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Kuriose Urlaubsbewertungen auf HolidayCheck

(lifePR) (Bottighofen, 06.07.2016) Schonungslos ehrlich und anschaulich bewerten die Nutzer von HolidayCheck, dem größten Reisebewertungsportal im deutschsprachigen Raum, ihre Urlaubshotels. Im Durchschnitt gehen pro Tag über 3.500 Bewertungen ein, die vor der Veröffentlichung ein mehrstufiges Prüfverfahren durchlaufen. „Während HolidayCheck Urlauber beim Thema Fotos vor ihrer eigenen Offenheit schützt und zum Beispiel darauf achtet, dass keine Personen abgebildet werden, sind Kuriosität und Detailreichtum beim Inhalt der schriftlichen Bewertungen keine Grenzen gesetzt. Vorausgesetzt natürlich, die Bewertung besteht unsere Prüfung“, so Georg Ziegler, Director Content.

Kein Wunder also, dass sich unter den mittlerweile knapp sieben Millionen Bewertungen einige sehr kuriose und amüsante Zeilen wiederfinden. HolidayCheck hat die schrägsten zusammengestellt:

Neues Bild„Nette in totaler Natur gelegene kleine Pension. Fast hätten wir das Kalben einer Kuh mitbekommen! Aber die wollte noch nicht so richtig.“ Liane

„Die Matratzen waren durch und durch gelb. Zustand der Matratzen war wie eine Matratze, die schon dreißig Jahre alt war. Man war jeden Morgen froh, wenn man aufwachte und keine Feder im Arsch sitzen hatte.“ Alwin

„Merkwürdigerweise ist die Quote der Oben-Ohne-Frauen hier besonders hoch, ob junge Mädels von 16 Jahren oder alte Frauen von 80 Jahren, ca. 25 Prozent der Mädels/Frauen sind hier oben ohne. Da der Strand voll ist, hat man immer acht bis zehn im Blickfeld, wenn also jemand damit ein Problem hat, dann sollte man hier nicht hin. Ich habe damit kein Problem, aber es gab viele, die das nicht in Ordnung fanden. Meistens Frauen, weil der Freund oder Mann andere Frauen halbnackt gesehen hat. Viele Frauen haben damit ein Problem und als Mann kann man da auch nicht weggucken.“ Pavel

„Dieser Urlaub war unsere 50-jährige Hochzeitsreise. Hätte ich diese Reise vor meiner Hochzeit gemacht, wäre ich heute nicht verheiratet.“ Karl Heinz

„Der Pool stinkt nach Chlor und man spürt auch nach wenigen Minuten im Wasser die schlechte Wasserqualität… es befindet sich so viel Chlor im Wasser, dass ich nach vier Tagen (jeweils ca. 30 Minuten) keine Hornhaut mehr an den Füßen habe… die konnte ich so abreiben… dafür hatte ich dann abends Kopfschmerzen… vom Chlor.“ Dirk

„Das Essen ist gut bis sehr gut, aber könnte einer bitte mal dem Hähnchenmann erklären, dass die Haut das Beste ist und nicht weggeschmissen werden sollte?? Wir haben es auf Englisch und Deutsch und mit Zeichensprache probiert. Resultat: Er schmiss das Hähnchen weg und gab uns die Haut…“ Elmar

„Aber so, für Alleinreisende, super. Der Clou an der Kabine war die Beleuchtung. Um den Schrank herum befand sich ein LED-Lichtband, das regelmäßig die Farben gewechselt hat; ich empfand es als sehr beruhigend. Ganz super war aber der kleine Knopf mit dem Herzen am Bedienpanel. Wenn man den gedrückt hat, dimmte das Licht herunter und wechselt auf Rot… Leichte Puff-Atmosphäre, aber ich kann mir vorstellen, dass so eine Beleuchtung in bestimmten Situationen von Vorteil sein kann…“ Arne

„Daraufhin markierten wir unsere Handtücher mit grüner Zahnpasta, warfen sie abends auf den Boden und fanden sie am nächsten Tag wieder fein säuberlich aufgehängt am Haken vor. Als wir dann der Putzfrau einmal ein solches Handtuch hinhielten, lief sie ‚Allah, Allah‘ rufend davon. Wir hinterher. Daraufhin griff sie in ihren Wäschesack, in dem sich die benutzten Handtücher aus den anderen Zimmern befanden, griff eins heraus und gab es uns. An der Rezeption glaubte uns natürlich kein Mensch. Die Bettwäsche wurde während unseres zweiwöchigen Aufenthalts kein einziges Mal gewechselt. Den Strand hatten wir am Ende unseres Urlaubs auch auf unserem Zimmerboden.“ Agnes

„Wir machen jedes Jahr vier bis sechs Wochen im Iberostar Palace Urlaub und können uns eine Bewertung erlauben, im Gegensatz zu den Gästen, die nur eine Woche im Hotel verbringen.“ Doris

„Ich habe ein Blatt Papier mit Datum 26.12.2014 unter die WC-Bürste gelegt und ein Drittel des Blattes hervorschauen lassen, bis zum Abreise-Tag am 04.01.2015 lag es dort.“ Isabella

Bild: Bikini © Ersler Dmitry

Falsche Bewertungen teilweise von Meinungsfreiheit gedeckt.

Nach einem Urteil vom Bundesgerichtshof ist eine Bewertungsplattform nicht verpflichtet, die Daten eines Nutzers herauszugeben.

Ein Arzt hatte bei der Internetplattform Sanego verlangt, dass er die Daten eines Nutzers haben möchte, der mehrmals falsche Behauptungen über den Arzt verbreitet hatte. Die Bewertungen wurden zwar auf Verlangen gelöscht, aber der Betreiber lehnte es ab, den Bewerter zu nennen. Daher kam es bereits 2012 zu einer Verhandlung vor dem Landgericht. Die bejahte die Auskunft über die Daten des Nutzers.

In der Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde die Auskunftserteilung jedoch wieder abgewiesen.

Es ist nur in Einzelfällen möglich, eine Auskunft über den Nutzers zu erhalten. Dazu gehört etwa die Strafverfolgung. Abfälligen oder satirischen Äußerungen fallen unter die Meinungsfreiheit. Eine Schmähkritik ist unzulässig und kann einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen. Ob hier jedoch ein Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten in Frage kommt, ist unklar…

Heißt das nun für die Zukunft, dass Gerüchte und falsche Behauptungen im Internet straffrei verbreitet werden dürfen?

Den kompletten Artikel finden Sie hier.

HolidayCheck verschärft Verhaltenskodex für Hoteliers

Bewertungsportal verbietet Einflussnahme auf positive Bewertungsabgabe / In Zusammenarbeit mit RTL: Erstes Hotel in Türkei abgestraft.

(lifePR) (Bottighofen, HolidayCheck verschärft die Verhaltensregeln für Hoteliers, die bei der aktiven Gästeansprache gelten. Werden Gäste zu einer Bewertung des Hotels aufgefordert, darf dies nur noch unter den strengen Bedingungen des sogenannten „Code of Conduct“ geschehen. Dieser verbietet die Einflussnahme des Gastgebers auf eine positive Bewertungsabgabe.

Wird
– durch Druck
– unter Drohung
– durch Versprechen von Vorteilen jeder Art
– durch Auslobung von Preisen

Einflussnahme auf die Meinungswiedergabe der Gäste genommen, um ausschließlich positive Bewertungen der Gäste zu erlangen, behält sich HolidayCheck das Recht vor gegen das Hotel Maßnahmen einzuleiten.

Ebenso ist die Abgabe einer Bewertung jenen Personen nicht erlaubt, die eine über das Beherbergungsverhältnis hinausgehende geschäftliche Beziehung mit dem Hotel haben oder sogar verwandschaftlich mit dem Hotelbesitzer oder seinen Mitarbeitern verbunden sind.

Die Maßnahmen von HolidayCheck bei einem Verstoß gegen den Code of Conduct sehen vor, das Hotel von sämtlichen Auszeichnungen bei HolidayCheck auszuschließen, gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten und das Hotel mit einem Manipulationsstempel zu versehen. Dieser warnt User auf HolidayCheck.de zu besonderer Vorsicht beim Lesen der Bewertungen des betreffenden Hotels.

In einer gemeinsamen Aktion mit RTL hat HolidayCheck letzte Woche ein Hotel an der Türkischen Riviera unzulässiger Praktiken bei der Bewertungsabgabe überführt. Das Hotel hatte Mehrleistungen und sogar Gratisurlaub versprochen – aber nur für die Abgabe positiver Bewertungen vor Ort und im Hotel selbst. Das Hotel wurde anschließend mit dem Manipulationsstempel gekennzeichnet.

HolidayCheck fördert grundsätzlich die aktive Gästeansprache von Hoteliers zur Bewertungsabgabe. Diese muss jedoch eine freie Meinungsäußerung und individuelle Notenvergabe zulassen.

Der RTL-Bericht kann hier online gesehen werden

Die aktuelle Version des Code of Conduct ist hier einzusehen

Bild und Text: ©HolidayCheck

Hamburger Relexa Hotel Bellevue mit Spirit Legal LLP erfolgreich gegen Yelp!

Das Landgericht Hamburg hat per einstweiliger Verfügung (Az. 324 O 628/13) am Dienstag, dem 3. Dezember 2013, der Yelp Ireland Ltd. als Betreiberin der Webseite www.yelp.de die Bewertung eines Hotelrestaurants untersagt, wenn der Bewertungsnote nur eine willkürliche Auswahl von Gästebewertung zugrunde gelegt wird.

Das klagende Hotel wendet sich gegen das Ausfiltern vorwiegend positiver Gästebewertungen im Zuge der Übernahme des Portals Qype durch Yelp. Eine große Zahl von Bewertungen wurde von Yelp willkürlich ausgesondert und damit aus der Bildung der Gesamtnote herausgerechnet. Nachdem das Hotel zunächst einen direkten Kontakt zu Yelp suchte und dort jedoch per E-Mail abgewiesen wurde, entschloss sich das Hotel zum Gang vor Gericht.

Der Direktor des Relexa Hotel Bellevue, Olaf Dierich:
„Alle unsere Bewertungen waren hart erarbeitet. Jetzt hat Yelp 54 von 61 Bewertungen gefiltert und statt 5 von 5 Sternen auf Qype haben wir nur noch 3,5 von 5 Sternen bei Yelp. Das ist extrem geschäftsschädigend.“

Das Landgericht Hamburg folgte dabei der Argumentation der Rechtsanwälte von Spirit Legal LLP,wonach eine unvollständige Wiedergabe von Bewertungen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Hotelbetreibers verletzt, sofern es keine sachlichen Gründe hierfür gibt.

Rechtsanwalt Peter Hense von Spirit Legal LLP dazu:
„Unternehmen wie Hotels und Restaurants können nicht verhindern, dass sie auf Bewertungsportalen bewertet werden. Diese Freiheit der Bewertung endet jedoch, wenn die abgegebenen Gästemeinungen willkürlich gefiltert werden und damit ein verzerrtes Gesamtbild des Unternehmens entsteht. Dieser Grundsatz gilt branchenunabhängig.“
Nach dem Hamburger Beschluss stellt sich die Frage, ob die Werbung mit Bewertungen auf Yelp in Deutschland überhaupt noch zulässig ist. Mit Urteil vom 19. Februar 2013 (Az. I-20 U 55/12 –„eKomi“) hatte das des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Werbung mit Bewertungsportalen als irreführend und damit wettbewerbswidrig angesehen, wenn Bewertungen von Kunden nicht sofort ungefiltert veröffentlicht werden.

Rechtsanwalt Peter Hense zu diesem Punkt:
„Die derzeitige Darstellung von Bewertungen auf Yelp.de ist nach den Kriterien des OLG Düsseldorf wettbewerbswidrig. Yelp lässt seine Kunden hier sehenden Auges in eine Abmahnfalle tappen. Ob das dem Geschäftsmodell von Yelp dienlich ist, wird sich zeigen.“

Fairer Umgang mit Hotelbewertungen

Gäste können auf verschiedenen Portalen im Internet Ihr Urlaubshotel bewerten. Bei einigen kann der Hotelier mit einem Kommentar darauf reagieren (holidaycheck.de), bei anderen ist das kommentieren durch den Hotelier nicht möglich (booking.com).

Besonders positiv  ist mir jetzt Kurzurlaub.de aufgefallen. Hier bekommt der Hotelier nach Abgabe einer Gästebewertung eine Email. Darin ist ein Link enthalten, durch den der Hotelier auf die abgegebene Bewertung antworten kann. Das besondere daran ist, dass die Bewertung erst nach drei Tagen online sichtbar wird. Das gibt genug Zeit, um auf die gemachten Angaben zu reagieren und eventuell klar zu stellen.

Hier der Originaltext der Email von Kurzurlaub.de:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Hotel …… ist über Kurzurlaub.de am ……. eine Hotelbewertung eingegangen. Bitte prüfen Sie diese Bewertung sorgfältig. Sofern Sie die gemachten Angaben als unwahr und unangemessen erachten, haben Sie die Möglichkeit, mit einem Kommentar darauf zu reagieren.
Nach Prüfung durch unser Serviceteam wird diese Bewertung in 3 Tagen auf Kurzurlaub.de online sichtbar sein.

Link zur Bewertung im Verwaltungsbereich….“

Kennt Ihr ähnliche Beispiele, wie Bewertungsportale besonders positiv mit Gäste-Kommentaren umgehen?

Bild: Webseite von Kurzurlaub.de

Sieben Schritte, auf schlechte Bewertungen zu reagieren

Bregenz (TP/OTS) – Hotelbewertungen sind ein hervorragendes Instrument zur Gewinnung neuer Gäste. Deshalb motivieren findige Hoteliers aktiv ihre zufriedenen Gäste, ein Feedback auf einem der großen Online-Portale zu hinterlassen. Doch wie reagiert man richtig, wenn einmal Kritik mit dabei ist?

Der Ton macht die Musik

Nur ein Bruchteil der Hotels reagiert auf eine negative Online-Hotelbewertung. Dabei sagen 80% der Nutzer, dass sie ein Hotelier-Kommentar „beruhigt“. Das Vorhandensein einer Reaktion auf Kritik ist ein starkes Zeichen für Gästeorientierung und Professionalität. Im Internet ist der Schreibstil allgemein informeller und kürzer als in der Offline-Kommunikation. Gleichwohl sollte auf guten Stil, perfekte Rechtschreibung und Grammatik sowie eine höfliche Formulierung achtgegeben werden. Ein Hotelier-Kommentar ist eine öffentliche Visitenkarte des Hotels für die vielen potenziellen Gäste, die eine Hotelbewertung und die Reaktion darauf lesen.

7 Schritte zum Umgang mit negativen Bewertungen 

 1. Danken Sie dem Schreiber für die Bewertung und den Zeitaufwand dafür

 2. Signalisieren Sie dem Schreiber, dass Sie ihn verstehen und seine Gefühle ernst nehmen

 3. Entschuldigen Sie sich, wenn die geschilderten negativen Aspekte der Wahrheit entsprechen (ohne verteidigend zu argumentieren)

 4. Bieten Sie eine einfache, kurze Erklärung, warum die kritisierten Aspekte bestehen oder bestanden (sofern möglich)

 5. Versichern Sie dem Schreiber (und damit allen Lesern der Bewertung), dass alle Schritte unternommen wurden, um das Problem zu beheben

 6. Bieten Sie einen direkten Kontakt zwischen Gast und dem Hotel an, um die Situation zu klären

 7. Schließen Sie Ihren Kommentar ab, indem Sie einen der konstruktiven/positiven Aspekte der Bewertung thematisieren, damit Ihr Kommentar positiv endet.

HolidayCheck Trainings: Tipps von Profis
Wer die richtige Reaktion auf Hotelbewertungen lernen möchte, ist in den HolidayCheck Trainings gut aufgehoben. Die Seminare werden von der Servus Tourismuspartner GmbH in Deutschland, Österreich und der Schweiz flächendeckend angeboten. Hinzu kommen Termine in Südtirol, Ägypten, Mallorca und der Türkei. Hotelgruppen, Verbände und Tourismusorganisationen nutzen darüber hinaus die Kompetenz der unabhängigen Bewertungs-Profis in individuellen Inhouse-Trainings, um ihren Mitgliedsbetrieben einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Informieren Sie sich auf der ITB Berlin beim Stand von HolidayCheck oder kontaktieren Sie info@holidaycheck-training.com für weitere Informationen.

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