Seehofer bestätigt Mehrwertsteuersenkung für Hotellerie

NÜRNBERG (dpa-AFX) – Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat den gesenkten Mehrwertsteuersatz für Hotels verteidigt. „Mehr als 100 Millionen Euro zusätzliche Investitionen und 5500 zusätzliche Arbeitsplätze sprechen eine deutliche Sprache“, sagte Seehofer am Sonntag laut Mitteilung bei der Eröffnung der Fachmesse für Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung (HOGA) in Nürnberg. Bayern werde deshalb auch künftig an diesem Erfolgsrezept“festhalten. Kritiker bezeichnen den gesenkten Mehrwertsteuersatz in der Hotellerie als Klientelpolitik.

Bei der Übernahme des reduzierten Satzes auch für die Gastronomie bleibe er am Ball, sagte Seehofer nach Angaben der „Nürnberger Nachrichten“ (Montagsausgabe). Dazu hatte ihn auch der Präsident des Bayerischen Hotel- und
Gaststättenverbandes, Ulrich Brandl, aufgefordert. Die Gastronomie benötige dringend eine steuerliche Gleichbehandlung mit Bäckern, Metzgern und dem Lebensmitteleinzelhandel, sagte Brandl laut Redemanuskript. Mit Blick auf die Hotellerie zog der Branchenvertreter die Bilanz: „Die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsdienstleistungen war wohl das beste Konjunkturpaket, das es je gab.“

Nach Angaben Seehofers sichert der Tourismus mit einem Bruttoumsatz von rund 25 Milliarden Euro und 75  Millionen Übernachtungen pro Jahr das Einkommen von mehr als 560.000 Arbeitnehmern in Bayern. Die noch bis zum 19. Januar stattfindende HOGA ist die erste große Messe der Branche in diesem Jahr und gilt als Stimmungsindikator für Gastronomie, Hotellerie und Tourismus./eri/DP/he

Foto: Horst Seehofer

FDP Generalsekretär Lindner fordert Überprüfung der Steuersenkung

Laut einer Meldung im Deutschlandfunk hält der Generalsekretär die zu Jahresbeginn beschlossene Steuersenkung für zu voreilig. Nach seinen Angaben haben sich die Prioritäten und das Umfeld geändert, wodurch eine Änderung unumgänglich sein soll. Aus heutiger Sicht hält er die Steuersenkung für einen Fehler und muß auf den Prüfstand! Die Prüfer des Bundesrechnungshof´s kritisieren die Maßnahmen in einem Sonderbericht.

Das komplette Interview steht im Deutschlandfunk

Keine Änderung der Steuersenkung für Beherbergungsbetriebe

Jetzt wurde die Ergebnisse der Klausurtagung der Bundesregierung bekannt gegeben. Für die Hotels und Beherbergungsbetriebe gibt es keine Änderung der Steuersenkung. So gelten auch weiterhin die Anfang 2010 beschlossenen 7 % für Übernachtungen.

In der politischen Debatte um das heute vom Bundeskabinett beschlossenen Sparplänen war dies von der SPD vehement gefordert worden. In den vergangenen Tagen hatte sich auch FDP-Vertreter für eine Rücknahme der als Subvention verschrienen Steuersenkung ausgesprochen. Der Dehoga-Bundesverband, das Präsidium der Hoteldirektorenvereinigung und zahlreiche Hoteliers hatten sich vermehrt zu Wort gemeldet und die Investitionen und neu geschaffenen Arbeitsplätze infolge der Steuersenkung dargestellt.

Quelle: TOP HOTEL

Schluß mit der Steuersenkung für Hoteliers?!

Seit Einführung der Steuersenkung für Beherbergungsbetriebe müssen sich Hoteliers bei Gästen, Geschäftskunden und auch öffentlich dafür rechtfertigen, dass sie eine Steuerentlastung von 12 % erhalten haben. Jeder Politiker, dem man ein Mikrofon vor die Nase hält, meint sich negativ über diese Steuer auslassen zu müssen. Des weiteren diskutieren viele Gemeinden, Kommunen und Städte über Bettenabgaben, um diesen Steuervorteil zu umgehen. Ob es durch diese ständigen Diskussionen auch ein Zusammenhang auf Umsatzeinbußen gibt, lässt sich noch nicht mit Sicherheit sagen, doch die Belastung für das Image der Hoteliers ist auf jeden Fall spürbar! Ebenso ist es für Hoteliers, die über Investitionen nachdenken, oder bereits umgesetzt haben, eine Zitterpartie, weil niemand weiß, wie lange diese Steuerregelung noch gilt. Aktuelle Diskussionen der FDP lassen weitere Unsicherheit aufkommen, da nun auch die Partei die Rücknahme fordert, die diese Steuersenkung eingeführt hat.

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass diese Steuersenkung zwar wichtig für die Beherbungsbranche  ist, doch das durch diese ständigen Diskussionen und Rechtfertigungen in der Öffentlichkeit ein falsches Bild geschaffen wurde. Der Hotelier wird als habgierig und reich darstellt. Lasst uns dieses Thema begraben und uns wieder unseren Gästen widmen, aber ohne die ständigen Fragen, was wir mit den 12 % gemacht haben. Dieses vermeintliche Steuergeschenk hat der ganzen Branche mittlerweile mehr geschadet, wie genutzt.  
Unser Tagesgeschäft ist die Bewirtung der Gäste, denen wir einen angenehmen Aufenthalt bieten möchten und nicht diese ständigen Rechtfertigungen!!!

„Meine persönliche Meinung!“

Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de

Frühstück, ein Vorteil für Geschäftsreisende!!!

Nachdem der ermäßigte Steuersatz von 7% nur für Übernachtungen gilt, gibt es eine Benachteiligung für Geschäftsreisende, da für das Frühstück weiterhin 19% gelten. Die Abgabe des Frühstücks stellt keine Nebenleistung zur Beherbergungsleistung dar und das auf das Frühstück entfallende Entgelt unterliegt daher dem Regelsteuersatz. Damit müssen die reine Übernachtung und der Verzehr gesondert auf der Hotelrechnung ausgewiesen werden.

Das hat zur Folge, dass das Lohnbüro bei der Erstattung von Reisekosten nicht mehr pauschal 4,80 EUR vom Rechnungsbetrag gem. R 9.7. LStR abziehen kann, sondern den tatsächlichen Preis, der in der Rechnung gesondert für das Frühstück ausgewiesen ist. Nur die verbleibenden Hotelkosten kann der Arbeitgeber als Übernachtungskosten steuerfrei erstatten. Liegt der Preis für ein Frühstück oberhalb der steuerfrei ersetzbaren Verpflegungspauschalen, sind die vom Arbeitgeber erstatteten Kosten steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.

Nach einer Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe gibt es eine Vereinfachungsregel, wenn das Frühstück im Übernachtungspreis enthalten ist oder kostenlos angeboten wird. Hier richtet sich der Preis für Kaffee und Brötchen zwar grundsätzlich nach der Preiskalkulation des Unternehmers. Es wird aber nicht beanstandet, wenn der Hotel- oder Pensionsbetreiber in Anlehnung an die lohnsteuerlichen Regelungen einen Betrag von 4,80 EUR (brutto) für das Frühstück ansetzt. Insoweit ergibt sich dann keine Änderung zum Rechtsstand 2009.

So können auch Geschäftsreisende von dieser Regelung profitieren, ohne großen Mehraufwand…

Dieser Artikel entstand unter Mithilfe der Kanzlei Tronsberg- Stemmer- Tronsberg, Augsburg
und Haufe: http://www.haufe.de/SID121.LlEyd0toS1A/steuern/topIssueDetails?view=themeName&objectIds=1265020621.75&b_start:int=2

Diese Artikel stellt keine Steuerberatung dar, sondern dient nur zur Information. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die oben genannte Kanzlei.
Foto: gänseblümchen/pixelio.de

Steuersenkung wieder rückgängig machen???

So langsam weiß man nicht mehr, was sich unsere Regierung noch einfallen lässt. Erst kommt die Steuersenkung für Übernachtungen und schon nach einem Monat möchte man sie wieder rückgangig machen, weil es angeblich in der Praxis nicht besteht. Dann möchte ich mal wissen, was sie all den Hoteliers sagen, die bereits Umbaumaßnahmen in die Wege geleitet haben, die Ihren Mitarbeitern mehr Lohn und den Geschäftsreisenden einen günstigeren Tarif versprochen haben???

Hier der komplette Artikel

Steuersenkung für Übernachtungen -> Das sollten Sie wissen!!!

Eben haben wir uns noch über die Steuersenkung für Übernachtungsbetriebe gefreut und jetzt kommt die Ernüchterung. Seit dem 18. Dezember ist das Gesetz beschlossen und jetzt kommt auf uns ab dem 01.01.2010 ein erheblicher Mehraufwand für die Abrechnungen der Gäste zu.
Wichtig: Für die Übernachtung in der Silvesternacht müssen lediglich 7 % Umsatzsteuer berechnet werden. Der maßgebende Steuersatz richtet sich nämlich nach dem Zeitpunkt, in dem die Leistung ausgeführt wird. Da die Beherbergung erst am Neujahrsmorgen als ausgeführt gilt, greifen schon die Regeln für 2010. Auf dem Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an, wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungserteilung.
Damit ist für Hotel- und Gaststättengewerbe eine rechtzeitige Anpassung der Buchhaltung vorzunehmen, sodass die Rechnungserstellung ab Neujahr 2010 und besonders in der Silvesternacht korrekt ablaufen kann. Dabei ist es unerheblich, ob und in welchem Umfang die Preise gesenkt werden.
Ein wesentlicher Punkt ist die Verminderung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1.1.2010 auf 7 % für die kurzfristige Beherbergungen von bis zu sechs Monaten (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Das betrifft sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleichbaren Einrichtungen. Der ermäßigte Satz gilt aber nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen. Das betrifft insbesondere die Verpflegung und hier das Frühstück sowie die Getränkeversorgung aus der Minibar. Für die Praxis bringen die getrennten Tarife ab Neujahr 2010 Probleme mit sich.
 Nun muß jede Rechnung  und jede Pauschale aufgesplittet werden, um es dem Finanzamt recht zu machen. Ich wünsche Ihnen dennoch ein erfolgreiches und tolles 2010.

Dieser Artikel entstand unter Mithilfe der Kanzlei Tronsberg- Stemmer- Tronsberg, Augsburg.

Diese Artikel stellt keine Steuerberatung dar, sondern dient nur zur Information. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die oben genannte Kanzlei.