Alle Beiträge von Markus Meier

Hochzeitstag? Geburtstag? Mach dem Gast ein Angebot, das er ablehnen kann!

Kennst Du das auch?
Gäste kommen ins Hotel und erklären, dass Sie Hochzeitstag oder Geburtstag haben.

Viele Gäste erzählen das mit dem Hintergedanken, dass sie daraufhin vom Hotel eine Zusatzleistung erhalten. Sei es Blumen am Frühstückstisch, ein Glas Sekt zum Abendessen oder ein aufgewertetes Halbpension-Menü. Das natürlich gratis, als Aufmerksamkeit vom Hotel.

Wie wäre es aber, wenn wir daraus ein Zusatzgeschäft machen?

Mit der Information vom Gast könnte man ihm doch einfach ein entsprechendes Paket anbieten. „Sie haben Hochzeitstag? Dann hätten wir ein Arrangement, damit sie das entsprechend feiern können.“ (zum Beispiel Blumen, Sekt, 4-Gang Galamenü statt Halbpension und ähnliches).

Der Vorteil für das Hotel ist, dass nun der Gast entscheiden kann, ob ihm sein Jubiläum das auch Wert ist, oder eben nicht.
Ein weiterer Vorteil ist, dass es jetzt auch keine Erwartungshaltung mehr an das Hotel gibt (ich habe ihm doch gesagt, dass wir Hochzeitstag haben, dafür hätte er ja einen Ausgeben können), da er ja das Angebot hätte nutzen können.

Wie machst Du das in Deinem Betrieb?

Club Sandwich

Das Club Sandwich wurde 1894 unter dem Namen Club-House-Sandwiches zuerst im Rezeptbuch „Sandwiches“ von Sarah Tyson Rorer erwähnt.

Es besteht aus drei Toastscheiben, die mit Hähnchen oder Pute, Speck, Tomaten, Salat und Spiegelei belegt werden. Das Sandwich wird mit zwei Zahnstochern fixiert und diagonal halbiert.

Dazu werden meist Pommes oder Wedges serviert.

Das Wort Club soll ein Akronym sein, das aus den Anfangsbuchstaben von Chicken & lettuce under bacon bestehen soll.

Europas beste Restaurants: Frantzén auf Platz 1 der OAD Top 100+ European Restaurants List 2019


Platz 1 der OAD TOP100+ European Restaurants 2019 (c) Frantzén

„Opinionated About Dining“ hat das aktuelle Jahresranking der besten zeitgenössischen Restaurants in Europa veröffentlicht. Der Spitzenplatz geht erstmals nach Stockholm: Schwedens einziges Drei-Sterne-Restaurant „Frantzén“ schafft den Sprung von Platz 8 auf 1. Das im Vorjahr erstplatzierte „Schloss Schauenstein“ holt 2019 den zweiten Platz in die Schweiz. Als landesbeste Gourmetadressen in Deutschland und Österreich verbessern sich das „Victor’s Fine Dining by Christian Bau“ im Saarland auf Rang 14 und das Wiener „Steirereck“ auf Rang 31. Die Verleihung fand mit Spitzenköchen aus ganz Europa im baskischen San Sebastián statt.

San Sebastiàn / New York, 20. Mai 2019 – Das Restaurantportal Opinionated About Dining (OAD) hat die neuen Ergebnisse seiner Bewertungsumfrage zu den „Top100+ European Restaurants 2019“ veröffentlicht. Als eine der international relevanten Quellen für Restaurant-Rankings wählt die OAD-Community, bestehend aus weltweit über 6000 registrierten Restaurantgästen und Food-Bloggern, das Restaurant Frantzén in Stockholm auf Platz 1. „Ich bin kaum überrascht über die Wahl des diesjährigen Spitzenreiters. Es ist beeindruckend, wie perfekt es Chef Björn Frantzén gelungen ist, in seinem erst 2017 eröffneten Restaurant die nordische Küchenphilosophie mit einem einzigartig luxuriösen Fine Dining Erlebnis zu verknüpfen“, erklärt OAD-Herausgeber Steve Plotnicki.

Platz 2 der OAD TOP100+ European Restaurants 2019 (c) Schloss Schauenstein

Platz 2 der Europaliste geht an den Vorjahressieger Andreas Caminada vom Schloss Schauenstein im schweizerischen Fürstenau. „Schloss Schauenstein hat einen Wiederholungserfolg als Erstplatzierter nur knapp verpasst”, verrät Plotnicki. Auf dem dritten Platz behauptet sich wie auch 2018 Victor Arguinzonizs baskisches Restaurant Asador Etxebarri, was beweise, dass „die raffinierte Kunst des Kochens über offenem Feuer weiterhin hochgeschätzt wird.“

Der Blick auf die weitere Top 10 zeigt ein ausgewogenes Länderverhältnis: Auf Rang 4 findet sich das Restaurant Quique Dacosta in Spainen, gefolgt vom schwedischen Daniel Berlin – einem der stärksten Aufsteiger des Jahres (von 29 auf 5) – und dem italienischen Klassiker Le Calandre auf Platz 6. Das L’Arpège und das La Marine hingegen vertreten die zeitgemäße Haute Cuisine Frankreichs in diesem Jahr auf den Plätzen 7 und 8, während dem neuen Noma ein beeindruckendes Comeback als Neueinsteiger ins Ranking auf Platz 9 gelingt.

Platz 10 der Spitzengruppe sichert sich das Lido 84 am Gardasee mit einem Sprung von Platz 21 auf Platz 10.

Platz 14 der OAD TOP100+ European Restaurants 2019 (c) Klaus Einwanger

Die Mitglieder der weltweiten OAD-Community wählten 2019 Restaurants aus insgesamt 21 Ländern in die erweiterte Top100+, die in Summe 250 Platzierungen aufweist. Während insgesamt noch Gourmetadressen in Spanien (53) die Europaliste dominieren, folgt als Zweiter im Länderranking erstmals Großbritannien mit 43 Restaurants vor Frankreich (30) und Italien (29). 17 Restaurants in Deutschland sowie acht in Österreich schafften es erneut ins Ranking. Als höchstplatzierte Adresse in Deutschland belegt das Victors Fine Dining von Christian Bau Rang 14, während Österreich mit dem Steirereck von Heinz Reitbauer in Wien auf Rang 31 vorrückt. Für die Schweiz bleibt das zweitplatzierte Schloss Schauenstein von Andreas Caminada in diesem Jahr der einzige Vertreter bei den zeitgenössischen Restaurants.

Diverse weitere Aufsteiger in Deutschland und Österreich zeigen zudem, dass die internationale Wertschätzung für zeitgemäße Restaurants in beiden Ländern steigt. So verbessern sich 2019 u.a das Ernst in Berlin (von 62 auf 18), das Gästehaus Klaus Erfort (von 26 auf 20), das Vendôme (von 31 auf 24), das Wolfsburger Aqua (von 40 auf 28), Geisels Werneckhof (von 77 auf 37) sowie die Restaurants Tim Raue (von 56 auf 38) und das Atelier in München (von 85 auf 39). Ähnliches gilt für Österreich: Das Restraunt Konstantin Filippou in Wien macht Plätze von 97 auf 43 gut, während das Salzburger Ikarus von 123 auf 44 und das Wiener Amador von 118 auf 73 aufsteigen. „Unsere OAD-Voter haben in den letzten Jahren mehr und mehr spannende Restaurants in Deutschland und Österreich für sich entdeckt und für erlebenswert befunden. So entsteht die schöne Entwicklung, dass die Europaliste immer vielfältiger und ausgewogener wird.“

Top 10 der Top 100+ European Restaurants 2019

1 Restaurant Frantzén, Björn Frantzén, Stockholm, Schweden
2 Schloss Schauenstein, Andreas Caminada, Fürstenau, Schweiz
3 Etxebarri, Victor Arguinzoniz, Axpe, Spainen
4 Quique Dacosta, Quique Dacosta, Dénia, Spainen
5 Daniel Berlin, Daniel Berlin, Skåne Tranås, Schweden
6 Le Calandre, Massamiliano Alajmo, Rubano, Italien
7 L’Arpège, Alain Passard Paris, Frankreich
8 La Marine, Alexandre Couillon, Noirmoutier, Frankreich
9 Noma 2.0, René Redzepi, Kopenhagen, Dänemark
10 Lido 84, Riccardo Camanini, Gardone Riviera, Italien

Die komplette “Top 100+ European Restaurants”-Bestenliste 2019 findet sich unter http://www.opinionatedaboutdining.com/2019/2019_index.html#.html

#OADTOP100

Alexander Gläsel und Dominik Holl kochten sich ins Finale

Der Kampf um die letzten Tickets war spannend, außergewöhnlich und unglaublich lecker

Essen, 13. Mai 2019 – sechs Teilnehmer mit hohem Talent und hervorragendem Können traten an. Zwei setzten sich durch: Alexander Gläsel und Dominik Holl. Sie belegen die letzten freien Plätze im Finale auf der Anuga im Oktober 2019.

Vier Finalisten werden dort auf sie warten und mit ihnen in den Kochkampf gehen, um den renommierten Titel Koch des Jahres (KDJ) und 10.000 Euro Preisgeld zu gewinnen.

Der Live-Wettbewerb war wie immer gespickt von Herausforderungen und war die Fahrt auf der Adrenalin-Achterbahn definitiv wert. Die Sponsoren vergaben weitere Preise für außerordentliche Leistungen um Abfall, Dessert und SJØ.

149 Bewerbungen gingen ein – sechs überzeugten ohne Zweifel

Links im Bild Dominik Holl,
rechts Alexander Gläsel
Foto: KDJ/Melanie Bauer Photodesign

Die Challenges um gemüseorientierte Küche motivierte zahlreiche Köche sich für das dritte und letzte Vorfinale dieser Auflage des Live-Wettbewerbes Koch des Jahres zu bewerben. Sechs setzten sich mit ihren Kreationen durch. Bunt gemischt aus Österreich, Deutschland und Südtirol. Wiederholungstäter und Wettbewerb-Neulinge. Facettenreich traten die Teilnehmer auf. Eine Gemeinsamkeit hatten sie alle: Die Hingabe zu einer nachhaltigen Küche – genau richtig für die #terraedition von Koch des Jahres.

Die Grand Hall Zollverein in Essen wurde von 1000 Besuchern gefüllt, alle auf der Jagd nach neuen Trends, aufregenden Geschmäckern und mit gedrückten Daumen für den jeweiligen Favoriten. Alle sechs Teilnehmer hatten eines der zwei letzten Tickets an diesem Maitag in Essen verdient. Denn sie alle kreierten unter schwierigen Wettbewerbsbedingungen hervorragende Leistungen für die zwölf Sterne- und Spitzenköche. Mit den gewissen Prisen extra setzten sich Alexander Gläsel aus dem Restaurant Brückenbaron/ Baronesse aus Bolzhausen (DE) mit dem Assistenten Marcel Meining durch. Das zweite Ticket sicherte sich Dominik Holl aus dem Restaurant Meier’s ZweiSinn/ Bistro/ Fine Dining*, Nürnberg (DE) neben Assistent David Gombert. Für ihre Leistung erhielten die Spitzenköche den „Goldenen Schlüssel“ zum Finale, ein vergoldetes Messer der Firma Friedr. Dick. Die Reise mit der Koch des Jahres-Familia geht also offiziell weiter auf die „Road to Anuga” und zum Finale im Oktober 2019 in Köln. Dort kämpfen sie um den prestigeträchtigen Titel Koch des Jahres (KDJ), sowie 10.000 Euro Preisgeld.

Gemüse als Hauptdarsteller

Das Niveau der Bewerber stieg in den letzten Jahren erfreulicherweise immer weiter, weshalb seit der derzeitigen 5. Auflage den Bewerbern Challenges gestellt werden, um die Menüs überhaupt miteinander vergleichen zu können. Die Challenges der #terraedition bedeuten für die Teilnehmer folgende Herausforderungen: Die Vorspeise kommt ganz und gar ohne tierische Produkte klar und ist somit vegan. Der Hauptgang folgt dem 80:20 Prinzip – 80% pflanzlich zu 20% tierisch. Das Dessert folgt vollkommen den Trends, welche die Koch des Jahres-Community setzt, so heißt es darin Timut Pfeffer, Rhabarber und Inspiration Erdbeere zu verarbeiten. Die Begrenzung des Warenwertes durfte wie immer 16 Euro pro Menü nicht überschreiten.

Sonderpreise für Dessertkunst, Nachhaltigkeit und Kreativität

Die Tickets für die Anuga waren nicht die einzigen Trophäen, die die Teilnehmer für sich gewinnen konnten. Die Sponsoren von Koch des Jahres vergaben weitere Preise für besondere Leistungen. Carte D’Or by Langnese vergab den „Legendary Dessert“-Preis: Dieser ging diesmal an Dominik Holl. Unilever Food Solutions ehrte wieder mit dem „Sustainability Award“. Dem KDJ-Wettbewerbspartner ist der respektvolle Umgang mit Lebensmitteln ein wichtiges Anliegen, folglich geht der Preis an den Teilnehmer mit dem wenigsten Lebensmittelmüll – was durch unkompliziertes Abwiegen der Reste ermittelt wird. Michael Wankerl aus der Gerüchteküche, Graz (AT) mit Assistent Christopher Beyer-Desimon, zeigte besonders viel Respekt dem Produkt gegenüber.

Die SJØ-Challenge von Friesenkrone wurde wieder am Sonntag bei der exklusiven Vorpremiere ausgetragen. Die Teilnehmer und der Wildcard-Gewinner, Koch Dennis Trommer aus Essen, kreierten für die ausgewählte achtköpfige Jury Kreationen um den besonderen SJØ. Diese Ehrung inklusive eines 500-Euro-Restaurantgutscheines ging bei der offiziellen Preisverleihung an diesem Montagabend an Dominik Holl.

Shows und Workshops für jeden Geschmack

Mit dem Rahmprogramm des Tages um Talks, Shows und außergewöhnliche Präsentationen machte Koch des Jahres den Besuchern ein Angebot, welches sie nicht ablehnen konnten. Partner von Koch des Jahres, wie Pacojet, Unilever Food Solutions, Carte D‘Or, Ron Zacapa und Valrhona begeisterten die Zuschauer wieder mit ihren Workshops, um Zubereitung, Verwendung, Cocktails und Schokoladenverarbeitung. Der 200kg schwere Thunfisch von Balfegó war wie bei jedem Event, in der KAITAI-Show, der absolute Hingucker.

Koch des Jahres lud auch wieder besondere Köche ein, die auf ihrer Bühne ihr Können und ihren Umgang mit Ressourcen zur Schau trugen. So durfte beim Thema Nachhaltigkeit Sternekoch Ricky Saward auf keinen Fall fehlen und auch Kochlegende und fünffach Michelinstern-ausgezeichnet Paco Pérez zeigte auf der Bühne, wie man mit wenigen Handgriffen hochwertige und ausdrucksstarke Kreationen zaubern kann.

Best-of Event und Finale auf der Anuga

Bevor es auf die Zielgerade geht, gibt es für die Finalisten noch einen exklusiven Stopp beim Best-of Event. Dann schon steht nichts mehr zwischen den Talenten und dem Finale auf der Anuga in Köln – wo es wieder heißt: „Koch des Jahres 2019 ist…“.

Alle Informationen für Bewerber und zum Finale können online unter www.kochdesjahres.de eingesehen werden.

Die Siegermenüs

Wettbewerbs-Menü von Alexander Gläsel aus dem Restaurant Brückenbaron/ Baronesse in Bolzhausen (DE)

Foto: KDJ/Melanie Bauer Photodesign

Vorspeise: Spargel | Oxalis | Hafer | Birke

Hauptgang: Saibling | Brokkoli | Holunderblüte

Dessert: Inspiration Erdbeere | Rhabarber | Dulcey Schokolade | Timut Pfeffer

Wettbewerbs-Menü von Dominik Holl aus dem Meier’s ZweiSinn/ Bistro/ Fine Dining*, Nürnberg in Nürnberg (DE)

Foto: KDJ/Melanie Bauer Photodesign

Vorspeise: „Frühlingserwachen“ – Tofu | Erbse | Kichererbse | Apfel | Sellerie | „Buttermilch“

Hauptgang: „Marrakesch trifft Perlhuhn“ – Aubergine | Vadouvan | Paprika | Quinoa | Koriander | Cashew

Dessert: „Red Temptation“ – Inspiration Erdbeere | Timut Pfeffer | Rhabarber

Bilder: ©MelanieBauerPhotodesign

Wichtig! Versicherungsschutz im Gastgewerbe

Richtige Absicherung für Gastronomie und Hotellerie

Nürnberg, den 3. April 2019 – Das Gastgewerbe wächst: Zum neunten Mal in Folge konnte 2018 der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Laut Statistischem Bundesamt erzielten Hotels, Restaurants und andere Betriebe 3,2 Prozent mehr Umsatz. Damit der Erfolg bleibt, muss im Betriebsalltag allerdings alles rund laufen. Schon ein kleiner Zwischenfall kann sich zu einem finanziellen Risiko entwickeln. Deswegen ist sowohl für kleine Cafés und Bars als auch für größere Restaurants und Hotels eine passende Absicherung unerlässlich. Welche Risiken in der Gastronomie und Hotellerie lauern, welche Versicherungen unverzichtbar sind und worauf dabei zu achten ist, weiß Volker Helmhagen, Experte von der NÜRNBERGER Versicherung.


Quelle: © NÜRNBERGER Versicherung

Für Schäden an fremdem Eigentum: Betriebshaftpflichtversicherung

In der Gastronomie ist der Arbeitsalltag meist stressig. Ist der Kellner in Hektik und schüttet versehentlich ein Glas Rotwein auf das teure Designerkleid eines Gastes, können schnell hohe Schadenersatzansprüche für eine Ersatzbeschaffung oder Reinigung auf den Gastronom zukommen. „Kommt es zu Sach- oder Personenschäden, für die Mitarbeiter verantwortlich sind, haftet das Unternehmen. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Restaurant- und Hotelbesitzer ein Muss“, so der Experte der NÜRNBERGER Versicherung. Verletzt sich beispielsweise ein Gast bei einem Grillabend und muss ärztlich behandelt werden, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung auch hier anfallende Kosten für Krankenhaus oder Schmerzensgeld. Volker Helmhagen empfiehlt Gastronomen, eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro zu wählen, besser noch 10 Millionen Euro, um bei schweren Verletzungen mit mehreren Personen gut abgesichert zu sein. Das Besondere: Schadenersatzansprüche gegenüber dem Betrieb prüft die Versicherung, zu Unrecht erhobene Ansprüche wehrt sie ab und übernimmt auch dafür die Kosten eines möglichen Prozesses.

Zur Sicherheit des eigenen Inventars: Geschäfts-Inhaltsversicherung

Aber nicht nur Schäden an fremden Sachen können hohe Kosten verursachen – auch Schäden an Einrichtung, Waren und Vorräte können schnell teuer werden. „Eine Geschäfts-Inhaltsversicherung kommt für die Kosten auf, die beispielsweise durch Feuer, Sturm oder Hagel, aber auch durch Einbruch entstanden sind“, so der Experte der NÜRNBERGER Versicherung. Sie umfasst das gesamte Betriebsinventar. Werden etwa hochwertige Einrichtung oder teure Geräte in der Küche durch einen Rohrbruch zerstört, leistet sie für Ersatz oder Reparatur. Darüber hinaus sind auch Waren und Vorräte versichert. Sorgt zum Beispiel ein öffentlicher Stromausfall dafür, dass die Tiefkühlgeräte ausfallen und Lebensmittel verderben, übernimmt die Geschäfts-Inhaltsversicherung ebenfalls die Kosten für den entstandenen Schaden. Wichtig ist, dass nicht nur Sachwerte ersetzt werden: „Ein Ertragsausfall in Folge eines Sachschadens tritt schnell ein. Deshalb sollte der Baustein ‚Klein-Ertragsausfall‘, der bis maximal 24 Monate einspringt, ergänzend abgeschlossen werden“, rät Volker Helmhagen.

Kombi-Schutz: Gewerbeversicherung Smart

Die Gewerbeversicherung Smart der NÜRNBERGER Versicherung bietet mit einer Kombination aus Betriebshaftpflicht- und Geschäfts-Inhaltsversicherung einen passgenauen Versicherungsschutz beispielsweise für das Gastgewerbe. Das Besondere: Durch den kombinierten Tarif sind die Leistungen perfekt aufeinander abgestimmt und unnötige Überschneidungen werden vermieden. Weiterer Vorteil: Die Gewerbeversicherung Smart bietet zusätzliche Leistungsextras, die speziell für vier verschiedene Zielgruppen zugeschnitten sind. Dazu zählen neben der Gastronomie unter anderem auch die Tourismus- und Freizeitbranche. Um einen zuverlässigen Schutz zu liefern, umfasst die Versicherung daher beispielsweise Schäden an gemieteten Gebäuden und Räumen, Außenmöbeln durch Sturm oder Tätigkeitsschäden beim Be-und Entladen. „Außerdem zahlt sie den Neuwert für beschädigte Kundensachen wie etwa Schäden an Reisegepäck und Gäste-Kfz“, erläutert Volker Helmhagen. Aber auch der Diebstahl von Bargeld aus der Registerkasse ist mitversichert. Durch verschiedene Bausteine kann der Versicherungsschutz individuell erweitert werden. Der Baustein „Erweiterte Naturgefahren“ sichert beispielsweise unter anderem gegen Überschwemmung, Starkregen oder Schneedruck ab.

Weitere Informationen unter www.nuernberger.de/smart-genuss/

Bild Quelle: © NÜRNBERGER Versicherung

PROJEKT FIRE – So geht Grillen heute!

Pünktlich zum Start der Grillsaison habe ich ein sehr schönes Rezensionsexemplar von Steven Raichlens bekommen. Hier bekommst Du einen kleinen Einblick in sein Grillbuch PROJEKT FIRE. Herzlichen Dank an den Verlag Ullmann Medien.

Dieses Grillbuch ist viel mehr als nur eine Rezeptsammlung, aber dazu später mehr, denn im ersten Teil befindet sich eine sehr umfassende Erklärung zum Thema Grillen.

Auf den ersten 50 Seite bekommst Du sehr viele Informationen, um Dich im Grill-Nirwana besser zurechtzufinden. Du erhältst Informationen zu den vielen verschiedenen Grills, die es auf dem Markt gibt, worin sich diese unterscheiden und welcher am besten für Dich geeignet ist. Auch da geht es tiefer ins Detail und Du bekommst auch sehr viel Grundwissen. Falls Du noch keinen Grill hast, bist Du mit diesem Wissen bestens für den Kauf gerüstet. Auch zum Thema Holz, Kohle oder Gas werden die Vor- und Nachteile sehr gut erklärt. Du bekommst auch einen sehr guten Einblick, welches Holz zum Beispiel am besten wofür geeignet ist. Es werden die verschiedenen Arten des Grillens genau erklärt und mit vielen Tricks unterstützen sie den nächsten Grillabend.


Grillen mag nicht den Weg zum Weltfrieden ebnen, aber es ist ein Anfang.

Zitat von Anthony Bourdain

Im Weitern gibt es noch einen sehr guten Überblick über das Zubehör beim Grillen. Was braucht man wirklich und was kann man damit machen? Selbst ein Überblick über verschiedene Grill Thermometer ist dabei.

Sobald Du den richtigen Grill für Dich gefunden hast, bekommst Du auch Informationen, welche Grilltechnik für welches Gargut am besten geeignet ist. Auch das Thema räuchern und smoken wird umfangreich erklärt. Viele Tipps gibt es auch zum Anzünden von Deinem Grill und wie Du weißt, wann Du die richtige Temperatur zum Grillen erreicht hast.

Wer sich bereit schon lange mit dem Grillen beschäftigt, dann ist dieses Buch auch ein sehr gutes Nachschlagewerk. Es hält Informationen für Grillprofis bereit, die sich noch weiter informieren möchten.

Steven Raichlen ist nicht nur ein Bestseller-Autor verschiedener Kochbücher zum Thema Grillen, sondern in den USA ein unangefochtener Grill Guru. 2015 wurde er in die Barbecue Hall of Fame aufgenommen.

Wer sich nun mit den Grundlagen des Grillens auseinandergesetzt hat, kann sich auf den folgenden 200 Seiten an den Rezepten ausprobieren. Die Rezepte gehen von Frühstück über Vorspeisen, weiter über Brot und Pizza und sogar Salat vom Grill (hast Du schon mal Salat gegrillt?). Auch das klassische Grillen von Rind, Schwein und Geflügel kommt nicht zu kurz. Des Weiteren gibt es auch Kapitel zum Thema Fisch und Meeresfrüchte, veganes, vegetarisches und auch Desserts und Getränke.

Hier ist mit Sicherheit für jeden etwas dabei, der sich im Bereich Grillen neue Inspiration holen möchte oder in diesem Jahr damit beginnen will.

Falls dieses Kochbuch für Dich interessant ist, kannst Du es hier bestellen und mich gerne auf dem Laufenden halten, was Du davon hältst und welche Rezepte Du ausprobieren möchtest.

Ich würde mich ebenso freuen, wenn Du mir in die Kommentare schreibst, wie Dein Eindruck von diesem Buch ist.

Arbeitsunfall: ja oder nein?

ARAG Experten um Thema gesetzliche Unfallversicherung

(lifePR) (Düsseldorf, 04.02.19) Handelt es sich bei dem Sturz in der Kantine um einen Arbeitsunfall? Wie steht es mit dem Unfall auf dem Heimweg? Die Antwort auf diese Fragen kann weitreichende Folgen für den Betroffenen haben. Nur wenn ein Arbeitsweg vorliegt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. ARAG Experten stellen einige Beispiele vor.

Arbeitsunfall???

Arbeitszeit und Arbeitsweg 

Jeder Arbeitnehmer ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit zwar nicht vor Unfällen geschützt, aber doch gegen deren Folgen wie beispielsweise Arbeitsausfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Gleiches gilt auch für Schüler in der Schule, Kinder im Kindergarten oder auch ehrenamtliche Mitarbeiter beim Ausüben ihrer Tätigkeit. Wichtig dabei zu beachten ist jedoch, dass nur Unfälle bzw. deren Folgen versichert sind, die auch infolge der Tätigkeitsausübung geschehen. Gleiches gilt für den Arbeitsweg: Er ist grundsätzlich mitversichert, zumindest solange es sich bei ihm um den direkten Weg zur Arbeitsstätte handelt.

Umwege

Generell ist der direkte Weg zur Arbeit zu nehmen, ansonsten kann der Unfallschutz erlöschen. Der gewählte Weg muss nicht unbedingt der kürzeste sein. Auch wenn die Arbeit über eine längere Strecke in kürzerer Zeit erreicht werden kann, ist dies versichert. Ausnahmen bilden auch notwendige Umwege, wie beispielsweise die Fahrt der Sprösslinge in den Kindergarten – wenn dies notwendig ist, um beruflich tätig werden zu können. Gleiches gilt für die Mitnahme von Kollegen bei Fahrgemeinschaften. Wer nun denkt, dass auch die Fahrt zur Tankstelle einen nötigen Umweg darstellt, der irrt. Tanken gehört zum persönlichen nicht versicherten Leben – so urteilten das Hessische Landessozialgericht (Az.: L3 – U 195/07) und das Sozialgericht Detmold (Az.: S14 – U 3/09). ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass das Tanken sehr wohl zum Arbeitsweg gehören kann. Allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer für die Gründe nicht verantwortlich ist, wie beispielsweise bei einem Stau.

Homeoffice

Die Arbeitswelt ist im Wandel. Neuerdings müssen Richter der Sozialgerichte immer häufiger entscheiden, ob Unfälle zu Hause auch Arbeitsunfälle sein können, denn der Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden liegt voll im Trend. So hat laut einer aktuellen Entscheidung sogar ein Versicherungsmakler, der nachts um 1:30 Uhr auf der Kellertreppe gestürzt war, Anspruch darauf, dass sein Sturz als Arbeitsunfall überprüft wird. Die Berufsgenossenschaft hatte zunächst eine Entschädigung abgelehnt. Der Mann hatte daraufhin geklagt und jetzt vor dem Bundessozialgericht (BSG) Recht bekommen. Der Unfallschutz könne „nicht schon deshalb verneint werden, weil die Treppe nicht überwiegend dienstlichen Zwecken dient“, heißt es in dem Urteil. Auch auf die Uhrzeit kommt es demnach nicht unbedingt an. Der Unfall war passiert, als der Makler nach eigenen Angaben nachts ein Softwareupdate auf den Firmenserver aufspielte. Der Server stand im Keller, das Büro des Mannes befand sich im ersten Stock. Das vorinstanzliche Landessozialgericht (LSG) muss jetzt prüfen, ob in der fraglichen Nacht tatsächlich ein Update installiert wurde. Dann kann auch von einem Arbeitsunfall ausgegangen werden, so ARAG Experten. (BSG, Az.: B 2 U 8/17 R). Auch in einer zweiten Entscheidung stärkte das BSG die Rechte von Arbeitnehmern im Homeoffice. Hier war eine Arbeitnehmerin nach einem Arbeitstag auf der Messe auf dem Weg in ihr Büro zu Hause. Von dort sollte sie über die firmeneigene Software den Geschäftsführer in den USA anrufen. Bepackt mit Notebook, Drucker und Messematerialien stürzte sie auf dem Weg in den Keller, wo sich das Büro befand. Dabei wurde ein Wirbel im Lendenbereich schwer und dauerhaft beschädigt. Auch hier hatte die zuständige Berufsgenossenschaft zunächst keinen Arbeitsunfall anerkennen wollen. Zu Unrecht! Wenn Mitarbeiter auf dem Weg zum Homeoffice verunglücken, müsse geprüft werden, ob der Arbeitnehmer eine berufliche Tätigkeit „subjektiv ausführen wollte“. Danach müsse geklärt werden, ob die entsprechende Darstellung des Versicherten „durch objektive Tatsachen eine Bestätigung findet“. Hierbei könnten Ort und Zeitpunkt des Unfalls wichtige Indizien sein. Im vorliegenden Fall gingen die Richter von einem versicherten „Betriebsweg“ aus und sprachen der Frau Unfallschutz zu (BSG, Az.: B 2 U 28/17 R).

Pausen

Nutzt der Arbeitnehmer seine Pause, um sich beim Bäcker um die Ecke einen kleinen Snack oder ein Getränk für die weitere Arbeitszeit zu holen, unterliegt er auf der zurückzulegenden Strecke dem gesetzlichen Unfallschutz. Ein ausgedehnter Großeinkauf (z. B. über zwei Stunden) dagegen beendet den Versicherungsschutz. Wer sich nur kurz auf eine Zigarette vor die Tür begibt, ist nicht geschützt. So lautet ein Urteil des Berliner Sozialgerichtes (Az.: S 68 U 577/12). Rauchen sei im Gegensatz zur Nahrungsaufnahme nicht notwendig, um Arbeitskraft zu erhalten, sondern eine persönliche Entscheidung, die nichts mit der Arbeit zu tun habe. Somit ist ein Unfall in der Raucherpause auch kein Arbeitsunfall. Der Weg zur Kantine wiederum fällt unter den gesetzlichen Unfallschutz – allerdings nur, wenn kein Umweg eingeschlagen wurde. Und: In der Kantine ebenso wie im Restaurant endet der Unfallschutz. So konnte beispielsweise ein Herr, der in der Werkskantine auf Salatsoße ausrutschte und sich den Arm brach, keine Unterstützung von seiner Unfallversicherung erwarten. Schließlich stehe die Nahrungsaufnahme nicht in einem direkten Zusammenhang zu seiner Arbeit, verweisen die ARAG Experten auf ein Urteil des Sozialgerichts Heilbronn (Az.: S 5 U 1444/11).

Mehr zum Thema unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/