Kampf gegen Täuschung: Lohnfortzahlungsbetrug in der Gastronomie

Kampf gegen Täuschung: Lohnfortzahlungsbetrug in der Gastronomie

Lohnfortzahlungsbetrug – inmitten des hektischen Arbeitsalltags der Gastronomiebranche und des ständigen Gästeansturms ist der Betrug nichts Unbekanntes mehr. Er verursacht schwerwiegende Folgen auf das Vertrauen und die Integrität der Arbeitsumgebung. Zudem kann der Betrug Arbeitgeber finanziell schwächen und sogar die Schließung eines Restaurants provozieren. Umso wichtiger ist es, Maßnahmen gegen die Täuschung zu unternehmen.

Was ist ein Lohnfortzahlungsbetrug?

Das betrügerische Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit oder das Einreichen gefälschter Krankmeldungen wird als Lohnfortzahlungsbetrug bezeichnet. Der Betrug tritt typischerweise in Unternehmen und der Gastronomie auf, um unrechtmäßig Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber zu erhalten. Krankheiten werden von Mitarbeitern simuliert, um Abwesenheit vorzutäuschen. Dabei decken sich manche Mitarbeiter gegenseitig.

Während ehrliche Arbeitnehmer dadurch benachteiligt werden, führt dies zu finanziellen Verlusten für den Arbeitgeber. Lohnfortzahlungsbetrug kann nicht nur rechtliche Konsequenzen für die Betrüger haben, er verursacht auch Reputationsschäden. Entscheidend sind präventive Maßnahmen wie klare Richtlinien für Krankmeldungen, Sensibilisierungsschulungen und Überwachungssysteme, um die Integrität der Arbeitsumgebung zu wahren und Betrug zu verhindern.

Häufige Betrugsmuster in der Gastronomie

In der Gastronomie gibt es im Fall von Lohnfortzahlungsbetrug verschiedene Betrugsmuster. Darunter folgende:

  • Vortäuschen: Das häufigste Betrugsmuster ist, dass Mitarbeiter Arbeitsunfähigkeit vortäuschen. Dabei täuschen sie nicht nur den Arbeitnehmer, sondern auch den Arzt und die Krankenkasse. Die Betrüger möchten in diesem Muster oft eine bezahlte Freistellung erschleichen.
  • Absprache: Die Absprache unter Mitarbeitern ist ein verbreitetes Muster, bei der sie einander decken. Durch die gezielte Deckung einer gefälschten Erkrankung fällt der Betrug selten auf.
  • Zweitarbeit: Ein weiteres Betrugsmuster ist die bezahlte Freistellung, um zusätzliches Einkommen aus einer anderen Quelle zu generieren.

Wichtig zu erwähnen ist, dass nicht nur Arbeitnehmer Lohnfortzahlungsbetrug begehen können. Aus verschiedenen Gründen waren bereits Arbeitgeber selbst involviert, indem sie Mitarbeiter ermutigten oder dazu zwangen, Betrug zu begehen. Es erfordert eine klare Transparenz und Unternehmenskultur für die Bekämpfung dieser Betrugsmuster.

Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Lohnfortzahlungsbetrug hat sowohl für den Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer erhebliche Auswirkungen. Häufige Betrugsfälle bedeuten für den Arbeitgeber finanzielle Verluste und ein erhöhtes Risiko für Rechtsstreitigkeiten. Auch das Vertrauen in die Belegschaft kann ein Betrug negativ beeinflussen, was wiederum die Arbeitsatmosphäre beeinträchtigen kann. Zudem können Reputationsschäden den Ruf der Gaststätte gefährden, wenn Betrugsfälle öffentlich bekannt werden.

Wenn das Unternehmen aufgrund des Betrugs misstrauisch wird oder strengere Regeln für Krankmeldungen einführt, könnten Arbeitnehmer, die tatsächlich krank sind, ihren Anspruch auf gerechtfertigte Lohnfortzahlung verlieren. Dies kann zu Frustration und finanziellen Schwierigkeiten führen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird durch Lohnfortzahlungsbetrug untergraben. Dies hat weitreichende Folgen für das Arbeitsumfeld.

Strafen: Womit müssen Betrüger rechnen?

Bei Lohnfortzahlungsbetrug variieren je nach Land und Rechtssystem die gesetzlichen Regelungen und Sanktionen. In vielen Ländern gibt es Arbeitsgesetze, die den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall regeln. In der Regel sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitsausfall aufgrund von Krankheit zu dokumentieren und ärztliche Atteste zu verlangen. Verschiedene Sanktionen können verhängt werden, wenn ein Mitarbeiter des Lohnfortzahlungsbetrugs überführt wird.

Disziplinarische Maßnahmen, Kündigung des Arbeitsvertrags oder sogar strafrechtliche Verfolgung, können die Folge sein. Auch Geldstrafen, Schadenersatzforderungen und in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen umfassen die Strafen für Lohnfortzahlungsbetrug. In den jeweiligen nationalen Arbeitsgesetzen und in Deutschland im Strafgesetzbuch Paragraf 263 können genauen Regelungen und Sanktionen nachgeschlagen werden.

Rechtssicherheit: Prävention und Bekämpfung

Ein ganzheitliches Vorgehen durch Prävention und Bekämpfung von gefordert die Arbeitgeber. Das Einführen klarer Richtlinien und Prozeduren für Krankmeldungen und eine sorgfältige Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit sollte Lohnfortzahlungsbetrug verhindern. Schulungen für Mitarbeiter können das Bewusstsein über die Konsequenzen von Betrug und die Wichtigkeit von Integrität vermitteln. Eine weitere Möglichkeit, Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen, ist die Implementierung von Überwachungssystemen, die verdächtige Aktivitäten aufzeichnet.

Um komplexe Betrugsfälle zu untersuchen und Beweise zu sammeln, kann die Einschaltung einer Detektei ein wirksames Mittel sein. Detekteien wie die Detektei Saarbrücken beraten über Lohnfortzahlungsbetrug in der Gastronomie sowie die rechtssichere Verfolgung. Zudem können die Profis Diskretion wahren und verdeckte Ermittlungen durchführen, um mögliche Betrüger zu identifizieren und die Integrität des Unternehmens zu schützen. Die Zusammenarbeit mit einer Detektei kann abschreckend wirken und das Risiko von Betrugsfällen verringern. Wichtig ist jedoch, dass alle rechtlichen Bestimmungen und Datenschutzrichtlinien strikt eingehalten werden.

Rechtliche Beratung und Unterstützung von Profis

Entscheidende Ressourcen im Umgang mit Lohnfortzahlungsbetrug in der Gastronomie sind rechtliche Beratung und Unterstützung. Beratungen durch Rechtsanwälte helfen, klare Richtlinien und Verfahren zu implementieren und den rechtlichen Rahmen im Umgang mit Betrugsfällen zu verstehen. Zudem gilt es vorab den Lohnfortzahlungsbetrug zu entlarven. Die Verfolgung einer Betrugsannahme muss hierbei rechtssicher ablaufen, sodass die Privatsphäre des Arbeitnehmers nicht verletzt wird. Werden im Laufe der Verfolgung irgendwelche Rechte des vermeidlichen Betrügers verletzt, kann diese als nicht-rechtssicher eingestuft werden. Umso wichtiger kann es sein, sich zudem von Experten wie Detektiven beraten zu lassen.

Schulungen und Transparenz: Integrität in der Gastronomie

Ein positives Arbeitsklima kann geschaffen werden, wenn Mitarbeiter und Arbeitgeber auf ethisches Verhalten und Integrität setzen. Eine starke Arbeitsethik und die Integration von Integrität ist in der Gastronomie ist von entscheidender Bedeutung, um Lohnfortzahlungsbetrug zu verhindern. Gegenseitiges Vertrauen und Respekt kann Mitarbeiter dazu ermutigen, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und sich nicht in Betrugsaktivitäten zu verwickeln.

Offene Kommunikation und Transparenz in Bezug auf Richtlinien für Krankmeldungen machen Betrugsversuche weniger attraktiv. Zudem fördert die Transparenz und Offenheit gegenüber Mitarbeitern das Bewusstsein für die interne Folgen von Betrug. Grundsätzlich gilt: Eine Unternehmenskultur, die das Engagement, die Ehrlichkeit und die Verantwortung belohnt, stärkt das Unternehmen. Lohnfortzahlungsbetrug, der durch Integration von Integrität und Arbeitsethik effektiv bekämpft wird, schafft ein erfolgreiches und verantwortungsbewusstes Arbeitsumfeld in der Gastronomie.

Tipp: Aufmerksamkeiten und Personalmanagement

Neben der Integration von klaren Richtlinien können Arbeitgeber die Arbeitsmoral ihrer Mitarbeiter versuchen zu stärken. Durch kleine Aufmerksamkeiten wie Weihnachtsgeld, Freigetränke oder regelmäßige Firmenfeiern kann die zwischenmenschliche Beziehung untereinander gestärkt werden. Zudem ist auch in der Gastronomie ein gutes Personalmanagement essenziell. Die Einschaltung einer transparenten Person, an welche sich unzufriedene Arbeitnehmer wänden können, kann den Versuch des Lohnfortzahlungsbetrugs minimieren.

Bilder:

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Guten Appetit: Neue Sitten in der Gastro


ARAG Experten über Tisch-Zeitfenster, No-Show-Gebühren & Co.


(lifePR) (Düsseldorf, 04.08.2023) Ein ausgedehntes Geschäfts-Meeting, ein entspannter Abend mit Freunden, die gemütliche Familienfeier – außer Haus zu essen ist gar nicht mehr so einfach, wie es mal war. Viele Restaurants haben Stornogebühren, Anzahlungen bei der Reservierung größerer Gruppen und begrenzte Nutzungszeiten eingeführt und ernten dafür nicht überall Verständnis. Haben sie denn überhaupt das Recht dazu? ARAG Experten klären auf.


Das Ende ist vorprogrammiert
„Wir freuen uns auf Ihren Besuch, der Tisch ist von 18 bis 20 Uhr für Sie reserviert“, diesen Satz liest man üblicherweise nach einer Online-Buchung. Telefonische Reservierungen sind insgesamt schwierig geworden, sollte man aber das Glück haben, jemanden im Restaurant zu erreichen, lautet das Angebot nicht anders: Es werden Slots vergeben und somit ist nicht nur klar, wann der Abend endet, sondern die freie Wahl der Uhrzeit ist auch oft gar nicht möglich. Diese Vorgehensweise hat sich in Deutschland während der Corona-Pandemie etabliert, als die Plätze besonders begrenzt waren und so das Restaurant besser ausgelastet werden konnte. ARAG Experten wissen allerdings, dass derartige Zeitfenster in Städten wie New York, London, Paris oder Kopenhagen schon seit Jahren üblich sind. Und sie fügen hinzu, dass diese Vorgehensweise selbstverständlich den Gastronomen unterliegt, denn die haben Hausrecht im eigenen Betrieb und können solche Regeln selbst bestimmen. Gestiegene Kosten rechtfertigen sicher gerade in angesagten Läden den Gedanken, Tische zwei- oder dreimal zu besetzen, noch dazu wird den Gastronomen der Reservierungsvorgang in Slots über Buchungssysteme wie Opentable oder Qandoo einfacher gemacht.

Außer Spesen nichts gewesen?
Die begrenzte Aufenthaltsmöglichkeit ist das eine, die verbindliche Reservierung das andere. Bei Nichterscheinen ohne oder mit zu kurzfristiger Absage wird neuerdings von einigen Restaurants eine sogenannte No-Show-Gebühr verlangt. Durchaus verständlich, wenn man sich klarmacht, dass eine Reservierung Personalplanung und Einkäufe sowie Vorbereitungen nach sich zieht. Dennoch stößt diese Neuerung auf viel Unverständnis und sorgt für Empörung. Dabei dürfte sie nicht als Überraschung daherkommen: ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine solche Regelung mindestens rechtssicher in den AGB formuliert und einzusehen sein muss. Noch besser ist es natürlich, den Gast rechtzeitig klar und leicht auffindbar darauf hinzuweisen, damit er sein Verhalten darauf einstellen kann und nicht plötzlich von einer Strafe überrollt wird. Außerdem muss dem Betroffenen ermöglicht werden nachzuweisen, dass dem Gastronomen gar kein Schaden entstanden ist, zum Beispiel durch die Neubesetzung des Tisches. Ist dieser Passus in den AGB nicht ebenso erwähnt, ist die Forderung ohnehin nicht wirksam und der Betroffene kann die Zahlung verweigern.

Land unter auf dem Personalmarkt
Und wann darf der Gast außerdem sein Geld behalten? Verärgerte Gäste, die viel zu lange auf das bestellte Essen gewartet haben, sind keine Seltenheit bei dem derzeitigen Personalmangel in der Gastronomie. Und man kann ihnen eigentlich nicht verübeln, dass sie irgendwann aufstehen und gehen. So einfach ist es aber nicht, warnen ARAG Experten. Mindestens einmal muss man bei der Bedienung darauf aufmerksam machen, dass man bereits länger wartet, und wenigstens 30 Minuten müssen vergangen sein. Danach dürfte man trotz vorheriger Bestellung gehen, ohne zu zahlen. Das Essen alternativ nach der Wartezeit noch anzunehmen und zu genießen und dann den Preis zu mindern, erfordert sicher etwas Courage, aber Präzedenzfälle geben Recht: Nach 90 Minuten steht dem Gast unter Umständen eine Minderung von bis zu 30 Prozent zu.

A votre santé
Recht oder Unrecht, am Ende sitzen wir doch alle ‚am selben Tisch‘: Der Gastronom möchte glückliche Gäste und natürlich Gewinn erzielen, die Gäste möchten einen schönen Abend und den Erhalt einer vielseitigen Gastro-Szene. Und am Vertrag, der wie bei jeder Dienstleistung auch im Restaurant durch bestimmte Handlungen zustande kommt, sind beide Parteien beteiligt. Ihre Rechte und Pflichten sind daher in vielen Fällen klar geregelt. Noch mehr Spaß macht das Ausgehen sicherlich mit entsprechend wechselseitigem Verständnis und Miteinander. Dann gibt es auch gerne den Absacker aufs Haus und Statistiken besagen, dass der das Trinkgeld erhöht. Na dann: Prost!