Der Bib-Gourmand bekommt sein eigenes Buch

Guide MICHELIN „Bib Gourmand Deutschland 2017“ empfiehlt Adressen für kleinere Budgets
Neuauflage zum 20. Geburtstag der beliebten Auszeichnung

161129_pkr_mi_pic_cover_bib_gourmand_deutschland_2017Der „Bib Gourmand“ feiert 2017 sein 20-jähriges Bestehen in Deutschland. Anlässlich des Jubiläums erscheint jetzt der Guide MICHELIN „Bib Gourmand Deutschland 2017“. Das Buch stellt auf 288 Seiten alle 472 Restaurants vor, die 2017 die Auszeichnung für sorgfältig zubereitete Speisen zu einem besonders guten Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten. Die Neuauflage des im vergangenen Jahr erstmals vorgestellten Titels kommt am 2. Dezember in den Handel und ist in Deutschland für 17,90 Euro erhältlich, in Österreich für 18,40 Euro.

Erstmals 1997 im Guide MICHELIN Deutschland

Das Symbol Bib Gourmand erschien erstmals 1997 im Guide MICHELIN Deutschland. Die Auszeichnung verspricht „eine frische Küche mit exzellentem Preis-Leistungs-Verhältnis“ und wird durch das schlemmende Michelin Männchen gekennzeichnet, das gleichzeitig als Namensgeber fungiert. Bereits für 37 Euro lässt sich in deutschen Bib Gourmand-Restaurants ein komplettes Menü, bestehend aus Vorspeise, Hauptgang und Dessert, genießen.
Die Auszeichnung war von Anfang an ein Erfolg bei den Lesern. Doch nicht nur bei den Gästen kommt die Empfehlung an, auch bei den Gastronomen ist sie eine erstrebenswerte Auszeichnung, denn sie bringt ihnen zahlreiche Stammgäste.

Zusätzlich zur Preisgestaltung, die das Budget der Gäste im Auge behält, lautet die Grundbedingung für den Bib Gourmand, dass das Essen die Kriterien der Michelin Inspektoren erfüllt: Die Qualität der Produkte muss stimmen, ebenso die Sorgfalt bei der Zubereitung. Hinzu kommen präzise Garzeiten und Techniken, gekonntes Abschmecken und harmonische Verbindung der Aromen.

Markante Zunahme der Bib Gourmand-Adressen

Insgesamt 303 Restaurants erhielten im Premierenjahr einen Bib Gourmand. Im Laufe der Jahre nahm die Zahl der kulinarischen Adressen für den kleineren Geldbeutel beachtlich zu. Für die Ausgabe 2017 des Guide MICHELIN Bib Gourmand Deutschland zeichneten die Tester 472 Häuser verschiedenster Küchenstile mit dem Prädikat für das „beste Preis-Leistungs-Verhältnis“ aus. Dies entspricht einer Steigerung um 56 Prozent und spiegelt die dynamische Entwicklung der deutschen Gastronomie wider. Insgesamt 60 Restaurants erhalten 2017 den Bib Gourmand neu. Erstmals erhält mit dem „Lucky Leek“ in Berlin ein rein veganes Restaurant die beliebte Auszeichnung.
Mit 148 Adressen finden sich die meisten Bib Gourmand-Restaurants nach wie vor in Baden-Württemberg, gefolgt von Bayern mit 107 Restaurants. Die deutschen Bib Gourmand-Hauptstädte liegen allerdings im Norden: Hamburg mit 17 und Berlin mit 12 ausgezeichneten Häusern.

Über Michelin (www.michelin.de)
Der weltweit agierende Reifenhersteller Michelin beschäftigt 111.700 Mitarbeiter und besitzt Vertriebsorganisationen in über 170 Ländern. Angespornt von der Vision einer umweltverträglichen Mobilität entwickelt, produziert und verkauft das Unternehmen Reifen für nahezu alle Fahrzeugarten, wie Flugzeuge, Automobile, Fahrräder, Erdbewegungsmaschinen, Ackerschlepper, Lastkraftwagen und Motorräder. Produziert wird in 68 Werken in 17 Ländern auf 5 Kontinenten. Um seine anspruchsvollen Produkte und Technologien permanent weiterzuentwickeln, besitzt Michelin Versuchs- und Entwicklungszentren in Europa, den USA und Japan. Über das Kerngeschäft hinaus ist Michelin als Herausgeber von Reise-, Hotel- und Restaurantführern sowie Land- und Straßenkarten weltweit bekannt und bietet unter www.ViaMichelin.de eine Internetplattform für die persönliche Routen- und Reiseplanung. Michelin Lifestyle Limited (MLL) ergänzt die breite Produktpalette rund um die Mobilität mit innovativen Merchandising-Artikeln. Die hohe Qualität der MICHELIN Produkte belegen auch die zahlreichen Auszeichnungen

Bild: Bib Gourmand Deutscchland

Ob Ihr Restaurant dabei ist, können Sie in den nachfolgenden Listen sehen:

Auszeichnungen nach Orten sortiert

Auszeichnungen nach Bundesländern

Wissenswertes rund ums Weihnachtsgeld

(lifePR) (Düsseldorf, 22.11.2016) Wer bekommt eigentlich Weihnachtsgeld? Wie hoch fällt die Sonderzahlung aus? Muss ich es versteuern? Ist Weihnachtsgeld das 13. Gehalt? ARAG Experten haben Wissenswertes zum zusätzlichen Geldsegen des Arbeitgebers zusammengetragen.

Was ist eigentlich das Weihnachtsgeld?

Rechtlich gesehen ist es ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt. In den meisten Unternehmen wird es im November mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt. Wie der Name schon verrät, war es ursprünglich vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen. Genauer betrachtet ist das Thema Weihnachtsgeld aber recht komplex. Und über die Summe des Weihnachtsgeldes, wann genau es gezahlt wird und ob Sie überhaupt Weihnachtsgeld erhalten, entscheidet einzig und allein Ihr Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien.

Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt: Was ist der Unterschied?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Denn für viele Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld eben auch ein 13. Monatsgehalt – aber aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede. Das Weihnachtsgeld ist oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die keinen Entgeltcharakter hat. Das 13. Monatsgehalt ist dagegen regelmäßig einvertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung. So weit so gut. Im Falle einer Kündigung vor Jahresende jedoch würde das 13. Gehalt in diesem Fall anteilig auf das Kalenderjahr verteilt und ausgezahlt. Weihnachtsgeld hingegen müssen Sie möglicherweise sogar zurückzahlen, wenn Sie das Unternehmen verlassen.

Bekommt jeder Arbeitnehmer Weihnachtsgeld?

Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es leider nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verankert ist. Ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft. Die gute Nachricht: Jeder Arbeitnehmer kann Weihnachtsgeld bekommen, egal, ob er Vollzeit arbeitet, teilzeitbeschäftigt ist oder einen Minijob hat. Auch Azubis gehen nicht leer aus. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten. Ein besonderer Fall ist die betriebliche Übung. Zahlt Ihr Arbeitgeber beispielsweise über mehr als drei Jahre in Folge ohne Freiwilligkeitsvorbehalt das Weihnachtsgeld, so können Sie Rechtsansprüche stellen. Denn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers werden durch die betriebliche Übung verpflichtende Leistungen.

Wie viel Weihnachtsgeld ist normal?

Es gibt keine Pauschale oder einen Prozentsatz, den Sie anwenden können, um die Höhe des Weihnachtsgeldes zu berechnen. Schließlich entscheidet Ihr Arbeitgeber oder der Tarifvertrag über die Höhe Ihres Weihnachtsgeldes. Zahlreiche Angestellte erhalten ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zu ihrem Gehalt im November. Das ist oft aber auch schon die Höchstgrenze. Faktoren, die generell die Höhe des Weihnachtsgeldes beeinflussen können, sind die Branche, in der Sie arbeiten, das Unternehmen und die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit.

Wie wird das Weihnachtsgeld versteuert?

Die Summe des Weihnachtsgeldes sehen Sie meistens auf Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung im November. Es wird auf Ihren Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen. Auf das Weihnachtsgeld sind Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben zu zahlen.

Weitere Texte zum Arbeitsrecht unter
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Bild: hogapr

Welche außergewöhnlichen Hotel-Services Eure Gäste begrüßen würden

Shampoo, Minibar und Weckservice gehören inzwischen zum Standard der meisten Hotels und Luxusunterkünfte übertrumpfen sich mit kreativen Ideen. Mit welchen außergewöhnlichen Services könnten Hoteliers – unabhängig von möglichen Zusatzkosten für die Gäste – außerdem punkten? HolidayCheck hat im Rahmen einer repräsentativen Umfrage 2.093 Deutsche befragt.

Healthy-Minibar: Gesundheitsbewusst auch im Urlaub

Im Urlaub nach Lust und Laune schlemmen war gestern. Ein Drittel der Befragten (32 Prozent) legt auch während der schönsten Zeit des Jahres Wert auf gesunde Ernährung und würde einen Healthy-Minibar-Service den klassischen Kühlschrank-Inhalten vorziehen: Statt verlockenden Erdnüssen, Chips und Alkohol hieße es demnach Obst, Smoothie oder Gemüsedip auf dem Zimmer. Besonders bei weiblichen Hotelgästen findet dieser Service Anklang: Während 38 Prozent der Frauen die gesunde Variante in Anspruch nehmen würden, zeigen immerhin 26 Prozent der befragten Männer Interesse an der Healthy-Minibar.

Local Cooking und Führung hinter die Hotel-Kulissen: Einblick in fremde Welten

Unter dem fachkundigen Blick einer Italienerin die perfekte Pasta zubereiten oder sich bei einer spanischen Familie vom besten Paella-Rezept überzeugen – 26 Prozent der Befragten würden im Urlaub gerne über den kulinarischen Tellerrand schauen und ihre Kochkünste erweitern. Besonders junge Umfrageteilnehmer äußern Interesse, unter der Leitung Einheimischer einen Kochkurs zu absolvieren und auf diese Weise die landestypische Küche besser kennenzulernen.

23 Prozent der Befragten würden gerne einen Blick hinter die Hotelkulissen werfen. Wie koordiniert man die Reinigung von hunderten von Zimmern und wie kommt das Frühstück ans Hotelbett? Besonders Befragte über 55 Jahren (27 Prozent) zeigen Interesse, das Urlaubshotel von der Wäscherei über die Großküche bis hin zum Weinkeller genau unter die Lupe zu nehmen.

Kleider machen Leute: Bummeln mit Personal Shopper und Klamottenverleih im Hotel

Ein Personal Shopper, der die besten Boutiquen der Stadt kennt und der sich von landesspezifischen Größenangaben nicht verwirren lässt? 21 Prozent der Frauen und 16 Prozent der Männer haben genug vom lästigen Umrechnen von Kleider- und Schuhgrößen und würden liebend gerne mit einem persönlichen Einkaufsbegleiter durch die Geschäfte am Urlaubsort ziehen.

Luftige Outfits für den Strandbesuch, praktische für den Tagesausflug und schicke für den Restaurantbesuch am Abend – Neun Prozent der Befragten sind Kofferpacken und -schleppen so leid, dass sie sogar komplett ohne Gepäck anreisen würden, um sich anschließend vor Ort alle Kleidungsstücke aus einem großen Fundus auszuleihen.

Den Moment genießen und dennoch für immer festhalten: Der Urlaubsfotoservice

Wunderschöne Momente gibt es im Urlaub viele. Einerseits will man diese am liebsten für immer festhalten, andererseits den Strand nicht nur durch die Kameralinse betrachten. 17 Prozent der Befragten würden einen kostenlosen Urlaubsfotoservice in Anspruch nehmen, um diesem Dilemma zu entkommen. Ob spontane Fotosessions oder von einem Fotografen begleitete Tagesausflüge: Besonders Befragte im Alter von 18-24 Jahren (29 Prozent) würden den Service in Anspruch nehmen.

Spaß auf Katalog-Bestellung: Sextoys-Verleih im Hotel

Wie wäre es neben der Menükarte für den Roomservice mit einem Auswahlkatalog für Sextoys? Acht Prozent der befragten Männer sagen zu dieser außergewöhnlichen Service-Idee nicht nein. Nur ein Prozent der weiblichen Befragten begrüßt hingegen das Angebot.

Kofferpacken, Postkartenschreiben und Promille-Kontrolle – selbst ist der Urlauber

Auch wenn im Urlaub Erholung großgeschrieben wird, erledigen Urlauber manche Dinge am liebsten selbst: Sich vom Zimmermädchen den Koffer vor der Abreise packen lassen, ist nur für neun Prozent der Befragten eine Option. Auch den Gruß an die Daheimgebliebenen halten Reisende gerne persönlich: Nur vier Prozent der Teilnehmer würden ihre Postkarten von einem Hotelmitarbeiter schreiben lassen. Den geringsten Anklang findet der „Promille-Stopper“: Nur drei Prozent der Urlauber wünschen sich einen Barkeeper, der Alarm schlägt, wenn eine vorab festgelegte Anzahl an Drinks erreicht ist.

Informationen zur Umfrage

Alle Daten, soweit nicht anders angegeben, sind von der YouGov Deutschland GmbH bereitgestellt. An der Befragung zwischen dem 25. Oktober und dem 27. Oktober 2016 nahmen 2.093 Personen teil. Sie konnten maximal drei Antwortoptionen auswählen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren

Quelle: ©HolidayCheck / YouGov

Bewerten und bewertet werden…

(lifePR) (Bottighofen, )

  • Kontinuierliche Verbesserung und Transparenz: hohe Erwartungen an Online-Bewertungen
  • Knapp die Hälfte der Deutschen ist bereits im Netz bewertet worden – 77% mögen positive Online-Rückmeldung, 25% hilft kritisches Feedback
  • Bewertungs-Knigge: Fünf goldene Regeln für hilfreiche Bewertungen

Bewerten und bewertet werden: Der Trend geht zu einer Feedbackkultur, in der kontinuierlich Rückmeldung im World Wide Web gegeben wird – angefangen bei Like-Buttons bis hin zu ausführlichen Produktrezensionen. Die aktuelle Studie zur Psychologie des Bewertens von HolidayCheck zeigt, dass es den Deutschen dabei vor allem um Optimierung und Transparenz geht.

Auf die Frage, „Findest du es gut, dass man immer mehr Aspekte des Alltags bewerten kann und der Trend zum ständigen Feedback-Geben geht“, antworteten knapp 60% mit Ja. Ein Viertel (23%) gibt an, Online-Bewertungen führten zu einer wachsenden Transparenz im Sinne des Kunden. Über ein Drittel (36%) glaubt an die kontinuierliche Verbesserung von Produkten oder Dienstleistungen aufgrund von Bewertungen.

Von Chancen und Risiken des ständigen Feedbacks

Doch wie werden Online-Bewertungen von ihren Empfängern aufgenommen? Fast die Hälfte (46%) der Deutschen ist bereits selbst im Netz bewertet worden – sei es in ihrer Rolle als Anbieter auf Amazon oder auf DaWanda, als Käufer auf eBay, als Restaurant- oder Hotelinhaber oder als Übernachtungsgast beziehungsweise Gastgeber.

Tatsächlich gefällt es 77% der Befragten, positives Online-Feedback auf ihre Produkte, Dienstleistungen oder Sharing-Angebote zu bekommen. In der Altersgruppe der 16 bis 25-Jährigen sind es sogar 87%. Als Digital Natives waren sie schon frühzeitig mit Feedback im Internet vertraut. Ihre überdurchschnittlich positive Reaktion auf Online-Feedback kann Dr. Markus Appel, Diplom Psychologe und Professor für Medienpsychologie an der Universität Koblenz-Landau, zufolge auch darauf zurückgeführt werden, dass Jugendliche grundsätzlich offener für neue Erfahrungen sind: „Eine ihrer Entwicklungsaufgaben ist es, ein Konzept von sich und der Welt zu entwickeln. Dadurch sind Informationen von anderen besonders wichtig – Bewertungen im Netz, die die eigene Person betreffen, eingeschlossen.“

Der Wunsch nach kontinuierlicher Verbesserung kann allerdings nur bei wirklich hilfreichem Feedback in Erfüllung gehen. Denn wenn es um kritische Rückmeldung geht, behaupten aktuell nur 19% der Befragten von sich, dankbar für Online-Feedback gewesen zu sein. 25% der Teilnehmer geben an, kritisches Online-Feedback habe Ihnen geholfen. Dies kann unter anderem auf natürliche Abwehrmechanismen zurückgeführt werden: „Eine der größten Herausforderungen für uns im kommunikativen Alltag ist es, mit negativer Kritik umzugehen. Da diese den Selbstwert gefährdet, lassen wir sie oft nicht an uns heran, sondern wehren sie als eine Art Schutzmechanismus ab“, so Dr. Appel.

Bewertungs-Knigge: Fünf goldene Regeln für hilfreiches Feedback im Netz

Damit der Bewertete Online-Feedback bestmöglich annehmen und sein Angebot tatsächlich verbessern kann, empfehlen sich einige Regeln beim Schreiben von Bewertungen:

  • Kritik richtig verpacken: Damit Kritik vom Bewerteten angenommen wird, sollte sie nach Möglichkeit auch positive Aspekte herausstellen und Wertschätzung enthalten.
  • Fair und bei der Wahrheit bleiben: Falschaussagen, Schmähkritik und Beleidigungen sind rechtswidrig und sollten unterlassen werden. Auch bei emotionalen Themen sollte man stets versuchen, sachlich zu bleiben.
  • Kritik spezifizieren: Aussagen wie „Das Essen hat nicht geschmeckt“ helfen dem Bewerteten nicht, stattdessen lieber möglichst genau beschreiben, inwiefern konkrete eigene Erwartungen nicht erfüllt wurden.
  • Vermeidung von Pauschalurteilen: Wenn der Portier einen schlechten Tag hatte, ist es nicht gerechtfertigt, sich insgesamt über „mieses Personal“ zu beschweren – besser sind konkrete Hinweise, wo es an Freundlichkeit oder Service gemangelt hat.
  • Kritik sollte immer verhältnismäßig sein: Wer wenig für ein Produkt zahlt, kann nicht erwarten, dass er dieselben Leistungen erhält wie jemand, der das Zehnfach investiert. Deshalb sollte stets das Preis-Leistungs-Verhältnis beachtet werden.

Über die Studie:

Im Rahmen der repräsentativen Studie „Psychologie des Bewertens“ hat HolidayCheck im August 2016 1.821 Internetnutzer in Deutschland zum Thema Online-Bewertungen befragt. Neben der Rolle von Bewertungen im Alltag und den am häufigsten bewerteten Themengebieten wurden auch die Aspekte Motivation der Verfasser und Vertrauen in Internet-Meinungen beleuchtet.

Die vollständige Studie finden Sie hier.

Bild: ©HolidayCheck

FOOD FOR PRINT

FOOD FOR PRINT – DAS FOTOSHOOTING FÜR DIE GASTRONOMIE,

das ich kreativen Gastronomen und Gastgebern zu ganz besonderen Konditionen anbiete.

Der Begriff kommt eigentlich aus der Modellbranche und wird dort „Time for Print Shooting“ genannt. Bei diesem Angebot beziehen weder das Modell noch der Fotograf ein Honorar, sondern jeder profitiert vom anderen.

Dem Fotograf, wie auch dem Modell stehen nach dem Shooting tolle Fotos zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung. Mein „Food for Print Fotoshooting“ arbeitet nach dem gleichen Prinzip, allerdings steht hier kein Modell vor der Kamera sondern Gerichte aus der Küche, Getränkespezialitäten, die Dekoration des Gastraumes oder das wunderschöne Interior.

Nach dem Fotoshooting stehen Ihnen die Fotos für neue Flyer, die Internetpräsenz oder für die neue Speisekarte zur Verfügung; und ich kann die Fotos über eine meiner Bildagentur vermarkten – eine absolute win win Situation für beide Parteien.

Derartige „Food for Print Fotoshootings“ habe ich in der vergangenen Jahren für viele Gastronomen und Hoteliers durchgeführt.

Unter anderem für das …

KAMEHA GRAND HOTEL IN BONN

SCHLOSSHOTEL RHEINFELS IN ST. GOAR

PILKENS GAUMENFREUDE CATERING IN WUPPERTAL

HARMS GENUSSHANDWERKEREI IN HAMBURG

RESTAURANT LA SOCIETE IN KÖLN

SCHOKOLADENMUSEUM IN KÖLN

GUT LÄRCHENHOF IN PULHEIM

Ich würde mich freuen wenn auch Sie Interesse an einem „Food for Print Fotoshooting“ haben.

Gern stehe ich Ihnen für weitere Informationen und Rückfragen zur Verfügung.

ESTHER@HILDEBRANDT-FOTOGRAFIE.DE

Bild: ©Esther Hildebrandt

Krankgeschrieben – was darf man noch?

(lifePR) Beschäftigte in Deutschland, die arbeitsunfähig sind, haben in der Regel Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Doch müssen sie in dieser Zeit das Bett hüten? Was krankgeschriebene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten sollten, fasst Manfred Dubbert, Geschäftsbereichsleiter bei der AOK in Hannover, zusammen.

Wann müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber informieren, dass sie krank sind?

Jeder Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist, muss dies seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Er muss ihn auch informieren, wie lange er voraussichtlich ausfällt. Am besten ist es, gleich nach dem Aufstehen oder dem Arztbesuch in der Firma anzurufen und sich krank zu melden. Beschäftigte sind nicht verpflichtet, die Art der Erkrankung und die Krankheitssymptome anzugeben.

Wann muss ein ärztliches Attest vorliegen?

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist der kranke Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber spätestens am darauffolgenden Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Daraus muss auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit hervorgehen. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest allerdings schon früher verlangen. Ist der Arbeitnehmer länger krank als im Attest angegeben, muss er eine neue Bescheinigung einreichen.

Was ist während einer Krankschreibung erlaubt?

Beschäftigte sind verpflichtet, alles zu tun, um wieder gesund zu werden, und alles zu unterlassen, was ihre Genesung gefährdet oder hinauszögert. Das bedeutet aber nicht, dass sie den ganzen Tag im Bett bleiben müssen, sofern dies nicht ärztlich verordnet wurde. Es ist in Ordnung, Notwendiges einzukaufen oder spazieren zu gehen, wenn dies der Genesung förderlich
ist.

Dürfen arbeitsunfähige Arbeitnehmer Auto fahren oder Sport treiben?

Das kommt auf die Erkrankung an. Generell ist es sinnvoll, den Arzt zu fragen, was er empfiehlt oder für zulässig hält. Bei starkem Fieber ist es beispielsweise nicht ratsam, sich hinters Steuer zu setzen oder Sport zu treiben. Bei manchen Erkrankungen kann maßvolle Bewegung dagegen sogar dazu beitragen, dass man schneller gesund wird. Allerdings sollte man sich dabei nicht überanstrengen.

Über das Thema „Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen“ informiert auch eine Broschüre des Bundesarbeitsministeriums. Sie kann auf der Seite www.bmas.de kostenfrei heruntergeladen werden.

Bild: hogapr

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