Personalkosten und Steuervorteile Teil 5

In der fünften und letzten Ausgabe von „Personalkosten und Steuervorteile“ geht es um Erstattungen von Telefonkosten, Trinkgelder, Umzugskosten und Feiertags- und Wochenendzuschläge.
Ich hoffe, es sind auch ein paar Tipps für Euch dabei.

Ersatz von Aufwendungen für arbeitnehmereigene Telekommunikationseinrichtungen

Der steuerfreie Ersatz von beruflich bedingten Telefonkosten, die Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrem privaten Anschluss entstehen, ist wie folgt geregelt: Voraussetzung ist, dass beim Arbeitnehmer erfahrungsgemäß Aufwand für beruflich bedingte Telekommunikationsleistungen anfällt. Es gibt zwei Berechnungsmethoden: Ohne Einzelnachweis können bis zu 20 % des Telefonrechnungsbetrages, höchstens jedoch 20,00 € monatlich steuerfrei ersetzt werden. Erscheinen diese Beträge zu niedrig angesetzt, so ist für einen Dreimonatszeitraum anhand eines Einzelverbindungsnachweises repräsentativ aufzuzeichnen, welche Gespräche beruflich bedingt sind. Der daraus zu berechnende Durchschnittsbetrag kann dann für die Folgezeit fortgeführt werden.

Nutzung arbeitgebereigener Telekommunikationsgeräte

Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Mitbenutzung des arbeitgebereigenen Telefonanschlusses (Orts-, Nah- und Fernbereich), von Mobil- und Autotelefon, sowie von Internet- und sonstigen Online-Zugängen zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers gehört grundsätzlich zum Arbeitslohn. Auf Grund des ab 2000 neu eingeführten § 3 Nr. 45 EStG sind jedoch alle Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten steuerbefreit. Von der Steuerfreistellung in § 3 Nr. 45 EStG werden alle Vorteile erfasst, die dem Arbeitnehmer durch die Nutzung der Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte entstehen. Dazu gehören nicht nur die anteiligen Aufwendungen für die Anschaffung bzw. für Miete oder Leasing, den Einbau und den Anschluss der Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte (Gerätekosten), sondern auch die durch die Nutzung entstehenden Grund- und Verbindungsentgelte. Bei der privaten Internetnutzung durch den Arbeitnehmer gehören dazu sowohl die anfallenden Netzgebühren, als auch die auf die Privatnutzung entfallenden Gebühren des Providers.

Trinkgelder, § 3 Nr. 51 EStG

Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, sind in Deutschland gemäß § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Dagegen sind „Trinkgelder“, die ein selbständiger Unternehmer von seinen Kunden erhält, Teil des Entgelts für die erbrachte Leistung und sowohl umsatz- wie auch einkommensteuerpflichtig

Umzugskosten

Die Umzugskostenerstattung durch den Arbeitgeber ist bis zur Höhe der Beträge lohnsteuerfrei möglich, die als Werbungskosten anerkannt werden können. Umzugskostenvergütungen können nur dann steuerfrei an den Arbeitnehmer gezahlt werden, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist (§ 3 Nr. 16 EStG). Ein beruflicher Anlass liegt regelmäßig dann vor

• wenn durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wird,

• wenn der Umzug im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird oder

• wenn er aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit durchgeführt wird oder

• wenn er das Beziehen oder die Aufgabe der Zweitwohnung bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung betrifft.

Zur Höhe der steuerfreien Erstattung von Umzugskosten siehe auch Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und Auslandsumzugskostenverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Zu den Umzugskosten gehören insbesondere Reisekosten, Mietentschädigungen, Maklergebühren und sonstige mit dem Umzug zusammenhängende Kosten. Es gelten folgende Sätze:

• Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind: 1.617,00 €.

• Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen: für Verheiratete 1.283,00 €; für Ledige 641,00 €.

• Dieser Pauschbetrag erhöht sich um 283,00 € für jede in § 6 Abs. 3 Sätze 2 und 3 Bundesumzugskostengesetz genannte weitere Person (z. B. ledige Kinder).

Warengutscheine

Die Freigrenze für Sachbezüge beträgt 44,00 €, d. h.: auch Warengutscheine, die über eine bestimmte Sache lauten und bei einem Dritten einzulösen sind, bleiben bis zu einem Betrag von 44,00 € monatlich steuerfrei.

Zuschläge zum Arbeitslohn, § 3b EStG

Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind lohnsteuerfrei, soweit sie

• für Nachtarbeit: 25 %,

• für Sonntagsarbeit: 50 %,

• für Feiertagsarbeit und Arbeit am 31. Dezember ab 14.00 Uhr: 125 %,

• für Arbeit am 24. Dezember ab 14.00 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai: 150%

des Grundlohns nicht übersteigen.

Wird an Sonn- und Feiertagen auch nachts gearbeitet, so erhöhen sich die Sonn- und Feiertagssätze um den Zuschlagssatz für Nachtarbeit. Für Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, gibt es zusätzliche Begünstigungen: Für die ,,Kernnachtarbeit“ von 0.00 Uhr bis 4.00 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz von 25 auf 40 %. Außerdem wird als Sonntags- und Feiertagsarbeit auch die Zeit von 0.00 Uhr bis 4.00 Uhr des folgenden Tages anerkannt. Die besonderen Begünstigungen für die Kern-Nachtarbeit werden allerdings nur gewährt, wenn die Arbeit jeweils vor Mitternacht aufgenommen worden ist. Die Berechnungsbasis (Grundlohn je Stunde) für die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit(§ 3b Abs. 2 EStG) ist auf 50,00 € begrenzt, für die Sozialversicherungsfreiheit ist die Berechnungsbasis auf 25,00 € begrenzt.

Vielen Dank an die Kanzlei Tronsberg Stemmer Tronsberg und Frau Rimsl, die mir diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
Wenn Sie Hilfe bei der Steuererklärung brauchen, kann ich diese Kanzlei sehr empfehlen.

Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar.
Zur Umsetzbarkeit in Ihrem Betrieb sollten Sie auf jeden Fall Kontakt zu einem Steuerberater aufnehmen!

Gastronomie- Models für Kalender gesucht

Online-Jobbörse für Hotel und Gastronomie veranstaltet Modelwettbewerb auf Facebook

Im Jahr 2013 wird erstmals der HOGAPAGE-Kalender erscheinen. Bewusst werden dafür keine professionellen Models engagiert – HOGAPAGE will  Menschen zeigen, die in der Branche tätig sind.

HOGAPAGE sucht Leute, die sich und ihr gastronomisches Können von der Kamera festhalten lassen. Geschaffen werden soll ein Kalender von der Branche für die Branche.  Teilnehmer können Ihre Bewerbungsfotos auf Facebook hochladen und sich so der Abstimmung stellen. Dann gilt es, möglichst vielen Facebook-Freunden davon zu erzählen und sich von ihnen voten, also wählen zu lassen – die zwölf bestplatzierten Teilnehmer werden HOGAPAGE-Kalendermodels. Unter ihnen wird außerdem ein Wellness-Wochenende für zwei Personen im Vier Sterne-Hotel verlost.

Auch gastronomische Betriebe, die eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter haben, der sich ihrer Meinung nach gut auf einem Kalender macht, sind aufgerufen, diesen anzusprechen. Denn die Fotoshootings können auf Wunsch auch im Betrieb stattfinden.

Im HOGAPAGE-Kalender werden die Teilnehmer mit hochwertigen Fotos in typischen, lebhaften, ästhetischen oder auch lustigen Szenen des gastronomischen Alltags dargestellt.

Teilnehmer können Ihre Fotos unter www.facebook.de/HOGAPAGE hochladen. Hier wird auch über die Bilder abgestimmt.  Infos unter www.hogapage.de/service/sonderaktionen/hogapage-kalender.html.

Bildunterschrift: HOGAPAGE sucht Kalendermodels. Wer Spaß an der Arbeit hat und sich gerne fotografieren lässt, kann sein Bewerbungsfoto unter www.facebook.de/HOGAPAGE hochladen und zur Abstimmung stellen.

Vegetarische Küche mit Fleisch-Ersatzprodukten

Seit einiger Zeit beobachte ich die Entwicklung der vegetarischen Küche. Es werden vermehrt Produkte, wie zum Beispiel vegetarisches Rinderfilet, vegetarisches Hühnchen, vegetarische Wurst und ähnliche Lebensmittel angeboten. Leider verstehe ich den Sinn hinter diesen Produkten nicht.

Bis jetzt war für mich ein Vegetarier jemand, der sich bewusst für gesunde, ehrliche und fleischlose Nahrung entschieden hat. Bei den oben genannten Produkten muss ich aber eher an Analogkäse denken. Diese Lebensmittel werden aus Sojaeiweiß, Weizeneiweiß, Stärke und Gewürzen „zusammengebastelt“ und in fleischform gepresst. Die Zutatenliste erinnert mich an Convenience-Produkte und nicht an frische Küche.

Wer sich als überzeugter Vegetarier fleischlos ernähren möchte, greift doch nicht zu Produkten, die im Geschmack auf Fleisch ausgerichtet sind?

Es gibt unzählige vegetarische Rezepte, die es nicht nötig haben, sich geschmacklich an Fleisch zu orientieren.

Was sagt Ihr zu diesen Lebensmittel-Produkten?

Foto: hogapr

Neues aus der Lachswerkstatt

Im März wird die Lachswerkstatt in neuen EU-zugelassenen Produktionsräumen in Neuhütten im Hochspessart unter neuer Leitung von Richard Huth wiedereröffnet.

Richard Huth ist Inhaber des Gourmetrestaurants Stachel in Würzburg und hochdekorierter Küchenchef mit Auszeichungen des Feinschmecker-Magazins, des Michelin-Führers sowie des Gault-Millau. Sein Konzept besteht aus frischen hochwertigsten Zutaten, wenn möglich aus biologischer Erzeugung, die innovativ in seiner Küche umgesetzt werden. Perlhühner und Bronzeputen aus dem Freiland der Region, am Knochen gereiftes fränkisches Weiderind, Spessartforelle und -saibling sind neben Quittensecco aus alten Sorten und einem unvergleichlichen Angebot an fränkischen Spitzenweinen für den Genuß in den wunderschönen Räumlichkeiten des Traditionshauses aus dem 14. Jahrhundert verantwortlich.

Richard Huth war schon 2009 maßgeblicher Ideenbringer bei der Gründung der Lachswerkstatt durch Klemens Rosenwald, der ihm zukünftig nach wie vor beratend zur Seite steht. Die Lachswerkstatt hat seither mit dem CUL FRAOICH LACHS, einer einzigartigen Komposition aus allerbesten Zutaten, die Sterneküchen erreicht. Kunden wie die MS Europa, das Restaurant Käfer in München, das Adlon in Berlin, das Dolder Grand in Zürich oder das President Wilson in Genf haben seither ihre Gäste mit diesem edlen Produkt erfreut.

Nun gibt es neben der traditionellen Marke CUL FRAOICH – hergestellt aus St. Patrick’s Biolachs, trocken gesalzen mit Flor de Sal – ein weiteres Produkt, den ALBANNACH. Der ALBANNACH besteht aus schottischem Frischlachs, der artgerecht gefüttert und in der Strömung aufgezogen wurde, trocken veredelt mit Meersalz und nach dem Reifeprozeß auf Buche mit natürlichen Aromen klassisch geräuchert wurde.

Die Zielgruppe der Lachswerkstatt ist neben den bestehenden Kunden aus der Sterneküche jetzt auch verstärkt im gehobenen Privatkundenbereich zu suchen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.lachswerkstatt.de

Die Lachswerkstatt ist ansässig in Neuhütten im Hochspessart, einer wunderschönen naturbelassenen Region zwischen Frankfurt und Würzburg. Hier wird im biozertifizierten und EU-zugelassenen Betrieb noch nach alter Tradition handwerklich Räucherlachs gefertigt.

Die Lachswerkstatt beliefert neben gaumenverwöhnten Privatkunden auch hochkarätige Gastronomiekunden wie z.B. die MS Europa mit ihren frischen Produkten.

Zu den Produkten:

Der CUL FRAOICH ist aus St.Patrick’s Biorohware gefertigt, mit Flor de Sal unter Zusatz von Rohrrohzucker und Periyardpfeffer handgesalzen, anschließend gereift und mit Hartholz und Aromen traditionell geräuchert. Er ist biozertifiziert.

Der ALBANNACH ist aus Rohware von den schottischen Hebrideninseln gefertigt, mit Meersalz unter Zusatz von Rohrrohzucker und Periyardpfeffer handgesalzen, anschließend gereift und mit Buche und Aromen traditionell geräuchert.

Für Bestellungen wenden Sie sich an:

Christine Rosenwald
Kirchweg 3
97843 Neuhütten
Tel. 06020-978139

Foto: ©Lachswerkstatt

Bettensteuer in München richterlich gestoppt

Die Bettensteuer wurde in Müchen auf richterliche Anordnung gestoppt!


München – Wie die Abendzeitung berichtet, wurde die Bettensteuer vom Verwaltungsgerichtshof gestoppt. Nach Angaben der Richter soll die Abgabe in München der bundesrechtlichen Steuersenkung für Hotels widersprechen, die 2010 von 19% auf 7% für Übernachtungen reduziert wurde. Die Hoteliers begrüßen das Urteil.

Der Stadtkämmerer möchte das Vorhaben noch nicht aufgeben und hat Rechtsmittel eingelegt. Er möchte weiter für die geschätzten Mehreinnahmen von etwa 23 Millionen Euro kämpfen.

Im Juli wird sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Bettensteuer in Rheinland-Pfalz befassen. Danach soll eine bundeseinheitliche Regelung auch für andere Bundesländer als Richtlinie dienen.

Hier ist die offizielle Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Rucola Nitrat-Höchstwerte festgelegt

(aid) – Ab dem 1. April 2012 sind erstmals Höchstwerte für Nitrat in Rucola gesetzlich vorgeschrieben. Das geht aus einer europäischen Verordnung hervor. So darf 1 kg Rucola, das in den Wintermonaten geerntet wird, nicht mehr als 7.000 mg Nitrat enthalten. Bei im Sommer geerntetem Rucola gilt ein Höchstwert von 6.000 mg, da durch die vermehrte Lichteinstrahlung geringere Nitratgehalte erreicht werden können. Bei anderen Salaten und Spinat wurden bereits bestehende Grenzwerte für Nitrat heraufgesetzt, da sie trotz guter landwirtschaftlicher Praxis in einigen Regionen kaum eingehalten werden konnten. Für das Vorkommen des Schadstoffs sind Klima und Lichtverhältnisse ausschlaggebend, auf die der Erzeuger keinen Einfluss hat.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam zu dem Schluss, dass Gesundheitsgefahren durch die etwas höheren Nitratmengen unwahrscheinlich sind und die positiven Wirkungen des Gemüseverzehrs überwiegen. Seit Ende Dezember 2011 darf frischer Spinat ganzjährig höchstens 3.500 mg Nitrat pro kg enthalten. Bei frischem Salat unter Glas oder Folie sind es im Winter 5.000 mg und im Sommer 4.000 mg pro kg, während im Freiland die Grenzwerte bei 4.000 beziehungsweise 3.000 mg Nitrat pro kg liegen. Die Nitrataufnahme lässt sich verringern, indem man Salate mit weniger nitratreichen Gemüsesorten wie Paprika, Gurken und Tomaten mischt. Freilandware und Öko-Produkte sind in der Regel geringer belastet.

Gefunden bei www.aid.de