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Rechtmäßigkeit der Bettensteuer auf dem Prüfstand

Erfurt, 10. Juli 2012 / Am Mittwoch, den 11. Juli findet die Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt, bei der die Rechtmäßigkeit der Bettensteuern in den Städten Bingen und Trier geprüft wird, welche das OVG Koblenz für zulässig erklärte.

Die Haushaltsituation der Kommunen soll mit einer Abgabe auf Hotelübernachtungen, der sogenannten Bettensteuer, Kultur-förderabgabe oder auch City-Tax, auf Kosten der Hoteliers und der Gäste verbessert werden. Nach wie vor tritt der DEHOGA Thüringen, als Interessenvertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes einer solchen Abgabe, wie auch immer diese benannt wird, entschieden entgegen.

Auch in zahlreichen Thüringer Kommunen wird eine solche Steuer bereits erhoben:

Eisenach / seit 01. Januar 2012 in Kraft. Erhebung: je nach Art des Betriebes und der Klassifizierungsstufe 1-2 Euro/Nacht

Erfurt / seit 01. Januar 2011 in Kraft. Erhebung: 5 Prozent vom Übernachtungspreis

Gera / seit 18. Juni 2011 in Kraft. Erhebung: 1 Euro/Nacht, Kinder unter 12 Jahren frei

Jena / seit 21. Januar 2011 in Kraft. Erhebung: je nach Höhe des Übernachtungspreises 1 bis 2 Euro/Nacht

Suhl / seit 01. November 2011 in Kraft. Erhebung: je nach Höhe des Übernachtungspreises 1 bis 2 Euro/Nacht

Weimar
 / seit 2005 gültig. Erhebung: in Hotels mit bis zu 49 Zimmern 1 Euro/Nacht im EZ – 1,50 Euro/Nacht im DZ; ab 50 Zimmern 2 Euro/Nacht im EZ – 3,00 Euro /Nacht im DZ

Mit Spannung wird die morgige mündliche Verhandlung von den Hoteliers in Thüringen als auch deutschlandweit verfolgt, da von der Entscheidung des Gerichts eine erhebliche Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet zu erwarten ist.

Auf Grundlage mehrerer Rechtsgutachten renommierter Verfassungsrechtler steht eine Steuer, jedenfalls eine auf die Übernachtung reflektierende Aufwandsteuer, in Kollision zum Grundgesetz und kann insoweit von einer Kommune jedenfalls dann nicht normiert werden, wenn geschäftlich veranlasste oder beruflich bedingte Übernachtungen getätigt werden.

Dass die Haushaltskassen der Kommunen knapp sind, wird keineswegs verkannt, jedoch kann eine solche Abgabe nicht geeignet sein den Tourismus zu fördern oder aber die Haushalte wirklich zu sanieren.

Tatsächlich schaden Bettensteuern dem lokalen Tourismus, weil Veranstaltungen und Übernachtungen in Nachbarstädte verlagert werden, die keine derartigen Abgaben erheben.

Scheinbar hat diese Erkenntnis nunmehr auch Weimar erreicht. Dies zeigt das derzeitige Bestreben des Weimarer Oberbürgermeisters, Stefan Wolf, eine Sieben-Tage-Regelung durchzusetzen, nach der Hotel- und Pensionsgäste, die länger als sieben Tage in Weimar übernachten von der Abgabe befreit werden.

Die Gerichtsentscheidungen in Thüringen vor dem hiesigen OVG stehen noch immer aus. „Nach wie vor sind wir gegen die Thüringer Satzungen vor dem Oberverwaltungsgericht und erwarten ein zügiges Urteil“, konstatiert Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen. „Unser Verfahren gegen die Erfurter Satzung zur Erhebung einer Bettensteuer ist bereits seit 1,5 Jahren anhängig, ohne das es bisher eine mündliche Verhandlung gab. Wir blicken morgen hoffnungsvoll nach Leipzig und gehen von einer beispielhaften Wendung für die Hoteliers in ganz Deutschland aus.“

Bild: ©DEHOGA Thüringen

Hotel Traube Tonbach eröffnet neues Spa & Resort

Schönheit genießen, Rituale pflegen, Wohlbefinden entdecken: Das neue SPA & RESORT im Hotel Traube Tonbach ist einfach schön. Barriere- und schneefreie Auffahrt lässt Gäste schneller ankommen.

Baiersbronn-Tonbach (wg) – Schönheit genießen, Rituale pflegen und das pure Wohlbefinden entdecken: All dies können die Gäste des Hotels Traube Tonbach im Schwarzwald jetzt im neuen SPA & RESORT erleben. Der auf 400 Quadratmetern neu gestaltete Wohlfühlbereich bereichert nun das vielseitige Angebot des führenden deutschen Ferienhotels um feinste Beauty- Anwendungen aus aller Welt. Mehr als zwei Millionen Euro hat die Inhaber-Familie Finkbeiner investiert, um das Hotel Traube Tonbach nicht nur zukunftssicher zu machen, sondern auch weitere attraktive Angebote in dem Fünf-Sterne-Superior-Hotel für die Gäste zu schaffen. Mit nunmehr insgesamt 4500 Quadratmetern verfügt die Traube Tonbach über einen auch international beachtlichen Wellnessbereich.

„Für das neue SPA & RESORT haben wir lange überlegt, geplant, verworfen und wieder neue Ideen entwickelt“, berichtet Renate Finkbeiner, die vor zwei Jahren begonnen hatte, zusammen mit dem Stuttgarter Architektenbüro ARP, dem Bäderhersteller DORNBRACHT und der SPADesignerin Fatima Diagana den auch optisch attraktiven Neubau zu gestalten. In sieben Monaten Bauzeit entstand dann das SPA & RESORT mit neun funktionalen Behandlungsräumen, die mit ihren Namen Freude, Einklang, Heiterkeit, Kraft, Vertrauen, Gelassenheit, Klarheit, Gleichmut und Leichtigkeit die gewünschten Gemütszustände symbolisieren sollen. Professionelle Beratung, unvergessliche Behandlungen und die harmonische Atmosphäre bewirken pure Schönheit und Entspannung im Traube Tonbach SPA & RESORT, das auch beim Design mit organischen Formen und natürlichen Materialien neue Maßstäbe setzt. Mattgraue Natursteine, heimisches Holz und neueste Technik sorgen für ein luxuriös elegantes Interieur.

Unter der Leitung von Corinna Schelling sorgen insgesamt elf Vollzeitmitarbeiter, eine Halbtageskraft und drei Aushilfen dafür, dass die Gäste im SPA & RESORT der Traube Tonbach in besten Händen sind und die Attraktivität in Bewegung kommt. Glanzpunkt der neuen Einrichtung ist ein Nassmassageraum mit einer Horizontal-Dusche. Weitere Highlights sind die zwei Behandlungsräume für Körperpackungen, drei Massage- und Kosmetikräume, ein Maniküre- und Pediküre-Raum, eine SPA-Suite mit Erlebnisdampfdusche und einer luxuriösen Wanne, ein Double Treatment Raum samt Ruhebereich sowie ein Hair-SPA ermöglichen pures Wohlbefinden.

Im Zuge des neuen SPA & RESORT hat Hotelchefin Renate Finkbeiner auch im Kosmetikbereich neue Schwerpunkte gesetzt: ein neues Behandlungskonzept wurde mit der Firma BABOR ausgearbeitet. BABOR ist wie die Traube Tonbach ein Familienunternehmen mit tollen Kosmetikkonzepten. Davon wollen wir profitieren“, begründet sie den Wechsel.

Neben BABOR werden auch Produkte von LIGNE ST BARTH, BDR, SPARITUAL, LA BIOSTETHIQUE und COMFORT SUGARING im Traube-SPA angeboten. Parallel zum neuen SPA & RESORT, das sich optisch hervorragend in die Fassade der Traube Tonbach einfügt, entstand für die Gäste eine neue Anfahrt zum Hotel. Der Zugang ist jetzt barrierefrei, Heizschleifen sorgen dafür, dass auch im Winter die Zufahrt schnee- und eisfrei bleibt. Darüber hinaus kommen die Gäste durch die Umgestaltung des Eingangsbereichs nun schneller an: Direkt an der Vorfahrt wurde ein schmucker Empfangsbereich eingerichtet, ein zweiter Aufzug verhindert Engpässe. „Damit haben wir ein Nadelöhr beseitigt“, sagt Renate Finkbeiner.

Die Familie Finkbeiner steckt bereits mitten in einer weiteren Bauphase, um das 300-Betten- Haus der Extraklasse noch attraktiver zu machen. Das im Jahr 1976 gebaute Haus Kohlwald, direkt neben dem Stammhaus, wo 1789 die Erfolgsgeschichte der Traube Tonbach begonnen hatte, wird umgebaut: Aus den 41 Zimmern entstehen 23 moderne Familienappartements mit einer Größe von 40 Quadratmetern aufwärts und separaten Kinderzimmern. Zudem wird im Haus Kohlwald ein SPA-Bereich mit einer Panorama-Sauna entstehen.

Bilder: ©Hotel Traube Tonbach Baiersbronn

Keine Hygiene-Ampel, und jetzt?

Wie bereits am 11.06.2012 berichtet wird die Hygiene-Ampel nicht eingeführt. Doch wie geht es jetzt weiter?

Erst mal bleibt alles beim Alten. Die Lebensmittelkontrolleure überprüfen weiterhin alle Betriebe, wie bisher. Auffällige Betriebe werden deutlich öfter kontrolliert und auch wie bisher bei Verstößen entsprechend bestraft.

Ab September kommt eine Neuerung. Nach dem Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) werden Kontrollen mit schwerwiegenden Hygieneverstößen, die ein Bußgeld von 350.- € übersteigen, im Internet veröffentlicht.

Zu den „schwerwiegende Hygienemängel“ zählen zum Beispiel folgende Verstöße:
Betriebsschließungen aufgrund von Hygienemängeln,
In Verkehr bringen von gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, verursacht durch mangelhafte Betriebshygiene oder
auch nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln aufgrund hygienischer Mängel, wie etwa durch Schädlingsbefall.

Bei erstmaligen Verstößen erfolgt die Veröffentlichung für die Dauer eines Monats. Bei wiederholten Verstößen innerhalb von sechs Monaten nach dem Erstverstoß für die Dauer von drei Monaten.
In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel im Saarland, wird diese gesetzliche Regelung bereits jetzt angewendet.

Hinweis für die Gastronomie: Von den Lebensmittelkontrolleuren wird empfohlen, die aktuellen Kontrollergebnisse für die Gäste sichtbar, am besten direkt am Eingang, auszuhängen. Dies ist jedoch keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung.

Hinweis für die Politik: Für die Zukunft sollten nur noch gelernt Gastronomen einen Betrieb eröffnen dürfen, wie es bereits in den meisten Handwerksberufen Pflicht ist. So wird wenigstens gewährleistet, dass nur ausgebildete Fachkräfte ein Restaurant oder Hotel betreiben.
Das hilft der gesamten Branche mehr, wie jeden, der von einer Kariere in der Gastronomie träumt, durch eine Hygieneschulung zu schleusen und danach mit einer Konzession auf die Gäste loszulassen.

Habt Ihr weitere Vorschläge, wie man die Gastronomie sinnvoll nach vorne bringt?

Änderung der Gesetzeslage 10.09.2012 : Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer können Gaststätten, Restaurants und andere Betriebe verpflichten, Ergebnisse von amtlichen Hygienekontrollen zu veröffentlichen.
Weiter: https://www.hoga-pr.de/news/totgesagte-leben-langer-das-kontrollbarometer-10163.html/

Rentieren sich IPads zum Ausleihen für Hotelgäste?

In der Facebook-Gruppe Social Media Marketing in Hotellerie und Gastronomie wurde gefragt, ob sich das Ausleihen von IPads für Hotelgäste rentiert. Dieser Frage bin ich nachgegangen und habe Hotels zu Ihren Erfahrungen befragt. Die Geisel Privathotels München, die dort mehrere Privathotels besitzen und seit kurzem diesen Service für Gäste anbieten, haben mir dabei sehr geholfen.

Die Fragen habe ich von Herrn Mohr aus der Facebook-Gruppe übernommen.

1. Wie viele IPads wurden angeschafft ( bei wie vielen Zimmern)?

Es wurden für jedes der Geisel Hotels zwei Geräte angeschafft. Zu den Privathotels gehört das Hotel Königshof mit 87 Zimmer, das Hotel Excelsior mit 114 Zimmer und das Anna Hotel mit 73 Zimmern.

2. Welche Verträge haben Sie für diese geschlossen?

Die IPads in den Geisel-Hotels wurden mit einem T-Mobile- Vertrag angeschafft.

Für andere Hotels mit W-Lan ist auch eine reine Nutzung über dieses hauseigene Netz möglich. Da der Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter entfällt, werden jedoch auch die Anschaffungskosten nicht durch einen Mobilfunkvertrag „gesponsert“.

3. Wie ist die Resonanz der Gäste?

Die Resonanz der Gäste ist eher verhalten.

4. Wie sorgen Sie dafür, dass auch alle IPads wieder abgegeben werden?

Die Gäste füllen einen Vertrag aus und unterschreiben, dass sie das Ipad zurückbringen. Zur Sicherheit wird auch eine Kopie des Ausweises gemacht.

5. Gibt es Resonanz hinsichtlich neuer Kunden, die deswegen kommen?

Nein

Fazit:

Gäste, die ein IPad verwenden möchten, bringen Ihr eigenes Gerät mit ins Hotel. Ein funktionierendes Wlan- Netz im gesamten Hotel ist Gästen meist wichtiger, um mit den eigenen Geräten ( Notebook, Smartphone und co.) ins Internet zu gehen.

Unternehmensnachfolge dringend gesucht

Weil viele Patriarchen die Nachfolgeregelung entweder zu spät, halbherzig, zu emotional oder gar nicht planen, müssen Tausende von Familienbetrieben jedes Jahr aufgeben. Dabei gibt es professionelle Hilfe für Unternehmerfamilien beim Generationswechsel.

Das seit langen Jahren erfolgreich betriebene Hotel von der Familie Hemminger* sollte nun endlich von den Eltern in die Hände der beiden Söhne übergehen. Eigentlich schien alles geklärt zu sein (glaubten Vater und Mutter Hemminger): Die Geschwister würden sich die Bereiche und Zuständigkeiten aufteilen: Frank, der Ältere der beiden, sollte Gästebetreuung, Service, Verkauf, Marketing wahrnehmen. Jürgen, sein jüngerer eher introvertierter Bruder, sollte sich um Verwaltung, Controlling, Einkauf, Personalwesen kümmern. So war es der Wunsch der Eltern. Eine gute Ausbildung, der Besuch der Hotelfachschule und Erfahrung aus dem elterlichen Betrieb (schon als Kind hatten die beiden intensiv „Hotelluft“ geschnuppert) bildeten einen soliden Grundstein für die Übernahme – glaubten die Eltern.

Ob beide Brüder das Gastgewerbe für sich wirklich als Berufung betrachteten – danach hatte nie jemand gefragt. Es war ganz klar, dass das Haus in den Händen der beiden Söhne bleiben sollte. Eine andere Lösung kam nie in Frage. Nachdem die Eltern sich aus dem Unternehmen zurückgezogen hatten, gab es schnell die ersten Probleme. Während Frank – der dominantere der beiden – mit Haut und Haar im elterlichen Betrieb aufging, den Verkauf vorantrieb und (oft im Alleingang) schnelle Entscheidungen fällte, ging die Übernahme für Jürgen nicht so reibungslos vonstatten. Er benötigte viel mehr Zeit, um sich in sein Aufgabenfeld einzufinden. Es schien, als sei er nicht mit ganzem Herzen dabei. Kein Wunder, dass er  sich von der energischen Art seines Bruders geradezu überrannt fühlte. Die Leistungen von Jürgen ließen rasch nach, er war frustriert, die Akzeptanz der Mitarbeiter ging verloren und schließlich eskalierte der persönliche Konflikt der beiden Brüder – die Situation kippte und Jürgen ging in die Blockade. Nichts ging mehr voran, alle Entscheidungen seines Bruders wurden negiert oder hintertrieben und der komplette Verlust der Handlungs- und Steuerungsfähigkeit in dem jahrelang so erfolgreichen Betrieb drohte. Jetzt kommunizierten die beiden Brüder nur noch schriftlich miteinander. Die Fluktuation unter den Mitarbeitern stieg rasant. Selbst vor langjährigen Stammgästen war der Bruderzwist nicht mehr zu verheimlichen. Viele von ihnen wanderten zur Konkurrenz ab. Das Hotel stand kurz vor dem Aus.

Die auf den Plan gerufenen verzweifelten Eltern wussten nur noch einen Rat – ein externer Problemlöser musste her. VON BONIN führte mit beiden Söhnen eine objektive Bestandsaufnahme durch. Schnell wurde in der Potentialanalyse klar: Frank war der Vollbluthotelier, er verfügte neben exzellenter Fachkompetenz über Dynamik, Führungsqualitäten und Geschick im Umgang mit Gästen. Jürgen aber saß dagegen „auf dem falschen Pferd“. Der Beruf des Hoteliers lag ihm nicht wirklich – seine Neigungen lagen eher im kreativen Bereich. Gästekontakt war für ihn ein Gräuel. Unter vier Augen mit den Beratern gestand er sogar, dass er sich viel mehr in einem künstlerischen, gestalterischen Beruf sieht als in der Leitung eines Hotels. Aber aus Verpflichtung gegenüber den Eltern hatte er ihrem Wunsch nach gemeinsamer Führung entsprochen und seine beruflichen Neigungen hinten angestellt.

Den Eltern fiel es wie Schuppen von den Augen. Sie hatten ihre Kinder all die Jahre vollkommen falsch eingeschätzt. Jetzt galt es, unter der neutralen Begleitung der VON BONIN Berater eine Strategie zu entwickeln, die einerseits den Betrieb rettet und den Vorstellungen der Familienmitglieder gerecht wird. So war der erste Schritt das operative und juristische Herauslösen des jüngeren Sohnes Jürgen aus dem Betrieb (ohne Gesichtsverlust). Das Ergebnis: Frank, der ältere Bruder, übernahm die alleinige Führung des Hotels. Jürgen blieb als stiller Gesellschafter (mit einem Minderanteil) im Boot und konnte seinem Wunsch nach Berufswechsel als Grafikdesigner in eine Werbeagentur folgen. Heute berät er zahlreiche First Class Hotels (unter anderem auch seinen Bruder) bei allen Marketing – und Werbefragen. In der gemeinsam erarbeiteten Family Governance legte die Familie mit ihren Beratern eigene Werte und Spielregeln fest. Das umfasste den Umgang miteinander, das Konfliktmanagement und Aktivitäten, die den familiären Zusammenhalt stärkten.

„Diese Probleme hätten mit frühzeitiger und sorgfältiger Vorbereitung vermieden werden können“, meint Albrecht v. Bonin, Geschäftsführender Gesellschafter der VON BONIN Personalberatung in Gelnhausen. Sein Unternehmen ist seit über 30 Jahren nicht nur auf die Suche und Auswahl von Führungskräften spezialisiert. Häufig berät sein Expertenteam Mittelstandsbetriebe in der Nachfolgeregelung. Das Schicksal der Familie Hemminger ist nach seiner Erfahrung kein Einzelfall.

Experten schätzen, dass bis zum Jahr 2015 etwa 75.000 familiengeführte Produktionsbetriebe einen Nachfolger suchen. Dadurch stehen jährlich etwa 200 bis 300 Tausend Arbeitsplätze auf dem Spiel, wenn die Nachfolgeregelung scheitert. Das Hauptproblem vieler Familienunternehmen besteht darin, dass sie die Nachfolge nicht oder viel zu spät planen. Nur selten wird externer Expertenrat eingeholt. „Das regeln wir schon alleine“ oder „Das hat Zeit, darum kümmern wir uns irgendwann noch“, sind häufig die Aussagen. Viele Familien schieben die Entscheidung vor sich her, weil sie nicht den Mut haben, das Thema proaktiv anzugehen. Für v. Bonin ist klar: Wenn die Seniorgeneration nicht die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Übergang schafft, ist das Risiko des Scheiterns groß. Er schätzt, dass in Deutschland fast jede zweite Nachfolgeregelung in Familienunternehmen scheitert.

“Spätestens mit 50 sollten Familienunternehmer die Nachfolgeplanung in Angriff nehmen“ empfiehlt Albrecht v. Bonin „Dann können alle Optionen in Ruhe geprüft und alle kritischen Hürden reibungslos genommen werden. Ein Unternehmer, der sich bereits in diesem Alter seiner eigenen Endlichkeit bewusst wird, geht entspannter an das Thema Übergabe und Loslassen heran“.

Wie die Unternehmernachfolge positiv gestaltet werden kann, zeigt das Beispiel eines mittelständischen Hotelzulieferers. In der dritten Familiengeneration stand bei dem Textilhersteller aus Bayern der Stabwechsel auf den Junior an. „Gottlob war ich klug genug, mir in dieser schwierigen Phase externe Hilfe zu holen, denn ich wusste, wie schwer es mir fallen würde, das Geschäft los zu lassen“, so der Senior und Unternehmensgründer. Die VON BONIN Consultants begleiteten den Ausstieg des Seniors und waren gleichzeitig Steigbügelhalter des Juniors. Aus über 30-jähriger Beratungspraxis kennen sie die möglichen betriebswirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen und finanziellen Fallstricke beim Generationswechsel. Sie wissen aber auch, dass der emotionale bzw. psychologische Aspekt beim „Stabwechsel“ häufig unterschätzt wird. Ohne professionelles Coaching ist dann oft das Scheitern der Übergabeverhandlungen vorprogrammiert.

Ihre Beratung ist modular aufgebaut und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Auftraggeber. Im konkreten Fall wurden zunächst die aktuelle betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens, das familiäre Umfeld, die Marktpositionierung als Partner der Hotellerie und Zukunftsperspektiven beleuchtet. Eine umfangreiche Potentialanalyse gab Aufschluss über Talente, Persönlichkeit, Qualifikationsstand, Lernbedarf und grundsätzliche Übernahmenbereitschaft des Familiennachwuchses. Der 25 jährige Sohn hatte ein Studium als Textil-Ingenieur absolviert und erste Sporen im Vertrieb an die Hotellerie außerhalb des elterlichen Betriebes erworben. Entwicklungsbedarf bestand jetzt noch im Bereich Mitarbeiterführung und Betriebswirtschaft. Gemeinsam mit dem Junior entwickelten die Berater einen Maßnahmenplan zur Weiterqualifizierung des Nachwuchses vor dem Einstieg ins Unternehmen. Zwei Jahre später konnte der „Thronfolger“ in die Geschäftsleitung des Familienunternehmens einsteigen und ein Jahr neben seinem Vater den Betrieb führen. So gelang es ihm mit dem Coaching der Berater, schnell die Akzeptanz der Hotelkunden sowie der Führungskräfte und Mitarbeiter im Hause zu gewinnen. Mit klaren Spielregeln und Zuständigkeiten, konstruktiver Streitkultur zwischen den Generationen und einem festgeschriebenen Zeitplan regelten die Consultants die Kommunikation zwischen Vater und Sohn. So konnte sich der Senior zum vereinbarten Zeitpunkt beruhigt aus dem Unternehmen zurückziehen. Heute führt sein Sohn das Unternehmen mit Erfolg als alleiniger Geschäftsführer.

„Nicht immer lässt sich in den Reihen der Familie ein Nachfolger finden“, weiß v. Bonin. Wenn dann zu lange mit der Nachfolgeregelung gewartet wurde, müssen viele Betriebe oft in letzter Minute unter Wert verkauft oder gar geschlossen werden. Um das zu verhindern, erarbeiten die Berater zusammen mit der Unternehmerfamilie ein Konzept für die Suche nach einem externen „Übernehmer“. Dies reicht von der vertraulichen Käufer– bzw. Pächtersuche jenseits der bekannten „Unternehmerbörsen“ bis zu klassischen Methoden der Suche nach dem sogenannten „versteckten Unternehmerpotential“ in Führungskräften, die den Schritt in die Selbständigkeit planen.

Die Suche und Auswahl eines externen Nachfolgers wird auf Wunsch durch organisatorische, formelle, rechtliche und finanzielle Beratung unterstützt. Hier steht ein Experten-Team aus Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Verfügung. Wo erforderlich, begleiten die Berater auch die sensible Übergangsphase. Dabei berücksichtigen sie einerseits die emotionalen Faktoren beider Seiten und geben andererseits Tipps für die geeignete Form der Betriebsübergabe unter Einbeziehung der familiären und persönlichen Voraussetzungen.

Besonders vorteilhaft für die Unternehmerfamilie: Im Sinne ganzheitlicher Beratung stehen die Consultants Senior und Junior bzw. externen Nachfolger bei der Umsetzung der einzelnen Schritte in die Praxis mit regelmäßigen Feedbackgesprächen und Korrekturempfehlungen zur Verfügung. Dieses Coaching reicht von der Fortschrittsanalyse über konstruktive Kritikgespräche bis zur Mediation zwischen Senior und Nachfolger.

Fragen zum Thema Unternehmernachfolge beantwortet
Albrecht v. Bonin, VON BONIN Personalberatung,
63571 Gelnhausen, Tel. 06051/48 28 0
oder per e-mail info@von-bonin.de
Internet: www.von-bonin.de

Foto: ©Albrecht v. Bonin, VON BONIN Personalberatung

Bettensteuer in München richterlich gestoppt

Die Bettensteuer wurde in Müchen auf richterliche Anordnung gestoppt!


München – Wie die Abendzeitung berichtet, wurde die Bettensteuer vom Verwaltungsgerichtshof gestoppt. Nach Angaben der Richter soll die Abgabe in München der bundesrechtlichen Steuersenkung für Hotels widersprechen, die 2010 von 19% auf 7% für Übernachtungen reduziert wurde. Die Hoteliers begrüßen das Urteil.

Der Stadtkämmerer möchte das Vorhaben noch nicht aufgeben und hat Rechtsmittel eingelegt. Er möchte weiter für die geschätzten Mehreinnahmen von etwa 23 Millionen Euro kämpfen.

Im Juli wird sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Bettensteuer in Rheinland-Pfalz befassen. Danach soll eine bundeseinheitliche Regelung auch für andere Bundesländer als Richtlinie dienen.

Hier ist die offizielle Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Rauchen im Nichtraucher-Zimmer

Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland das Rauchverbot in der Gastronomie. In Hotels gibt es schon länger so genannte Nichtraucher-Zimmer, manche haben auch im gesamten Hotelbereich ein Rauchverbot durchgesetzt.

Leider gibt es immer wieder Gäste, die sich nicht an das Rauchverbot halten. Auch Hinweisschilder im Hotel und auf den Zimmern hält sie nicht davon ab, im Zimmer bei offenem Fenster zu rauchen. Die Vermutung der Gäste, man würde es nicht riechen, ist ein Irrtum. Gerade Nichtraucher nehmen den Nikotingeruch sehr viel deutlicher wahr, als ein Raucher. Trotz intensivem lüften und reinigen sind Nikotingerüche nur schwer aus dem Zimmer zu entfernen.

Manche Hotels haben extra Hinweisschilder im Zimmer aufgestellt, auf denen mit zusätzlichen Reinigungskosten gedroht wird. Leider sind manche Raucher unbelehrbar. Auch der mangelnde Respekt vor fremdem Eigentum spielt hier eine Rolle.

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit der Berechnung von Reinigungszuschlägen, wenn sich ein Gast nicht an die Spielregeln hält?