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Freikarten für Koch des Jahres in Stuttgart

Ich habe eben erfahren, dass ich 5 mal 2 Eintrittskarten für das Vorfinale von Koch des Jahres am 27. Februar in Stuttgart verlosen darf. Bei diesem Event gibt es ein tolles Rahmenprogramm mit Wolfgang Kiesling, Sebastian Frank (Koch des Jahres 2011). Das Interview zum Thema „Michelinsterne – Fluch oder Segen?“ mit Bernhard Diers *, Sebastian Frank *,Martin Öxle **, Marian Schneider und Dirk Rogge wird auch sehr interessant

Alle, die bis zum 22. Februar bei Facebook diesen Post „liken“ oder einen Kommentar hinterlassen, nehmen an der Verlosung teil. Die Auslosung findet am 23. Februar statt und die Gewinner werden von mir benachrichtigt. Die Karten bekommen die Gewinner vor Ort am Akkreditierungstisch.

Da ich leider nicht persönlich dabei sein kann, würde ich mich über 2 oder 3 Zeilen freuen, wie Euch die Veranstaltung gefallen hat. (keine Voraussetzung)

Jetzt wünsche ich Euch allen viel Glück.

Hier gibt es noch ein paar Infos zu der Veranstaltung: Programm_Stuttgart

 

Der Gastro Avard 2011 geht an das NOCTI VAGUS

Er gilt als eine der begehrtesten Auszeichnungen in der Gastronomie: Der Gastro Award. Seit dem Jahr 2000 werden die besten Restaurants ausgezeichnet, unter der Schirmherrschaft von Horst Seehofer, Klaus Wowereit und vielen Anderen.
In diesem Jahr geht die beliebte Trophäe „Gaston“ für Activity an das erste Berliner Dunkelrestaurant NOCTI VAGUS (auf  deutsch „Nachts umherschweifend“).
Auch wenn die blinden Mitarbeiter des NOCTI VAGUS die vergoldete Trophäe niemals sehen können, so wird sie doch einen Ehrenplatz im Hause einnehmen.
Zur öffentlichen Preis-Verleihung, bei der das gesamte Team anwesend sein wird, lädt das NOCTI VAGUS ein am 14. 12. um 14:00 Uhr.
Im Anschluss bietet sich die Möglichkeit das Dunkelrestaurant persönlich kennenzulernen.

Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl wird um Anmeldung gebeten unter der Telefonnumer: 030-74749121.

Wissenswertes für Aussteller von Gutscheinen

Gutscheine 1Gerade zur Weihnachtszeit sind Gutscheine ein sehr beliebtes Geschenk. Für Aussteller von Gutscheinen gibt es einiges zu beachten.

Befristung von Gutscheinen:
Grundsätzlich verjähren Gutscheine nach der Regelverjährung von 3 Jahren, ab Ende des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden. Daher ist ein in diesem Jahr erworbener Gutschein mit dem 01. 01. 2014 verjährt. Grundsätzlich besteht dann kein Anspruch mehr aus diesem Gutschein. Es gibt hier eine abweichende Literaturmeinung, wonach auch nach diesem Datum ein Anspruch auf Aufzahlung bestehen soll, Gerichtsentscheidungen liegen jedoch nicht vor.
Ist der Gutschein in sich befristet, so besteht nach Ablauf der Frist ein Anspruch auf Auszahlung in Höhe des Betrages abzüglich einer Gewinnmarge. Jedoch darf die Frist nicht zu kurz bemessen sein. Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 17.01.2008 (Az: AZ 29 U 3193/07) festgestellt, dass eine einjährige Befristung zu knapp ist, weil dies eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstellt.
Bei Gutscheinen, die für ein spezielles Ereignis (z. B. Sylvesterfeier 2010) ausgestellt wurden, können danach nicht mehr eingelöst werden.

Nach Ablauf der Frist:
Nach Ablauf der Frist können Sie die Einlösung des Gutscheins verweigern, doch der Gutscheinbesitzer hat Anspruch auf Erstattung des Geldwertes des Gutscheines. Da Sie vom Käufer das Gutscheins Geld erhalten haben, würde Sie sich ungerechtfertigt bereichern, wie die Juristen sagen. Allerdings dürfen Sie einen entgangenen Gewinn einbehalten; schließlich hätten Sie bei rechtzeitiger Einlösung des Gutscheines ein Umsatzgeschäft gemacht. Wie hoch dieser entgangene Gewinn sein kann, ist eine Frage, die im Einzelfall beantwortet werden muss.

Was muß ein Gutschein enthalten:
Aussteller, Geldbetrag, Ort der Einlösung, Gültigkeitsdauer, Ausstellungsdatum und der Zusatz, dass keine Barauszahlung möglich ist (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Ist ein personenbezogener Gutschein übertragbar:
In der Regel ist solch ein Gutschein übertragbar, so dass er auch von einer anderen Person eingelöst werden kann. Meistens bezweckt der Schenker durch die namentliche Benennung des Beschenkten lediglich eine persönliche Note. Daraus ist jedoch nicht zu schließen, dass allein der Beschenkte den Gutschein einlösen darf, so das Amtsgericht Northeim (AZ.: 3 C 460/88). Ausnahmen gelten immer nur dann, wenn die Leistung aus dem Gutschein auf eine ganz bestimmte Person zugeschnitten ist oder wenn die versprochene Leistung gewisse Voraussetzungen erfordert, die nicht jeder erfüllt (z.B. gesundheitliche Anforderungen bei einer Ballonfahrt).

Auszahlung gegen Bargeld:
Sie sind nicht verpflichtet, den Gutschein gegen Bargeld zurückzutauschen. Wenn Ihr Gast darauf besteht, können Sie von dem Gutscheinbetrag eine Gewinnmarge ziehen, da Ihnen ja dadurch ein Geschäft entgangen ist.

Wie Sie sehen, ist das Geschäft mit Gutscheinen nicht ganz eindeutig geregelt. Sie sollten daher zur Zufriedenheit des Gastes eher kulant mit diesen Regeln umgehen, da man sich seine Gäste ja nicht vergraulen möchte.

Vielen Dank an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die bei diesem Artikel behilflich war.

Foto: hogapr

Gründerpreis für Gastronomie-Ideen an die Heldenhelfer

Wiesbaden, 2. Dezember 2010 – In den Bereichen Marketingkommunikation und Eventmarketing sind sie „alte Hasen“, die Umsetzung ihrer kreativen Ideen in der Hotel- und Gastro-Szene ist neu und überzeugend: Katharina Grau, 43, und Andreas Pfeifer, 46, beide geschäftsführende Gesellschafter der Ende 2009 in Wiesbaden gegründeten Marketingberatung „Die Heldenhelfer GmbH“, bieten Marketing für Gastgeber und beraten Unternehmen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Catering, Locations, Theater, Museen und Kulturschaffende. Mit dieser Unternehmensidee haben sich Grau und Pfeifer um den diesjährigen Gründerpreis der Region Wiesbaden in der Kategorie „Dienstleistungen“ beworben – und die Jury auf Anhieb überzeugt. Anlässlich der am 1. Dezember 2010 durch Oberbürgermeister Dr. Helmut Müller und Dr. Gerd Eckelmann, Präsident der IHK Wiesbaden, vorgenommenen Verleihung des zum mittlerweile vierten Mal ausgeschriebenen Gründerpreises im Rathaus der Stadt Wiesbaden konnten die strahlenden Sieger ihre mit 1.000 Euro dotierte Auszeichnung persönlich entgegennehmen. Die marketingerfahrenen Gründer hatten die Jury unter anderem durch ihren merkfähigen Namen „Die Heldenhelfer“, durch ihren prägnanten Claim „Marketing für Gastgeber“ sowie durch ihre klare Zielgruppenbestimmung schnell auf ihrer Seite. Überzeugt hatte auch die Idee für den außergewöhnlichen Namen, der gleichzeitig Programm ist. Er besagt, dass die beiden Marketing-Dienstleister ihre Kunden als Helden sehen, die sich – dank gezielter Marketingberatung – auch in schwierigen Zeiten mit Ideen, Elan und Zuversicht durchsetzen und erfolgreich am Markt positionieren können.

Pfeifer: „Wir sind glücklich, dass der Jury unsere Gründungsidee so gut gefallen hat und auch, dass sich der mit Anfang 2010 von uns bewusst gewählte Starttermin für die Heldenhelfer im nachhinein als richtig erwiesen hat. Die wirtschaftliche Krise hat gerade die inhabergeführte Hotellerie und Gastronomie, aber auch die Kulturbetriebe hart getroffen. Im Hotel- und Restaurantmarketing müssen beinahe täglich neue Entscheidungen getroffen werden. Und genau hier und jetzt können wir die Gastgeber konzeptionell bei einer etwaigen Neuausrichtung oder Umorientierung unterstützen.“

Auch Grau freut sich über die Auszeichnung: „Unser Beratungsportfolio setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen, die wir der Jury tatsächlich auch in Form von einzelnen Bauklötzen präsentiert haben. So wird schnell und anschaulich klar, mit welchen Maßnahmen wir unsere Kunden unterstützen können. Ob Onlinemarketing, Social Media, Eventideen oder Maßnahmen fürs Empfehlungsmarketing: Die Helden im Gastgewerbe brauchen keine theoretischen Konzepte, sondern praktische und greifbare Lösungen,  die sie selbst im Alltag in die Tat umsetzen können.“

Der 2. Preis in der Kategorie „Gründung im Dienstleistungsbereich“ an die Heldenhelfer wurde von der Kalle GmbH, Wiesbaden, gesponsert. Weitere Sponsoren des Gründerpreises der Region Wiesbaden waren   Bilfinger Berger, Dyckerhoff Beton GmbH & Co. KG, ESWE GmbH, Nassauische Sparkasse, R+V Versicherung AG und die SEG Wiesbaden GmbH. Initiatoren der jährlichen Auszeichnung sind die Landeshauptstadt Wiesbaden, der Rheingau-Taunus-Kreis, die Industrie und Handelskammer Wiesbaden, die Handwerkskammer Wiesbaden und die Exina Existenzgründungs- und Innovationsförderungs-Agentur. Rund 60 neugegründete Unternehmen hatten sich in diesem Jahr um den begehrten Preis beworben.

Foto: ©Die Heldenhelfer/Andreas Pfeifer

TIM MÄLZER moderiert LEADERS CLUB AWARD 2010 in Leipzig

Für den Leaders Club Award am 29. Oktober 2010 im neuen Rathaus zu Leipzig übernimmt ein prominenter Moderator das Mikrophon.
Bei der Preisverleihung, die unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Burkhard Jung steht, werden innovative Gastronomiekonzepte auszeichnet. Tim Mälzer und Vanessa Koch moderieren die Galanacht .
„Wir freuen uns riesig, dass Tim (Mälzer) unsere Bitte, die Moderation zu übernehmen, begeistert aufgenommen hat“ sagt Roland Koch, Präsident des Leaders Club Deutschland,„ niemand anderes vereint Entertainment und gastronomisches Know-how so wie er.

Tim Mälzer betreibt neben seiner wöchentlichen Fernsehshow „Tim Mälzer kocht!“ bei der ARD seit  dem Juli 2009 das eigene Restaurant Bullerei in Hamburg mit seinem Partner Patrick Rüther.

Im vergangenen Jahr hat die Bullerei selbst den Award für das innovativste Gastronomiekonzept gewonnen. Zitat Tim: „Der Leaders Club setzt Impulse in der Branche. Wir haben uns letztes Jahr riesig über den Preis gefreut.“, so Mälzer.

Beim Leaders Club Award, der in diesem Jahr von Tchibo präsentiert wird, sind am 29.10.2010 sechs Gastronomiekonzepte (aus 50 Bewerbungen und Vorschlägen) nominiert.

Aus Berlin das Chipps von Heinz Gindullis und Stephan Hentschel, das Dos Palillos, von Alexander Schneider, die Kitchen Guerillas (Hamburg) von Koral Elci und Olaf Deharde, das La Barraca (München) von Marc Korzilius, sowie aus Frankfurt (a.M.) das Seven Swans von Simon Horn und Alan Ogden. Aus der Schweiz wurde das Konzept ROI in Zürich von Jean-Paul Saija nominiert.

Tim Mälzer: „Ich freue mich, endlich mal wieder in Leipzig zu sein. Ich bin gespannt auf die Konzepte und geehrt, mit Vanessa Koch den Abend zu bestreiten.“

Foto und Text: ©Leaders Club

Der goldene Gaston geht nach Berlin

Am 26. März 2010 erhielt die LANNINGER Bar den begehrten goldenen Gaston in der Rubrik Bar/Lounge als beste Bar Deutschlands.
Übereicht wurde der AWARD an das Team Lanninger von Christine Braun, dem Vorstand der GASTRO AWARD Deutschland AG, im Beisein des geschäftsführenden Direktors Michael Eiser. Damit wurde das Engagement der seit zwei Jahren bestehenden Bar im ABION Hotel gewürdigt. Für Andreas Lanninger ist es die zweite Auszeichnung. Im Jahr 2000 bekam er schon einmal den Gaston, damals allerdings für seine Tätigkeit als Barchef in der Harry’s New-York Bar.
Die gelungene Symbiose aus Bar, Restaurant und Davidoff Smoker’s Lounge hat Ihre Bewährungsprobe mehr als bestanden. Ausgezeichnet speisen mit Blick auf die Spree gehört hier zum besonderen Erlebnis. Elitäres Ambiente und der aufmerksame Service lassen keine Wünsche offen. Das edle Design der Bar wird von raumhohen Panoramafenstern mit direktem Blick zur Spree geprägt, was diese Bar einfach unverwechselbar macht. Herzstück der Bar ist der 14 Meter lange Tresen mit dem beleuchteten Rückbüffet. In gemütlichen Loungeecken kann man sich zurücklehnen und sich wie in einem Séparée fühlen. Live-Musik mit wechselnden Barpianisten.
Direkt an der Spree, in unmittelbarer Nähe zum Ankerplatz der Motoryacht Aida, befindet sich eine große Openair-Terrasse. Im Sommer kann man hier völlig entspannt dem regen Schiffsverkehr auf der Spree zusehen und das bei hervor-ragenden Cocktails und Drinks aus einer Karte mit 200 Positionen.

Der GASTRO-AWARD, ist die repräsentativste Auszeichnung der Gastronomie, da der Preis nicht nur von fachkundiger Jury, sondern auch von den Gästen vergeben wird. Nachdem der GASTON, damals der unbekannte Goldjunge, vor zehn Jahren in München seine Tätigkeit aufnahm, ist er heute kaum wegzudenken. Damals noch regional, ist er heute das absolute Qualitätssiegel für gastronomische Leistungen geworden – und das bundesweit. Insgesamt 7.000 Gastronomen waren für den AWARD 2009/2010 angetreten und wetteiferten um die Gunst ihrer Gäste und der Fachleute. Eine leichte Aufgabe war es sicher nicht, sind doch die Gäste bekanntermaßen die “schärfsten Kritiker”, die ein Gastronom haben kann.

Im Herzen von Berlins neuer Mitte und direkt an der Spree gelegen begrüßt das ABION Hotel zusammen mit der eleganten ABION Villa seine Gäste. Das Hotel sowie die Villa befinden sich auf dem historischen Gelände der ehemaligen Meierei Bolle, in unmittelbarer Nähe zum Innenministerium.

Top 100 Gastronomiebetriebe mit Umsatzplus für 2009

2009 erlösten Deutschlands führende Gastronomen 10,4 Mrd. € Nettoumsatz, der in über 16.500 Betrieben erwirtschaftet wurde.

Für die Großen der Branche waren die zwölf Monate mit einem gemeinschaftlichen Plus von 1,1 % (2008: +4,2 %) ein Jahr nach dem Motto ‚Besser als befürchtet‘. Stark abgeschwächtes Wachstum, doch es gelang, die letzten Spitzenjahrgänge leicht zu übertreffen.

Charakter des Jahrgang 2009: Robutes Privat- & eher flüchtige Geschäftsnachfrage; stark reduzierte Ketten-Expansion (Substanz-Sicherung vor Neueröffnungen); diverse große Unternehmens-Transfers sowie Deutschland-Einstieg von europäischen Konzernen; Frühstücksangebot wird zum strategischen Muss für immer mehr Quickservice-Betriebe (neue Programme von McDonald’s und Burger King); entspannte Beschaffungsmärkte – doch: preissensible Gäste.

65 % der Top 100-Unternehmen melden Umsatzwachstum (Vj.: 72 %), davon 21 x zweistellige Pluszahlen. Privater Gastro-Konsum zeigt sich relativ krisenfest.

Facts & Figures im Detail (*=Schätzwert) 2009: Top 10

Foto: Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de