Rechtmäßigkeit der Bettensteuer auf dem Prüfstand

Erfurt, 10. Juli 2012 / Am Mittwoch, den 11. Juli findet die Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt, bei der die Rechtmäßigkeit der Bettensteuern in den Städten Bingen und Trier geprüft wird, welche das OVG Koblenz für zulässig erklärte.

Die Haushaltsituation der Kommunen soll mit einer Abgabe auf Hotelübernachtungen, der sogenannten Bettensteuer, Kultur-förderabgabe oder auch City-Tax, auf Kosten der Hoteliers und der Gäste verbessert werden. Nach wie vor tritt der DEHOGA Thüringen, als Interessenvertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes einer solchen Abgabe, wie auch immer diese benannt wird, entschieden entgegen.

Auch in zahlreichen Thüringer Kommunen wird eine solche Steuer bereits erhoben:

Eisenach / seit 01. Januar 2012 in Kraft. Erhebung: je nach Art des Betriebes und der Klassifizierungsstufe 1-2 Euro/Nacht

Erfurt / seit 01. Januar 2011 in Kraft. Erhebung: 5 Prozent vom Übernachtungspreis

Gera / seit 18. Juni 2011 in Kraft. Erhebung: 1 Euro/Nacht, Kinder unter 12 Jahren frei

Jena / seit 21. Januar 2011 in Kraft. Erhebung: je nach Höhe des Übernachtungspreises 1 bis 2 Euro/Nacht

Suhl / seit 01. November 2011 in Kraft. Erhebung: je nach Höhe des Übernachtungspreises 1 bis 2 Euro/Nacht

Weimar
 / seit 2005 gültig. Erhebung: in Hotels mit bis zu 49 Zimmern 1 Euro/Nacht im EZ – 1,50 Euro/Nacht im DZ; ab 50 Zimmern 2 Euro/Nacht im EZ – 3,00 Euro /Nacht im DZ

Mit Spannung wird die morgige mündliche Verhandlung von den Hoteliers in Thüringen als auch deutschlandweit verfolgt, da von der Entscheidung des Gerichts eine erhebliche Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet zu erwarten ist.

Auf Grundlage mehrerer Rechtsgutachten renommierter Verfassungsrechtler steht eine Steuer, jedenfalls eine auf die Übernachtung reflektierende Aufwandsteuer, in Kollision zum Grundgesetz und kann insoweit von einer Kommune jedenfalls dann nicht normiert werden, wenn geschäftlich veranlasste oder beruflich bedingte Übernachtungen getätigt werden.

Dass die Haushaltskassen der Kommunen knapp sind, wird keineswegs verkannt, jedoch kann eine solche Abgabe nicht geeignet sein den Tourismus zu fördern oder aber die Haushalte wirklich zu sanieren.

Tatsächlich schaden Bettensteuern dem lokalen Tourismus, weil Veranstaltungen und Übernachtungen in Nachbarstädte verlagert werden, die keine derartigen Abgaben erheben.

Scheinbar hat diese Erkenntnis nunmehr auch Weimar erreicht. Dies zeigt das derzeitige Bestreben des Weimarer Oberbürgermeisters, Stefan Wolf, eine Sieben-Tage-Regelung durchzusetzen, nach der Hotel- und Pensionsgäste, die länger als sieben Tage in Weimar übernachten von der Abgabe befreit werden.

Die Gerichtsentscheidungen in Thüringen vor dem hiesigen OVG stehen noch immer aus. „Nach wie vor sind wir gegen die Thüringer Satzungen vor dem Oberverwaltungsgericht und erwarten ein zügiges Urteil“, konstatiert Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen. „Unser Verfahren gegen die Erfurter Satzung zur Erhebung einer Bettensteuer ist bereits seit 1,5 Jahren anhängig, ohne das es bisher eine mündliche Verhandlung gab. Wir blicken morgen hoffnungsvoll nach Leipzig und gehen von einer beispielhaften Wendung für die Hoteliers in ganz Deutschland aus.“

Bild: ©DEHOGA Thüringen

Kein reduzierter Steuersatz für Bordelle

Wie das Finanzgericht in Düsseldorf heute entschieden hat, gilt der reduzierte Steuersatz nicht für Freudenhäuser.

Ein Bordellbesitzer hatte auf Grund der Steuerreduzierung für Hotels nur noch den ermäßigten Steuersatz an das Finanzgericht abgeführt. Dieses wollte jedoch 19% Umsatzsteuer von dem Bordellbetreiber. Das Düsseldorfer Finanzgericht entschied, dass die Überlassung von Zimmern an Prostituierte „keine hotelähnliche Beherbergungsleistung“ ist.

Bordelle sind nicht auf Übernachtungen ausgerichtet, sondern dienen der Erbringung sexueller Dienstleistungen.

 

Hotel Traube Tonbach eröffnet neues Spa & Resort

Schönheit genießen, Rituale pflegen, Wohlbefinden entdecken: Das neue SPA & RESORT im Hotel Traube Tonbach ist einfach schön. Barriere- und schneefreie Auffahrt lässt Gäste schneller ankommen.

Baiersbronn-Tonbach (wg) – Schönheit genießen, Rituale pflegen und das pure Wohlbefinden entdecken: All dies können die Gäste des Hotels Traube Tonbach im Schwarzwald jetzt im neuen SPA & RESORT erleben. Der auf 400 Quadratmetern neu gestaltete Wohlfühlbereich bereichert nun das vielseitige Angebot des führenden deutschen Ferienhotels um feinste Beauty- Anwendungen aus aller Welt. Mehr als zwei Millionen Euro hat die Inhaber-Familie Finkbeiner investiert, um das Hotel Traube Tonbach nicht nur zukunftssicher zu machen, sondern auch weitere attraktive Angebote in dem Fünf-Sterne-Superior-Hotel für die Gäste zu schaffen. Mit nunmehr insgesamt 4500 Quadratmetern verfügt die Traube Tonbach über einen auch international beachtlichen Wellnessbereich.

„Für das neue SPA & RESORT haben wir lange überlegt, geplant, verworfen und wieder neue Ideen entwickelt“, berichtet Renate Finkbeiner, die vor zwei Jahren begonnen hatte, zusammen mit dem Stuttgarter Architektenbüro ARP, dem Bäderhersteller DORNBRACHT und der SPADesignerin Fatima Diagana den auch optisch attraktiven Neubau zu gestalten. In sieben Monaten Bauzeit entstand dann das SPA & RESORT mit neun funktionalen Behandlungsräumen, die mit ihren Namen Freude, Einklang, Heiterkeit, Kraft, Vertrauen, Gelassenheit, Klarheit, Gleichmut und Leichtigkeit die gewünschten Gemütszustände symbolisieren sollen. Professionelle Beratung, unvergessliche Behandlungen und die harmonische Atmosphäre bewirken pure Schönheit und Entspannung im Traube Tonbach SPA & RESORT, das auch beim Design mit organischen Formen und natürlichen Materialien neue Maßstäbe setzt. Mattgraue Natursteine, heimisches Holz und neueste Technik sorgen für ein luxuriös elegantes Interieur.

Unter der Leitung von Corinna Schelling sorgen insgesamt elf Vollzeitmitarbeiter, eine Halbtageskraft und drei Aushilfen dafür, dass die Gäste im SPA & RESORT der Traube Tonbach in besten Händen sind und die Attraktivität in Bewegung kommt. Glanzpunkt der neuen Einrichtung ist ein Nassmassageraum mit einer Horizontal-Dusche. Weitere Highlights sind die zwei Behandlungsräume für Körperpackungen, drei Massage- und Kosmetikräume, ein Maniküre- und Pediküre-Raum, eine SPA-Suite mit Erlebnisdampfdusche und einer luxuriösen Wanne, ein Double Treatment Raum samt Ruhebereich sowie ein Hair-SPA ermöglichen pures Wohlbefinden.

Im Zuge des neuen SPA & RESORT hat Hotelchefin Renate Finkbeiner auch im Kosmetikbereich neue Schwerpunkte gesetzt: ein neues Behandlungskonzept wurde mit der Firma BABOR ausgearbeitet. BABOR ist wie die Traube Tonbach ein Familienunternehmen mit tollen Kosmetikkonzepten. Davon wollen wir profitieren“, begründet sie den Wechsel.

Neben BABOR werden auch Produkte von LIGNE ST BARTH, BDR, SPARITUAL, LA BIOSTETHIQUE und COMFORT SUGARING im Traube-SPA angeboten. Parallel zum neuen SPA & RESORT, das sich optisch hervorragend in die Fassade der Traube Tonbach einfügt, entstand für die Gäste eine neue Anfahrt zum Hotel. Der Zugang ist jetzt barrierefrei, Heizschleifen sorgen dafür, dass auch im Winter die Zufahrt schnee- und eisfrei bleibt. Darüber hinaus kommen die Gäste durch die Umgestaltung des Eingangsbereichs nun schneller an: Direkt an der Vorfahrt wurde ein schmucker Empfangsbereich eingerichtet, ein zweiter Aufzug verhindert Engpässe. „Damit haben wir ein Nadelöhr beseitigt“, sagt Renate Finkbeiner.

Die Familie Finkbeiner steckt bereits mitten in einer weiteren Bauphase, um das 300-Betten- Haus der Extraklasse noch attraktiver zu machen. Das im Jahr 1976 gebaute Haus Kohlwald, direkt neben dem Stammhaus, wo 1789 die Erfolgsgeschichte der Traube Tonbach begonnen hatte, wird umgebaut: Aus den 41 Zimmern entstehen 23 moderne Familienappartements mit einer Größe von 40 Quadratmetern aufwärts und separaten Kinderzimmern. Zudem wird im Haus Kohlwald ein SPA-Bereich mit einer Panorama-Sauna entstehen.

Bilder: ©Hotel Traube Tonbach Baiersbronn

Für welche Restaurants lohnt sich die Einrichtung eines Lieferservice?

Nach dem deutschen Gaststättengesetz und per Definition ist die Gaststätte ein Betrieb, in dem der Gast sich aufhält, um die hier erworbene Speisen und Getränke zu verzehren – und doch gibt es zahlreiche Restaurants, welche die hier zubereiteten Gerichte nicht nur im eigenen Haus servieren, sondern auch einen Lieferdienst anbieten, damit sich die Kunden das Essen auch bestellen und nach Hause liefern lassen können. Die Frage, ob sich die Einrichtung eines solchen Services lohnt, lässt sich natürlich schwerlich pauschal beantworten, denn hier sind viele Faktoren zu berücksichtigen, die stets von Fall zu Fall bewertet werden müssen.

Kosten-Nutzen-Kalkulation und Absatzgebiet:

Zunächst ist zu klären, ob Aufwand und Gewinn überhaupt in einem sinnvollen Verhältnis stehen, also z. B. wie viele potenzielle Abnehmer in der Umgebung leben und wie hoch die Konkurrenz in der betreffenden Region ist – ein Lieferservice, z. B. in einem bisher noch nicht so gut versorgten Vorort von Bonn kann also durchaus rentabler sein, als ein Lieferservice in Bonn, der die Innenstadt beliefert. Dabei ist allerdings nicht nur zu beachten, dass genügend Kunden in dem zu beliefernden Gebiet leben, es können deren nämlich auch schnell zu viele werden. Hungrige Menschen, die länger als eine halbe bis maximal eine Dreiviertelstunde auf ihr Essen warten müssen, das dann natürlich auch nicht mehr die optimale Temperatur hat, werden wahrscheinlich nicht noch einmal bestellen (bekanntlich empfehlen Kunden einen Dienstleister, wenn sie zufrieden waren, an bis zu drei Bekannte, waren sie dagegen nicht zufrieden, erzählen sie dies elf anderen Leuten).

Ein Lieferservice, insbesondere die Einrichtung eines solchen, ist selbstverständlich mit nicht unerheblichen Nebenkosten verbunden, denn neben einem geeigneten fahrbaren Untersatz und der Versicherung für das Fahrzeug muss auch das Personal bezahlt werden, das die Nahrungsmittel an den Endverbraucher liefern soll. Und auch ein Budget für Werbung sollte bereitgestellt werden, denn schließlich wollen die potenziellen Kunden ja über den neuen Service informiert werden.

Transportfähigkeit der Speisen:

Weniger offensichtlich, aber dennoch nicht minder bedeutsam ist die Frage, ob sich die angebotenen Speisen überhaupt für eine Lieferung eignen, denn nicht alle Gerichte bleiben so lange genießbar und überstehen einen Transport so gut wie beispielsweise eine Pizza.

Ein Beispiel für eine Restaurant Kette, die sich aus eben diesem Grund – also wegen der mangelnden Haltbarkeit der Produkte – bewusst gegen die Einrichtung eines Bringdienstes entschieden hat, ist z. B. McDonalds, das Fast Food Unternehmen beantwortet Anfragen der Kunden auf seiner Homepage wie folgt: Wir haben einen Lieferservice bereits mehrfach getestet. Leider können wir hier nicht garantieren, dass Sie die Produkte genauso lecker erhalten wie bei uns im Restaurant. (Quelle: FAQ’s von Mcdonalds)