Der Bib-Gourmand bekommt sein eigenes Buch

Guide MICHELIN „Bib Gourmand Deutschland 2017“ empfiehlt Adressen für kleinere Budgets
Neuauflage zum 20. Geburtstag der beliebten Auszeichnung

Der „Bib Gourmand“ feiert 2017 sein 20-jähriges Bestehen in Deutschland. Anlässlich des Jubiläums erscheint jetzt der Guide MICHELIN „Bib Gourmand Deutschland 2017“. Das Buch stellt auf 288 Seiten alle 472 Restaurants vor, die 2017 die Auszeichnung für sorgfältig zubereitete Speisen zu einem besonders guten Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten. Die Neuauflage des im vergangenen Jahr erstmals vorgestellten Titels kommt am 2. Dezember in den Handel und ist in Deutschland für 17,90 Euro erhältlich, in Österreich für 18,40 Euro.

Erstmals 1997 im Guide MICHELIN Deutschland

Das Symbol Bib Gourmand erschien erstmals 1997 im Guide MICHELIN Deutschland. Die Auszeichnung verspricht „eine frische Küche mit exzellentem Preis-Leistungs-Verhältnis“ und wird durch das schlemmende Michelin Männchen gekennzeichnet, das gleichzeitig als Namensgeber fungiert. Bereits für 37 Euro lässt sich in deutschen Bib Gourmand-Restaurants ein komplettes Menü, bestehend aus Vorspeise, Hauptgang und Dessert, genießen.
Die Auszeichnung war von Anfang an ein Erfolg bei den Lesern. Doch nicht nur bei den Gästen kommt die Empfehlung an, auch bei den Gastronomen ist sie eine erstrebenswerte Auszeichnung, denn sie bringt ihnen zahlreiche Stammgäste.

Zusätzlich zur Preisgestaltung, die das Budget der Gäste im Auge behält, lautet die Grundbedingung für den Bib Gourmand, dass das Essen die Kriterien der Michelin Inspektoren erfüllt: Die Qualität der Produkte muss stimmen, ebenso die Sorgfalt bei der Zubereitung. Hinzu kommen präzise Garzeiten und Techniken, gekonntes Abschmecken und harmonische Verbindung der Aromen.

Markante Zunahme der Bib Gourmand-Adressen

Insgesamt 303 Restaurants erhielten im Premierenjahr einen Bib Gourmand. Im Laufe der Jahre nahm die Zahl der kulinarischen Adressen für den kleineren Geldbeutel beachtlich zu. Für die Ausgabe 2017 des Guide MICHELIN Bib Gourmand Deutschland zeichneten die Tester 472 Häuser verschiedenster Küchenstile mit dem Prädikat für das „beste Preis-Leistungs-Verhältnis“ aus. Dies entspricht einer Steigerung um 56 Prozent und spiegelt die dynamische Entwicklung der deutschen Gastronomie wider. Insgesamt 60 Restaurants erhalten 2017 den Bib Gourmand neu. Erstmals erhält mit dem „Lucky Leek“ in Berlin ein rein veganes Restaurant die beliebte Auszeichnung.
Mit 148 Adressen finden sich die meisten Bib Gourmand-Restaurants nach wie vor in Baden-Württemberg, gefolgt von Bayern mit 107 Restaurants. Die deutschen Bib Gourmand-Hauptstädte liegen allerdings im Norden: Hamburg mit 17 und Berlin mit 12 ausgezeichneten Häusern.

Über Michelin (www.michelin.de)
Der weltweit agierende Reifenhersteller Michelin beschäftigt 111.700 Mitarbeiter und besitzt Vertriebsorganisationen in über 170 Ländern. Angespornt von der Vision einer umweltverträglichen Mobilität entwickelt, produziert und verkauft das Unternehmen Reifen für nahezu alle Fahrzeugarten, wie Flugzeuge, Automobile, Fahrräder, Erdbewegungsmaschinen, Ackerschlepper, Lastkraftwagen und Motorräder. Produziert wird in 68 Werken in 17 Ländern auf 5 Kontinenten. Um seine anspruchsvollen Produkte und Technologien permanent weiterzuentwickeln, besitzt Michelin Versuchs- und Entwicklungszentren in Europa, den USA und Japan. Über das Kerngeschäft hinaus ist Michelin als Herausgeber von Reise-, Hotel- und Restaurantführern sowie Land- und Straßenkarten weltweit bekannt und bietet unter www.ViaMichelin.de eine Internetplattform für die persönliche Routen- und Reiseplanung. Michelin Lifestyle Limited (MLL) ergänzt die breite Produktpalette rund um die Mobilität mit innovativen Merchandising-Artikeln. Die hohe Qualität der MICHELIN Produkte belegen auch die zahlreichen Auszeichnungen

Bild: Bib Gourmand Deutscchland

Ob Ihr Restaurant dabei ist, können Sie in den nachfolgenden Listen sehen:

Auszeichnungen nach Orten sortiert

Auszeichnungen nach Bundesländern

Wissenswertes rund ums Weihnachtsgeld

(lifePR) (Düsseldorf, 22.11.2016) Wer bekommt eigentlich Weihnachtsgeld? Wie hoch fällt die Sonderzahlung aus? Muss ich es versteuern? Ist Weihnachtsgeld das 13. Gehalt? ARAG Experten haben Wissenswertes zum zusätzlichen Geldsegen des Arbeitgebers zusammengetragen.

Was ist eigentlich das Weihnachtsgeld?

Rechtlich gesehen ist es ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt. In den meisten Unternehmen wird es im November mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt. Wie der Name schon verrät, war es ursprünglich vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen. Genauer betrachtet ist das Thema Weihnachtsgeld aber recht komplex. Und über die Summe des Weihnachtsgeldes, wann genau es gezahlt wird und ob Sie überhaupt Weihnachtsgeld erhalten, entscheidet einzig und allein Ihr Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien.

Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt: Was ist der Unterschied?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Denn für viele Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld eben auch ein 13. Monatsgehalt – aber aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede. Das Weihnachtsgeld ist oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die keinen Entgeltcharakter hat. Das 13. Monatsgehalt ist dagegen regelmäßig einvertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung. So weit so gut. Im Falle einer Kündigung vor Jahresende jedoch würde das 13. Gehalt in diesem Fall anteilig auf das Kalenderjahr verteilt und ausgezahlt. Weihnachtsgeld hingegen müssen Sie möglicherweise sogar zurückzahlen, wenn Sie das Unternehmen verlassen.

Bekommt jeder Arbeitnehmer Weihnachtsgeld?

Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es leider nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verankert ist. Ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft. Die gute Nachricht: Jeder Arbeitnehmer kann Weihnachtsgeld bekommen, egal, ob er Vollzeit arbeitet, teilzeitbeschäftigt ist oder einen Minijob hat. Auch Azubis gehen nicht leer aus. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten. Ein besonderer Fall ist die betriebliche Übung. Zahlt Ihr Arbeitgeber beispielsweise über mehr als drei Jahre in Folge ohne Freiwilligkeitsvorbehalt das Weihnachtsgeld, so können Sie Rechtsansprüche stellen. Denn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers werden durch die betriebliche Übung verpflichtende Leistungen.

Wie viel Weihnachtsgeld ist normal?

Es gibt keine Pauschale oder einen Prozentsatz, den Sie anwenden können, um die Höhe des Weihnachtsgeldes zu berechnen. Schließlich entscheidet Ihr Arbeitgeber oder der Tarifvertrag über die Höhe Ihres Weihnachtsgeldes. Zahlreiche Angestellte erhalten ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zu ihrem Gehalt im November. Das ist oft aber auch schon die Höchstgrenze. Faktoren, die generell die Höhe des Weihnachtsgeldes beeinflussen können, sind die Branche, in der Sie arbeiten, das Unternehmen und die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit.

Wie wird das Weihnachtsgeld versteuert?

Die Summe des Weihnachtsgeldes sehen Sie meistens auf Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung im November. Es wird auf Ihren Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen. Auf das Weihnachtsgeld sind Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben zu zahlen.

Weitere Texte zum Arbeitsrecht unter
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Bild: hogapr

Tofu

Tofu besteht aus Sojamilch, die durch Sojabohnen gewonnen wird. Tofu stammt ursprünglich aus Asien und ist in der vegetarischen und veganen Küche weit verbreitet.

Tofu gibt es geräuchert, als Seidentofu für Süßspeisen und als Schwammtofu.

Welche außergewöhnlichen Hotel-Services Eure Gäste begrüßen würden

Shampoo, Minibar und Weckservice gehören inzwischen zum Standard der meisten Hotels und Luxusunterkünfte übertrumpfen sich mit kreativen Ideen. Mit welchen außergewöhnlichen Services könnten Hoteliers – unabhängig von möglichen Zusatzkosten für die Gäste – außerdem punkten? HolidayCheck hat im Rahmen einer repräsentativen Umfrage 2.093 Deutsche befragt.

Healthy-Minibar: Gesundheitsbewusst auch im Urlaub

Im Urlaub nach Lust und Laune schlemmen war gestern. Ein Drittel der Befragten (32 Prozent) legt auch während der schönsten Zeit des Jahres Wert auf gesunde Ernährung und würde einen Healthy-Minibar-Service den klassischen Kühlschrank-Inhalten vorziehen: Statt verlockenden Erdnüssen, Chips und Alkohol hieße es demnach Obst, Smoothie oder Gemüsedip auf dem Zimmer. Besonders bei weiblichen Hotelgästen findet dieser Service Anklang: Während 38 Prozent der Frauen die gesunde Variante in Anspruch nehmen würden, zeigen immerhin 26 Prozent der befragten Männer Interesse an der Healthy-Minibar.

Local Cooking und Führung hinter die Hotel-Kulissen: Einblick in fremde Welten

Unter dem fachkundigen Blick einer Italienerin die perfekte Pasta zubereiten oder sich bei einer spanischen Familie vom besten Paella-Rezept überzeugen – 26 Prozent der Befragten würden im Urlaub gerne über den kulinarischen Tellerrand schauen und ihre Kochkünste erweitern. Besonders junge Umfrageteilnehmer äußern Interesse, unter der Leitung Einheimischer einen Kochkurs zu absolvieren und auf diese Weise die landestypische Küche besser kennenzulernen.

23 Prozent der Befragten würden gerne einen Blick hinter die Hotelkulissen werfen. Wie koordiniert man die Reinigung von hunderten von Zimmern und wie kommt das Frühstück ans Hotelbett? Besonders Befragte über 55 Jahren (27 Prozent) zeigen Interesse, das Urlaubshotel von der Wäscherei über die Großküche bis hin zum Weinkeller genau unter die Lupe zu nehmen.

Kleider machen Leute: Bummeln mit Personal Shopper und Klamottenverleih im Hotel

Ein Personal Shopper, der die besten Boutiquen der Stadt kennt und der sich von landesspezifischen Größenangaben nicht verwirren lässt? 21 Prozent der Frauen und 16 Prozent der Männer haben genug vom lästigen Umrechnen von Kleider- und Schuhgrößen und würden liebend gerne mit einem persönlichen Einkaufsbegleiter durch die Geschäfte am Urlaubsort ziehen.

Luftige Outfits für den Strandbesuch, praktische für den Tagesausflug und schicke für den Restaurantbesuch am Abend – Neun Prozent der Befragten sind Kofferpacken und -schleppen so leid, dass sie sogar komplett ohne Gepäck anreisen würden, um sich anschließend vor Ort alle Kleidungsstücke aus einem großen Fundus auszuleihen.

Den Moment genießen und dennoch für immer festhalten: Der Urlaubsfotoservice

Wunderschöne Momente gibt es im Urlaub viele. Einerseits will man diese am liebsten für immer festhalten, andererseits den Strand nicht nur durch die Kameralinse betrachten. 17 Prozent der Befragten würden einen kostenlosen Urlaubsfotoservice in Anspruch nehmen, um diesem Dilemma zu entkommen. Ob spontane Fotosessions oder von einem Fotografen begleitete Tagesausflüge: Besonders Befragte im Alter von 18-24 Jahren (29 Prozent) würden den Service in Anspruch nehmen.

Spaß auf Katalog-Bestellung: Sextoys-Verleih im Hotel

Wie wäre es neben der Menükarte für den Roomservice mit einem Auswahlkatalog für Sextoys? Acht Prozent der befragten Männer sagen zu dieser außergewöhnlichen Service-Idee nicht nein. Nur ein Prozent der weiblichen Befragten begrüßt hingegen das Angebot.

Kofferpacken, Postkartenschreiben und Promille-Kontrolle – selbst ist der Urlauber

Auch wenn im Urlaub Erholung großgeschrieben wird, erledigen Urlauber manche Dinge am liebsten selbst: Sich vom Zimmermädchen den Koffer vor der Abreise packen lassen, ist nur für neun Prozent der Befragten eine Option. Auch den Gruß an die Daheimgebliebenen halten Reisende gerne persönlich: Nur vier Prozent der Teilnehmer würden ihre Postkarten von einem Hotelmitarbeiter schreiben lassen. Den geringsten Anklang findet der „Promille-Stopper“: Nur drei Prozent der Urlauber wünschen sich einen Barkeeper, der Alarm schlägt, wenn eine vorab festgelegte Anzahl an Drinks erreicht ist.

Informationen zur Umfrage

Alle Daten, soweit nicht anders angegeben, sind von der YouGov Deutschland GmbH bereitgestellt. An der Befragung zwischen dem 25. Oktober und dem 27. Oktober 2016 nahmen 2.093 Personen teil. Sie konnten maximal drei Antwortoptionen auswählen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren

Quelle: ©HolidayCheck / YouGov