Keine Haftung für gestohlenes Gepäck

(lifePR) (Düsseldorf, 05.10.2016) Ein Hotel haftet nicht, wenn seinen Gästen Gepäck aus dem Auto gestohlen wird, das auf dem hoteleigenen Parkplatz abgestellt wurde. In dem verhandelten Fall hatte ein jungvermähltes Paar nach seiner Hochzeitsfeier zwei Nächte in einem Hotel verbracht. Am Abend vor der Abreise hatten Hotelmitarbeiter das Gepäck samt Hochzeitsgeschenken in das auf dem Hotelparkplatz abgestellte Auto geladen.

Am Morgen war das Gepäck verschwunden – darunter Schmuck im Wert von angeblich mehr als 50.000 Euro. Das Ehepaar war der Ansicht, das Hotel hafte für dieses gestohlene Gepäck und verlangte von dem Hotel Schadensersatz. Dies ohne Erfolg.

Laut ARAG Experten haftet ein Hotel jedoch nur für Dinge, die aus dem Gebäude gestohlen werden – nicht aber für Diebstähle aus einem Fahrzeug (LG Köln, Az.: 22 O 285/15).

Bild: hogapr

Tipps: Die Geheimnisse einer erfolgreichen Bar

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Eine eigene Bar zu führen ist für viele Gastronomen ein wahr gewordener Traum. Doch damit ist auch sehr viel Organisation und Geschick verbunden, um dies erfolgreich aufzuziehen. Gelingt dies jedoch, sind gute Einnahmen und Freude an der Arbeit garantiert. Hier erhalten Sie einen kleinen Überblick über die wichtigsten Aspekte einer erfolgreichen Bar.

Die Kernsegmente eines erfolgreichen Barbetriebes

Wenn Sie sich mit den Grundsteinen der Gastronomie bekannt machen, sollte Ihnen die alltägliche Organisation stets leichter fallen. Es gibt zahlreiche Schulungen und auch erfahrene Barbesitzer verraten Ihnen sicher gerne etwas von ihrem Erfolgsrezept. Dies sind die Grundlagen, mit denen Sie sich schnellstmöglich vertraut machen sollten:

  • Einholen von Genehmigungen & Lizenzen
  • Weitere gesetzliche Anforderungen
  • Organisation der Mitarbeiter und Führungskräfte
  • Einhaltung von Hygienestandards und Sicherheitsanforderungen
  • Auswahl der Lieferanten und Waren
  • Betreuung der Gäste
  • Regelmäßige Kontrollen und Berichte

Nachdem Sie alle notwendigen Lizenzen, am wichtigsten: die Schanklizenz, eingeholt haben und Ihre Bar offiziell genehmigt ist, kann es losgehen.

Ihre Verantwortung: Sicherheit und Hygiene

Als Barbetreiber haben Sie eine Verantwortung gegenüber den Gästen und Mitarbeitern, dass bestimmte Standards eingehalten werden. Wenn es um die Hygiene geht, sollten Sie Ihre Angestellten in entsprechende Schulungen schicken, in denen der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmittel erlernt wird. Kontrollieren Sie die Arbeitsroutinen zudem regelmäßig. Insbesondere bei kostspieligen Geräten, wie der viel verwendete Eiswürfelbereiter von Gastrozentrale oder Kaffeemaschinen wird bei der anstrengenden Reinigung oftmals geschlampt. Hier hilft es, wenn Sie Putzpläne zum Abhaken und strikte Hygieneregeln einführen. Ähnliches gilt für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Gerade unerfahrene Arbeitskräfte verletzen sich schnell. Mit klaren Richtlinien und Erklärung zur Verwendung bestimmter Gegenstände können Sie dem zumindest ein wenig entgegenwirken.

Die Auswahl der richtigen Lieferanten und Waren

Passende Waren und einen Lieferanten für die Zukunft Ihrer Bar auszuwählen, gehört wohl zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen. Im Idealfall erreichen Sie hier eine lange Zusammenarbeit, von der beide Seiten profitieren. Die Zahlungsbedingungen, Liefermöglichkeiten, Qualität der Waren und Zuverlässigkeit der Bestellungen sind dabei die wichtigsten Kriterien. Seien Sie bei Verhandlungen jedoch auch bereit, Kompromisse einzugehen und sich Prioritäten zu setzen. Die Auswahl Ihrer Ware ist schließlich die Basis für Ihren guten Service.

Geschickte Planung und Teamgeist: die Organisation der Mitarbeiter

Wer seine Mitarbeiter im Griff hat, ist auf dem besten Weg dazu, eine erfolgreiche Bar zu führen. Dafür ist ein gut aufgestellter Schichtplan und dessen Einhaltung essentiell. Dieser muss außerdem für die Mitarbeiter gut zugänglich und gut verständlich sein, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Machen Sie Ihren Mitarbeitern klar, dass sie sich an diesen Plan zu halten haben. Notieren Sie sich also auch Fehltage und Krankmeldungen. Eine gute Aufteilung der Arbeitskräfte ist es, schwächere oder unerfahrene Mitarbeiter, meist Aushilfen oder Ferienjobber, mit höher qualifizierten Angestellten zu paaren und dies bereits bei der Erstellung des Schichtplans zu beachten. Das fördert die Zusammenarbeit im Team und hilft dabei, tägliche Arbeitsabläufe zu perfektionieren.

Weitere Informationen zur Eröffnung Ihrer eigenen Bar finden Sie außerdem hier.

Geschrieben von Maike Blume

Bild: ©istock.com/Xavier Arnau

Saro Gastro-Products lädt zur Chef-Sache ein

Unter dem Motto „Winds of Change“ präsentieren die besten Chefs der Welt auf der diesjährigen Chef-Sache ihre Ideen, Aussteller stellen innovative Produkte vor und Jungköche zeigen, was vom Nachwuchs noch alles zu erwarten ist.

Frischen Wind bringen auch die neuen Küchengeräte von Saro Gastro-Products in die Gastrobetriebe. Sie werden auf der Chef-Sache, die vom 25. bis zum 26. September in Köln stattfindet, vorgestellt.

So stellt das Unternehmen an Stand A04 neben dem vielfach ausgezeichneten Piron Kombidämpfer den neuen Twin Teppanyaki vor. Damit wird jeder Front-Cooking-Einsatz jetzt zum Show-Act. Köche können mit dem Gerät gleichzeitig Eis selbst herstellen und heiße Speisen kreieren.

Michela Starita ist Expertin auf dem Gebiet der Eisherstellung und zeigt den Besucher ihre besten Tricks. Stefan Lenz, der Gewinner des Titels Koch des Jahres 2015, ist für den heißen Hochgenuss zuständig und lädt zum Probieren seiner Gerichte ein.

Mitmachen und gewinnen: Es gibt 2 mal eine Karte für die Chef-Sache in Köln

Wer mit dabei sein möchte, hat jetzt die Chance, zwei Karten für die Chef-Sache 2016 zu gewinnen. Mitmachen geht bis zum 22. September. Die Karten werden nach der Auslosung per E-Mail verschickt.

Adresse: info@hoga-pr.de Betreff: Eine Karte für Chefsache gewinnen

Bild: Saro.de

Koch des Jahres – Vorfinale in Salzburg

Nachwuchs der europäischen Sternegastronomie misst sich in Salzburg:
Die Kandidaten für das zweite Vorfinale des Koch des Jahres stehen fest
Sie sind jung, talentiert und brauchen … die Bühne!

Salzburg/Freiburg, 15. September 2016 – Aus über 100 Bewerbungen hat die Jury des renommierten Live-Wettbewerbs Koch des Jahres die Kandidaten für das zweite Vorfinale ausgewählt. Diese sechs aus Österreich, der Schweiz und Deutschland stammenden Köche werden zusammen mit ihrem Teampartner am 10. Oktober in der Panzerhalle Salzburg um den Einzug in das Finale kämpfen:

Daniel Hutsteiner – Küchenchef Restaurant Gesundheitshotel Gugenbauer, Schärding am Inn (AT)
Jürgen Kettner – Chef Saucier / Chef Tournant Restaurant Schöngrün, Bern (CH)
Jan Pettke – Küchenchef Scheck-In Kochfabrik, Achern (DE)
Christopher Sakoschek – Privatkoch cs-cooking, Kirchdorf in Tirol (AT)
Christina Steindl – Sous Chefin Rohrmoser Kocht GmbH, Bischofshofen (AT)
Matthias Walter – Sous Chef Burg-Staufeneck*, Salach (DE)

Innerhalb von fünf Stunden müssen die Wettbewerber ein Drei-Gänge-Menü für sechs Personen mit einem Warenwert von max. 16 Euro präsentieren. Eine neue Herausforderung der „#servusedition“ ist die zusätzliche Aufgabe, einen Gruß aus der Küche mit norwegischem SJØ-Matjes von Friesenkrone zu schicken. Eine internationale Sternejury degustiert die Kreationen vor den Augen hunderter erwarteter Besucher aus der gastronomischen Szene Europas und kürt damit die zwei Finalisten.

Diese treten im Oktober 2017 auf der weltweit größten Ernährungsmesse Anuga in Köln gegeneinander an, um den prestigeträchtigen Titel Koch des Jahres, Preisgelder in Höhe von insgesamt 16.000 Euro sowie zahlreiche Sonderpreise der Sponsoren zu gewinnen. Dem Gewinner steht zudem ein enormer Karrieresprung in Aussicht.

Das von den engagierten Sponsoren mitgestaltete Rahmenprogramm kann online eingesehen werden unter: http://www.kochdesjahres.de/besucher/finale/

Bild: ©Melanie Bauer Photodesign / www.mb-photodesign.com

Tepp-Ice-Platte von Saro Gastro-Products

Selbstgemachtes Eis ist ein Gaumenschmaus, dem kaum ein Gast widerstehen kann. Der neueste Clou ist flüssige Eiscreme, die auf einer gekühlten Stahlplatte zu Röllchen geformt und anschließend mit Früchten, Nüssen und Soßen garniert wird. Das Equipment dafür liefert Saro Gastro-Products.

Tepp-Ice-Platte von Saro Gastro-Products:
Eiskaltes Verlangen

Eis-Teppanyaki erobern gerade die westlichen Gefilde. Bekannt sind die eisgekühlten Stahlplatten, auf denen flüssige Eiscreme vor den Augen der Schaulustigen in elegante Röllchen verwandelt wird, von den ostasiatischen Straßenmärkten. Ganz nach Wunsch des Gastes lässt sich die Grundmasse mit Fruchtpüree, Kaffee oder – etwas exotischer – mit Matcha Grüntee verfeinern. Getoppt mit gerösteten Marshmallows und frischem Obst oder ganz klassisch mit karamellisierten Nüssen und cremiger Schokoladensoße sind die Eisröllchen einfach zum Dahinschmelzen. Für Gastronomen, Caterer und Patissiers, die ihren Gästen den süßen Traum vom selbst gerollten Eis erfüllen wollen, hat Saro Gastro-Products das passende Equipment im Angebot.

Front-Cooking wird zum Show-Cooking

An der Tepp-Ice-Platte von Saro Gastro-Products liefern Gastronomen ihren Gästen ein außergewöhnliches Show-Erlebnis. Hat die Plattform für Eis-Künstler erst mal ihre Betriebstemperatur von minus 28 Grad erreicht, werden innerhalb von zwei Minuten aus gewöhnlicher Eiscreme feinste Eisröllchen.

Die Technik, mit der das Eis zubereitet wird, beruht auf dem Stir-Frying-Verfahren, bei dem Gemüse im Wok schnell und schonend gegart wird. Genauso fix ist auch das Eis beim Front-Cooking fertig zum Verzehr. „Die Zubereitung der Eisröllchen ist ganz leicht“, sagt Walter Spangenberg, Geschäftsführer von Saro Gastro-Products. „Die flüssige Masse wird in zügigen Bewegungen über die Tepp-Ice-Platte gestrichen, bis sie die gewünschte Konsistenz erreicht. Mit Hilfe von Paletten lässt sich die Masse dann zu Röllchen aufschieben.“ Und der Eis-Teppanyaki kann noch mehr, denn auf der eiskalten Stahlplatte erstarren auch Schokoladenkunstwerke sekundenschnell. „Die Tepp-Ice-Platte bietet damit auch für Schokolatiers und Patissiers überzeugende Vorteile“, weiß Spangenberg.

Mobil und flexibel einsetzbar

Die Tepp-Ice-Platte ist variabel auf die gewünschte Kühltemperatur einstellbar. Für die optimale Zubereitung der Eisröllchen empfehlen die Experten bei Saro Gastro-Products eine Temperatur von minus 25 Grad Celsius. Nach Gebrauch lässt sich der Eis-Tisch mit wenigen Handgriffen schnell und leicht reinigen.

Gastronomen und Eiskünstler können verschiedene Eis-Tisch-Elemente ganz nach ihren Bedürfnissen zusammenstellen und individuell kombinieren. Damit sind die Einsatzmöglichkeiten genauso unbegrenzt wie die Vielfalt der selbst hergestellten Eisröllchen.

Bild: Saro.de

Steuerliche Begünstigung: Kochjacke ja, Business-Anzug nein

(lifePR) (Berlin, 31.08.2016) Unternehmer aufgepasst: Die Grenzen für die Anerkennungsfähigkeit von typischer Berufskleidung als Werbungskosten gegenüber normaler, steuerlich nicht absetzbarer Business-Kleidung sind eng.

Die Diskussion ist gefühlt bereits so alt wie die Erhebung von Steuern an sich: Welche Kosten für Berufsbekleidung dürfen steuerlich geltend gemacht werden? Diese Frage stellt sich gerade im Gastgewerbe regelmäßig. Denn in Hotellerie und Gastronomie ist es Usus, dass die Mitarbeiter einheitlich und funktional im Dienst gekleidet sind. Schließlich sollen die Gäste sie direkt als Teil des Hauses erkennen können, und sie sollten natürlich auch nicht in ihrer Bewegungsfreiheit beim Kochen, Servieren etc. eingeschränkt werden.

Nun fördert der Gesetzgeber die Anschaffung und Pflege von Berufsbekleidung durch steuerliche Vergünstigungen – wenn diese den steuerrechtlichen Bedingungen entsprechen. Jedoch: Die Grenzen für die Anerkennungsfähigkeit von typischer Berufskleidung als Werbungskosten gegenüber normaler, steuerlich nicht absetzbarer Business-Kleidung sind eng und zum Teil wenig konkret, auch der entsprechende § 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ist eher allgemeiner Natur. Darin heißt es beispielsweise, dass Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen seien. Demnach seien Werbungskosten auch „Aufwendungen für Arbeitsmittel, zum Beispiel für Werkzeuge und typische Berufsbekleidung“.

Doch jetzt stellt sich natürlich die Frage: Was ist typisch und was nicht? Merkmal für Berufsbekleidung ist erst einmal, dass eine klare Grenze zum privaten Einsatz gezogen werden kann. Das heißt: Berufsbekleidung im steuerlichen Sinne zeichnet sich durch berufsspezifische Eigenschaften aus, die das private Tragen kaum möglich machen. Beispielsweise fallen Amtstrachten und spezielle Arbeits- und Schutzanzüge darunter.

Was heißt das jetzt für Hotellerie und Gastronomie? Der Frack eines Kellners, der Cut eines Empfangschefs, die Kochjacke, die Uniform des Zimmermädchens, das ist alles Berufsbekleidung, da die private Nutzung ausgeschlossen werden kann. Und so mit wird die Kleidung steuerlich begünstigt, sowohl die Anschaffung als auch der Unterhalt. Dabei gilt, dass Kleidung, die weniger als 487,90 Euro Brutto kostet, direkt abzugsfähig ist, während teurere Stücke gemäß der Nutzungsdauer anteilig aufzuteilen sind. Ist die Kleidung eindeutig steuermindernd anerkennungsfähig, können auch die Kosten für das Waschen, Trocknen und Bügeln abgezogen werden. Das geschieht am einfachsten mit einer entsprechenden Rechnung der Reinigungsfirma, am besten mit Vermerk zum Kleidungsstück. Auch wer zu Hause wäscht, kann die Kosten absetzen. Das ist allerdings komplizierter, denn es gibt Tabellen und spezielle Berechnungsmodi, mit denen die berufsbedingten Kosten anteilig zu ermitteln sind.

Es gibt aber auch einige Besonderheiten, beispielsweise für den Fall, dass der Arbeitgeber die Berufsbekleidung zur Verfügung stellt. Um eine Einordnung als geldwerten Vorteil, der für den Arbeitnehmer steuerpflichtig wäre, zu vermeiden, sollte nachweisbar sein, dass die Überlassung der Kleidungsstücke im Wesentlichen im eigen betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Das Unternehmen kann dann alle Kosten für die Kleidung wie beschrieben geltend machen.

Was definitiv nicht funktioniert: dass der Chef seinen dunklen Anzug absetzt. Gemäß Urteil des Finanzgerichts Hamburg (Az. 6 K 231/12) vom 26. März 2014 ist das Tragen von Business-Kleidung der allgemeinen Lebensführung zuzurechnen und somit keine typische Berufskleidung. Der Kauf von schicken Anzügen und teuren Krawatten ist für Hoteliers und Gastronomen damit nicht steuerlich begünstigt.

Ein Gastbeitrag von Burkhard Küpper

Bild: hogapr

Zuckerbrot statt Peitsche – Belohnung für leere Teller

Gastronomen, die sich Green Chefs nennen dürfen, sind bekannt dafür, sich für Fairness und Verantwortung in ihrer Branche einzusetzen. Sie gehen natürlich aktiv gegen Lebensmittelverschwendung vor. Während anderswo Strafzahlungen von Gästen verlangt werden, die ihre Teller nicht leer essen, finden Green Chefs eine positive Lösung für das Problem: Sie verteilen Bonusstempel für leer gegessene Teller – bei zehn Stempeln laden sie ihre Gäste zum Essen ein.

Green Chefs: Belohnung für leere Teller am Buffet

Ein Euro Strafe für denjenigen, der seinen Teller beim „All-You-Can-Eat“ nicht leer isst – damit macht gerade das japanische Restaurant Yuoki in Stuttgart Schlagzeilen. Der Gedanke ist gut, stellt er sich doch der Verschwendung von Lebensmitteln entgegen, die gerade in der Gastronomie schnell tonnenschwer wiegt. Die Green Chefs drehen den Spieß allerdings um: Sie belohnen leere Teller.

Kommunikation der Werte ist wichtig

Unter dem Dach der Green Chefs vereinen sich über 200 Gastronomen, die sich für Fairness und Verantwortung in ihrer Branche einsetzen. Sie wissen: Als Köche und Gastgeber haben sie eine wegweisende Rolle, um ein breites Bewusstsein für den nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln zu schaffen – immerhin bewirten sie tagtäglich eine Vielzahl an Gästen.

Gespräche mit Gästen über die Werte, die der Beruf des Kochs mit sich bringt, sind sehr wichtig. Wer in der Küche mit kreativen Ideen alle Lebensmittel verwertet, aber seinen Gästen diese Einstellung nicht vermitteln kann, steht am Ende des Tages trotz aller Bemühungen vor Abfallbergen. Zu groß sind oft die Augen der Gäste – kein Wunder bei den Köstlichkeiten am Buffet.

Zuckerbrot und Peitsche – Belohnung statt Strafe

Strafen für nicht leer gegessene Teller sind eine Möglichkeit, dem Gast die Probleme der Lebensmittelverschwendung nahe zu bringen. Sie sind rechtlich noch teils fraglich und selbst, wenn sie durchsetzbar sind: Es kommt zu einem Streit mit dem Gast. An vielen Buffets wird zum Anfang kassiert – das Nachfordern einer Strafe am Ausgang kann nicht zur beiderseitigen Zufriedenheit ausgehen.

Die Green Chefs haben auch hier eine positive Herangehensweise: Ein Gastronom mit Green Chefs Auszeichnung erhebt daher keinen moralischen Zeigefinger, er ist einfach Vorbild. Umso mehr freut er sich daher, wenn Gäste seine Ideale erkennen, anerkennen und sich ihnen anschließen.

Green Chefs, die ein Buffet anbieten, halten daher Bonuskärtchen bereit: Gäste, die ihren Teller leer zurückgeben, erhalten einen Stempel – bei zehn Stempeln gibt’s einmal Buffet frei Haus.

Ein Bonus zahlt sich mehrfach aus

„Lebensmittel werden an drei Stellen verschwendet.“ weiß Merle Giebeler von den Green Chefs: „Zwischen Produzenten und Küche, also bei Transport und Lagerung, in der Küche bei der Vor- und Zubereitung und natürlich auch hinter dem Pass. An zwei Stellen kann der Gastronom gegen Verschwendung angehen, in der letzten Phase ist er abhängig von seinen Gästen.

Wenn er es schafft, seine Gäste zum Mitmachen zu bewegen, spart er je nach Berechnung zwischen 15 und 20% Abfall durch zu volle Teller. Die Bonuskarten kosten den Gastronomen nur 10% – wenn alle Gäste die Karten immer nutzen und einlösen.

Der noch wichtigere Effekt für den Gastronomen liegt in der Kommunikation. Gäste, die mitmachen, fühlen sich moralisch überlegen und reden über das Restaurant. Diese Werbung ist unbezahlbar – genauso wie die Möglichkeiten der Wirkung auf die Presse.

Bonuskarten

Die Bonuskarten sind nach einer Testphase jetzt bei den Green Chefs erhältlich. Voraussetzung ist, selbst Partner der Green Chefs zu sein. Hier reicht es, sich den Bewerbungsbogen von der Homepage zu laden, auszufüllen und einzusenden. Die Partnerschaft ist für Gastronomen kostenlos.

„Wir stellen uns vor,“ sagt Merle Giebeler, „dass alle Green Chefs mit Bonuskarten sich auch untereinander vernetzen. „Die Gäste sind damit beim Sammeln von Bonusstempeln nicht an ein einzelnes Restaurant gebunden, sondern können in ganz Deutschland Punkte sammeln und einlösen. Außerdem bekommen sie so ihr Kärtchen schneller gefüllt.“

Über Green Chefs

Green Chefs ist ein Siegel für Gastronomen, die sich für Fairness und Verantwortung in der Branche einsetzen. Neben der bewussten Verwendung von Lebensmitteln und einer nachhaltigen Küchenausstattung stehen Green Chefs für fairen Umgang mit Lieferanten und Mitarbeitern sowie ein CO2-bewusstes Energiemanagement.
Green Chefs sind Köche und Gastronomen in Restaurants, Hotels und Gaststätten oder in der Gemeinschaftsverpflegung. Auch können Kochschulen, freie Köche und Caterer Green Chefs werden, ebenso Konditoreien und Cafés. Ob Imbiss oder Sternebetrieb ist dabei ganz egal.

Bild: ©Green Chefs

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