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Überblick zur neuen Lebensmittel- Informationsverordnung (LMIV)

(lifePR) (München, Dieses Jahr ist europaweit die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft getreten. Der Verbraucher soll künftig umfassender von den Herstellern informiert werden, um im großen Angebot der Lebensmittel eine für sich geeignete Auswahl zu treffen. Die LMIV regelt das durch übersichtlichere und verpflichtende Hinweise und Kennzeichnungen der Produkte. Die Lebensmittel-Experten von TÜV SÜD erklären, was sich durch die Verordnung ändert und welche Vorteile sich für Konsumenten ergeben.

FischallergieDie Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, wie das Dokument offiziell heißt, regelt auf europäischer Ebene die Kennzeichnung, Aufmachung, Bezeichnung, Werbung und den sogenannten Fernabsatz von Lebensmitteln neu. In Deutschland werden damit nationale Vorschriften wie die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV), die Nährwertkennzeichnungsverordnung (NKV) und Elemente der Fertigpackungsverordnung (FPackV) bzw. der Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZZulV) miteinander verknüpft und aktualisiert. Die LMIV muss bis zum 13. Dezember 2014 umgesetzt sein. Ausnahmslos alle Lebensmittelhersteller – die regionale Käserei genauso wie der internationale Großkonzern – sind ab diesem Stichtag verpflichtet, den Verbraucher in einheitlicher Form über Nährwerte, Herkunft und allergisches Potential ihrer Lebensmittel zu informieren. Neu ist: Bei der Angabe zu deklarierender Allergene beschränkt sich die Verordnung dabei nicht allein auf verpackte Nahrungsmittel. Auch beim offenen Verkauf in der Bäckerei, an der Fleischertheke, im Hofladen und im Restaurant wird der Kunde künftig genauer informiert. Zudem wird Internethandel mit Lebensmitteln in der neuen Verordnung berücksichtigt.

„Vor allem für Menschen mit Lebensmittelallergien erhofft sich der Gesetzgeber Vorteile“, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte von TÜV SÜD. „Die Allergikerhinweise müssen beispielsweise durch eine veränderte Schriftart oder eine andere Hintergrundfarbe deutlich hervorgehoben sein. Darüber hinaus gilt die Deklarationspflicht allergener Stoffe künftig nicht nur für verpackte Lebensmittel sondern auch für lose Ware, wie etwa für Brot. Auch Allergene in nicht vorverpackter Ware, die im Internethandel vertrieben werden, müssen vor Kaufabschluss deklariert werden.“ Außerdem werden Restaurants verpflichtet, in ihrer Speisekarte auf Allergene hinzuweisen. An der Liste der deklarierungspflichtigen Allergene ändert sich nichts.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Ergänzende Angaben sind für Hersteller verpflichtend: Neben der Bezeichnung des Lebensmittels, dem Zutatenverzeichnis, der Menge bestimmter Zutaten, der Nettofüllmenge, dem Mindesthaltbarkeitsdatum, dem Alkoholgehalt und den Angaben zum Lebensmittelunternehmer gehören nun auch eine für alle verpflichtende Nährwertdeklaration, Anweisungen zum Gebrauch des Lebensmittels und – falls Teile der Produktion im Ausland stattfanden – Angaben zum Ursprungsland auf die Verpackung. Diese Informationen müssen auf allen vorverpackten Lebensmitteln zu finden sein, auch wenn sie zur Weiterverarbeitung bestimmt sind. Bisher mussten die Angaben nur auf Verpackungen für den Endverbraucher deklariert werden. Für Lebensmittel, die Verbraucher im Internet bestellen, ist die Deklaration nun ebenfalls vorgeschrieben. Der Kunde muss diese Informationen bereits vor dem Online-Einkauf erhalten und nicht erst durch die Verpackung der gelieferten Ware.

Schriftgröße und Sichtfelder werden verbraucherfreundlicher: Alle festgelegten verpflichtenden Angaben müssen an einer gut sichtbaren Stelle abgedruckt sein. Eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm soll dem Verbraucher Deutlichkeit und gute Lesbarkeit garantieren. Gemessen wird am kleinen „x“. Ausnahmen gibt es nur für Kleinstverpackungen wie etwa Kaugummiverpackungen oder Schokoriegel. Bei Verpackungen, deren größte Oberfläche kleiner als 80 Quadratzentimeter ist, darf die Schrift kleiner ausfallen. Sie muss aber mindestens 0,9 mm betragen.

Irreführung durch „Lebensmittelimitate“ wird vermindert: Analogkäse, Klebeschinken und Surimi unterliegen künftig speziellen Kennzeichnungsvorschriften. Bei Analogkäse muss etwa der Hinweis „hergestellt aus Pflanzenfett“ in unmittelbarer Nähe des Produktnamens zu finden sein. Zum Schutz vor Täuschung müssen außerdem aus Stücken zusammengefügte Fleisch- und Fischerzeugnisse, die der Verbraucher aber als gewachsenes Stück erkennen könnte, mit dem Zusatz „aus Fleischstücken zusammengefügt“ bzw. „aus Fischstücken zusammengefügt“ versehen werden. Da die Schriftgröße mindestens 75 % der Größe des Produktnamens betragen muss, können Verbraucher Imitate künftig bereits im Regal erkennen.

Herkunftskennzeichnung für Fleisch: Bisher bestand die Kennzeichnungspflicht auf Grund der BSE-Krise nur für Rindfleisch. Künftig gilt sie auch für frisches Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Hühnerfleisch. Darüber hinaus müssen die Lebensmittelhersteller bei tiefgefrorenen Fleisch- und Fischerzeugnissen neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum nun auch das Einfrierdatum auf der Verpackung angeben.

Koffeinhinweis: Cola-Getränke, Energiedrinks oder Kaffee-Milchmischgetränke könnten Kindern, Schwangeren und Stillenden schaden. Sie müssen daher laut LMIV einen deutlichen Hinweis für diese Personengruppen tragen.

Pflichthinweise: Der Verbraucher muss künftig nicht nur, wie bisher, darüber informiert werden, ob das Lebensmittel Koffein oder Aspartam enthält, sondern muss auch auf eventuell enthaltene Pflanzensterine und Nanostoffe hingewiesen werden. Darüber hinaus muss angezeigt werden, falls das Lebensmittel vor dem Verkauf aufgetaut wurde. Auskunft über die Herkunft der verwendeten pflanzlichen Öle und Fette ist nunmehr verpflichtend.

Angabe zu Nährstoffen: Bislang war die Angabe freiwillig. Nach der LMIV ist sie nun für die meisten Lebensmittel Pflicht. Mit Ausnahme von Nahrungsergänzungsmitteln (ihre Deklaration ist in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV eigenständig geregelt), Mineralwasser, Kräutern, Salz, Kaffee, Tee, alkoholischen Getränken, loser Ware und Kleinstverpackungen müssen alle Lebensmittel Informationen zu den so genannten „big 7“ enthalten. In einer Tabelle mit festgelegter Größe findet der Verbraucher auf einem Blick die Angaben zum Brennwert (Energiegehalt), Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Damit der Verbraucher einzelne Produkte besser vergleichen kann, sind die Angaben immer jeweils auf 100 g bzw. 100 ml Lebensmittel bezogen. Zusätzliche Angaben zu einfach/mehrfach ungesättigten Fettsäuren, mehrwertigen Alkoholen, Ballaststoffen, Stärke, Vitaminen und Mineralstoffen sind zulässig. Cholesterin und Transfettsäuren dürfen in der Nährwerttabelle nicht aufgeführt werden. Bei alkoholischen Getränken über 1,2 Prozent sind keine Angaben über Zutaten und Nährwerte notwendig.

Verpflichtend sind die Nähstoffangaben jedoch 2014 noch nicht. Sie müssen erst ab Dezember 2016 obligatorisch auf der Verpackung stehen. Die Angaben zu Richtwerten für die Tageszufuhr („GDAs“) sind aktuell und künftig als freiwillige Maßnahme der Unternehmen möglich.

Mehr Informationen zu den Dienstleistungen von TÜV SÜD für sichere Lebensmittel gibt es unterwww.tuev-sued.de/….

Ringhotels bieten Frühstück für Laktose- Allergiker

Vom Bodensee bis an die deutsche Küste bieten über 40 ausgewählte Ringhotels laktosefreie Milchprodukte der Firma Omira auf ihrem Frühstücksbuffet. Eine umfangreiche Befragung von Betroffenen, Hoteliers und Gästen ergänzt dieses Projekt. Die Aktion läuft zunächst vom 1. Mai bis 31. Juli 2010.
Die Entscheidung für eine Integration der Minus L Produkte ist auf der Jahreshauptversammlung der Ringhotels Ende April 2010 in Heiligenhaus gefallen. „Die Produkte sind auch für Nicht-Betroffene wohlschmeckend, sagt Ringhotelier Jan Peters vom Ringhotel Landhaus Gardels in Brunsbüttel, der sich durch Erfahrungen im familiären Umfeld schon länger mit dem Thema beschäftigt.
Auch der Geschäftsführende Vorstand der Ringhotels, Susanne Weiss, bekräftigt diese Aussage, sind die Ringhotels doch vor allem für ihre kulinarische Kompetenz bekannt. „Im F&B liegt unsere Stärke. Die Ringhotels Küchenchefs verwöhnen mit einem breiten Spektrum an regionalen Spezialitäten bis hin zur Haute Cuisine. Daher ist es uns wichtig, im Food-Bereich für jeden Gast etwas Besonderes zu bieten“, so Susanne Weiss.
15 Prozent der deutschen Bevölkerung sind von Laktose-Intoleranz betroffen. In anderen europäischen Ländern liegt dieser Anteil bei bis zu 60 Prozent (zum Beispiel Griechenland, Italien), in Südamerika und Südostasien sogar zwischen 60 bis 98 Prozent. „Aus diesem Grund haben wir uns für ein Angebot speziell für Gäste mit dieser Unverträglichkeit entschlossen“, sagt Susanne Weiss. Die Erweiterung des Frühstücksbuffets um laktosefreie Milchprodukte hilft den Betroffenen auch während eines Hotelaufenthaltes die auf die Unverträglichkeit abgestimmten Lebensgewohnheiten einzuhalten.
MinusL – laktosefreie Milch und Molkereiprodukte wurden als Lösung für Menschen entwickelt, die von einer Laktose-Intoleranz (Milchzucker-Unverträglichkeit) betroffen sind. Bei MinusL Produkten wird die Laktose (Milchzucker) aufgespalten, wodurch diese Produkte auch bei einer ausgeprägten Intoleranz sehr gut verträglich sind und alle typischen Symptome (zum Beispiel Blähungen, Durchfall, Bauchkrämpfe usw.) werden vermieden. Alle wichtigen Inhaltsstoffe aus gesunder Kuhmilch, wie das für die Knochengesundheit relevante Calcium, bleiben in den laktosefreien MinusL Produkten enthalten. Diese Produkte erfüllen höchste Qualitätsansprüche und ermöglichen eine gesundheitsbewusste Ernährung verbunden mit hervorragendem Geschmack – auch bei einer Laktose-Intoleranz.

Interessierte finden die Ringhotels mit Minus L Produkten sowie weiterführende Informationen zu dieser Aktion auf www.ringhotels.de/kooperation/Lactosefrei/
und http://www.minusl.de/. Telefonische Auskunft gibt das Ringhotels Servicebüro, Balanstr. 55, 81541 München, Tel. 089/ 45 8703-0.

Erfahrungen und Bewertungen dieser Aktion sind den Ringhotels wichtig: Diese können via Postkarte, die in den Minus L-Ringhotels ausliegen, oder via Onlineformular auf www.ringhotels.de mitgeteilt werden. Unter allen Einsendungen verlost Ringhotels ein Champagner Träume Wochenende sowie zehn Minus L Testpakete.

Convenience – pro und contra

Bei sehr vielen Köchen sind Convenience– Produkte verpönt. Das ist auch verständlich, da man das Kochhandwerk schließlich nicht gelernt hat, um Tüten aufzuschneiden oder Pulver in Wasser zu rühren!
Doch wie sieht es für die kleinen Gasthöfe aus, die sich keinen Koch leisten können? Für sie sind diese vorgefertigten Produkte die günstige Lösung zu Fachpersonal. Wo liegen nun die Vorteile dieser Fertiggerichte und die eines Kochs/ einer Küchenbrigade?

Für Convenience spricht auf jeden Fall die optimale Lagerhaltung. So ist zu jeder Zeit genau ersichtlich, wie viele Portionen von den einzelnen Produkten noch vorhanden sind. Die Portionsgröße und auch die Qualität sind gleichbleibend. Es entsteht keine Abhängigkeit zu einem Koch /einer Köchin, denn für diese Lebensmittel benötigen Sie nicht unbedingt Fachpersonal. Der Platzbedarf ist geringer, da die Vorbereitung nahezu wegfällt. Frische Produkte unterliegen saisonalen Preisschwankungen, die man bei Convenience- Produkten fast nicht hat. Dadurch kann das Angebot unverändert bestehen bleiben. Es besteht allerdings die Gefahr, dass es im Restaurant nebenan genauso schmeckt…

Dem entgegen steht die frische Küche. Hier haben Sie einen oder mehrere Köche, die jedes Produkt aus frischen saisonalen Zutaten zubereiten. Die Farbe von Gemüse und auch die Vitamine bleiben beim fachgerechten Kochen erhalten. So ist es auch kein Problem, vielfältige Sonderwünsche der Gäste umzusetzen und auch Allergien zu berücksichtigen. Ein Feinschmecker kann an der Kreativität und dem Geschmack des Essens den Koch erkennen.

Jeder gastronomische Betrieb sollte für sich entscheiden, welchen Weg er gehen möchte, aber auf jeden Fall ist es wichtig, den Gästen keine Convenience- Lebensmittel als Frischprodukte zu verkaufen. Viele Gäste sind durchaus in der Lage, das zu unterscheiden.
Wie ist Ihre Meinung / Erfahrung zum Thema Convenience- Produkte?

Klimaneutrale Arrangements an der Ostsee

Klimaschutz rückt immer mehr ins öffentliche Interesse. Wenn sich in diesen Tagen die Politikprominenz zum Weltklimagipfel in Kopenhagen trifft, bleibt zu hoffen, dass den Worten auch endlich Taten folgen werden. Neben dem privaten Individualverkehr stehen insbesondere Urlaubsreisen immer wieder im kritischen Visier der Umweltschützer.

Dass die Themen Urlaub und Umweltschutz sich aber nicht ausschließen müssen, zeigen insbesondere zwei der neuen Arrangements des Upstalsboom Hotel Ostseestrand, die in dieser Form auf Usedom einzigartig sind. Das Arrangement „WaldAktie“, welches das vom Land Mecklenburg-Vorpommern initiierte Projekt www.waldaktie.de aktiv unterstützt, beinhaltet neben einem 6-tägigen Aufenthalt mit Halbpension auch eine persönliche Waldaktie, mit der Aufforstungsprojekte (sogenannte Klimawälder) in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt werden. Mit den „Klimawäldern“ in Koserow und Damerow wurden zwei dieser geförderten Projekte schon direkt auf Usedom umgesetzt. Für den Kaufpreis einer Aktie kann ein Hartholzbaum gepflanzt und gepflegt werden, der im Laufe der Zeit die im Urlaub von einer vierköpfigen Familie verursachten Kohlendioxid-Emissionen ausgleicht.

Einen Beitrag zum Klimaschutz können die Gäste des Upstalsboom Hotel Ostseestrand ebenso leisten, wenn sie sich für das Arrangement „BewusstSein“ entscheiden. Im Preis des Arrangements ist ein Greenmiles-Gutschein (www.greenmiles.de) enthalten, der für staatlich anerkannte Klimaschutzprojekte, die bei den Vereinten Nationen registriert sind, eingelöst werden kann. So ist gewährleistet, dass der Beitrag zur CO2-Reduktion dem Klima direkt zugute kommt.

„Mit den neuen Arrangements für die Urlaubssaison 2010 wollen wir unsere Strategie, nach ökologischen Gesichtspunkten zu handeln, weiter betonen. Gerade durch unsere Spezialisierung auf die Bedürfnisse von Allergikern fühlen wir uns auch der Umwelt und dem Klimaschutz verbunden“, erläutert der Direktor des Hotels, Arne Mundt, die Beweggründe. Seit März 2008 ist ein kompletter Gebäudeflügel (47 von 99 vorhandenen Zimmern) des Hotels vollständig auf die Bedürfnisse von Allergikern ausgerichtet und sowohl rauch- als auch haustierfrei. Bei dem Umbau wurden nur getestete Baumaterialien verwendet, die Allergikern keinerlei Probleme verursachen. Hier können sich Gäste mit allergischen Beschwerden zu 100 Prozent sicher und zugleich rundum wohl fühlen.

Insgesamt 15 verschiedene Arrangements werden die Herzen der Ostseefans höher schlagen lassen. Vom Wochenendtrip bis zum einwöchigen Erlebnisurlaub bietet der Arrangementkalender 2010 des Upstalsboom Hotel Ostseestrand für jeden Erholungsuchenden das Richtige.

Der Arrangementkalender 2010 kann über die Homepage des Upstalsboom Hotel Ostseestrand unter www.allergotel.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen über das Upstalsboom Hotel Ostseestrand werden telefonisch unter der Rufnummer 038378-63-0 erteilt.

Checkliste für Gäste mit Allergien

Immer mehr Gäste klagen über Allergien. Wieso immer mehr Menschen an Allergien erkranken ist vielfältig, doch die Folgen  können teilweise sehr schwerwiegend sein und das kann dann schnell mit dem Notarzt enden. Wir haben nun eine Checkliste zusammengestellt, die Ihre Gäste ausfüllen können, das Ihre Köche besser auf die Erkrankungen eingehen können. Schließlich ist es unser aller Bestreben, das unsere Gäste glücklich und gesund unser Lokal verlassen. Sie können die Liste als PDF- Datei runterladen und ausdrucken.
Checkliste für Allergiker

 

Zöliakie

Auch als Glutenallergie oder Sprue bekannte Erkrankung, bei der eine Überempfindlichkeit gegen Gluteneiweiß besteht. Lebensmittel, die Weißmehl enthalten sind strickt zu meiden. Dazu gehören die Getreidesorten Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Grünkern, Dinkel, Einkorn, Kamut, Emmer, Bulgur und Triticale.
Statt dessen muß die Kohlehydratversorgung durch die Verwendung von Lebensmittel wie Reis, Kartoffeln oder Maisprodukte erfolgen. Auch Johannisbrot- oder Guarkernmehl ist verträglich.