Der Pangasius – Reportage klärt fast 4 Millionen auf

342164_R_K_by_wl.steinacker_pixelio.deHamburg (ots) – Fisch statt Fußball: 3,97 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten gestern im Ersten ab 21.45 Uhr die NDR-Dokumentation „ARD exclusiv – Die Pangasius-Lüge„.

Der Marktanteil lag bei 12,9 Prozent. NDR Intendant Lutz Marmor: „Dass wir trotz der parallel laufenden Übertragung eines Champions League-Spiels mit deutscher Beteiligung so viele Menschen für einen Bericht begeistern konnten, der ihre Lebenswirklichkeit unmittelbar betrifft, freut uns sehr. Der Erfolg zeigt einmal mehr, dass wir mit aktuellen, sorgfältig recherchierten Dokumentationen den Nerv des Publikums treffen.“

In „ARD exclusiv – Die Pangasius-Lüge“ decken die Filmemacher Michael Höft und Christian Jentzsch u. a. auf, dass der beliebte Speisefisch auf Verpackungen häufig falsch beworben wird. So fehlt oft der Hinweis, dass der Fisch mit Zusatzstoffen angereichert wurde und so mehr Wasser bindet, um die Verkaufsmasse um bis zu 20 Prozent zu vergrößern. Außerdem dokumentieren die Reporter, dass die Fische zu Hunderttausenden in viel zu kleinen Becken gehalten werden, und enthüllen, was die Werbung „fangfrisch“ auf zahlreichen Verpackungen bedeutet: In Bottichen übereinander gepresst, werden die Fische zu einem Transportschiff gebracht und oft erst nach qualvollen Stunden getötet. 10. März 2011 / IB

Pressemitteilung von NDR / Das Erste

Foto: wl.steinacker / pixelio.de

Falschgeld – Erkennen muss gelernt werden

(lifepr) Bonn, 08.03.2011, Würden Sie merken, wenn Sie eine sogenannte „Blüte“ vor sich haben? Vielleicht, vielleicht auch nicht. Fest steht jedoch, dass allein in Deutschland 2010 ein Schaden von mehr als drei Millionen Euro durch Falschgeld entstand. finanzcheck.com erklärt, wie man eine „Blüte“ erkennt und was zu tun ist, wenn man Falschgeld in den Händen hält.

Laut Umfragen kommen auf 10.000 Bundesbürger inzwischen etwa sieben gefälschte Banknoten. Die Zahl der sich im Zahlungsverkehr befindlichen gefälschten Geldscheine und Münzen steigt Jahr für Jahr an. Das liegt vor allem daran, dass die Fälschungsverfahren immer besser werden und es entsprechend immer schwerer wird, Blüten von echten Geldscheinen zu unterscheiden. Um es den Fälschern so schwer wie möglich zu machen, werden Banknoten heute mit speziellen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet.

Falsche Fuffziger
Der am häufigsten gefälschte Geldschein ist übrigens der 50 Euro Schein. Die Gründe dafür sind einfach: Fünfziger sind wesentlich geläufiger als 100 Euro Scheine: Sie sind jedoch immer noch wertvoll genug, dass sich das in Umlauf bringen lohnt.

Falschgeld erkennen
So gut die Fälschungen inzwischen auch geworden sind – in der Regel sind sie mit bloßem Auge, ohne technische Hilfsmittel, zu erkennen. Vor allem, wenn man einen gefälschten Geldschein mit einem Original vergleicht, fallen die optischen Unterschiede auf. Doch nicht immer hat man ein Vergleichsexemplar zur Hand. Daher sollte man von vornherein mit den Sicherheitsmerkmalen vertraut sein. Zu kontrollieren sind unter anderem der Folienstreifen, der auf bestimmte Art und Weise schimmert, der Perlglanz-Streifen auf dem Schein und das typische Folienelement, welches als kompliziertes Hologramm auf den Scheinen zu sehen ist.

Das „Fühlen-Sehen-Kippen“-Prinzip
Falschgeld fühlt sich meistens auch anders an, als originale Scheine. Ist das Papier besonders dünn, der Schein sehr leicht oder von anderer Haptik als gewohnt, sollte man stutzig werden. Ebenso lohnt es sich, den verdächtigen Schein zu kippen und den Betrachtungswinkel zu ändern, um die Reflexionen der Hologramme und Aufdrucke zu kontrollieren.

Melden ist Pflicht
Wer glaubt, Falschgeld zu besitzen, ist verpflichtet, dies zu melden. Sicher erkanntes Falschgeld muss der Polizei angezeigt werden. Beim Verdacht hat man sich an die Hausbank zu wenden. Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit einer Geldbuße geahndet.

Weitere Informationen sowie Tipps und Tricks zum Erkennen von Falschgeld gibt es im Ratgeber unter: http://www.finanzcheck.com/index.php?falschgeld

Foto: ©hogapr

Relish

Relish ist eine erfrischende süß-saure Würzsoße, die ursprünglich aus England kommt. Das Obst oder Gemüse wird in Würfel geschnitten und mit Zucker, Essig, Zitronensaft und Gewürzen mariniert. Es passt sehr gut zu Fisch und gegrilltem Fleisch.

Gänsestopfleber

Gänsestopfleber (Foie gras) ist das Produkt der Gänsemast. Dabei werden Gänsen 30cm lange Metallrohre in den Hals geschoben und mit einem Gemisch aus 95% Mais und Wasser oder Fett vier mal täglich abgefüllt (Gavage). Durch die Verfettung der Leber bekommt sie eine graue Farbe und wiegt ein bis zwei Kilo. Die Tiere werden 5 bis 6 Monate alt, wenn sie nicht bereits bei der Mast sterben.

In Deutschland und den meisten anderen Ländern ist diese Art der Mast verboten. In Frankreich gehört es zum nationalen und gastronomischen Kulturerbe, weshalb hier das Tierschutzgesetz nicht greift.

Interessantes Urteil zum Thema – Viel Alkohol für wenig Geld

 
(lifepr) Koblenz/Berlin, 04.03.2011
, Richtet sich der Verkauf alkoholischer Getränke zu reduzierten Preisen in Gaststätten vor allem an ein jugendliches Publikum, kann diese Aktion untersagt werden. Das Konzept „Viel Alkohol für wenig Geld“ stelle eine konkrete Gesundheitsgefahr für Jugendliche dar, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am 17. Februar 2011 (AZ: 6 D 10231/11 OVG), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Der Gastwirt plante eine „10 für 10“-Veranstaltung, bei der er 10 Getränke für 10 Euro anbieten wollte. Darüber hinaus beabsichtigte er, während einer „Ein-Euro-Party“ in seiner Gaststätte alkoholische Getränke für 1 Euro anzubieten. Die zuständige Behörde gab dem Gastwirt auf, bei beiden Veranstaltungen keine alkoholischen Getränke zu reduzierten Preisen abzugeben.

Nachdem bereits das Verwaltungsgericht den Antrag des Gastwirtes dagegen abgelehnt hatte, hatte er auch vor dem OVG keinen Erfolg. Das Gericht ist der Auffassung, dass die „Ein-Euro-Party“ für die insbesondere jugendlichen Besucher der Veranstaltung eine hinreichend konkrete Gesundheitsgefahr begründet. Die vom Gastwirt speziell angesprochene Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen könnte dadurch veranlasst werden, Alkohol im Übermaß zu konsumieren. Dies gelte erst recht für die „10 für 10“-Veranstaltung. Der Gesundheitsgefährdung könne nicht entgegen gehalten werden, es sei bei Jugendlichen nicht unüblich, alkoholische Getränke außerhalb des Lokals oder vor dessen Besuch zu konsumieren, um die Kosten für Getränke in der Gaststätte niedrig zu halten. Die damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren würden nicht durch die Verlagerung des „Vorglühens“ in die Räume des Antragsstellers verringert.

Informationen: www.anwaltauskunft.de
Text: Deutsche Anwaltverein

Bild: Photo Hildebrandt