Hotelsterne und Deutsche Bahn für mehr Kinderfreundlichkeit

(DEHOGA – Berlin, 19. November 2010) Mehr als 270 Sternehotels sind bereits bei der zu Beginn dieses Monats von der Deutschen Hotelklassifizierung und Deutschen Bahn gemeinsam ausgerufenen familienfreundlichen Aktion dabei: Kinder unter 15 Jahren übernachten im Zimmer ihrer Eltern oder Großeltern kostenlos. Die Anreise mit dem Zug ist für sie generell kostenfrei. Mitmachen an der bis zum 30. April 2011 befristeten Aktion können auch jetzt noch alle klassifizierten Hotelbetriebe, die bereit sind, Kindern in Begleitung ihrer Eltern oder Großeltern gegen Vorlage der Bahnfahrkarte kostenfreie Übernachtung und Frühstück anzubieten.

Deutschland ist ein hochattraktives Reiseziel für Familien. Darauf machen die Deutsche Hotelklassifizierung und die Deutsche Bahn durch die gemeinsame Aktion aufmerksam. Für Familien haben Sternehotels und Bahn damit eine bundesweit einmalige Möglichkeit geschaffen, attraktive Reiseangebote zu finden. Unter www.bahn.de/kinderkostenlos wird auf eine Sonderseite der Homepage der Deutschen Hotelklassifizierung (www.hotelsterne.de) verlinkt, auf der die Hotels aufgeführt sind, die Kinder im Zimmer der Eltern oder Großeltern kostenlos übernachten lassen.
Außerdem machen spezielle Freizeittipps für Familien Lust auf Urlaub und Reisen in Deutschland. Detaillierte Informationen zur freien Fahrt für Kinder unter 15 Jahren bei der Deutschen Bahn runden das Angebot ab. Für klassifizierte Hotels ist die kostenfreie Anmeldung zur Teilnahme an der Aktion über einen Link auf www.bahn.de/kinderkostenlos und www.hotelsterne.de möglich.

Foto: ©DEHOGA

WMF Kaffeemaschinen-Wartung endet nach 10 Jahren?

Von einem Servicetechniker habe ich erfahren, daß WMF die Wartung von Kaffeemaschinen, die älter als 10 Jahre sind, ablehnt. Dazu habe ich bei WMF nachgefragt.

Hier ist die Klarstellung von WMF:

Es handelt sich nicht um eine grundsätzliche Aussage.
Wir sehen es als unsere Pflicht den Gesamtzustand der Maschinen zu beurteilen, bevor wir Reparaturen oder Wartungen vornehmen und unserem Kunden eine geeignete Massnahme vorzuschlagen, bevor wir kostenpflichtige Leistungen erbringen.
Dabei ist ein Akspekt die elektrotechnische Sicherheit gemäß DIN VDE Normen, Kesseldruckverordnungen etc.
Befindet sich die Maschine (abhängig von Alter, Brühleistung etc) in einem Zustand, der nur durch eine umfangreiche Reparatur/Wartung wieder den Vorgaben entspricht, und die dafür entstehenden Kosten in Relation zum Restwert der Maschine unwirtschaftlich sind, weißen wir die Kunden darauf hin, bevor diese Kosten entstehen.
Ein anderer Grund besteht, wenn z.B. nicht mehr alle benötigten Ersatzteile vorhanden sind. Unsere Ersatzteilhaltung endet 8 Jahre nach Produktionsende des jeweiligen Kaffeemaschinen-Modells. In der Regel bevorraten wir Ersatzteile länger. Aber nach 10 Jahren ist dies je nach Ersatzteil nicht mehr gesichert. Wir reden offen mit unseren Kunden, und beraten, bevor Kosten entstehen. Wir möchten nicht Wartungen durchführen und riskieren, dass einige Wochen später ein ganz anderes Ersatzteil ausfällt, das wir dann nicht mehr beschaffen können.

Dieser Dialog mit unseren Kunden ist uns wichtig, da wir langfristige Kundenbeziehungen anstreben und auf vertrauensvoller Basis miteinander arbeiten.

Ich danke Frau Walter für die schnelle und freundliche Antwort.

Der besondere Tee für die kalte Jahreszeit

The London Tea Company ist ein 2003 gegründetes Familienunternehmen, das sich dem Vertrieb von hochwertigem Tee verschrieben hat. Ihr Konzept ist so einfach, wie einleuchtend: Konsequent biologisch korrekter Anbau, keine Pestizide und genetische Modifikationen und eine umweltfreundliche Verpackung. Der Fokus auf Qualität und Geschmack ließ die Marke stetig wachsen, die nun mit bruder, frische Marken einen kompetenten Partner zur Einführung am deutschen Markt gefunden hat.
Unsere Produktpalette besticht mit hochwertigen Sorten, die von klassisch bis aromatisch dem Teegenießer eine facettenreiche Auswahl bieten. Mit den Erzeugnissen von The London Tea Company erweitern wir unser Portfolio und setzen erneut einen Qualitätsstandard: Die Produkte stammen zu 100% aus biologischem Anbau, unterstützen den fairen Handel und garantieren ein sozial nachhaltiges
Wirtschaften. Zudem vermeiden umweltfreundliche Verpackungen CO2-Emissionen. Das kommt dem Tee-Genießer und der Umwelt zu Gute.
Die Teesorten sind in Deutschland exklusiv bei „bruder, frische Marken“ seit 07. September 2010 erhältlich. „Bruder, frische Marken“ vertreibt biologische Qualitätsprodukte für anspruchsvolle Genießer über ihren Onlineshop „www.teagree.de“.
Gastronome und Händler können die komplette Preisliste und Muster telefonisch unter
0221 – 7 88 33 77 anfordern oder per Email unter kontakt@frische-marken.de.
Einkaufsquellen: Im Onlineshop „www.teagree.de“ und in ausgesuchten Handelsgeschäften und Gastronomiebetrieben.

Kontaktdaten:
bruder, frische Marken, Christian Bruder,
Richard-Wagner-Str. 35,
50674 Köln
Tel: 0221 – 7 88 33 77,
Fax: 0221 – 7 88 33 78,
Email: kontakt@frische-marken.de,
HP: www.teagree.de

Foto: ©bruder, frische Marken

Ringhotels bieten Frühstück für Laktose- Allergiker

Vom Bodensee bis an die deutsche Küste bieten über 40 ausgewählte Ringhotels laktosefreie Milchprodukte der Firma Omira auf ihrem Frühstücksbuffet. Eine umfangreiche Befragung von Betroffenen, Hoteliers und Gästen ergänzt dieses Projekt. Die Aktion läuft zunächst vom 1. Mai bis 31. Juli 2010.
Die Entscheidung für eine Integration der Minus L Produkte ist auf der Jahreshauptversammlung der Ringhotels Ende April 2010 in Heiligenhaus gefallen. „Die Produkte sind auch für Nicht-Betroffene wohlschmeckend, sagt Ringhotelier Jan Peters vom Ringhotel Landhaus Gardels in Brunsbüttel, der sich durch Erfahrungen im familiären Umfeld schon länger mit dem Thema beschäftigt.
Auch der Geschäftsführende Vorstand der Ringhotels, Susanne Weiss, bekräftigt diese Aussage, sind die Ringhotels doch vor allem für ihre kulinarische Kompetenz bekannt. „Im F&B liegt unsere Stärke. Die Ringhotels Küchenchefs verwöhnen mit einem breiten Spektrum an regionalen Spezialitäten bis hin zur Haute Cuisine. Daher ist es uns wichtig, im Food-Bereich für jeden Gast etwas Besonderes zu bieten“, so Susanne Weiss.
15 Prozent der deutschen Bevölkerung sind von Laktose-Intoleranz betroffen. In anderen europäischen Ländern liegt dieser Anteil bei bis zu 60 Prozent (zum Beispiel Griechenland, Italien), in Südamerika und Südostasien sogar zwischen 60 bis 98 Prozent. „Aus diesem Grund haben wir uns für ein Angebot speziell für Gäste mit dieser Unverträglichkeit entschlossen“, sagt Susanne Weiss. Die Erweiterung des Frühstücksbuffets um laktosefreie Milchprodukte hilft den Betroffenen auch während eines Hotelaufenthaltes die auf die Unverträglichkeit abgestimmten Lebensgewohnheiten einzuhalten.
MinusL – laktosefreie Milch und Molkereiprodukte wurden als Lösung für Menschen entwickelt, die von einer Laktose-Intoleranz (Milchzucker-Unverträglichkeit) betroffen sind. Bei MinusL Produkten wird die Laktose (Milchzucker) aufgespalten, wodurch diese Produkte auch bei einer ausgeprägten Intoleranz sehr gut verträglich sind und alle typischen Symptome (zum Beispiel Blähungen, Durchfall, Bauchkrämpfe usw.) werden vermieden. Alle wichtigen Inhaltsstoffe aus gesunder Kuhmilch, wie das für die Knochengesundheit relevante Calcium, bleiben in den laktosefreien MinusL Produkten enthalten. Diese Produkte erfüllen höchste Qualitätsansprüche und ermöglichen eine gesundheitsbewusste Ernährung verbunden mit hervorragendem Geschmack – auch bei einer Laktose-Intoleranz.

Interessierte finden die Ringhotels mit Minus L Produkten sowie weiterführende Informationen zu dieser Aktion auf www.ringhotels.de/kooperation/Lactosefrei/
und http://www.minusl.de/. Telefonische Auskunft gibt das Ringhotels Servicebüro, Balanstr. 55, 81541 München, Tel. 089/ 45 8703-0.

Erfahrungen und Bewertungen dieser Aktion sind den Ringhotels wichtig: Diese können via Postkarte, die in den Minus L-Ringhotels ausliegen, oder via Onlineformular auf www.ringhotels.de mitgeteilt werden. Unter allen Einsendungen verlost Ringhotels ein Champagner Träume Wochenende sowie zehn Minus L Testpakete.

Kreative Ideen für das Frühstück

Hamburg, 3. März 2010. Zwei Meister aus der gehobenen Gastronomie trafen sich heute früh im Fleetschlösschen in Hamburgs Speicherstadt: TV- und Sternekoch Christian Henze (41) und der Deutsche Latte Art Meister (SCAE 2009) Jörg Kranke (39) präsentierten ein Frühstück der besonderen Art. Fruchtiger Waldbeerenschmarren, Schinken-Käse-Tramezzini und gebratener Parmaschinken mit Chili-Rührei vom Spitzenkoch dazu einen Cappuccino mit kunstvollen Motiven vom Kaffeemeister – die perfekte Kombination für Feinschmecker. Das Besondere: Jede der zehn außergewöhnlichen Frühstückskreationen kann man mit einfachsten Zutaten selbst zubereiten.
Rezepte gibt es unter www.kerrygold.de. Die Veranstaltung machte deutlich, dass ein Frühstück durchaus leicht und gesund sein kann.

Über Kerrygold

Das Irish Dairy Board (IDB), 1961 gegründet, ist die Marketing-Organisation der irischen Milchwirtschaft. Als wesentliches Marketinginstrument hat IDB die Marke Kerrygold geschaffen, unter der irische Milchprodukte von Premiumqualität international vertrieben werden. Seit über 20 Jahren steht Kerrygold Original Irische Butter nach Beliebtheit und Verbrauch an der Spitze aller in Deutschland angebotenen Buttermarken und ist heute mit gut 13 % wertmäßigem Marktanteil im deutschen Buttermarkt unangefochtener Marktführer. Die IDB Deutschland GmbH vertreibt jährlich über 35.000 Tonnen Butter, Käse und Sahne der Marke Kerrygold in Deutschland.

Foto oben: Christian Henze

Foto unten: Jörg Kranke

Frühstück, ein Vorteil für Geschäftsreisende!!!

Nachdem der ermäßigte Steuersatz von 7% nur für Übernachtungen gilt, gibt es eine Benachteiligung für Geschäftsreisende, da für das Frühstück weiterhin 19% gelten. Die Abgabe des Frühstücks stellt keine Nebenleistung zur Beherbergungsleistung dar und das auf das Frühstück entfallende Entgelt unterliegt daher dem Regelsteuersatz. Damit müssen die reine Übernachtung und der Verzehr gesondert auf der Hotelrechnung ausgewiesen werden.

Das hat zur Folge, dass das Lohnbüro bei der Erstattung von Reisekosten nicht mehr pauschal 4,80 EUR vom Rechnungsbetrag gem. R 9.7. LStR abziehen kann, sondern den tatsächlichen Preis, der in der Rechnung gesondert für das Frühstück ausgewiesen ist. Nur die verbleibenden Hotelkosten kann der Arbeitgeber als Übernachtungskosten steuerfrei erstatten. Liegt der Preis für ein Frühstück oberhalb der steuerfrei ersetzbaren Verpflegungspauschalen, sind die vom Arbeitgeber erstatteten Kosten steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.

Nach einer Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe gibt es eine Vereinfachungsregel, wenn das Frühstück im Übernachtungspreis enthalten ist oder kostenlos angeboten wird. Hier richtet sich der Preis für Kaffee und Brötchen zwar grundsätzlich nach der Preiskalkulation des Unternehmers. Es wird aber nicht beanstandet, wenn der Hotel- oder Pensionsbetreiber in Anlehnung an die lohnsteuerlichen Regelungen einen Betrag von 4,80 EUR (brutto) für das Frühstück ansetzt. Insoweit ergibt sich dann keine Änderung zum Rechtsstand 2009.

So können auch Geschäftsreisende von dieser Regelung profitieren, ohne großen Mehraufwand…

Dieser Artikel entstand unter Mithilfe der Kanzlei Tronsberg- Stemmer- Tronsberg, Augsburg
und Haufe: http://www.haufe.de/SID121.LlEyd0toS1A/steuern/topIssueDetails?view=themeName&objectIds=1265020621.75&b_start:int=2

Diese Artikel stellt keine Steuerberatung dar, sondern dient nur zur Information. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die oben genannte Kanzlei.
Foto: gänseblümchen/pixelio.de

Steuersenkung für Übernachtungen -> Das sollten Sie wissen!!!

Eben haben wir uns noch über die Steuersenkung für Übernachtungsbetriebe gefreut und jetzt kommt die Ernüchterung. Seit dem 18. Dezember ist das Gesetz beschlossen und jetzt kommt auf uns ab dem 01.01.2010 ein erheblicher Mehraufwand für die Abrechnungen der Gäste zu.
Wichtig: Für die Übernachtung in der Silvesternacht müssen lediglich 7 % Umsatzsteuer berechnet werden. Der maßgebende Steuersatz richtet sich nämlich nach dem Zeitpunkt, in dem die Leistung ausgeführt wird. Da die Beherbergung erst am Neujahrsmorgen als ausgeführt gilt, greifen schon die Regeln für 2010. Auf dem Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an, wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungserteilung.
Damit ist für Hotel- und Gaststättengewerbe eine rechtzeitige Anpassung der Buchhaltung vorzunehmen, sodass die Rechnungserstellung ab Neujahr 2010 und besonders in der Silvesternacht korrekt ablaufen kann. Dabei ist es unerheblich, ob und in welchem Umfang die Preise gesenkt werden.
Ein wesentlicher Punkt ist die Verminderung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1.1.2010 auf 7 % für die kurzfristige Beherbergungen von bis zu sechs Monaten (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Das betrifft sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleichbaren Einrichtungen. Der ermäßigte Satz gilt aber nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen. Das betrifft insbesondere die Verpflegung und hier das Frühstück sowie die Getränkeversorgung aus der Minibar. Für die Praxis bringen die getrennten Tarife ab Neujahr 2010 Probleme mit sich.
 Nun muß jede Rechnung  und jede Pauschale aufgesplittet werden, um es dem Finanzamt recht zu machen. Ich wünsche Ihnen dennoch ein erfolgreiches und tolles 2010.

Dieser Artikel entstand unter Mithilfe der Kanzlei Tronsberg- Stemmer- Tronsberg, Augsburg.

Diese Artikel stellt keine Steuerberatung dar, sondern dient nur zur Information. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die oben genannte Kanzlei.