Interessantes Urteil zum Thema – Viel Alkohol für wenig Geld

 
(lifepr) Koblenz/Berlin, 04.03.2011
, Richtet sich der Verkauf alkoholischer Getränke zu reduzierten Preisen in Gaststätten vor allem an ein jugendliches Publikum, kann diese Aktion untersagt werden. Das Konzept „Viel Alkohol für wenig Geld“ stelle eine konkrete Gesundheitsgefahr für Jugendliche dar, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am 17. Februar 2011 (AZ: 6 D 10231/11 OVG), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Der Gastwirt plante eine „10 für 10“-Veranstaltung, bei der er 10 Getränke für 10 Euro anbieten wollte. Darüber hinaus beabsichtigte er, während einer „Ein-Euro-Party“ in seiner Gaststätte alkoholische Getränke für 1 Euro anzubieten. Die zuständige Behörde gab dem Gastwirt auf, bei beiden Veranstaltungen keine alkoholischen Getränke zu reduzierten Preisen abzugeben.

Nachdem bereits das Verwaltungsgericht den Antrag des Gastwirtes dagegen abgelehnt hatte, hatte er auch vor dem OVG keinen Erfolg. Das Gericht ist der Auffassung, dass die „Ein-Euro-Party“ für die insbesondere jugendlichen Besucher der Veranstaltung eine hinreichend konkrete Gesundheitsgefahr begründet. Die vom Gastwirt speziell angesprochene Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen könnte dadurch veranlasst werden, Alkohol im Übermaß zu konsumieren. Dies gelte erst recht für die „10 für 10“-Veranstaltung. Der Gesundheitsgefährdung könne nicht entgegen gehalten werden, es sei bei Jugendlichen nicht unüblich, alkoholische Getränke außerhalb des Lokals oder vor dessen Besuch zu konsumieren, um die Kosten für Getränke in der Gaststätte niedrig zu halten. Die damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren würden nicht durch die Verlagerung des „Vorglühens“ in die Räume des Antragsstellers verringert.

Informationen: www.anwaltauskunft.de
Text: Deutsche Anwaltverein

Bild: Photo Hildebrandt

Alkohol und Gastronomie

Die Gastronomie und der Alkohol gehören zusammen, wie das sprichwörtliche Weihwasser in die Kirche. Ein Stammtisch ohne das Bier oder ein Frühschoppen gehören einfach zum kulturellen beisammensein. Flatrateparties wurden zum Glück verboten, da hier hauptsächlich Jugendliche zum Alkohol verführt, beziehungsweise systematisch abgefüllt wurden. Doch kann man sich auch einen schönen Abend ohne Alkohol machen??? Bei den meisten Festen und Feiern ist der Alkohol in unterschiedlichster Form gar nicht mehr wegzudenken. Doch gibt es auch Alternativen? Oder kann man ohne gar nicht mehr Feiern?
Wie wäre es, wenn man eine Party organisiert, die „Feiern ohne Alkohol“ als Motto hat? Würde dann überhaupt jemand kommen, oder wäre das mal etwas neues, mit dem man auch ein neues Publikum ansprechen würde? Alternativen gibt es genug: Alkoholfreie Cocktails, leckere Weine ohne Alkohol und natürlich auch die normalen Softdrinks.
Dann stellt sich nur noch die Frage, ob auf dieser Party die Stimmung unter dem Mangel an Alkohol leidet oder ob man auch ohne Alkohol Spaß haben kann….Ω
Foto: © Astrid Friedrich / PIXELIO