Tanzverbot an „stillen Tagen“ wird in Bayern gelockert

(lifepr) München, 20.04.2012, .
– Jahrelange Überzeugungsarbeit des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern zeigt Erfolg
– Präsident Ulrich N. Brandl: „Die von CSU und FDP angestrebte Lockerung des Feiertagsgesetzes kommt dem längst praktizierten Ausgehverhalten der Bevölkerung entgegen“

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt, dass der Koalitionsausschuss das Tanzverbot an „stillen Tagen“ lockern will. Nach derzeit geltendem Recht, dem strengsten in Deutschland und den benachbarten Anrainerstaaten, ist in Bayern um Mitternacht Schluss. Durch die starre Regelung sind zudem jeweils zwei Abende betroffen, der Vorabend ab Mitternacht und der Abend des „stillen Tages“ selbst.

„Auch wir stehen für den Schutz der christlichen Feiertage, aber die Lebensgewohnheiten der Menschen haben sich nun einmal geändert“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl, „Feierfreudige ließen sich von keinem Gesetz der Welt mehr vorschreiben, wann sie fröhlich sein dürfen und wann nicht. Die Frage ist doch nur: findet das ganze legal statt oder werden diese Menschen in einen illegalen Raum gedrängt bzw. müssen sie nachts in die Diskotheken der Nachbarländer ausweichen, übrigens Länder, in denen das christliche Kulturgut ebenso verankert ist wie in Bayern? Die von CSU und FDP angestrebte Lockerung des Feiertagsgesetzes kommt dem längst praktizierten Ausgehverhalten der Bevölkerung entgegen. Eine Öffnungsregelung bis 3.00 Uhr zumindest an den Wochenenden würde dem Ausgehverhalten Rechnung tragen, wir freuen uns aber, dass der Schulterschluss des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes mit dem VEBWK und dem VDMK und die gemeinsamen Argumente nun Früchte tragen. Ich danke der bayerischen Staatsregierung, dass sie sich dieser Thematik angenommen hat.“

Stille Tage im Sinne des Bayerischen Feiertagsgesetzes sind Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag und Totensonntag. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt ist. „Während Sportveranstaltungen erlaubt sind, politische Kundgebungen wie am Aschermittwoch stattfinden und sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Action- und Horrorfilme gesendet werden, darf nicht getanzt werden – das ist doch absurd“, fasst Brandl die derzeitig noch gültige Regelung zusammen.

Text: DEHOGA Bayern

Allen ein frohes Weihnachtsfest

Die meisten von uns werden wohl über die Feiertage arbeiten.
Sie ermöglichen Ihren Gästen ein schönes und unbeschwertes Weihnachtsfest. Dennoch wünsche ich meinen treuen Lesern und denen, die einfach mal vorbeischauen, ein wunderschönes und besinnliches Weihnachtsfest.

Ihr Markus Meier
Redakteur, Gastronomie Geflüster.

PS: Der Weihnachtsmann muß ja schließlich auch arbeiten 🙂

Foto: Stefan Bayer / pixelio.de

Das Weihnachtsgeschäft startet in der Gastronomie

Hamburg, 05. November 2010 – Aufatmen zum Jahresende: In der Gastronomie zieht das Geschäft mit den Firmenfeiern zu Weihnachten wieder merklich an. Knapp ein Viertel der Hotels und gehobenen Restaurants verzeichnen eine steigende Nachfrage nach Weihnachtsfeiern. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr hatten lediglich neun Prozent der Gastbetriebe einen Zuwachs in Sachen Jahresendevents berichtet. Dies geht aus einer alljährlichen Untersuchung des auf den Außer-Haus-Markt spezialisierten Marktforschungsinstitutes The Business Target Group, Scheeßel bei Hamburg, hervor.

„Während Ende 2009 noch 50 Prozent der Gastronomiebetriebe Rückgänge bei den Firmen-Weihnachtsfeiern zu verkraften hatten, sind dies nun nicht unübliche 23 Prozent“, berichtet Thilo Lambracht, Geschäftsführer der The Business Target Group GmbH (BTG). 53 Prozent der Restaurants und Hotels melden bei den Firmenevents zum Jahresende keine Veränderungen zu 2009. Gerade in der von Finanzkrise und Konsumzurückhaltung besonders gebeutelten Speisegastronomie registrieren mehr als 35 Prozent eine Steigerung bei der Zahl der Reservierungen für Firmenfeiern.

„Dennoch bleiben zahlreiche Firmen auf der Kostenbremse stehen“, so Lambracht. Ein Drittel der Gastbetriebe merkt, dass die Feiern kleiner werden und weniger Teilnehmer angemeldet werden als im Vorjahr. Und auch hier ist die klassische Speisegastronomie im Vorteil und berichtet in 25 Prozent aller Fälle von steigenden Teilnehmerzahlen. „Erfreulich ist, dass bei über der Hälfte der Gastbetriebe der Durchschnittsbon je Teilnehmer konstant bleibt und weitere 15 Prozent sogar ein aufwendigeres Menü verkaufen können“, so Lambracht. Der Hotelbereich hat zwar bessere Auslastungen seiner Betten aber das Geschäft mit den Weihnachtsfeiern ist im Vergleich mit der Speisegastronomie noch eher verhalten.

The Business Target Group GmbH: Sitz des Unternehmens ist Scheeßel bei Hamburg. Die Geschäftsbereiche sind (quantitative und qualitative) Marktforschung, Adressenrecherche und –bereitstellung, Datenbankmanagement, Business Intelligence sowie Telemarketing. Das Unternehmen geht auf die 1997 gegründete Marktplatz Hotel GmbH zurück und verfügt bereits über langjährige Erfahrung im Gastgewerbe (Commercial Foodservice) und der Gemeinschaftsverpflegung (Non Commercial/Social Foodservice). Zu den Kunden zählen nahezu alle namhaften Hersteller und Lieferanten aus der Marken- und Lebensmittelindustrie.

Mehr zum Unternehmen: www.businesstargetgroup.com
Alles über den Außer-Haus-Markt: www.b2b-targetgroup.de

Foto: ©The Business Target Group GmbH