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Kölner Bettensteuer rechtswidrig

(lifePR) (Berlin, ) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute entschieden, dass die Satzung der Stadt Köln für die Erhebung der so genannten Bettensteuer unwirksam ist. „Nach dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen deutlich gemacht, dass Bettensteuern in Deutschland keine Zukunft haben“, sagte DEHOGA Präsident Ernst Fischer. Damit ist das Gericht der Auffassung des DEHOGA gefolgt.

Der DEHOGA hat immer wieder betont, dass die Bettensteuer eindeutig verfassungswidrig ist. Fischer: „Die Steuer hat in der Branche und bei den Gästen für große Verärgerung und Verunsicherung gesorgt. Damit muss nun endlich Schluss sein. Die Städte und Gemeinde müssen nach dem erneuten Richterspruch einsehen, dass sie sich mit der Bettensteuer vergaloppiert haben.“

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Satzung der Stadt Köln insgesamt für nichtig erklärt. Eine Revision wurde nicht zuglassen. „Somit haben die Kölner Hoteliers zumindest für die Vergangenheit bis Ende 2012 juristische Klarheit“, betonte Fischer.

Denn seit dem 1. Januar 2013 hat die Stadt Köln eine neue Bettensteuersatzung erlassen, in der zwischen privaten und beruflich bedingten Hotelübernachtungen unterschieden wird. Doch auch für diese Satzung sieht der DEHOGA Bundesverband keine Zukunft. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat bereits eine gleichlautende Satzung der Stadt Dortmund für rechtswidrig erklärt.

„Die Regelungen für eine Unterscheidung zwischen privater und beruflicher Übernachtung müssen für die Betroffenen, also insbesondere für die Hoteliers und Gäste, hinreichend bestimmt und voraussehbar sein. Zudem muss das Verfahren zur Erhebung von Bettensteuern so ausgestaltet sein, dass es zu keinem übermäßigen Ermittlungsaufwand der Behörde kommt. Unter Respektierung dieser hohen Anforderungen lassen sich kommunale Bettensteuern in der Praxis auch für private Übernachtungen nicht mehr umsetzen“, erklärte Fischer. Solche umfänglichen Mitwirkungspflichten wären auch für den Hotelier unzumutbar und unterliefen datenschutzrechtliche Standards.

Bild: ©hogapr

Übernachtungssteuer teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.

Die Revisionsklägerinnen betreiben Hotels in Trier und Bingen am Rhein. Beide Städte erheben nach ihren Satzungen eine sog. Kulturförderabgabe für entgeltliche Übernachtungen in ihrem Stadtgebiet. Die Normenkontrollanträge gegen die Satzungen sind bei dem Oberverwaltungsgericht erfolglos geblieben. Auf die Revisionen hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteile des Oberverwaltungsgerichts geändert und die Satzungen für unwirksam erklärt.

Die Kulturförderabgabe auf Übernachtungen ist eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a GG. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts erfassen Aufwandsteuern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die darin zum Ausdruck kommt, dass die Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf (Konsum) über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht. Diese Voraussetzung liegt zwar vor bei entgeltlichen Übernachtungen aus privaten, insbesondere touristischen Gründen. Sie fehlt aber bei entgeltlichen Übernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind. Solche Übernachtungen dienen bei einer wertenden Betrachtung nicht der Verwendung, sondern der Erzielung von Einkommen und unterliegen daher nicht der Aufwandbesteuerung.

Eine Aufwandsteuer darf darüber hinaus einer bundesgesetzlich geregelten Steuer nicht gleichartig sein. Die Aufwandsteuern für privat veranlasste Übernachtungen sind nach einer Gesamtbewertung nicht als gleichartig mit der Umsatzsteuer anzusehen. Zwar weisen sie Ähnlichkeiten mit der Umsatzsteuer auf, unterscheiden sich jedoch von ihr erheblich: Sie erfassen den Steuergegenstand „Entgelt für Übernachtung“ nur in einem Teilbereich (private Übernachtung) und werden nach den hier angegriffenen Satzungen nur zeitlich begrenzt für vier bzw. sieben zusammenhängende Übernachtungstage erhoben, während die Umsatzsteuer alle Lieferungen und sonstigen Leistungen des Unternehmers betrifft und ohne eine derartige zeitliche Grenze anfällt. Die Satzungen sehen einen Steuerpauschalbetrag vor, während die Umsatzsteuer sich nach einem Hundertsatz vom Übernachtungsentgelt berechnet; zudem wird die Übernachtungssteuer anders als die Umsatzsteuer nur von Erwachsenen erhoben.

Die Satzungen sind gleichwohl nicht nur teilweise, sondern in vollem Umfang unwirksam, weil sie nicht teilbar sind. Es fehlt jegliche Regelung, wie berufsbedingte Übernachtungen von privaten zu unterscheiden sind und wie entsprechende Angaben kontrolliert werden sollen. Das führt zur Ungewissheit über die Besteuerungsvoraussetzungen, die auch nicht für eine Übergangszeit hingenommen werden kann.

BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11 – Urteile vom 11. Juli 2012

Rechtmäßigkeit der Bettensteuer auf dem Prüfstand

Erfurt, 10. Juli 2012 / Am Mittwoch, den 11. Juli findet die Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt, bei der die Rechtmäßigkeit der Bettensteuern in den Städten Bingen und Trier geprüft wird, welche das OVG Koblenz für zulässig erklärte.

Die Haushaltsituation der Kommunen soll mit einer Abgabe auf Hotelübernachtungen, der sogenannten Bettensteuer, Kultur-förderabgabe oder auch City-Tax, auf Kosten der Hoteliers und der Gäste verbessert werden. Nach wie vor tritt der DEHOGA Thüringen, als Interessenvertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes einer solchen Abgabe, wie auch immer diese benannt wird, entschieden entgegen.

Auch in zahlreichen Thüringer Kommunen wird eine solche Steuer bereits erhoben:

Eisenach / seit 01. Januar 2012 in Kraft. Erhebung: je nach Art des Betriebes und der Klassifizierungsstufe 1-2 Euro/Nacht

Erfurt / seit 01. Januar 2011 in Kraft. Erhebung: 5 Prozent vom Übernachtungspreis

Gera / seit 18. Juni 2011 in Kraft. Erhebung: 1 Euro/Nacht, Kinder unter 12 Jahren frei

Jena / seit 21. Januar 2011 in Kraft. Erhebung: je nach Höhe des Übernachtungspreises 1 bis 2 Euro/Nacht

Suhl / seit 01. November 2011 in Kraft. Erhebung: je nach Höhe des Übernachtungspreises 1 bis 2 Euro/Nacht

Weimar
 / seit 2005 gültig. Erhebung: in Hotels mit bis zu 49 Zimmern 1 Euro/Nacht im EZ – 1,50 Euro/Nacht im DZ; ab 50 Zimmern 2 Euro/Nacht im EZ – 3,00 Euro /Nacht im DZ

Mit Spannung wird die morgige mündliche Verhandlung von den Hoteliers in Thüringen als auch deutschlandweit verfolgt, da von der Entscheidung des Gerichts eine erhebliche Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet zu erwarten ist.

Auf Grundlage mehrerer Rechtsgutachten renommierter Verfassungsrechtler steht eine Steuer, jedenfalls eine auf die Übernachtung reflektierende Aufwandsteuer, in Kollision zum Grundgesetz und kann insoweit von einer Kommune jedenfalls dann nicht normiert werden, wenn geschäftlich veranlasste oder beruflich bedingte Übernachtungen getätigt werden.

Dass die Haushaltskassen der Kommunen knapp sind, wird keineswegs verkannt, jedoch kann eine solche Abgabe nicht geeignet sein den Tourismus zu fördern oder aber die Haushalte wirklich zu sanieren.

Tatsächlich schaden Bettensteuern dem lokalen Tourismus, weil Veranstaltungen und Übernachtungen in Nachbarstädte verlagert werden, die keine derartigen Abgaben erheben.

Scheinbar hat diese Erkenntnis nunmehr auch Weimar erreicht. Dies zeigt das derzeitige Bestreben des Weimarer Oberbürgermeisters, Stefan Wolf, eine Sieben-Tage-Regelung durchzusetzen, nach der Hotel- und Pensionsgäste, die länger als sieben Tage in Weimar übernachten von der Abgabe befreit werden.

Die Gerichtsentscheidungen in Thüringen vor dem hiesigen OVG stehen noch immer aus. „Nach wie vor sind wir gegen die Thüringer Satzungen vor dem Oberverwaltungsgericht und erwarten ein zügiges Urteil“, konstatiert Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen. „Unser Verfahren gegen die Erfurter Satzung zur Erhebung einer Bettensteuer ist bereits seit 1,5 Jahren anhängig, ohne das es bisher eine mündliche Verhandlung gab. Wir blicken morgen hoffnungsvoll nach Leipzig und gehen von einer beispielhaften Wendung für die Hoteliers in ganz Deutschland aus.“

Bild: ©DEHOGA Thüringen

Bettensteuer in München richterlich gestoppt

Die Bettensteuer wurde in Müchen auf richterliche Anordnung gestoppt!


München – Wie die Abendzeitung berichtet, wurde die Bettensteuer vom Verwaltungsgerichtshof gestoppt. Nach Angaben der Richter soll die Abgabe in München der bundesrechtlichen Steuersenkung für Hotels widersprechen, die 2010 von 19% auf 7% für Übernachtungen reduziert wurde. Die Hoteliers begrüßen das Urteil.

Der Stadtkämmerer möchte das Vorhaben noch nicht aufgeben und hat Rechtsmittel eingelegt. Er möchte weiter für die geschätzten Mehreinnahmen von etwa 23 Millionen Euro kämpfen.

Im Juli wird sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Bettensteuer in Rheinland-Pfalz befassen. Danach soll eine bundeseinheitliche Regelung auch für andere Bundesländer als Richtlinie dienen.

Hier ist die offizielle Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Weiterhin Probleme mit der Bettensteuer

Zu einem Gespräch über die aktuelle Übernachtungsstatistik sowie die Anforderungen der Duisburger Hoteliers an die Stadt Duisburg trafen sich aktuell Vertreter nahezu aller führenden Duisburger Hotels, insbesondere aus der Innenstadt, mit DMG-Geschäftsführer Uwe Gerste und der touristischen Leiterin Inge Keusemann-Gruben.
Alle anwesenden Vertreter der Duisburger Hotellerie waren über die aktuelle Entwicklung der Übernachtungszahlen von Duisburg im Kulturhauptstadtjahr hoch erfreut. Ihre großen Sorgen drückten die Duisburger Hoteliers jedoch für die Zukunft aus. Alle Hoteliers berichteten über massive Kundenreklamationen und völliges Unverständnis der Übernachtungsgäste über die Einführung der Übernachtungsabgabe seit dem 01.11.2010. Insbesondere sei die Insellage, die Duisburg mit der Erhebung der Übernachtungsabgabe einnehme, kontraproduktiv für eine zukünftige Entwicklung der Hotellerie am Standort. Bereits jetzt seien wie in Köln erste Abwanderungstendenzen von Kunden und insbesondere auch von Firmen in Nachbarkommunen, die keine Übernachtungsabgabe erheben, erkennbar.„Gerade bei den niedrigen Margen innerhalb der Hotellerie sei die offensichtlich vorhandene politische Einschätzung, dass die Übernachtungsabgabe wegen der in der Vergangenheit vorgenommenen Mehrwertsteuerbegünstigung für Hotels problemlos tragbar sei und zu keinen Preiserhöhungen führe, falsch. Die gewährten steuerlichen Vorteile seien insbesondere von Firmen mit entsprechenden Mengenabnahmen zur Absenkung der jeweiligen Firmenraten genutzt worden. Diese Entwicklung hätte es in allen Städten gegeben und dem entsprechenden Wettbewerbsdruck hätte sich auch kein Duisburger Hotelier entziehen können“, so Marcus Busch, Geschäftsführer der Duisburger Hotels Conti und Ferrotel.
Nach Einschätzung der Duisburger Hoteliers gibt es bei der Stadt folgenden Widerspruch: einerseits eine im westlichen Ruhrgebiet einmalige Übernachtungsabgabe zu erheben und andererseits der Wunschvorstellung zusätzlicher Investitionen in Hotelkapazitäten zu unterliegen.

Die Hoteliers, die Vertragspartner der Duisburg Marketing Gesellschaft bei der Vermittlung von Hotelkapazitäten sind, kündigten an, zukünftig in allen Duisburger Hotelzimmern einen Flyer zur Erhebung der Übernachtungsabgabe auszulegen, der die Gäste über die Verursacher zur Erhebung der Übernachtungsabgabe informiert.
Uwe Gerste, Geschäftsführer der Duisburg Marketing Gesellschaft, wies in dem Gespräch erneut auf die Entstehung der Duisburger Übernachtungsabgabe hin. Diese sei nicht von der Verwaltung initiiert worden, sondern Ergebnis politischer Beratungen zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Duisburg. Er sicherte zu, die Verwaltungsspitze der Stadt Duisburg auf die Problematik der Erhebung der Übernachtungsabgabe erneut hinzuweisen. Sofern tatsächlich eine erkennbare Verringerung der sich derzeit sehr positiv entwickelnden Duisburger Übernachtungszahlen in den nächsten Monaten erkennbar würde, könne der erhoffte Mehrerlös sich im schlimmsten Falle in gesamtwirtschaftlicher Betrachtung auch negativ für die Stadt Duisburg darstellen.

Gerste: „Übernachtungsgäste lassen nicht nur Geld in der Hotellerie sondern auch in der Gastronomie, im Einzelhandel, im Taxigewerbe und weiteren Branchen. Entsprechende Mindereinahmen schlagen sich auch im Gewerbesteueraufkommen nieder.“ Er kündigte für Mai 2011 das Vorliegen einer Erhebung zur wirtschaftlichen Bedeutung der Querschnittsbranche Tourismus für Duisburg an. Auf dieser Basis könnten dann auch die gegebenenfalls negativen Effekte wirtschaftlich zumindest abgeschätzt werden.
Unverzichtbar für die weitere Entwicklung des wichtigen Wirtschaftsfaktors Tourismus seien in Duisburg sowohl Investitionen in neue Projekte wie derzeit für den Duisburger Hauptbahnhof geplant, als auch Investitionen in Bestandsobjekte. Im Duisburger Hotel „Conti“ wurden gerade aufwendige Renovierungsarbeiten abgeschlossen, für die Realisierung weiterer Investitionen in andere Objekte seien immer auch die Zukunftserwartungen an die Übernachtungszahlen maßgeblich. Auch sei eine leistungsfähige Hotellerie zu angemessenen Preisen zwingend notwendig für eine erfolgreiche Vermarktung von Tagungs- und Konferenz-Locations wie der Mercatorhalle oder dem Landschaftspark.
Die DMG habe immer darauf hingewiesen, dass die Erhebung einer Übernachtungsabgabe in regionalem Kontext gesehen werden sollte, um eine Verzerrung der Wettbewerbssituation der Duisburger Hoteliers gegenüber dem Umland zu vermeiden. Nach jetzigem Stand würden jedoch gerade im Umland von Duisburg wie in Moers, Oberhausen, Mülheim, Essen, Bochum und auch Düsseldorf keine Übernachtungsabgaben realisiert.

Alle Beteiligten begrüßten den offenen Meinungsaustauch und vereinbarten weitere Gespräche über die zukünftige Entwicklung und die erfolgenden Kundenreaktionen.

Foto: ©DEHOGA Hessen

Schadet die Bettensteuer den Hoteliers?

Breite Front gegen Bettensteuer: Mehrheit der Großunternehmen empfiehlt seinen reisenden Mitarbeitern, Köln & Co. zu meiden

Nürnberg (ots) – War es bis vor wenigen Tagen das Geschäftsreisemanagement eines einzelnen großen Chemie-Konzerns, das seinen Mitarbeitern weltweit empfohlen hat, nicht in Köln, sondern in den umliegenden Orten zu übernachten, machen Großunternehmen nun mehrheitlich Front gegen die „Bettensteuer“. Das ist das Ergebnis einer von hotel.de [ www.hotel.de ] durchgeführten Umfrage unter den Travel Managern seiner vielbuchenden Großkunden.

Mehr als 80 Prozent der befragten Travel Manager gaben an, ihren Mitarbeitern empfehlen zu wollen, ihr Buchungsverhalten zu ändern: 42 Prozent wollen die Empfehlung herausgeben, auf Hotels in benachbarten Ortschaften auszuweichen, in denen keine Kulturtaxe anfällt. Weitere 39 Prozent möchten die Reisenden dazu bewegen, sofern möglich auf günstigere Hotels auszuweichen, um so die zusätzlichen Kosten aus der Bettensteuer auffangen zu können.

Nur ein Fünftel – also eine deutliche Minderheit – gab an, keinerlei derartige Empfehlungen aussprechen zu wollen; die Bettensteuer nähme hier also keinen Einfluss auf das Buchungsverhalten der Reisenden.

Über die hotel.de AG

Die hotel.de AG mit der internationalen Marke hotel.info betreibt unter den Adressen www.hotel.de und www.hotel.info einen gebührenfreien Hotel-Reservierungsservice für Unternehmen und Privatkunden. Weltweit bietet das Unternehmen mehr als 210.000 Hotels zur elektronischen Buchung an. Dabei erzielt der Kunde erhebliche Preisvorteile. hotel.de zeigt alle verfügbaren Zimmerpreise eines Hotels an, so dass der Kunde immer den günstigsten bzw. passenden Zimmerpreis wählen kann. Alle Buchungen werden zeitgleich, sicher und direkt an das jeweilige Hotel übermittelt. Dies gewährleistet die einzigartige Integration der hoteleigenen Reservierungssysteme (sog. CRS bzw. PMS) und des hotel.de-eigenen Reservierungssystems myRES unter der einheitlichen Benutzeroberfläche von hotel.de. Desweiteren kann der Kunde zur Auswahl seines Hotels auf Hotelbewertungen und Kommentare von rund einer Million Hotelgäste weltweit zurückgreifen.

Pressekontakt:
hotel.de AG
Timo Vavrinec
Hugo-Junkers-Str. 15-17
90411 Nürnberg
Tel.: 0911-59832-0
Fax: 0911-59832-11
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Bettensteuer in München beschlossen!!!

Quelle: http://www.tophotel.de – (München, 24. Juni 2010) Nach Köln nun auch München: In der bayerischen Landeshauptstadt soll eine Sondersteuer für Hotelübernachtungen eingeführt werden. Gestern beschlossen die Stadtratsfraktionen von SPD- und Bündnis 90 / Die Grünen mit ihrer Mehrheit eine entsprechende Satzungsänderung, die nun dem Bayerischen Innenministerium zur rechtlichen Prüfung vorgelegt wird. Ob die Bettensteuer in Kraft treten kann, ist somit noch nicht klar. Die politischen Äußerungen aus der Landesregierung waren klar dagegen. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil warnt vor einer Bettensteuer: „Ich rate den bayerischen Gemeinden dringend von einer Bettensteuer ab. Solche Aktionen und Diskussionen sind kontraproduktiv für die Tourismuswirtschaft und das Image des Urlaubslandes Bayern.“ Mit der „Übernachtungssteuer“ könnten rund 20 Millionen Euro zusätzlich die Stadtkasse fließen. Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren wären befreit.

Als „Mittelstands-Vernichtungsprogramm“ bezeichnet Conrad Mayer, Münchner Kreisvorsitzender des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes/Dehoga Bayern (BHG), den Beschluss der rot-grünen Stadtratsmehrheit. „München liebt Dich… aber nur für 2,50 Euro pro Nacht!“, sollte der Werbeslogan der Weltstadt mit Herz künftig ehrlicher Weise heißen“, so Mayer.

2,50 Euro pro Person für jede Übernachtung bedeutet bei einem Preis von 50 Euro fürs Doppelzimmer eine Verteuerung um stolze zehn Prozent. Als Kompensation für entgangene Gelder aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz erhofft sich Rot-Grün in München allein durch die Bettensteuer Mehreinnahmen pro Jahr in Höhe von mindestens 20 Millionen Euro. In ganz Deutschland betragen jedoch die Mindereinnahmen aller Kommunen durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen nicht mehr als 19 Millionen Euro. Das macht durchschnittlich 1.650 Euro pro Kommune aus, die durch Investitionen der Hotellerie in die heimische Wirtschaft und weniger Arbeitslose mehr als aufgewogen werden.
„Der Beschluss ist rein populistisch, denn 380 Münchner Hotels können unmöglich für die angehäuften Defizite der Stadt aufkommen“, erläutert der Kreisvorsitzende. Pro Betrieb wären das durchschnittlich ca. 54.000 Euro zusätzliche Abgaben pro Jahr. Dazu kommen in München noch der höchste Gewerbesteuersatz der Republik und eine kräftige Erhöhung der Grundsteuer, was die Branche zusätzlich hart trifft.

Quelle: http://www.tophotel.de

Foto: Michaela Schöllhorn/pixelio.de