Tipps für Verkaufs-Vitrinen im Restaurant

Hotel- und Restaurantgäste  suchen manchmal nach kleinen Andenken oder Mitbringseln, um die Daheimgebliebenen zu erfreuen oder um sich an den vergangenen Urlaub zu erinnern. Dafür sind Verkaufsvitrinen mit dem richtigen Angebot an der richtigen Stelle genau das Richtige.

Um mit einer Verkaufsvitrine erfolgreich zu sein, sind einige Punkte zu beachten.

Der Standort

Die Auswahl eines geeigneten Standortes ist sehr wichtig. Die Vitrine sollte weder Ihnen noch Ihren Gästen im Weg stehen, da sie dann als störend empfunden wird. Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung, da Dekostoffe oder Schriftstücke im Sonnenlicht schnell verblassen und frische Produkte, wie Gewürze und Weine  schneller verderben können.

Achten Sie bei der Beleuchtung darauf, dass das Licht nicht blendet, aber dennoch die Vitrine optimal ausleuchtet.
Geeignete Standorte sind zum Beispiel in der Garderobe, in der Nähe des Ein- und Ausgangs, auf dem Weg zu den Toiletten oder in Bereichen, die Gästen während ihrem Besuch ins Auge fallen.

Die Auswahl

Die Auswahl hängt ganz von Ihrem Restaurant oder Hotel ab. Ein Angebot, das sich auf regionale Spezialitäten bezieht ist besser, als  Massenware die es überall zu kaufen gibt. Ebenso sollte das Produkt den Gast an Ihr Haus erinnern, denn so sind Sie dem Gast auch dann noch ganz nah, wenn dieser schon wieder zu Hause ist.

Folgendes ist für den Verkauf geeignet:

  • Regionale Weine und Schnäpse
  • dekorative Artikel, die mit Ihrem Haus in Beziehung gebracht werden können
  • Raumdüfte, wenn diese auch im Haus verwendet werden
  • Selbstgemachte Marmeladen und Gewürzmischungen (Gesetzliche Vorgaben beachten)
  • Spezialitäten, die für Sie Produziert werden, eventuell mit Ihrem Logo

Gesetzliche Vorgaben bei Eigenproduktionen/ MHD

Sollten Sie Waren aus eigener Produktion verkaufen, müssen Sie einige gesetzliche Vorschriften beachten.
Jede Packung muss mit folgenden Informationen gekennzeichnet werde:

  • Ihrem Firmennamen und der Anschrift
  • Namen des Produktes
  • Menge in der Packung
  • Inhaltsstoffe, beginnend mit dem Hauptbestandteil, in absteigender Reihenfolge.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Allergene Zusatzstoffe

Habt Ihr bereits Erfahrung mit Verkaufsvitrinen gemacht?

Bild: hogapr

Wird der Feinschmecker „Aufsteiger-Koch des Jahres“ ein Traubianer?

Magazin „Feinschmecker“ ruft zum 28. Mal zur Wahl des deutschen Aufsteiger-Kochs des Jahres auf:

Nominierung von Florian Stolte, Küchenchef der Restaurants „Köhlerstube“ und „Bauernstube“ im Hotel Traube Tonbach. Drei von insgesamt sechs Kandidaten entstammen der Talentschmiede Traube Tonbach im Schwarzwald.

Baiersbronn-Tonbach (wg) – Der Countdown läuft. Sechs Köche von Berlin bis Bayern konkurrieren im Herbst um einen begehrten Titel. In der aktuellen Ausgabe des renommierten Magazins „DER FEINSCHMECKER“ wird Deutschlands bester Nachwuchs-Koch des Jahres 2012 gesucht. Die Leser sind aufgerufen per Postkarte (zu finden in der aktuellen Ausgabe Heft 10/Oktober 2012) oder im Internet unter
www.aufsteiger-des-jahres.de abzustimmen.

Besonders hervorzuheben ist, dass drei der sechs nominierten Kandidaten der Talentschmiede im Nordschwarzwald, dem Hotel Traube Tonbach in Baiersbronn, entstammen. Florian Hartmann (Chef im Restaurant „Philipp Soldan“; Hotel Sonne) und Thomas Schanz (selbstständig im Restaurant „schanz.restaurant.hotel“) haben ihre Kochlehre in der Traube absolviert. Auch Florian Stolte begann seinen Berufsweg mit einer Ausbildung in der Traube Tonbach und arbeitete dann unter anderem bei Harald Wohlfahrt in der Schwarzwaldstube (Hotel Traube Tonbach), bei KochArt (Zürs am Arlberg, Österreich) und in der Vila Joya (Albufeira, Portugal). Seit März 2012 führt er erfolgreich die Restaurants „Köhlerstube“ und „Bauernstube“ im Hotel Traube Tonbach.

Dies ist nur ein Beweis dafür, dass allerhöchste Qualität und Perfektion im Hotel Traube Tonbach nicht nur für die Gäste aus aller Welt an erster Stelle steht – auch die Ausbildung von Nachwuchskräften wird in Deutschlands führendem Ferien- und Feinschmeckerhotel seit vielen Jahren groß geschrieben. Das renommierte Haus, geführt von Familie Finkbeiner, fühlt sich besonders den jungen Menschen und Berufseinsteigern verpflichtet.

Mit großer Vorfreude erwartet das gesamte Traube-Team das Ergebnis. Die Stimmen werden bis zum 26. Oktober 2012 aufgenommen und danach ausgewertet. Wer das Rennen macht, wird sich kurzfristig zeigen – die Wahrscheinlichkeit, dass es ein „Traubianer“ wird, liegt immerhin bei 50 Prozent.

Foto: Florian Stolte – Hotel Traube Tonbach

Verschärfung des Rauchverbotes gestoppt

Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ mit einem Nein-Anteil von 66 Prozent abgelehnt. Damit wurde die seit 1. Mai 2010 bestehende Regelung bestätigt, welche es den Kantonen ermöglicht, Ausnahmen für Fumoirs und kleine Raucherbetriebe zu erlauben.

Das geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das die Möglichkeit der kantonalen Differenzierung vorsieht, hat Bestand. Elf Kantone erlauben klar gekennzeichnete Raucherbetriebe bis zu einer Gastfläche von 80 Quadratmetern, acht Kantone immerhin bediente Fumoirs und nur sieben verbieten die Bedienung von Raucherräumen.

Ein von der Lungenliga und anderen Gesundheitsorganisationen gesteuertes Komitee akzeptierte diesen Kompromiss nicht und lancierte eine Initiative, die sogar ein Rauchverbot an Einzelarbeitsplätzen forderte. Im Vorfeld der Abstimmung hatten sich nicht nur der Bundesrat und das Parlament gegen das Ansinnen ausgesprochen, sondern auch die SVP, die FDP, die CVP und die Grünliberalen sowie alle führenden Wirtschaftsverbände.

Das Abstimmungsresultat lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Fast zwei von drei Stimmbürgern sind gegen eine Verschärfung des bestehenden Rauchverbots. Nur der Kanton Genf stimmte der Lungenliga-Initiative knapp zu. Alle anderen Kantone lehnten sie ab – 23 sogar mit einem Nein-Anteil über 60 Prozent.

„Indem die Schweizerinnen und Schweizer der Extremlösung der Lungenliga eine Abfuhr erteilen, setzen sie ein starkes Zeichen der Vernunft“, kommentiert GastroSuisse-Präsident Klaus Künzli das Abstimmungsresultat.

Gefunden: Abfuhr für die Lungenliga-Initiative

Was haben Biergärten, Karneval und die Weihnachtszeit gemeinsam?

Personalbedarf effizient planen – besonders bei saisonalen Schwankungen

Das Thema Dienstplanung begleitet jeden Gastronomen täglich. Nicht immer ist der Bedarf an Personal einfach zu ermitteln. Wer weiß schon genau, mit wie vielen Gästen man in seinem Biergarten bei wechselhaftem Spätsommerwetter rechnen kann? Nur eines ist gewiss: Einen Schichtplan zu erstellen kostet immer viel Zeit – und nicht selten auch Nerven. Herumtelefonieren, wer wann Zeit zum Arbeiten hat, oder dieselben Informationen aus Excel-oder Papierlisten in einem Dienstplan zusammenzuführen, ist nur der erste Schritt. Was aber tun, wenn die ersten Änderungswünsche eintrudeln, Mitarbeiter krank werden oder studentische Aushilfen spontan doch zur Uni müssen?  Dann geht das ganze Spiel von vorne los…

Zeitfresser Dienstplanung
Beim CHOCOLAT Grand Café im Schokoladenmuseum Köln betrug der Aufwand für die Erstellung des Dienstplans und das Überarbeiten von Änderungen durchschnittlich drei bis vier Arbeitstage pro Monat. Zudem muss eine große Zahl an wechselnden Mitarbeitern in verschiedenen Arbeitsbereichen koordiniert werden. „An manchen Tagen arbeiten bei uns bis zu 40 unterschiedliche Personen in verschiedenen Schichten. Es werden heute viel mehr Aushilfen benötigt als noch vor ein paar Jahren. Studiengänge sind heute viel verschulter als noch vor 6 Jahren. Das erschwert meine Suche nach geeignetem Personal, denn die Studenten haben tagsüber kaum noch Zeit“, so Rodney Ranz, Geschäftsführer des CHOCOLAT Grand Café.

Mitarbeiter interaktiv einbinden
Die Lösung dafür ist ein Online-Tool, das einen wichtigen, aber zeitraubenden Ablauf neu gestaltet: Mitarbeiter tragen online ein, wann sie (- und wann nicht -) arbeiten können. Einfach am PC oder mobil mit dem Smartphone oder Tablet PC. Die Betriebsleitung des CHOCOLAT Grand Cafés sieht so auf einen Blick, wer wann Zeit hat, und kann das Personal direkt den geplanten Arbeitsschichten zuweisen. Natürlich kommen auch hier die üblichen Änderungswünsche, aber die Mitarbeiter können – anders als bisher – selbstständig nach einer Vertretung suchen und das Ergebnis der Betriebsleitung kommunizieren. So kann diese zügig auf Änderungen eingehen, den Schichtplan aktualisieren und online zum Abruf bereitstellen. Vorbei ist die Zeit der Excel-Listen: Eine Online-Lösung ist einfach, sicher und spart eine Menge Zeit und Nerven. Im CHOCOLAT Grand Café konnte die Personalplanung für knapp 100 Mitarbeiter mithilfe des Online-Dienstplaners DEJORIS übrigens auf gut einen Tag reduziert werden.

Kostenneutral in saisonalen Schwankungen
Interessant sind Online-Lösungen auch im Hinblick auf die Kosten: Einen Online-Dienstplaner als SaaS-Lösung (Software as a Service) bedarfsorientiert anzumieten erspart Anschaffungskosten für Software, Hosting und Wartung. Zudem profitiert man von Weiterentwicklungen, die automatisch allen Nutzern zur Verfügung stehen. Das Preismodell des Online-Dienstplaners DEJORIS ist zum Beispiel dynamisch und passt sich so dem monatlich wechselnden Personalbedarf an. Zu einer kleinen Nutzungspauschale, fällt ein Euro pro zugeteiltem Mitarbeiter an. Wenn in ruhigeren Monaten nur wenige oder gar kein Mitarbeiter einer Schicht zugewiesen wird, kostet das Tool auch weniger oder nichts. Sie können dennoch jederzeit darauf zugreifen, um zum Beispiel die Dienstplanung für die nächste Saison vorzubereiten oder mit Mitarbeitern zu kommunizieren.

Fazit
Deutliche Einsparungen sind ohne großen Eingriff in die bestehenden Abläufe durch die bedarfsgerechte Nutzung eines Online-Dienstplaners möglich.
DEJORIS können Sie hier kennenlernen und auch für 30 Tage kostenlos testen: www.dejoris.de/gastronomie-gefluester

 

Totgesagte leben länger – Das Kontrollbarometer

Veröffentlichung von Hygieneverstößen in Gaststätten: Bundesverbraucherministerium sorgt für Klarstellung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und räumt damit letzte Bedenken aus

Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer können Gaststätten, Restaurants und andere Betriebe verpflichten, Ergebnisse von amtlichen Hygienekontrollen zu veröffentlichen. In der Vergangenheit war von Seiten einzelner Länder immer wieder die Auffassung vertreten worden, der Bund habe die Frage der Verbraucherinformation abschließend geregelt, mit der Folge, dass die Gesetzgebungskompetenz der Länder für weitergehende landesrechtliche Regelungen gesperrt sei. Diese Bedenken wird der Bund nunmehr durch eine klarstellende Regelung im LFGB endgültig ausräumen. Damit ist nun auch für diese Bundesländer der Weg frei, in ihrem Zuständigkeitsbereich vieldiskutierte Modelle wie etwa ein „Hygiene-Barometer“ oder den „Gastro-Smiley“ einzuführen. Der betreffende § 40 LFGB soll um einen neuen Absatz 6 dahingehend erweitert werden, dass die Länder ausdrücklich „weitergehende Regelungen zur Information der Verbraucher über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen von Betrieben treffen“ können. Solche Regelungen waren nach Auffassung des Bundes zwar auch bisher schon möglich, mit dem neu formulierten Passus im Gesetz wird dies aber nun noch einmal ausdrücklich klargestellt. „Damit haben wir unnötige Unsicherheiten ausgeräumt und klargemacht: Bundesrecht steht den Ländern nicht im Weg, wenn sie Regelungen für ein verpflichtendes Kontrollbarometer finden wollen“, sagte der Sprecher des Bundesverbraucherministeriums im Vorfeld der
Verbraucherschutzministerkonferenz in Hamburg. Die Änderung des LFGB soll das Bundeskabinett noch im Oktober beschließen.
Die Information der Verbraucher über tatsächliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften hat das Bundesverbraucherministerium erst kürzlich bedeutend verbessert: Seit dem 1. September 2012 sind die zuständigen Behörden verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen von sich aus zu veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz, müssen veröffentlicht werden, wenn es sich um einen Verstoß nicht nur unerheblichen Ausmaßes oder einen wiederholten Verstoß handelt und ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

Hintergrund:
Bekanntlich hatten sich die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länder in der Vergangenheit nicht auf ein bundesweit einheitliches Modell zur verpflichtenden Veröffentlichung der Verstöße gegen Hygienevorschriften in Gastronomiebetrieben einigen können. Die Einigung der Länder scheiterte insbesondere am Veto der Wirtschaftsministerkonferenz gegen eine Verpflichtung der Lebensmittelunternehmer zur Veröffentlichung von Kontrollergebnissen, aber auch an der Frage der Kontrollhäufigkeit und der Art der Kennzeichnung von Verstößen. Ohne ein überzeugendes gemeinsames Konzept, konnte der Bund den von den Ländern dennoch geforderten Rechtsrahmen für die Einführung eines einheitlichen Kontrollbarometers nicht auf den Weg bringen. Eine freiwillige Veröffentlichung von Kontrollergebnissen durch Gaststätten und Betriebe, wie zuletzt von den Ländern gewünscht, war und ist jederzeit möglich.