Die Speisekarte, vom Stiefkind zum Umsatzbringer!

»Die Kartenmacher« von Wolfgang Fuchs und Nathalie Audrey Balch – Das Must-have für erfolgreiche Gastronomen und Hoteliers / neu bei UVK

In Deutschland gibt es mehr als 220.000 gastgewerbliche Betriebe. Sie erwirtschaften Jahr für Jahr Milliardenumsätze. Der Speise- und Getränkekarte kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Sie ist nicht nur das Aushängeschild, sondern ermöglicht darüber hinaus, den Gast zu überraschen und zu überzeugen. Das Potenzial der Karte nutzen allerdings wenige Gastronomen und Hoteliers voll aus. Der Ratgeber »Die Kartenmacher« von Wolfgang Fuchs und Nathalie Audrey Balch vermittelt prägnant, welche Möglichkeiten und Chancen Speise- und Getränkekarten bieten – neu bei UVK.

Der erste Teil des Buches verschafft dem Leser eine Wissensbasis und ordnet die Karte geschichtlich, betriebswirtschaftlich sowie technologisch und rechtlich ein. Der zweite Teil zeigt leicht umsetzbar auf, worauf bei Design, Inhalt und Formalia geachtet werden soll – mit zahlreichen Tipps und Beispielen. Im dritten Teil können die Leser ihr Wissen auf die Probe stellen und durch ein umfangreiches Glossar gastronomische Fachbegriffe kennen lernen.

Autoren:

Prof. Dr. Wolfgang Fuchs: Studiengangsleiter BWL-Tourismus, Hotellerie und Gastronomie an der DHBW Ravensburg

Natalie Audrey Balch: Studiengangsverantwortliche BWL-Tourismus, Hotellerie und Gastronomie an der DHBW Ravensburg

Bettina Kaiser: Technische Lehrerin an der Landesberufsschule für Hotel und Gaststättenberufe in Tettnang

Carla Mayer: bis 2015 Studienreferentin BWL-Tourismus, Hotellerie und Gastronomie an der DHBW Ravensburg

Bild: Cover »Die Kartenmacher« ©UVK Verlagsgesellschaft mbH

Sind Kundenstopper im digitalen Zeitalter noch aktuell?

In der Stadt fällt man fast darüber. Vor jedem Geschäft steht mindestens ein Kundenstopper, bzw. Straßen-Werbeaufsteller. Die Flut an Werbung wird mittlerweile schon fast ignoriert. Ich habe mich gefragt, ob diese Aufsteller in der heutigen Zeit überhaupt noch aktuell sind.

Meine Fragen habe ich an Andreas Pfeifer von Die Heldenhelfer (Infos am Ende des Artikels) geschickt, da er sich auf diesem Gebiet sehr gut auskennt. Er war so freundlich, meine Fragen ausführlich zu beantworten.

Der Artikel besteht aus zwei Teilen!

  • Sind Kundenstopper im digitalen Zeitalter noch aktuell?

Auf alle Fälle haben Kundenstopper noch immer ihre Berechtigung und ihren Sinn. Denn das digitale Zeitalter hat trotz seiner vielen Veränderungen noch nicht das analoge Leben in den Städten abgeschafft oder unsere Sehgewohnheiten völlig verändert. Verändert hat sich durch das Internet zwar unser Kaufverhalten. Doch im Gegensatz zum klassischen Handel, der sich sehr viel stärker auf das wachsende Online-Geschäft und Online-Preisvergleiche einstellen muss, gelten im Gastgewerbe andere Spielregeln: Der Gast muss zum Gastronomen gehen, wenn er Speisen und Getränke genießen möchte. Und das tut er zuweilen spontan, wenn er am Restaurant, an der Kneipe oder an der Bar vorbeigeht. Hier wird der Kundenstopper seinem Namen gerecht. Meist sogar besser als Maßnahmen wie Fassadenbeschilderung, Schaufensteraufkleber oder Fahnen. Der Kundenstopper steht quer zur Lauf- und Blickrichtung und kann vom Passanten kaum übersehen werden. Auf digital oder analog kommt es in diesem Fall nicht wirklich an, sofern der Plakataufsteller ausreichend groß und sichtbar ist. Auch die Beleuchtung spielt eine wesentliche Rolle, Monitore oder eine digitale Wand (Digital Signage) müssen jedenfalls nicht zum Einsatz kommen. Der große Vorteil des Kundenstoppers ist sein schneller, wetterunabhängiger und kostengünstiger Einsatz.

  • Sollte man eher mit Schrift oder mit Bildern arbeiten?

„Der Mensch ist ein Augentier“ und reagiert auf visuelle Reize. Besonders schnell wirkt der Reiz, wenn er (foto)grafisch und nicht nur typografisch ist. Ein Bild hat den Vorteil, dass es sofort erkannt und nicht wie bei Schrift erst dechiffriert, also im Kopf in ein Bild zurückverwandelt werden muss. Deshalb ist bei den meisten Gestaltungen von Kundenstoppern ein wirksames Bild von Vorteil. Ergänzt wird das Motiv durch ein zugkräftiges Schlagwort oder eine kurze Überschrift, denn auch die beste Gestaltung wird ohne einen kurzen erläuternden Begleittext nicht auskommen. Zumindest ein Schlüsselbegriff, gegebenenfalls ergänzt durch einen Aktionspreis, muss die Handlung auslösen, damit der Passant zum Gast bzw. Kunden wird.

  • Bringt es etwas, absichtlich Fehler auf dem Plakat einzubauen?

Kurz und knapp: Nein. Grammatikalische oder orthografische Fehler lassen den Leser – sofern sie erkannt werden –an der Kompetenz des Absenders zweifeln. Wenn es dann auch noch nach einem Flüchtigkeitsfehler aussieht, liegt die Vermutung nahe, dass der Wirt es in seinem Metier auch nicht so genau nimmt und es an Sorgfalt mangeln lässt.

Einzige Ausnahme sind Wortspiele, die auf einem offensichtlich „Schreibfehler“ basieren. Sie werden von der Zielgruppe nicht nur als Absicht erkannt, sondern regen unter Umständen auch zum Schmunzeln oder Nachdenken an. Übertreiben darf man es aber nicht, da der Blickkontakt mit dem Kundenstopper viel kürzer ausfällt als beispielsweise bei einer Zeitungsanzeige. Auf der Straße im Vorbeigehen kommt es auf Klarheit, Eindeutigkeit und Schnelligkeit an.

  • Wie viel Schrift verträgt so ein Plakat?

Ein Plakat verträgt soviel Schrift, wie der Vorbeigehende lesen kann und mag. Will heißen: Die Schrift muss gut wahrnehmbar und schnell zu lesen sein, wenn es funktionieren soll. Ein längerer Text ist hier eher hinderlich. Bei Restaurants macht es entsprechend mehr Sinn, ein oder zwei aufmerksamkeitsstarke Angebote auf den Kundenstopper zu setzen, als die komplette Speisekarte.

Habe ich mehr Informationen zu übermitteln, als die Displayfläche verträgt, kann eine am Kundenstopper befestigte Box für Flyer oder Postkarten genutzt werden.

  • Welche Schriftgröße sollte man wählen?

Die Schriftgröße einer Drucksache wird bestimmt durch den Leseabstand. Während ich in der Zeitung bei einem Leseabstand von ca. 30 Zentimetern eine Schriftgröße von 10 bis 12 Punkt bequem lesen kann, hat man beim Plakat bzw. Kundenstopper eine deutliche größere Entfernung zum Text. Großbuchstaben sollten also mindestens 5, besser 10 Zentimeter groß sein. Bei Handschriften, die den Aktionscharakter unterstreichen, generell aber schlechter lesbar sind als gesetzter Text, darf die Schrifthöhe gerne noch größer ausfallen. Am einfachsten ist es, man druckt am Computer ein Wort in der gewünschten Größe auf ein DIN A4-Blatt und befestigt es oben am Kundenstopper. Jetzt kann man durch ein paar Schritte zurück gut beurteilen, bis zu welcher Entfernung das Wort noch lesbar ist. In diesem Zusammenhang spielt auch der Kontrast von Schriftfarbe und Hintergrund eine wichtige Rolle. Je stärker der Kontrast, umso besser die Lesbarkeit – gerade auch bei etwas schlechteren Lichtverhältnissen.

Die zweite Hälfte des Artikels finden Sie hier.

  • Welche Botschaften funktionieren am besten (Angebot, Prozente, begrenzt Menge)?
  • Braucht man für diese Schilder eine Genehmigung?
  • Gibt es gesetzliche Vorschriften (Abstand zur Straße, in der Fußgängerzone…)?
  • Gerade in der Stadt hat fast jedes Geschäft einen Kundenstopper. Welchen Tipp haben Sie, um aus der Masse hervorzustechen?

Andreas Pfeifer


Andreas Pfeifer von der Marketingberatung „Die Heldenhelfer“ aus Wiesbaden berät Gastgeber im Hotel- und Restaurantmarketing. Über 25 Jahre Erfahrung in der Marketingkommunikation sind Grundlage für zielgruppengerechte und erfolgreiche Maßnahmen.

Hilfe leistet er durch Markenaufbau und Positionierung sowie Marketing­konzepte, die Gastgeber auch in Eigenregie umsetzen können. Tägliche Marketingtipps gibt es auf der Website der Heldenhelfer (http://www.die-heldenhelfer.de) und bei Facebook (http://facebook.com/dieHeldenhelfer)

Hundeverbot im Speiseaal des Urlaubshotels

(lifePR) (Düsseldorf, 08.01.2016) Der Urlaub wurde mit Aufpreis gebucht, damit der Pudel mitreisen durfte. Für Herrchen und Frauchen war damit klar, dass sie dadurch einen Anspruch auf Versorgung ihres Lieblings hatten. Doch vor Ort stellte sich heraus, dass der Vierbeiner seine Besitzer während der Mahlzeiten nicht in den Speisesaal des Urlaubshotels begleiten durfte. Auch Hundefutter wurde vom Hotel nicht gestellt. Die erbosten Tierhalter wollten daraufhin den Reisepreis mindern.

Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Speisesaalverbot aber kein ausreichender Grund für eine Reisepreisminderung ist. Der Aufpreis stellt lediglich einen Ausgleich für erhöhte Dienstleistungen des Hotelpersonals dar. Immerhin wurde den Tierhaltern nicht zugesichert, ihren Hund in den Speisesaal mitnehmen zu dürfen oder Hundefutter gestellt zu bekommen. So liegt hier lediglich eine Unannehmlichkeit vor, die keine Reisepreisminderung rechtfertigt (LG Frankfurt a. M., Az.: 2/24 S 59/99).

Bild: ©hogapr