Hundeverbot im Speiseaal des Urlaubshotels

(lifePR) (Düsseldorf, 08.01.2016) Der Urlaub wurde mit Aufpreis gebucht, damit der Pudel mitreisen durfte. Für Herrchen und Frauchen war damit klar, dass sie dadurch einen Anspruch auf Versorgung ihres Lieblings hatten. Doch vor Ort stellte sich heraus, dass der Vierbeiner seine Besitzer während der Mahlzeiten nicht in den Speisesaal des Urlaubshotels begleiten durfte. Auch Hundefutter wurde vom Hotel nicht gestellt. Die erbosten Tierhalter wollten daraufhin den Reisepreis mindern.

Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Speisesaalverbot aber kein ausreichender Grund für eine Reisepreisminderung ist. Der Aufpreis stellt lediglich einen Ausgleich für erhöhte Dienstleistungen des Hotelpersonals dar. Immerhin wurde den Tierhaltern nicht zugesichert, ihren Hund in den Speisesaal mitnehmen zu dürfen oder Hundefutter gestellt zu bekommen. So liegt hier lediglich eine Unannehmlichkeit vor, die keine Reisepreisminderung rechtfertigt (LG Frankfurt a. M., Az.: 2/24 S 59/99).

Bild: ©hogapr

Hunde – Die vierbeinigen Gäste

Hunde sind in vielen Restaurants erlaubt, manchmal auch nur geduldet. Im Biergarten oder auf der Terrasse ist es meistens kein Problem, da sich die Hunde im Freien aufhalten. In einem Restaurant kann es für manche Gäste, aber auch für das Personal unangenehm sein. Einerseits haben manche Menschen Angst vor Hunden, andererseits gibt es auch Situationen, in denen es zu Reibungspunkten kommen kann. 

Gäste, die mit Hunden kommen, Fragen meist vorher nach, ob Hunde im Lokal gewünscht sind. Bei der Entscheidung für oder gegen einen Hund, sollten sie beachten, dass Hundehalter zu Ihrem Hund stehen. Wenn der Hund nicht im Lokal erwünscht ist, werden auch die Besitzer das Lokal nicht aufsuchen.

Feuchtes Wetter:
Gerade bei feuchtem Wetter strömen manche Hund einen sehr intensiven Duft aus. Dieser Geruch kann für andere Gäste sehr störend sein, besonders wenn diese gerade beim Essen sind.

Servicepersonal und Hund:
Bis jetzt ist mir noch kein Fall bekannt, bei dem ein Servicemitarbeiter von einem Hund angegriffen wurde. Dennoch ist ein gesunder Respekt vor Hunden wichtig. Fremde Hunde sollte man weder streicheln noch ohne Zustimmung des Besitzers füttern. Wenn Sie dem Hund einen Napf mit Wasser geben möchten, sollten Sie das auch vorher mit dem Besitzer besprechen.

Hundegebell:
Einzelne Hunde sind meist recht unkompliziert und friedlich. Er legt sich idealer weise unter den Tisch, ist angeleint und rührt sich erst wieder, wenn beide das Restaurant wieder verlassen. Wenn sich zwei Hunde über den Weg laufen, kann es dabei auch mal etwas lauter werden. Ob sich die beiden dabei begrüßen oder beschimpfen, spielt vermutlich keine Rolle.
Bei länger andauerndem Gebell kann es andere Gäste im Restaurant stören. In diesem Fall sollten Servicemitarbeiter mit dem Hundehalter reden. Meist genügt schon ein anderer Tisch am anderen Ende des Lokals, damit sich die Hunde wieder beruhigen.

Welche Erfahrungen habt Ihr mit Hunden und Ihren Besitzer gemacht?

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