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Polizei bittet um Mithilfe – Überfall auf Hilton in Dortmund

Dortmund (ots) – Lfd. Nr.:0059
Zu einem bewaffneten Raubüberfall auf eine Hotelrezeption kam es heute Morgen, 04.25 Uhr, in Dortmund an der Straße An der Buschmühle. Dabei erzwang ein bewaffneter Mann die Herausgabe von Bargeld, welches dann in einem vom Täter mitgeführten Stoffbeutel verstaut wurde. Eine umfangreiche Sofortfahndung der Polizei, auch unter Einbeziehung des Polizeihubschraubers, verlief ergebnislos.

Der Unbekannte soll ca. 30 – 40 Jahre alt und zwischen 1.70 – 1.75 m groß sein. Er sprach deutsch. Bekleidet war der Mann mit einer dunklen Lederjacke und einer dunklen Hose. Über den Kopf trug er während der Tat eine Sturmhaube.

Hinweise bitte an den Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 132-7491.

Polizei Dortmund
Pressestelle
Manfred Radecke
Telefon: 0231-132 1022
Fax: 0231-132 1027

Die Polizei warnt: Betrugsversuch an Hotelier

Hildesheim (ots) – In drei Fällen wurden in einem örtlich ansässigen Hotel mehrere Doppelzimmer für Hochzeitsreisende über einen längeren Zeitraum reserviert. Der vermeintliche Kunde gab vor aus Großbritannien zu kommen. Bezahlt wurde mit einer Kreditkarte. Wobei die  Anzeigeerstatterin einen  Betrag von 12.000,- Euro erhalten sollte. Den überzahlten Restbetrag sollte sie an eine noch zu benennende Agentur überweisen. Damit sollte der Transfer der Hochzeitsreisenden bezahlt werden. Als Beweis seiner Identität übersandte der Täter eine Kopie seines Passes und eine Kopie der Kreditkarte.

Dem Hotelier kam die Sache suspekt vor, zumal es innerhalb eines Monats drei ähnliche Reservierungen gab. Sie ging am 08.12.10 zur Polizei und erstattete eine Anzeige wegen versuchten Betruges. Es wurde festgestellt, dass der Pass des vermeintlichen Kunden sowie die Kreditkarte gefälscht waren. Seitens der Kreditkartenfirma wurde der Anzeigeerstatterin mitgeteilt, dass der auf ihrem Konto gutgeschriebene Betrag lediglich unter Vorbehalt gutgeschrieben worden ist. Dieser Betrag kann noch innerhalb von 180 Tagen von ihrem Konto zurück gebucht werden. Hätte sich die Anzeigeerstatterin darauf eingelassen, wäre ihr ein Schaden von mindestens 8.000,- Euro entstanden. Es ist zu vermuten, dass dies kein Einzelfall ist und bei anderen Hotels ebenfalls  solche oder ähnliche Reservierungen gemacht werden. Die Polizei in Sarstedt warnt hiermit alle umliegenden Hoteliers, auf solch ein Geschäft einzugehen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim

Polizeikommissariat Sarstedt
Telefon: 05066 / 985-0

http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/

Hauptzollamt überprüft Gastronomie in Rheinland-Pfalz

Hauptzollamt Koblenz überprüft Betriebe der Sommergastronomie

(Koblenz, 23. Juni 2010) In einer bezirksweiten Schwerpunktaktion überprüfte das Hauptzollamt Koblenz vergangene Woche an mehreren Tagen fast 120 Gastronomiebetriebe. Im Fokus der 36 Beamten, die im nördlichen und mittleren Rheinland-Pfalz unterwegs waren, standen dabei die Beschäftigungsverhältnisse in Betrieben mit Außengastronomie.

Bei 118 überprüften Arbeitgebern stießen die Zöllner auf 43 Unregelmäßigkeiten. Neben insgesamt 22 Verstößen gegen die Meldepflichten nach dem Sozialgesetzbuch IV stellten die Beamten weitere Zuwiderhandlungen fest. Insgesamt leiteten die Koblenzer Zöllner bereits während der Prüfungen 14 Bußgeldverfahren gegen Arbeitgeber ein.

Auf Seiten der Beschäftigten stellten die Beamten insgesamt „nur“ 33 Unregelmäßigkeiten fest. Darunter waren zehn Personen, die entweder keine oder keine gültige Arbeitsgenehmigung besaßen und acht Arbeitnehmer, die gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren verstoßen hatten. Zwar wurden insgesamt auch 13 Bußgeldverfahren direkt vor Ort eingeleitet, jedoch bei einer Anzahl von insgesamt 406 überprüften Personen ist die Quote an Verstößen deutlich geringer.

Ganz reibungslos verliefen die Kontrollen der Beschäftigten allerdings nicht immer:
Insgesamt drei Arbeitnehmer versuchten, während der Überprüfungen zu fliehen, konnten aber von Beamten bereits im Garten des Betriebes gestoppt werden. Bei zweien handelte es sich um asiatische Staatsangehörige, die sich zwar in Deutschland aufhalten, aber nicht hier arbeiten durften. Gegen beide wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein weiterer südosteuropäischer Staatsbürger hielt sich illegal in Deutschland auf. Er wurde der Polizei übergeben.

„Wenn bei über 30 Prozent der überprüften Betriebe Verstöße festgestellt werden, ist das eine Quote, die immer noch viel zu hoch ist!“, kommentiert Sylke Zabel, Sprecherin des Hauptzollamts Koblenz, die Ergebnisse.

Herausgeber:
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56068 Koblenz

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