmerksamen Service, beherrschen aber selbst nicht das nötige 1×1 der Umgangsformen auf gesellschaftlichem Parkett“. Diesen Zustand möchte er ändern und plädiert für eine bessere Kommunikationskultur zwischen Gast und Gastronom – jenseits des Prangers der Bewertungsportale im Internet. Ein Benimm-Quiz für Gäste.

Gäste und Servicekräfte sind in erster Linie Menschen und möchten als solche mit Respekt behandelt werden. Hält man sich nicht an diese Grundregeln, darf man sich entweder nicht über einen ‚unaufmerksamen Service‘ wundern, oder man hat einfach Glück und einen Kellner erwischt, der nebenher Psychologie studiert und einen siebten Sinn für Knigge-Verächter entwickelt hat.

Gastronomen sollen gegenüber der wachsenden Zahl von TV-Kritikern und Internet-Beurteilungen gestärkt werden, indem nun auch das Verhalten der Gäste auf Qualität untersucht wird. Dazu tritt im Internet ein gewisser Mannie Mystery auf. Er hat allerdings ein Problem: Sein unzulängliches Benehmen macht es dem Service-Team der besuchten Häuser stets unmöglich, erstklassige Leistung abzuliefern. Es handelt sich dabei um bewusst eingebaute Fehler, die auch in der Realität bei Gästen vorkommen. Behandelt werden zum Beispiel die Feinheiten im Umgang mit Messer und Gabel, das Probieren von Wein oder wie man sich korrekt mit der Bedienung verständigt. Die häufigsten bzw. wichtigsten wurden zuvor in einer Umfrage unter Betreibern ermittelt.

Durch die Aktion können die Teilnehmer ihr Wissen vor anderen demonstrieren bzw. diskret voneinander lernen – ganz im Sinne eines feinen wie fairen Miteinanders à la Knigge.

Weitere Informationen zu dieser Aktion gibt es hier: „Restaurant-Kritik einmal andersherum“

Bild: ©Gastronomie Service Münsterland