Arbeitsalltag – Kollegen, Klamotten und andere Kämpfe

Rechtstipps für einen entspannten Arbeitsalltag

(lifePR) (Köln, 16.02.2016) Als würde der Joballtag den deutschen Arbeitnehmern nicht schon genug abverlangen, kommt in vielen Fällen noch eine Art „hausgemachter Stress“ hinzu: Ärger mit unkooperativen Kollegen oder auch tyrannischen Chefs. Solche Streitereien können einem oft mehr zusetzen als die eigentlichen beruflichen Herausforderungen. Doch das muss nicht sein, wie Robert Mudter, ROLAND-Partneranwalt aus der Frankfurter Kanzlei „Mudter und Collegen“ erklärt.

Schnee, Sturm oder Stau – muss ich trotzdem pünktlich erscheinen?

Mal sind es die streikenden Bahnen, mal ist der scheinbar endlose Stau auf der Autobahn schuld daran, dass Arbeitnehmer zu spät zum Dienst kommen. Muss ich mit Konsequenzen rechnen, obwohl ich eigentlich nichts dafür kann? „Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko, also das Risiko, nicht pünktlich zu erscheinen. Er muss daher dafür Sorge tragen, sich früh genug auf den Weg zu machen. Viele Arbeitgeber zahlen aber auch trotz Verspätung den vollen Lohn“, erklärt Rechtsanwalt Mudter. Eine Abmahnung könne der Arbeitgeber erst aussprechen, wenn ein Arbeitnehmer mehrmals zu spät komme. „Zwei Tage nach dem Wintereinbruch sollte beispielsweise klar sein, dass man früher los muss, um pünktlich zu erscheinen.“

Psychostress durch Kollegen – was kann ich gegen Mobbing tun?

Seine Kollegen kann man sich nicht aussuchen und für ein entspanntes Arbeiten muss man auch nicht gleich privat befreundet sein. Was aber, wenn der Bürodrachen einem täglich die Hölle heiß macht und jeder Arbeitstag zur Tortur wird? ROLAND-Partneranwalt Robert Mudter weiß, dass Mobbing krank machen kann, und er rät Betroffenen, sich in jedem Falle zur Wehr zu setzen: „Ist ein Betriebsrat vorhanden, sollte dieser einbezogen werden. Er hilft bei einer Beschwerde gegenüber dem Arbeitgeber. Aber auch ohne Betriebsrat muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei der Lösung unterstützen und hat die Möglichkeit, den mobbenden Mitarbeiter abzumahnen oder zu kündigen.“ Helfe dies alles nichts, habe das Mobbingopfer gegenüber dem Arbeitgeber und dem Mobber einen Unterlassungsanspruch, aber auch ein Anrecht auf Schadenersatz, was die Gerichte auch mittlerweile anerkennen. „Der Arbeitnehmer hat allerdings die volle Darlegungs- und Beweislast für das Mobbing und die hierdurch entstandenen psychischen beziehungsweise physischen Folgen. Um die Chancen vor Gericht zu erhöhen, sollten Betroffene am besten ein Mobbingtagebuch führen“, so der Jurist.

Von Fingernägeln bis Frisur – wo darf der Arbeitgeber mitreden?

Kleider machen Leute – daran gibt es wohl nichts zu rütteln. Aber darf der Chef bestimmen, welche Kleider das sind? „Der Arbeitgeber darf im Rahmen des Direktionsrechts Vorgaben machen. Dies gilt vor allem, wenn es die Sicherheit betrifft“, erklärt Rechtsanwalt Mudter. So sei für bestimmte Tätigkeitsbereiche das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich oder von einer Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. Der Arbeitgeber sei in diesem Fall verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Schutzkleidung kostenlos zur Verfügung zu stellen, und die Mitarbeiter müssen die Schutzkleidung tragen. „Darüber hinaus kann sich aber eine Verpflichtung zum Tragen bestimmter Kleidung ergeben, was sich je nach Branche sehr unterschiedlich gestaltet“, so Robert Mudter weiter. Beispielsweise dürfe ein Luftfahrtunternehmen seine Mitarbeiter in eine Uniform zwingen, eine Anwaltskanzlei darf Anzüge vorschreiben. „Über Fingernagelfarbe und Frisur darf der Chef aber nie mitentscheiden, da dies unverhältnismäßig ist.“

Wenn der kleine Hunger kommt – Schreibtisch-Snack erlaubt?

Um keine Zeit zu verlieren, verlegen viele Mitarbeiter die Mittagspause einfach an den Schreibtisch, was einige Chefs gar nicht gern sehen – oder sogar verbieten. Darf der Chef den Snack vor dem PC untersagen? „Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden habe ich einen Mindestanspruch auf eine Pause von 30 Minuten. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, seine Mitarbeiter anzuhalten, die Pause auch wirklich zu machen. Und während dieser Pause können diese (fast) alles machen, was sie wollen“, gibt der Anwalt grünes Licht. Prinzipiell dürfe man also auch vor dem PC essen – es sei denn, es existierte eine Betriebsordnung, die etwas anderes regelt. „Allerdings sollte man während des Essens dann nicht weiter am PC arbeiten, da es in diesem Fall ja keine Pause wäre“, erklärt der ROLAND-Partneranwalt.

Wer zuerst kommt – darf auch zuerst urlauben?

Schon Ende des Jahres reservieren sich einige Kollegen vorsorglich alle Brückentage oder gleich schon mal die Sommerferien des Folgejahres – schließlich haben sie schulpflichtige Kinder. Haben kinderlose Arbeitnehmer hier partout das Nachsehen? Rechtsanwalt Mudter erklärt: „Die Grundregel ist, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erholungsurlaub hat, aber nicht auf eine konkrete Lage des Urlaubs. Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Allerdings kann es sein, dass dringende Belange oder Urlaubswünsche von Kollegen, die aus sozialen Gründen Vorrang haben, dem entgegenstehen.“ Heißt: Der Arbeitgeber müsse immer abwägen, welcher Arbeitnehmer den Urlaub in den Sommerferien nach sozialen Gesichtspunkten am ehesten benötigt. In der betrieblichen Praxis seien dies oft Kollegen, die Kinder haben. Werde dadurch ein kinderloser Arbeitnehmer jahrelang benachteiligt, müsse der Arbeitgeber allerdings auch mal zu dessen Gunsten entscheiden. „Auch bei der Vergabe von Brückentagen muss der Arbeitgeber jeden einmal berücksichtigen. Macht er dies nicht, kann man die Lage des Urlaubs vor dem Arbeitsgericht einklagen. Zuerst sollte man aber versuchen, die Kollegen anzusprechen und einen Kompromiss zu finden“, rät der Anwalt.

Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Internetseite unter www.roland-rechtsschutz.de/rechtstipps

Arbeitsschuhe – 7,5 Tipps gegen schmerzende Füße

Schmerzende Füße gehören für viele von uns zum Alltag. Trotzdem spielen die Arbeitsschuhe für viele nur eine sehr untergeordnete Rolle, dabei sind sie aber meist der Hauptgrund, warum die Füße weh tun.

Pro Woche verbringen wir deutlich über 40 Stunden in unseren Arbeitsschuhen!

Einige Kollegen freuen sich sogar, wenn sie Arbeitsschuhe für 30 Euro im Baumarkt ergattern können. Auf der anderen Seite klagen sie aber täglich über schmerzende Füße, Knie und der Rücken macht auch nicht mehr mit.

Für die Freizeit leisten sie sich jedoch Laufschuhe, die deutlich über 100 Euro gekostet haben. Diese tragen sie dann vielleicht zweimal in der Woche.

Es wird Zeit, dass wir uns mehr mit diesem Thema beschäftigen.

Hier sind 7,5 Tipps, wie Sie das Risiko von schmerzenden Füßen bekämpfen können.

  1. Kaufen Sie im Fachgeschäft

    Sicherheitsschuhe müssen nicht nur passen, sie müssen auch für Ihren Beruf geeignet sein. Die Berufsgenossenschaft hat dazu ein paar Vorschriften verfasst: Arbeiten in Küchenbetieben und Benutzung von Fuß und Knieschutz die Sie unbedingt beachten sollten, damit Sie im Falle eines Unfalls keine Mitschuld übertragen bekommen.
    Im Fachgeschäft kann Sie der Verkäufer zu diesem Thema beraten.

  2. Im Laden kaufen

    Schuhe sollten Sie nicht im Internet kaufen. Natürlich können Sie die Schuhe bestellen und zu Hause anprobieren, doch wenn diese nicht passen oder die Farbe nicht gefällt, rennen Sie mit dem Paket wieder zur Post und das bestellen geht von vorne los. Im Fachgeschäft können Sie solange anprobieren, bis Sie den richtigen Schuh gefunden haben.

  3. Die Schuhe mit Einlagen anprobieren

    Wenn Sie in Ihren Arbeitsschuhen Einlagen benötigen, nehmen Sie diese zum Schuhkauf mit. Nur so können Sie testen, ob die Schuhe auch mit Einlagen angenehm zu tragen sind.

  4. Die richtigen Socken

    Nicht nur die Schuhe sind wichtig, sondern auch die Socken. Sehr preisgünstige Socken haben im Bereich der Zehen sehr oft eine dicke Naht, die auf Dauer zu schmerzhaften Druckstellen führt. Der Gummibund im Wadenbereich muss die Socken auch bei längerem tragen an ihrem Platz halten, da diese sonst an der Ferse zusammen rutschen und ebenfalls beim Laufen stören.

  5. Auf rutschfeste Sohle achten

    Sowohl in der Küche wie auch im Service achten Sie auf eine rutschfeste Sohle. Bei Nässe oder Fett wird der Boden sehr rutschig, was eine gute Sohle minimieren kann. Auch beim normalen Laufen wird der Gang deutlich angenehmer, wenn die Bodenhaftung stimmt.

  6. Arbeitsschuhe sollten wasserdicht sein

    Im Küchenbereich ist es von Vorteil, wenn die Arbeitsschuhe wasserdicht sind. Das hält den Fuß nicht nur beim Boden putzen trocken, sondern die Schuhe lassen sich auch besser reinigen. Einige kann man sogar in der Waschmaschine waschen.

  7. Gönnt Sie sich eine Fußpflege

    Die teuersten Schuhe nützen Ihnen nur wenig, wenn Sie bereits Blasen oder Hühneraugen haben. Lassen Sie sich diese bei einer professionellen Fußpflege am besten schon vor dem Schuhkauf entfernen.

7,5 Fragen Sie Ihren Chef

Einige Chefs übernehmen einen Teil der Kosten für die Berufskleidung, manche bezahlen diese sogar komplett. Fragen Sie einfach mal nach, vielleicht gibt er Ihnen ja ein paar Euro dazu.

Für diesen Tipp gibt es nur einen halben Punkt, da nicht alle Chefs etwas zum Schuhkauf beisteuern.

Wenn Sie diese Tipps befolgen, werden Sie Ihre Füße nicht mehr mit schmerzen quälen.

Sollten Sie noch weitere Tipps haben, was man gegen schmerzende Füße tun kann, schreiben Sie es mir bitte in die Kommentare!

Bild: hogapr

Umfrage: Werden Bewerber schlecht behandelt?

Auf Grund meines letzten Artikels zum Thema Fachkräftemangel in der Gastronomie habe ich Kommentare erhalten, die den Arbeitgebern einen sehr schlechten Umgang mit Bewerbern unterstellen.

Hier sind ein paar Zitate von Lesern:

  • Wenn ich heute, per Mail, wie es ja mittlerweile üblich ist eine Bewerbung abschicke, bekomme ich nicht mal eine Antwort, geschweige denn ein Dankeschön, oder eine Absage, nein nichts…. Absolut nichts.
  • Es liegt nicht an den Bewerbern, es liegt an den Betrieben, wenn Sie keine Bewerber mehr bekommen, es ist eine grenzenlose Arroganz und Unverschämtheit, was man sich als Bewerber heute von den Gastronomen gefallen lassen muss.
  • Viele Arbeitnehmer lesen sich die Bewerbungen und Lebensläufe gar nicht mehr durch. Bzw. melden sich nicht. Es sind immer nur die Betriebe, die sich beschweren dürfen, über die Bewerber. Wenn sich Bewerber beschweren, wird das abgetan als “Einzelfall”.

Stimmt es, dass viele Bewerber noch nicht mal eine Absage von dem Arbeitgeber, geschweige denn ihre Bewerbungsunterlagen zurückerhalten?

Könnt Ihr diese Aussagen bestätigen oder habt Ihr bessere Erfahrungen im Bewerbungsverfahren gemacht?

An die Arbeitgeber:
Stimmen diese Aussagen oder werden bei Euch Bewerber respektvoller behandelt?

 

Hier sind auch einige Kommentare bei Facebook

Rezept gegen Fachkräftemangel? Ausbilden, Talente fördern und Perspektiven bieten

Nachwuchsförderung zahlt sich aus: 29 Auszubildende der Traube Tonbach bestehen IHK-Prüfungen – mehr als die Hälfte verstärkt auch zukünftig das Team des Traditionshotels.

TONBACH / BAIERSBRONN, 13. August 2014 – Das inhabergeführte Ferien- und Feinschmeckerhotel Traube Tonbach setzt seit Jahrzehnten bewusst auf selbstausgebildete Nachwuchskräfte. Dass sich das Engagement als Ausbilder für die Hotellerie und Gastronomie lohnt, zeigte sich erneut bei den aktuellen Sommerprüfungen vor der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald. Alle 29 Lehrlinge des Traditionshotels haben ihre Abschlussprüfung im Hotel- und Restaurantfach, als Hotelkauffrau, Konditor oder Koch bestanden. Die offizielle Lossprechung mit Zeugnisausgabe fand Anfang der Woche im Kongresszentrum in Altensteig-Wart statt, wo die Prüflinge im Rahmen einer feierlichen Gala durch die DeHoGa geehrt wurden. Besonders wertvoll für den Ausbildungsbetrieb: 16 ausgelernte Talente setzen ihre junge Karriere im Tonbachtal fort und übernehmen neue Positionen in der Traube Tonbach.

Die „Traube“ zählt zu den Kaderschmieden für den Nachwuchs – viele ehemalige Auszubildende sind heute weltweit in der Spitzenhotellerie und -gastronomie erfolgreich. Während die Branche mehr denn je um gut ausgebildete Mitarbeiter ringt, ist sich die Hoteliersfamilie Finkbeiner ihrer großen Verantwortung als Ausbilder bewusst: „Wir verstehen es als eine unserer wichtigsten Aufgaben, junge Auszubildende in ihrer Entscheidung für das Gastgewerbe zu bestärken, Talente zu fördern und ihnen interessante Perspektiven für ihre Zukunft aufzuzeigen. Zudem bin ich überzeugt, dass dies das beste Rezept ist, um auch langfristig gute Fachkräfte im eigenen Team zu haben“, erklärt Traube-Inhaber Heiner Finkbeiner das Motiv für die hohe Ausbildungsqualität des über 220 Jahre bestehenden Familienunternehmens.

Die IHK-Prüflinge danken es mit Bestnoten und Unternehmenstreue. Durch herausragende Leistungen im Hotelfach hat sich Robin Wagner erstplatziert. Den dritten Platz in der Kategorie „Köche“ unter den insgesamt 135 Absolventen des Bezirks Nordschwarzwald belegte Nils Hilligardt, der fortan die Küchencrew des Feinschmeckerhotels als Jungkoch unterstützen wird. Darüber hinaus haben sich 15 weitere Azubis für einen Karrierestart in ihrem Ausbildungsbetrieb entschieden. In Zeiten von allgemeinem Fachkräftemangel verstärkt damit wertvoller Zuwachs das rund 350 Mitarbeiter große Team der Traube Tonbach.

In dem Fünf-Sterne-Superior-Hotel werden stetig rund 80 junge Menschen für einen optimalen Start ins Berufsleben vorbereitet. Sie absolvieren eine Lehre in den Berufen Hotelfach (auch mit Hotelmanagement), Hotelkauffrau/mann, Restaurantfach, Koch/Köchin (auch mit FHG-Modell) und Konditor/in oder nehmen an einem dualen Studium zum Bachelor teil. Der nächste Ausbildungsjahrgang steht bereits in den Startlöchern: 38 neue Nachwuchstalente starten in diesem Sommer ihren persönlichen Karriereweg mit einer Ausbildung im Traube-Team.

Bild: Rund 350 Mitarbeiter und Auszubildende gehören zum Traube-Team © Traube Tonbach

Personalessen – Woran denkt Ihr bei diesem Wort?

Bei dem Wort „Personalessen“ gehen jedem Mitarbeiter in der Gastronomie andere Gedanken durch den Kopf. Der Koch oder der Küchenlehrling denkt an das täglich wiederkehrende Ritual, ein günstiges Essen zu zaubern, das hoffentlich allen schmeckt. Die übrigen Mitarbeiter sehen darin ein Resteessen, womit das Kühlhaus aufgeräumt wird. Ein Meckern ist meist vorprogrammiert, weil man es selten allen recht machen kann. Wenn es ein gemeinsames Essen gibt, kann man sich so wenigsten hinsetzen, in Ruhe essen und sich mit Kollegen aus anderen Abteilungen unterhalten. Gelegentlich ist es auf Grund der Arbeit eher ein „zwischendurch schnell reinstopfen“.

Meist wird für das Personalessen ein Pauschalpreis zum Bruttolohn hinzugerechnet und danach wieder abgezogen. Das bedeutet, dass lediglich die Steuern dafür bezahlt werden müssen. In anderen Betrieben können die Mitarbeiter zu einem günstigeren Preis a la carte essen, manchmal gibt es auch Essensmarken.

Wie ist das Personalessen bei Euch geregelt?

Bild: ©hogapr

Bruchgeld – Missgeschick mit Folgen?

Gerade an stressigen Tagen, wenn man sowieso schon nicht mehr weiß, wo man zuerst hin soll, passiert es. Man greift nach einem Glas oder Teller, stößt dagegen und schmeißt es runter. Keiner mach so etwas mit Absicht, doch einige Chefs berechnen für dieses Missgeschick Bruchgeld, um den entstandenen Schaden auszugleichen. Damit soll dann neues Geschirr gekauft werden.

Jedes mal, wenn etwas herunterfällt höre ich heute noch die Stimme einer früheren Chefin: „Zwei-fünfzig!“ Dieses Geld kam in die Trinkgeldkasse, womit das gesamte Personal einmal im Jahr essen gegangen ist.

Bruchgeld wir meist eingesetzt, um die Mitarbeiter zu sorgfältigerem Umgang mit Gläsern und Porzellan zu erziehen. In Bayern ist dieses Bruchgeld sogar im Manteltarifvertrag verankert.

Wird bei Euch auch Bruchgeld verlangt oder ist diese Maßnahme nicht mehr zeitgemäß?

Bild: ©hogapr

Kann man Hygiene und Arbeitssicherheit kaufen?

Man kann… Teilweise wenigstens. Denn das Wichtigste ist die Grundeinstellung des Personals. Eine solide Ausstattung ist jedoch die Voraussetzung für motivierte Mitarbeiter und Kontrollen fallen mit garantiert weniger Beanstandungen aus.
2013 wurden in Deutschland ca. 600 000 Betriebe aus der Lebensmittelbranche kontrolliert. 40% dieser Betriebe wurden beanstandet. Der wirtschaftliche Schaden, oder anders gesagt die Strafen für die Verantwortlichen, werden auf gut 20 Mio Euro geschätzt.

Leider hören wir bei unseren Hygiene- und Arbeitssicherheit Checks, dass selbst kleinere Investitionen gescheut werden. Manchmal denken wir, dass die Gesprächspartner sich Ihrer Verantwortung gar nicht bewusst sind. Gerade im Arbeitssicherheitsbereich wird bei einem Arbeitsunfall ein Schuldiger gesucht. Unfallkassen versuchen heutzutage (ähnlich einer Versicherung) Ihre Zahlungspflicht zu umgehen. Dabei ist eine funktionsfähige und vollständige Sicherheitsausstattung eine wichtige Voraussetzung.

Wir, das Team von gastro-check24, haben eine Internetseite ins Leben gerufen, die Ihnen zeigt welche „Hardware“ Sie benötigen, um sicher und hygienisch einwandfrei arbeite zu können. Hier finden Sie eine Auflistung von knapp 80 ausgesuchten Produkten und die dazugehörigen Bezugsadressen, bzw. Links. Unabhängig und nach unserem Slogan: „wir unterstützen Gastronomen“
Ob das gesetzlich vorgeschrieben ist? Natürlich nicht alles, aber hiermit schützen Sie sich, Ihre Mitarbeiter und auch Ihre Gäste.
Besuchen Sie: gastro-cleanandsave.jimdo.com

Bild: ©gastro-check24.com