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Urlaubsärger mit dem Essen

(lifepr) Bottighofen, 07.04.2010 – Schlechtes Essen ist der Urlaubshorror der meisten Deutschen. Vielen Reisenden ist der Appetit im Ferienhotel vergangen und so mancher Richter musste sich bereits mit Beschwerden wegen verdorbenen Essens, leer geräumten Büffets sowie rülpsenden Tischnachbarn beschäftigen.Reise-Rechtsexpertin Christine Stegmayer von HolidayCheck.de nennt die spannendsten Gerichtsurteile und erklärt, was man im Beschwerdefall beachten muss.

Heute bleibt die Küche kalt
Häufigster Beschwerdefall: Das Essen wird nur lauwarm oder gar kalt serviert. Insbesondere in Hotels der Komfortklasse darf sich ein Gast auf warmes Essen verlassen und kann nicht darauf verwiesen werden, seine Speisen in der Mikrowelle selbst zu erwärmen (OLG Frankfurt, AZ 16 U 72/03). Bei regelmäßig kaltem Essen sprachen die Gerichte eine Reisepreisminderung von fünf Prozent zu. Bei Vollpension-Buchung können sogar bis zu zehn Prozent gerechtfertigt sein.

Salmonellen inklusive
Eine Salmonellen-Infektion bedeutet im Regelfall das Ende des Urlaubsgenusses und den Beginn von heftigem Brechdurchfall. Hat man sich mit diesen Bakterien durch das Hotelessen infiziert, gibt es eine Minderung von bis zu 100 Prozent auf die betroffenen Reisetage (LG Darmstadt, AZ 3 O 442/92).
Eine erkrankte Frau reiste mit ihrem Mann vorzeitig ab und neben ihrem Schadensersatz, den sie für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zugesprochen bekam, konnte ihr Ehemann ebenfalls den Reisepreis mindern (LG Düsseldorf, AZ 22 S 443/99).
Rechtstipp:
Voraussetzung für Ansprüche gegen den Reiseveranstalter ist die schlüssige Darlegung, dass die Erkrankung vom Hotelessen herrührt. Die Beweislast liegt beim Urlauber. Entscheidend ist, dass der Gast darlegt, nicht außerhalb des Hotels gegessen zu haben, von welchen Speisen oder Getränken die Infektion stammt und dass andere Infektionswege (z.B. Kontakt mit infizierten Menschen oder sanitären Einrichtungen) ausscheiden.

Betrunkene und rülpsende Tischnachbarn
Übelriechende, saufende Restaurant-Nachbarn in Badeshorts, die lautstark mit Rülpsen auf sich aufmerksam machen: Eine bloße Unannehmlichkeit, so die Richter zum klagenden Familienvater. Dieser hatte in Tunesien ein Fünf-Sterne Hotel gebucht und war mit den Gästen „mit einfach strukturiertem Niveau“ so gar nicht einverstanden. In Zeiten des Massentourismus gebe es ein spezielles Publikum für Luxushotels und „Körpergeruch und Badekleidung beim Essen sind typische – wenn auch nicht feine – Erscheinungen eines Strandhotels“ (AG Hamburg, AZ 9 C 2334/94 und AG Bad Homburg, AZ 2 C 1095/97 (12) ).
Vorsicht Kleiderordnung: In einem gehobenen Mittelklasse-Hotel kann einem Gast mit kurzen Hosen der Zutritt zum Abendessen im Restaurant verweigert werden (AG Hamburg, AZ 9 C 2577/95).

Schlangestehen am Büffet
Der Magen knurrt, die Laune sinkt: Lange Wartezeiten am Büffet sind ärgerlich und führen des öfteren zu rechtlichen Beschwerden. Die zumutbare Grenze sehen viele Gerichte bei 20 bis 30 Minuten. Erst ab dann könne bei Regelmäßigkeit von einem Reisemangel ausgegangen werden. Eine tägliche Wartezeit von 45 Minuten zum Erhalt eines Tisches mit anschließendem Anstehen am Büffet berechtigte zur Minderung um fünf Prozent des Gesamtpreises ( LG Kleve, AZ 6 S 299/00).

Eintöniges Essen
Jeden Tag die gleiche Sorte Fleisch und Spaghetti zur Auswahl. In einem Vier-Sterne-Hotel kann man Anderes erwarten und so durften die Kläger ihren Reisepreis um zehn Prozent mindern (AG Bad Homburg, AZ 2 C 3155/02).
Anders der Fall einer Kalabrien-Urlauberin, die das Frühstücksbüffet und die „sehr einfache Abendtafel“ bemängelte. Die Richter wiesen die Klage ab, da man bei einer günstigen Pauschalreise unter einem Büffet weder Reichhaltigkeit, noch besondere Vielfalt erwarten dürfe (AG München, AZ 172 C 3946/01).

Kein A-la-Carte Restaurant
Schlangestehen statt sich am Tisch bedienen lassen – anstelle des im Reisekatalog angepriesenen Service-Restaurants gibt es vor Ort tatsächlich nur ein Selbstbedienungs-Büffet. Lag eine Zusicherung durch den Reiseprospekt vor, können Urlaubsgäste ihren Reisepreis um mindestens fünf Prozent mindern (AG Bad Homburg, AZ 2 C 2154/03).

Abendessen auf Befehl
Gibt es im Hotel zwei verschiedene Essensschichten, kann der Gast den Reisepreis um zehn Prozent mindern, wenn er von der Hotelleitung zu einer bestimmten Schicht verdonnert wurde. Mit einer Schicht-Einteilung zu fixen Zeiten müsse kein Pauschalurlauber rechnen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung (AG Düsseldorf, AZ 52 C 2500/01).

Leeres Büffet
Ist das Essens-Büffet nach dem ersten Ansturm der Gäste stets leer geräumt und wird nicht ordentlich nachgelegt, so kann eine Reisepreisminderung von zehn Prozent gerechtfertigt sein (OLG Köln, AZ 16 U 42/99).

Rechtstipp:
Für alle Mängel während des Urlaubs gilt: Unverzügliches Reklamieren vor Ort bei der Reiseleitung mit der Aufforderung zur Beseitigung des Mangels! Am besten ein Reklamationsprotokoll unterschreiben lassen und Beweise in Form von Bildern und Zeugen sichern. Zuhause müssen innerhalb von einem Monat nach Reiseende die Mängel beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Viele Ärgernisse lassen sich bereits im Voraus vermeiden, indem man sich Gästemeinungen zum betreffenden Hotel durchliest. In Hotelbewertungen wird oftmals von solch negativen Erfahrungen berichtet und so lassen sich böse Überraschungen vor Ort vermeiden.

Frühstück, ein Vorteil für Geschäftsreisende!!!

FrühstückNachdem der ermäßigte Steuersatz von 7% nur für Übernachtungen gilt, gibt es eine Benachteiligung für Geschäftsreisende, da für das Frühstück weiterhin 19% gelten. Die Abgabe des Frühstücks stellt keine Nebenleistung zur Beherbergungsleistung dar und das auf das Frühstück entfallende Entgelt unterliegt daher dem Regelsteuersatz. Damit müssen die reine Übernachtung und der Verzehr gesondert auf der Hotelrechnung ausgewiesen werden.

Das hat zur Folge, dass das Lohnbüro bei der Erstattung von Reisekosten nicht mehr pauschal 4,80 EUR vom Rechnungsbetrag gem. R 9.7. LStR abziehen kann, sondern den tatsächlichen Preis, der in der Rechnung gesondert für das Frühstück ausgewiesen ist. Nur die verbleibenden Hotelkosten kann der Arbeitgeber als Übernachtungskosten steuerfrei erstatten. Liegt der Preis für ein Frühstück oberhalb der steuerfrei ersetzbaren Verpflegungspauschalen, sind die vom Arbeitgeber erstatteten Kosten steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.

Nach einer Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe gibt es eine Vereinfachungsregel, wenn das Frühstück im Übernachtungspreis enthalten ist oder kostenlos angeboten wird. Hier richtet sich der Preis für Kaffee und Brötchen zwar grundsätzlich nach der Preiskalkulation des Unternehmers. Es wird aber nicht beanstandet, wenn der Hotel- oder Pensionsbetreiber in Anlehnung an die lohnsteuerlichen Regelungen einen Betrag von 4,80 EUR (brutto) für das Frühstück ansetzt. Insoweit ergibt sich dann keine Änderung zum Rechtsstand 2009.

So können auch Geschäftsreisende von dieser Regelung profitieren, ohne großen Mehraufwand…

Dieser Artikel entstand unter Mithilfe der Kanzlei Tronsberg- Stemmer- Tronsberg, Augsburg
und Haufe: http://www.haufe.de/SID121.LlEyd0toS1A/steuern/topIssueDetails?view=themeName&objectIds=1265020621.75&b_start:int=2

Diese Artikel stellt keine Steuerberatung dar, sondern dient nur zur Information. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die oben genannte Kanzlei.
Foto: gänseblümchen/pixelio.de

Hoteliers investieren 2010 in die Zukunft

452 Hotelbau-Projekte mit über 70.000 Zimmern werden derzeit in Deutschland voran getrieben, davon 335 Neubauten.
Insgesamt werden über 9,5 Milliarden Euro investiert. Im Durchschnitt kostet jedes neu errichtete Hotel etwa 25,4 Millionen Euro. Die meisten Hotelprojekte sind in Bayern (65) und Baden-Württemberg (59) zu finden. Über die Hälfte der Projekte sind im Luxussegment (fünf Sterne) angesiedelt.
(Quelle: CHD Expert Deutschland – Studie „HOTEL UPGRADE 2010“)

 

Weitere interessante Zahlen zum Außer-Haus-Markt:

  • Dezember 2009: Kneipendichte in der Schweiz am höchsten
  • November 2009: Umsatzvolumen deutscher Beherbergungsbetriebe beträgt 16,59 Mrd. Euro
  • Oktober 2009: 42% der Gastronomen und Hoteliers gewähren Sonderkonditionen für Gruppen
  • September 2009: Über 50% der Weinangebote auf deutschen Speisekarten stammen aus dem Inland
  • August 2009: Anzahl der Hotels in Deutschland wächst um 2,6%
  • Juli 2009: 14,67 Mrd. Euro für Catering in Deutschland
  • Juni 2009: Europavergleich – Deutschland hat mit 44.812 die meisten Beherbergungsbetriebe
  • Mai 2009: 35 neue Tophotels in Rumänien, Bulgarien und der Türkei
  • April 2009: F&B-Umsatz in Italiens Hotels mit 8,0 Mrd. Euro am höchsten unter den „Europe Big 5“
  • März 2009: 26 Milliarden Euro Gastronomie-Umsatz im deutschsprachigen Raum
  • Februar 2009 – 11,5 Mrd. Euro für Betriebsverpflegung in Deutschland/Frankreich/UK
  • Januar 2009 – 1,5 Billionen Euro Weltumsatz in Außer-Haus-Märkten

Lesen Sie weitere Daten unter: http://www.chd-expert.de/zahl_des_monats.php
Über CHD Expert (Deutschland) GmbH: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und ist heute als CHD Expert (Deutschland) GmbH international tätig mit Partnern in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA, Kanada und Asien. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien. Mehr unter: www.chd-expert.de.
Foto: Peter Kirchhoff / pixelio.de

Steigenberger Familie verkauft Hotelkette

Die Steigenberger- Hotelkette, die knapp 80 Jahre lang im Besitz der Familie war, wurde an den ägyptischen Investor Travco verkauft. Der Kaufpreis ist nicht bekannt. Die insgesamt 81 Häuser, bestehend aus den 50 Steigenberger- Luxushotels und 31 Intercityhotels, die zur Mittelklasse zählen, befinden sich in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien, den Niederlanden und Ägypten. Ein Stellenabbau in Deutschland ist nicht geplant, da die Traditionmarke Steigenberger im vergangenen Jahr einen Gewinn von etwa 11,9 Millionen Euro erwirtschaftet hat.Ω