Vorsicht bei Anrufen vom ´IHK-Verlag´

(lifePR) Schwerin, , Innerhalb der IHK-Organisation gab es in der letzten Zeit vermehrt Beschwerden über einen angeblichen IHK-Verlag. Unternehmen wurden telefonisch zur Geschäftsführung befragt und es wurden ‚tolle Angebote‘ – natürlich ohne Mehrwertsteuer – für einen Branchenbucheintrag angeboten. Nach dem Anruf folgte eine Rechnung in Höhe von 249 Euro.

Dieser IHK-Verlag benutzt ein Logo, welches dem echten IHK-Logo sehr ähnlich sieht. Er hat seinen Sitz in Maspalomas in Spanien und betreibt die Internetseite www.ihkverlag.com.

Mit der IHK-Organisation hat dieser Verlag allerdings nichts zu tun. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität wurde bereits informiert.

Mitgliedsunternehmen, die eine Rechnung von diesem IHK-Verlag erhalten haben, können sich an die IHK zu Schwerin, Stefan Gelzer, Tel.: 0385 5103-514, Fax: 0385 5103-9514, E-Mail: gelzer@schwerin.ihk.de wenden um sich über das weitere Vorgehen informieren zu lassen.

Die Polizei warnt: Betrugsversuch an Hotelier

Hildesheim (ots) – In drei Fällen wurden in einem örtlich ansässigen Hotel mehrere Doppelzimmer für Hochzeitsreisende über einen längeren Zeitraum reserviert. Der vermeintliche Kunde gab vor aus Großbritannien zu kommen. Bezahlt wurde mit einer Kreditkarte. Wobei die  Anzeigeerstatterin einen  Betrag von 12.000,- Euro erhalten sollte. Den überzahlten Restbetrag sollte sie an eine noch zu benennende Agentur überweisen. Damit sollte der Transfer der Hochzeitsreisenden bezahlt werden. Als Beweis seiner Identität übersandte der Täter eine Kopie seines Passes und eine Kopie der Kreditkarte.

Dem Hotelier kam die Sache suspekt vor, zumal es innerhalb eines Monats drei ähnliche Reservierungen gab. Sie ging am 08.12.10 zur Polizei und erstattete eine Anzeige wegen versuchten Betruges. Es wurde festgestellt, dass der Pass des vermeintlichen Kunden sowie die Kreditkarte gefälscht waren. Seitens der Kreditkartenfirma wurde der Anzeigeerstatterin mitgeteilt, dass der auf ihrem Konto gutgeschriebene Betrag lediglich unter Vorbehalt gutgeschrieben worden ist. Dieser Betrag kann noch innerhalb von 180 Tagen von ihrem Konto zurück gebucht werden. Hätte sich die Anzeigeerstatterin darauf eingelassen, wäre ihr ein Schaden von mindestens 8.000,- Euro entstanden. Es ist zu vermuten, dass dies kein Einzelfall ist und bei anderen Hotels ebenfalls  solche oder ähnliche Reservierungen gemacht werden. Die Polizei in Sarstedt warnt hiermit alle umliegenden Hoteliers, auf solch ein Geschäft einzugehen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim

Polizeikommissariat Sarstedt
Telefon: 05066 / 985-0

http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/

IHK warnt Tourismusbranche vor unseriösen Anbietern

(lifepr) Emden, 12.05.2010 – Die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) warnt vor unseriösen Anbietern, die mit Einträgen in fragwürdigen Online-Branchenverzeichnissen und Adressbüchern werben. So werden seit einigen Tagen Tourismusbetriebe aus dem IHK-Bezirk angeschrieben und um einen Abgleich ihrer Daten für ein Online-Branchenverzeichnis gebeten. Kostenfrei ist lediglich der Eintrag der im Schreiben als Basisauskunft bezeichneten Adressdaten. Werden zusätzlich aber noch Telefonnummer, Internetadresse oder Zimmerpreise angegeben, sind monatlich 49 Euro netto fällig. Diese kostenpflichtigen Daten werden im Schreiben als Grundeintrag „verkauft“. Diese Begrifflichkeiten können leicht verwechselt werden, so dass Unternehmen getäuscht und damit zu einer Unterschrift verleitet werden. Ziel dieser und ähnlicher „Angebote“ ist es immer, eine Kostenfreiheit vorzutäuschen und mit der Unterschrift dann einen meist mehrjährigen und kostenpflichtigen Vertrag einzugehen.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V., dem auch die IHK angehört, wird alljährlich mit einer Fülle von Beschwerden über Adressbuchschwindler überschwemmt. Dabei sind regelmäßig vertraute Namen und Methoden, wenn auch zum Teil mit wechselnden Adressen erkennbar. Besonders häufig haben solche Verlage ihren Sitz im Ausland. Leider sei es sehr schwer, diesen Schwindelunternehmen das Handwerk zu legen, so die IHK. Deshalb bleibe nichts anderes übrig, als immer wieder vor ihnen zu warnen so dass sich derartige Praktiken möglichst weit herumsprechen. Die IHK empfiehlt bei solchen Angeboten immer das „Kleingedruckte“ sorgfältig zu lesen. In Zweifelsfällen erteilt die Rechtsabteilung der IHK, Michael Tischner, Auskunft (Telefon: 04921 8901-37).

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