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Personalkosten und Steuervorteile Teil 1

Bei jeder Gehaltserhöhung stellt man recht schnell fest, dass nur ein Bruchteil beim Mitarbeiter auf dem Konto ankommt. Um das zu umgehen, habe ich mich mit dem Steuerberater von der Kanzlei Tronsberg Stemmer Tronsberg unterhalten.
Er hat mir „Das ABC der Steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer“ zur Verfügung gestellt, damit auch Ihre Mitarbeiter in Zukunft mehr von Ihrem Einkommen haben.

Hier ist der erste Teil:

Arbeitskleidung, § 3 Nr. 31 EStG
Soweit es sich um typische Berufskleidung handelt, bleibt die vom Arbeitgeber unentgeltliche oder verbilligte Überlassung gem. § 3 Nr. 31 EStG steuerfrei. Als typische Berufskleidung werden z. B. Arbeitsschutzkleidung oder Uniformen anerkannt; die private Nutzung muss so gut wie ausgeschlossen sein. Kann die private Nutzung auf Grund der Beschaffenheit nicht ausgeschlossen werden, so liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.

Aufmerksamkeiten
Zu unterscheiden sind Sachleistungen von Geldzuwendungen. Geldzuwendungen gehören stets zum Arbeitslohn, auch wenn ihr Wert gering ist, Richtlinie 19.6 Abs. 1 S. 3 Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2011. Aufmerksamkeiten in Form von Sachzuwendungen (z.B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger etc.) stellen bis zu einem Wert von 40,00 € keinen Arbeitslohn dar. Voraussetzung ist, dass sie dem Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Getränken oder Genussmitteln zum Verzehr im Betrieb stellt ebenfalls eine Aufmerksamkeit dar. Speisen, die anlässlich eines außerordentlichen Arbeitseinsatzes z. B. während einer außergewöhnlichen Besprechung oder Sitzung, abgegeben werden, zählen nicht zum Arbeitslohn, wenn deren Wert 40,00 € nicht übersteigt.

Hinweis: Bei der 40-Euro-Grenze ist zu beachten: Wird sie überschritten, ist der gesamte Wert steuerpflichtiger Arbeitslohn. Geldleistungen gehören immer, auch wenn sie gering sind, zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Auslagenersatz, § 3 Nr. 50 EStG, R 3.50 LStR 2011
Auslagenersatz liegt vor, wenn der Arbeitnehmer Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers tätigt. Grundsätzlich muss über die Ausgaben im Einzelnen abgerechnet werden. Um eine aufwendige Dokumentation zu vermeiden, ist ausnahmsweise eine pauschale steuerfreie Erstattung regelmäßig wiederkehrender Auslagen zulässig. Voraussetzung für eine solche pauschale steuerfreie Erstattung des Arbeitgebers ist der Nachweis solcher Aufwendungen innerhalb eines repräsentativen Zeitraums von drei Monaten. Der pauschale Auslagenersatz bleibt grundsätzlich so lange steuerfrei, bis sich die Verhältnisse im Wesentlichen ändern, z. B. im Zusammenhang mit einer Änderung der Berufstätigkeit. Dabei können auch Aufwendungen für Telekommunikation entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte steuerfrei ersetzt werden. Fallen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrages, höchstens 20,00 € monatlich steuerfrei ersetzt werden.

Beihilfen
Als steuerfreie Beihilfen kommen Beihilfen/Unterstützungen im Krankheits- oder Unglücksfall in Betracht. Beihilfen und Unterstützungen im Krankheits- oder Unglücksfall können bis zu einem Betrag von 600,00 € pro Kalenderjahr steuerfrei bleiben. Dabei ist bei Betrieben, die mehr als vier Arbeitnehmer beschäftigen, Voraussetzung, dass die Unterstützung:

• entweder aus einer mit eigenen Mitteln des Arbeitgebers geschaffenen, aber von ihm rechtlich unabhängigen und mit ausreichender Selbstständigkeit ausgestatteten Einrichtung gewährt wird (z. B. einer Unterstützungskasse oder Hilfskasse für Fälle der Not oder Arbeitslosigkeit)

oder aus Beträgen gezahlt wird, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat oder sonstigen Vertretern der Arbeitnehmer zu dem Zweck überweist, aus diesen Beträgen Unterstützungen an die Arbeitnehmer ohne maßgeblichen Einfluss des Arbeitgebers zu gewähren oder vom Arbeitgeber selbst, aber erst nach Anhörung des Betriebsrats oder sonstiger Vertreter des Arbeitnehmers gewährt wird. Ausnahmsweise können auch Leistungen von mehr als 600,00 € im Kalenderjahr steuerfrei bleiben, wenn sie aus Anlass eines besonderen Notfalls gewährt werden. Dabei sind auch die Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen (Abschnitt 3.11 LStR 2011).

Vielen Dank an die Kanzlei Tronsberg Stemmer Tronsberg und Frau Rimsl, die mir diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
Wenn Sie Hilfe bei der Steuererklärung brauchen, kann ich diese Kanzlei sehr empfehlen.

Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar.
Zur Umsetzbarkeit in Ihrem Betrieb sollten Sie auf jeden Fall Kontakt zu einem Steuerberater aufnehmen!

Bessere Kommunikation mit dem Chef

Einer Umfrage des Instituts für Arbeit und Beruf zufolge leiden mehr als 60 Prozent der Mitarbeiter in Unternehmen unter dem schlechten Führungsverhalten ihrer Chefs. Cholerische Anfälle, unverständliche Entscheidungen, despotisches Verhalten sind keine Seltenheit. Viele Betroffene beißen die Zähne zusammen und leiden, weil sie Auseinandersetzungen scheuen. Damit es Ihnen nicht genauso geht, haben die Berater der VON BONIN Personalberatung einige Tricks gesammelt, wie Sie Ihren Boss geschickt „von unten führen“ können. Cheffing heißt das Zauberwort.

Wer Menschenkenntnis besitzt, ist hier klar im Vorteil. Denn die hilft i.d.R., die menschlichen Schwächen des Chefs zu erkennen, zu akzeptieren und – für den eigenen Vorteil zu nutzen. Generell ist die klügere Taktik, den Vorgesetzten mit Zustimmung zu ködern und dann mit Fragen auf den richtigen Kurs zu führen. Beipflichten, Anerkennen, Mitgehen. Der Chef fühlt sich verstanden.

Wie „Cheffing“ funktioniert
Zehn Praxisbeispiele zeigen, wie Sie Ihren Chef am besten führen können:

  • Der Chef stresst: Er will, dass Sie etwas ganz dringend für ihn erledigen. Fragen Sie, welche von Ihren alten Aufgaben weniger wichtig sind als die neue und warten können.
  • Der Chef verlangt zuviel: Das, das und das sollen Sie auch noch erledigen. Fragen Sie: „Welche Aufgaben kann ich dafür auf Eis legen?“
  • Immer erst beipflichten: Der Chef kommt mit einer neuen Idee, einem Projekt. Stets beipflichten, anerkennen, mitgehen. Zum Beispiel: „Das ist wirklich ein ehrgeiziges Projekt. Das wird uns bestimmt weiter bringen!“
  • Den Wunsch des Chefs würdigen: Er will, dass Sie etwas Sinnloses tun? Würdigen Sie zunächst den Wunsch, bieten dann aber eine andere, sinnvollere Lösung an:“ Es wäre sinnvoll, erst das Update des IT Systems zu installieren, um nicht doppelte Arbeit zu machen und schneller zum Ziel zu kommen“.
  • Kritik des Chefs als Anregung zu verstehen: Er kritisiert Sie unwirsch. Bleiben Sie freundlich: „Eine interessante Anregung. Dafür werde ich gleich mal mit meinem Team versuchen, wie wir das hinkriegen“.
  • Nur nicht meckern: Vermeiden Sie es, beim Argumentieren zu sehr von sich aus zu gehen. Also nicht: „Wie soll ich das jetzt auch noch schaffen!“ Nicht aus der Haut fahren. Stattdessen argumentieren Sie wie oben.
  • Richtig verhandeln: Das gilt auch für Gehaltsverhandlungen. Vermitteln Sie Ihren Nutzen für das Unternehmen. Finden Sie heraus, was Ihr Chef will. Suchen Sie die Spielräume auf beiden Seiten.
  • Keine kategorischen Absagen: Jeder Chef reagiert negativ auf irritierenden Bemerkungen: „Das geht doch gar nicht!“. Zeigen Sie ihm vielmehr Ihr Motto: „Geht nicht, gibt’s nicht. Ich finde eine Lösung“:
  • Nicht problematisieren: Versuchen Sie auf keinen Fall, Ihren Chef mit tausend Wenns und Abers mit Problemen tot zuquatschen. Sagen Sie nicht, was nicht geht, sondern was geht.
  • Finden Sie den gemeinsamen Nenner: Welches Interesse steckt hinter dem Wunsch Ihres Chefs? Was will er wirklich? Kommen Sie ihm hier entgegen, indem Sie die Gemeinsamkeit herausfinden.

Sie werden sehen, wenn Sie nicht stur auf ihrer Position beharren, sondern fragen, was der Chef möchte und warum, dann werden Sie eher einen Kompromiss finden, mit dem beide Seiten zufrieden sein können.

VON BONIN Personalberatung

Alte Leipziger Straße 40 a
63571 Gelnhausen

Telefon 06051 4828-0
Telefax 06051 4828-48

eMail info@von-bonin.de
Internet www.von-bonin.de

VON BONIN Check: Welcher Karriere-Typ sind Sie

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Der Aufstieg in Führungsverantwortung zum Leader/Boss einer Abteilung oder eines Unternehmens ist nur ein Weg zur Karriere. Er zeichnet sich im Wesentlichen durch folgende Merkmale aus:

Karrieretyp Leader/Generalist

  • ›     Breiter Wissenshorizont, mensch-orientiert
  • ›     Fachliche Tiefe begrenzt
  • ›     Hohe Führungs- und Entscheidungskompetenz
  • ›     Sucht Ergebnis-/Gesamtverantwortung
  • ›     Entwickelt Mitarbeiter langfristig und nachhaltig
  • ›     Stellt Anspruch an die Spitze, „Alpha-Tier“

Der zweite Weg ist eher geeignet für den fachlichen High Performer, der wenig Führungsambitionen (und -talent) zeigt. Hier können Sie zur Top-Fachkraft für einen wichtigen Bereich Ihres Unternehmens avancieren, ohne Gesamtverantwortung zu tragen:

Karrieretyp Spezialist:

  • ›     High Performer, sach-orientiert
  • ›     Große fachliche Tiefe auf dem Spezialgebiet
  • ›     Einzelkämpfer mit „Tunnelblick“
  • ›     Wenig Führungsanspruch
  • ›     „Langstreckenläufer“, große Ausdauer
  • ›     Unangepasst, individualistisch

Eine weitere Möglichkeit eröffnet sich für Menschen, denen es an der nötigen Ausdauer für langfristig angelegte Führungsaufgaben fehlt. Für sie ist die Führung und Entwicklung von Mitarbeitern weniger wichtig, als die Steuerung eines zeitlich begrenzten Projekt Teams. Sie arbeiten gern mit Spezialisten auf gleicher Augenhöhe, können gut Leute aus unterschiedlichen Disziplinen koordinieren und auf ein kurzfristiges Ziel einstimmen. Routine ist ihnen verhasst. Sie sind hungrig auf Neues. Auf diese Talente wartet eine Karriere im Projekt Management. Beispiele dafür hat jedes Unternehmen vielfältig zu bieten.

Karrieretyp Projekt Manager

  • ›     Gute Fachkompetenz, durchschnittliches Detailwissen
  • ›     Koordinator, Primus inter pares
  • ›     Fachliche Führung auf gleicher Augenhöhe, begrenzt auf die Dauer des Projekts
  • ›     Pionier, Trouble Shooter, offen für Neues
  • ›     Befristete Verantwortung bezogen auf den Projekterfolg
  • ›     „Sprinter“ – hohe Performance auf Kurzstrecken

Talente der Menschen frühzeitig zu erkennen, genau zu analysieren und attraktive Möglichkeiten aufzuzeigen sind die Aufgaben von Vorgesetzten oder der Personalentwicklung. Manchmal kann auch der neutrale Coach Orientierung verschaffen. Damit wird verhindert, dass falsche Karriereweichen gestellt werden. Denn wer kein Talent zum Chef hat oder keine Freude am Führen zeigt, sollte gleich einen anderen Karriereweg einschlagen können.

Finden Sie heraus, wohin Ihr Karriereweg Sie führen soll und kann. Haben Sie Fragen?

Dann wenden Sie sich an:

Gabriele v. Bonin
VON BONIN Personalberatung

Alte Leipziger Straße 40 a
63571 Gelnhausen

Telefon 06051-4828-0
E-mail: g.vonbonin@von-bonin.de
Internet: www.von-bonin.de

Foto und Text: von Bonin Personalberatung

Lohnt es sich, Wäsche im eigenen Haus zu waschen?

Kosten- und Rentabilitätsvergleich interner und externer Wäschebearbeitung am Beispiel Hotel

Diese Frage stellen sich Hoteliers immer wieder. „Kann ich nicht günstiger fahren, wenn ich meine Wäsche in einer eigenen kleinen Wäscherei mit meinem Personal bearbeite. Leerlaufzeiten der Zimmermädchen für das Waschen der Wäsche nutzten.“ Dann flattert noch ein Prospekt eines Waschmaschinen-Herstellers ins Haus und die Überlegungen werden konkreter.

Doch oft werden bei der Kalkulation wesentliche Punkte übersehen oder zu niedrig angesetzt. Einer dieser Punkte ist der erhöhte Personalaufwand nebst Krankheits- und Urlaubsersatz, ein weiterer die benötigten Energiemengen für Waschen und Trocknen der Wäsche und deren preisliche Steigerung.

Dieser Fachbeitrag beschreibt einen Kostenvergleich für einen Hotelbetrieb mit 60 Betten, der auf folgenden durchschnittlichen Ausgangsdaten basiert:

* Bearbeitet wird Bett- und Frotteeware
* Es wird ein Gesamtjahresumsatz von 3.150 Garnituren angenommen
* Dies ergibt ca. 9.000 kg Wäsche (6.300 kg Bettwäsche, 2.700 kg Frottee) pro Jahr
* Als Waschkosten werden € 0,80 pro kg Wäsche angenommen
alternativ Leasingkosten pro Garnitur (komplett inkl. Frottee) von 3,75 €
* Als Annahme für die Kosten gelten folgende Durchschnittswerte:
– Strom: 0,20 €/kWh
– Wasser (inkl. Abwasser): 5,- €/m³
– Waschmittel: 2,- €/kg
– Personal: 12,- €/Std.
– kalkulatorische Raumkosten: 30,- €/m² und Jahr
– Kaufpreis Waschmaschine 10-13 kg ca. 4.000,- €
– Kaufpreis Trockner ca.15 kg ca. 2.500,- €
– Kaufpreis Mangel ca. 12.500,- €
– Kaufpreis 1 Garnitur Bettwäsche ca. 25,- €
– Kaufpreis 1 Garnitur Frotteewäsche ca. 8,- €

Will man nun eine funktionsfähige Waschküche für ein Hotel mit 60 Betten einrichten, muss man sich überlegen, ob man den nötigen Raum zur Verfügung hat, ob man Freikapazitäten beim Personal hat und welche Arten der Wäsche man bearbeiten will. Oftmals wird von Hotels nur die Frotteewäsche selbst bearbeitet, da die Investition in eine Mangel und der benötigte Arbeitsaufwand gescheut werden. Wie sich im Folgenden herausstellt, auch zu recht.

Somit benötigt man zum Bearbeiten der oben angegebenen Menge von Frotteewäsche einen Raum von min. 25 m², eine 10-kg Waschmaschine und einen ca. 15-kg Trockner. Will man zusätzlich die Bettwäsche bearbeiten sollte der Raum mindestens doppelt so groß sein und es wird zusätzlich eine weitere Waschmaschine und eine Mangel benötigt.

Neben den nötigen Instandhaltungs- und Wartungskosten von jährlich ca. 100,- € pro Maschine, muss man für die Maschinenausstattung eine Abschreibung kalkulieren, welche sich über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren verteilt. Diese Zeitspanne kann man als Lebensdauer der Maschinen sicher kalkulieren. In der Kalkulation der Abschreibung oder der Wartungskosten sind eventuelle Installationskosten noch nicht berücksichtigt. Diese können nach individuellen Gegebenheiten extrem variieren und müssen noch separat zur Investition beachtet werden.

Der Energie- und Wasserverbrauch einer solchen 10-kg Waschmaschine ist mit gut 150 Litern Wasser und ca. 5 kWh Strom pro Waschgang und damit mit 15 l/kg und 0,5 kWh/kg zu kalkulieren. Waschmittel wird in der Regel 20 gr/kg Trocknwäsche benötigt. Zum Trocknen in einem 15-kg Trockner benötigt man gut 1,2 kWh Strom pro kg Trockenwäsche.
Eine Mangel benötigt gut 0,6 kWh Strom pro kg Trockenwäsche. Tipp des Autors: mit einer gasbeheizten Mangel kann man hier etwa 30% an Energiekosten einsparen!

Den personellen Aufwand für die Bearbeitung von Frotteewäsche kann man bei einer Menge zwischen 40 und 60 kg pro Woche, inklusive Rüstzeiten, mit ca. 4 Std. pro Woche für eine Person ansetzen. Dies ist noch gut mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen, solange niemand im Urlaub oder krank ist. Der personelle Aufwand zur Bearbeitung der gesamten Wäsche inkl. Bettwäsche beläuft sich auf mindestens 12 Std. pro Woche für 2 Personen.
Somit sind 2 Personen für mindestens 3 halbe Tage in der Wäscherei gebunden. In Urlaubszeiten oder bei Krankheit müssen diese Arbeitsprozesse entsprechend kompensiert oder aufgefangen werden.

Ein Vorteil für die eigene Bearbeitung der Wäsche ergibt sich in der Anschaffung der Wäsche. Da diese immer zeitnah und nach Bedarf bearbeitet werden kann, ist in der Regel eine 2-fache Ausstattung ausreichend. Daher fallen die Investitionskosten für Wäsche geringer aus als bei einer Versorgung durch eine externe Wäscherei. In diesem Fall sollte man von einer mindestens 3-fachen Ausstattung ausgehen, eine Garnitur auf den Zimmern, eine im Lager und eine in der Wäscherei. Hier würde sich somit die nötige Investition um 50 % erhöhen.

Berücksichtigen muss man bei dieser Investition, dass die Bettwäsche einem natürlichen Verschleiß aus Benutzung und Bearbeitung unterliegt und nach den meisten Herstellerangaben 50 Waschgänge schadlos überstehen sollte. Bei den oben angegebenen Daten werden diese 50 Waschgänge bereits nach 2 (2-fache Ausstattung) bzw. 3 (3-fache Ausstattung) Jahren erreicht. Ein kontinuierlicher Austausch und nötige Folgeinvestitionen ab dem 2. Jahr sind die Folge, um die Qualität der Wäsche auf einem gleichbleibend hohem Niveau zu halten. Eine reelle Zeitspanne für die Abschreibung der Wäsche sind demnach 2 Jahre, bevor die Nachbeschaffungskosten beginnen.

Eine Möglichkeit, diese Investitionskosten sowohl in die Ausstattung einer eigenen Wäscherei als auch in die Wäscheausstattung zu umgehen, ist die Leasing-Wäsche. Das Hotel muss keine eigene Wäsche kaufen, sondern bekommt von der Wäscherei die benötigte Wäschemenge gestellt und bezahlt nur, was es verbraucht. Leasingkosten und Waschpreis sind kombiniert. Weder eine Anfangsinvestition, noch die Folgekosten der Wäschebeschaffung fallen an.

Zusätzlich befindet sich die Wäsche immer in einem neuwertigen Zustand und die Wäscherei ist für den Austausch nicht mehr brauchbarer Wäscheteile zuständig, ohne das dem Hotel weitere Kosten entstehen. Eine komplette Garnitur (Bezug, Laken, Kopfkissen, Handtuch, Duschtuch, Vorleger) im Leasing verursach Kosten zwischen 3,50 € und 4,- €, je nach Qualität. Für die Kalkulation wird ein Betrag von 3,75 € angesetzt, daraus folgen Jahreskosten von insgesamt ca. 11.800,- €.

In der obigen Grafik sind die jährlichen Kosten aller Faktoren und der verschiedenen Bearbeitungskonzepte tabellarisch zusammengefasst, um einen genauen Kostenvergleich vornehmen zu können (alle Werte in Euro).

Fazit:
Am günstigsten liegt man als Hotelier, wenn man sich eigene Wäsche kauft und diese von einer externen Wäscherei bearbeiten lässt. Man liegt hier bei Übernachtungskosten von ca. € 3,30.

Will man jedoch keinen Stress mit der Wäsche und deren Beschaffung haben und scheut die Anfangsinvestition von immerhin gut € 6.000,- für neue Wäsche, ist die Leasingalternative die beste Wahl. Die Übernachtungskosten sind lediglich bei ca. € 3,75. Dafür kümmert sich der Lieferant um alle Fragen der Wäscheversorgung und der Hotelier bestellt lediglich die Menge, die er benötigt.

Deutlich teurer wird es, wenn man anfängt, Wäsche selbst bearbeiten zu wollen. Ohne Personalkosten zu rechnen (wenn es der Betreiber oder seine Familie in Eigenleistung erbringt) liegt man auf ähnlichem Niveau wie bei einer Fremdvergabe der eigenen Wäsche. Man hat jedoch noch nichts gespart und muss zusätzliche Arbeit leisten. Hierbei sind zudem noch keine Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen berücksichtigt.

Der Betrieb einer eigenen Mangel ist dagegen vollkommen unwirtschaftlich, allein die Personalkosten liegen höher als die Kosten der gesamten Wäschevergabe in allen anderen Beispielen.

Copyright

Wäscherei Pauli GmbH
Großen-Busecker-Straße 33
35463 Fernwald-Annerod

Telefon: 0641-41704
Telefax: 0641-46270

Internet: www.pauli-fernwald.de
E-Mail: info@pauli-fernwald.de

Autor: Herr Torben Günther
Fachbeitrag erstellt im Februar 2011

Wäscherei Pauli GmbH ist Kooperationspartner
der NWD-ZENTRATEX GmbH und hat diesen
Beitrag freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Foto: Luise Pfefferkorn / pixelio.de

Für die wertvollsten Menschen im Hotel …

Jetzt ist das Mandarin Oriental, Bangkok wieder ein Pionier und setzt damit mit seinem neuen Konzept vielleicht wieder weltweit einen neuen Trend in der Hotellerie: Für das wertvollste „Gut“ des Hotels die fast 1700 Hotelangestellten (rund 3.3 Angestellte pro Zimmer- die im Durchschnitt bereits seit 16 Jahren für das Hotel arbeiten) wurde jetzt eine eigene Serviceetage eröffnet: Die neue „O-Zone Experience“ des Mandarin Oriental, Bangkok ist quasi ein „Hotel im Hotel“ nur für die Hotelangestellten. Die im zeitgenössischen Design gestalltete „O-Zone“ erstreckt sich über die gesammte zweite Etage des River Wing Hotelgebäudes und ist in 10 unterschiedliche Bereiche eingeteilt: Kiosk, Mode, Sie, Er, Gesundheit, das Café 48, Talent, Denken, Träumen und Relaxen. Das heißt auf dieser neu gestalteten Etage gibt es einen Concierge für die Angestellten, einen Entspannungs- sowie einen Entertainmentbereich, eine zweisprachige Leihbibliothek, High Tech Meeting Räume, das „Café 48“ Restaurant mit angeschlossenem „Kiosk 48“ sowie moderne Umkleideräume und Ruheräume für die Angestellten. Als Art Kunstwerk sind die langjährigsten Mitarbeiter in einer „Hand of Frame“ Collage verewigt.

 

„Unsere Angestellten sind unser wertvollstes Kapital, um den Gästen des Mandarin Oriental, Bangkok einen legendären Aufenthalt zu ermöglichen. Aus diesem Grund haben wir einen Bereich geschaffen, in welchem sie kreativ und frei interagieren als auch von Ihren Kollegen lernen können.“ so Jan Goessing, General Manager des seit 135 Jahren bestehenden Mandarin Oriental, Bangkok, das gerade von den Lesern des Business Traveller Magazins zum besten Hotel in Asien/Pazifik gewählt worden ist.

 

Fotos: ziererCOMMUNICATIONS GmbH

Gibt es bald nur noch Hotel Garni?

Wenn man sich in der Gastronomie und Hotellerie umhört, suchen sehr viele verzweifelt nach Personal. Das Problem zeiht sich durch alle Bereiche der Gastronomie, angefangen vom kleinen ländlichen Hotel über Cateringunternehmen bis hin zu Gourmetrestaurants. Das gesamte Spektrum des Personals wie Köche, Servicemitarbeiter oder Reinigungskräfte sind weit und breit kaum zu bekommen. Der Nachwuchs von der Berufsschule reicht leider nicht aus, um alle offenen Stellen zu besetzen und der Arbeitsmarkt sieht auch sehr schlecht aus. Über das Arbeitsamt einen geeigneten Mitarbeiter zu finden gleicht einem Glücksspiel.

Manche Betriebe versuchen, ungelernte, aber motivierte Menschen in Ihrem Betrieb einzuarbeiten. In manchen Fällen gelingt die auch. Andere passen die Speisekarte entsprechend dem Küchenpersonal an (Convenienceprodukten). Für eine kurze Überbrückung kann man sich auch Personal mieten, doch auch dies ist keine Dauerlösung. Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Personalvermittler zu beauftragen, der jedoch bis zu drei Brutto-Monatslöhne dafür in Rechnung stellt und selbst kaum Gastronomiepersonal finden kann.

Die Problematik hat sich in den letzten Jahren verstärkt und für die Zukunft ist keine Besserung in Sicht. Wie soll man mit diesem Personalproblem für die Zukunft seinen Gästen den gewohnten Service bieten.

Ich und alle, die Personal suchen, freuen sich auf viele interessante Vorschläge …

Die unsichtbaren guten Geister am „Tag des Hotels“


Tag des Hotels am 28. September 2010 – Sehr oft kann man über erfolgreiche Küchenchefs, Restaurantleiter oder auch Sommeliers und Direktoren lesen. Am heutigen „Tag des Hotels“ möchte ich auf die Personen aufmerksam machen, die diese Maschinerie „Hotel“ im Grunde am Laufen halten.
Es sind die Zimmermädchen, die für die Sauberkeit im Hotel und auf den Zimmern zuständig sind, der Spüler, der für die sauberen Teller, Töpfe und Pfannen sorgt, die Auszubildenden, die alle Arbeiten erledigen, die Ihnen aufgetragen werden. Nicht zu vergessen sind auch die Mitarbeiter im Büro, die sich um den Papierkram kümmern und die Rezeptionisten, die den Gast immer freundlich empfangen, verabschieden und bei Fragen stets zur Stelle sind.

Dieser Artikel ist allen Mitarbeitern im Hotel (und Restaurant) gewidmet, die sich täglich um das Wohl der Gäste kümmern. Ohne sie wäre die Dienstleistung, wie Sie ein Gast erwartet, nicht möglich.

Foto: Paul-Georg Meister/pixelio.de