Alle Beiträge von Markus Meier

Relaunch bei Greentable: Der Wegweiser zum nachhaltigen Genuss ist da!

(Lüneburg, 16.08.2016) Biologisch und regional, hochwertig und genussvoll: Gute „grüne“ Produkte sind gefragt. Gastronomen, Hoteliers, Erzeuger und Lieferanten, die auf den Faktor Grün setzen, bietet Greentable die ideal Plattform, um neue Kunden zu erreichen, sich zu informieren und zu vernetzen.

Screenshot-GreentableMehr Inhalte und ein besserer Service: Greentable, Anfang 2015 als erste Plattform für nachhaltige Gastronomie in Deutschland gestartet, bietet unter dem neuen Motto „Wegweiser zum nachhaltigen Genuss“ neben einem umfangreichen Restaurant-Guide inklusive Nachhaltigkeitsprofil zu jedem Eintrag jetzt auch ein Verzeichnis für Erzeuger und Lieferanten an, die nachhaltige Lösungen für die Hoga-Branche herstellen oder vertreiben.

Gastronomen und Hoteliers, die das Thema Nachhaltigkeit in ihr Betriebskonzept integrieren und ihre Zulieferkette ressourcenschonend gestalten wollen, finden bei uns den passenden Partner“, erklärt Greentable-Gründer Matthias Tritsch. „Ein nachhaltiges Engagement bringt nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern bietet auch erhebliches Einsparpotential. Betriebe, die sich diesen Anforderungen stellen und ihr nachhaltiges Engagement entsprechend kommunizieren, stellen sich bestens für die Zukunft auf.“ Jede Menge Tipps dafür gibt es auf im hochwertig gestalteten Online-Magazin der frisch relaunchten Webseite, das spannende Portraits und Interviews zu bieten hat. Unter anderem ein Gespräch mit Billy Wagner, dem Betreiber des mit einem Michelin-Stern ausgezeichneten Restaurants „Nobelhart & Schmutzig“, das ausschließlich Lebensmittel aus dem Berliner Umland verarbeitet.

Transparenz und Glaubwürdigkeit sind für uns das A und O, weil sie für Gäste und Verbraucher heute enorm wichtig sind“, erklärt Matthias Tritsch. Deswegen setzt Greentable auf nachvollziehbare, messbare Taten statt auf bloße Absichtsbekundungen: Um mitmachen zu können, werden Betriebe auf ihre Nachhaltigkeit hin geprüft. Greentable steht ihnen dabei als aktiver Partner zur Seite: Betriebe, die nachhaltiger werden wollen, profitieren von der Beratung und Begleitung durch Greentable. Leitfäden mit Handlungsempfehlungen und Best-Practice-Beispielen, die fortlaufend ergänzt werden, eine Community zum Austausch, regionale Workshops und der Aufbau eines internationalen Netzwerks sind bereits in Vorbereitung.

Eine „Sofortmaßnahme“ für mehr Nachhaltigkeit im Restaurant hat das Team von Greentable in Kooperation mit der Initiative „Zu gut für die Tonne!“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bereits tausendfach produziert: Die praktische „Beste-Reste-Box“, mit der Nichtaufgegessenes mit nach Hause genommen wird, statt in die Mülltonne zu wandern. „Weniger Lebensmittelverschwendung ist zurzeit das wichtigste Nachhaltigkeitsthema in der Gastronomie“, erklärt Matthias Tritsch.


Mehr Informationen unter
www.greentable.de

Bild: ©Screenshot Greentable

Klares Statement für gute Kalkulation!

Heute erreichte mich eine Mail von Billy Wagner vom Nobelhart & Schmutzig und darin geht es um Geld. Es geht aber nicht darum, noch ein günstigeres Angebot zu mache, zwei Essen, einer zahlt oder ähnliches, sondern er bezieht klar Stellung zu einer ehrlichen Kalkulation, aber lest selbst:

Es wird teurer …

Sind sie schon mal mit ihren Lieferanten wegen des Preises ins Gespräch gegangen? Wir noch nie. Wir möchten, dass unsere Produzenten für ihre Arbeit ordentlich bezahlt werden. Wenn also jemand bessere Qualität liefert, bekommt er auch mehr Geld, weil er mehr Arbeit hat. Landwirtschaft muss sich lohnen!

In den letzten Monaten seit der Eröffnung hat sich einiges im Nobelhart getan. Wir zahlen überall mehr! Mehr, weil die Sahne für die Butter einfach noch viel besser schmeckt, das Brot aus besserem Mehl gebacken wird, weil die Tiere für das Fleisch ausgesuchter sind, die Eier von einem kleinen Hof kommen, und wir eigens für uns angebautes Gemüse anbieten. Das war am Anfang vor knapp 2 Jahren noch nicht so. Wieso? Weil wir bestimmte Ideen erst mit unseren Produzten entwickeln mussten. Die wahnwitzigen Ideen bezüglich unserer Vorstellung von Qualität müssen die Produzenten erst verstehen.

Die Sternefresser haben gesagt, dass man im Nobelhart & Schmutzig nicht satt wird! Die Portionen seien zu klein. Manche teilen diese Meinung und manche sagen, sie haben keine Kuhmägen. Trotzdem legen wir nun mehr drauf! Mehr an teuren Fischen und anderen Fleischsorten. Seit wir nun hier im schmuddeligen Teil der Friedrichstraße sind, haben wir viel investiert. Zwei Österreicher mehr, mehr Fleischkühlschränke, mehr Infrastruktur und wir zahlen unseren Mitarbeitern auch mehr als zu Anfang, weil Sie großartige Arbeit machen.

Das hat sich bemerkbar gemacht. Wir brauchen mehr Kohle. Deswegen kostet das 10-Gang-Menü jetzt eben auch mehr! Ja, ganze 15 Euro mehr. Ab dem 16. September (nach dem Urlaub) veranschlagen wir 95,00 Euro (inklusive Brita gefiltertem Wasser) anstelle von 80,00 Euro.

Wir glauben, dafür bieten wir Ihnen etwas. Mehr Geschmack und mehr Gewissheit, dass wir wissen, wo unser Essen herkommt.

Seien Sie dabei! Danke für Ihre Unterstützung.

Ihr

Billy Wagner

Wissenswertes zu Kunstharzböden in der Küche

Jedes mal, wenn in einer Küche ein neuer Boden verlegt werden soll, stellt sich die Frage nach dem richtigen Bodenbelag. Soll es die alt-bekannte Fliese sein, oder lieber ein Kunstharzboden?

In diesem Artikel möchte ich Euch den Kunstharzboden etwas näher vorstellen. Vielleicht hilft Euch das, wenn Ihr das nächste Mal vor der Frage steht, welcher Belag für Euch der Richtige ist.

Die Fragen habe ich an Uwe Geisler gestellt, der diese Böden bereits seit Jahren verlegt.

  • Für wen sind diese Böden zu empfehlen?

    Die Böden eigenen sich für Bäckereien, Schlachtereien, Fischindustrie, Molkereien, Feinkostherstellung, Großküchen, Hotelküchen, Kühlräume und Tiefkühlräume.

  • Sind diese Böden von der Lebensmittelüberwachung zugelassen?

    Silikal-Reaktionsharzböden sind in ihrer ausgehärteten Form gesundheitlich völlig unbedenklich und somit bestens für den Einsatz in Küchen oder der Lebensmittelindustrie geeignet. Sie besitzen seit 50 Jahren die Zulassung der Lebensmittelüberwachung.

  • Ist der Boden säure- und hitzebeständig?

    Die Hitzebeständig liegt bei plus 75 °C und minus 30 °C. Der Boden ist gegenüber den meisten Säuren unempfindlich, jedoch können stark färbende Lebensmittel (z. B. Paprika, Safran, Rote Bete) zu leichten Farbflecken führen.

  • Kann man damit bestehende Unebenheiten ausgleichen?

    Nein. Eine Membrane muss bei Unebenheiten vorher eingebracht werden, dies ist eine elastische Schicht.
    Größere Unebenheiten wie z. B. Löscher, Risse und Ausbrüche werden mit Polymerbeton (Kunstharzbeton, der in 15 Minuten voll ausgetrocknet und sofort weiter zu bearbeiten ist) geschlossen.
    Auch Rampen und Gefälle kann man damit herstellen.

  • Gibt es verschiedene Farben?

    Es gibt reichlich Farben zur Wahl, jedoch wird meist in Industrie und Küchen  grau schwarz silbergrau FM Nr1
    und lichtgrau mit blau FM Nr 3 genommen.

  • Wie lange ist die voraussichtliche Haltbarkeit?

    Der Boden ist bei ordnungsgemäßer Belastung nahezu unverwüstlich.

  • Wie dick wird die Schicht?

    Mit einer Membrane, die nur bei Unebenheiten aufgebracht wird, wie zum Beispiel auf Fliesen, Holzböden und Asphalt ist die Schicht ca.5-6 mm dick. Ohne Membrane, zum Beispiel direkt auf Beton oder Estrich ist die Schicht ca.3-4 mm dick

  • Wie lange dauern die Bauarbeiten etwa?

    Für einen Boden von etwa 50qm mit Sockel (Hohlkehle) liegt die Arbeitszeit bei ungefähr einem Tag (8 Stunden), wenn keine weiteren Vorarbeiten notwendig sind. Nach der Versieglung ist der Boden nach einer Stunde voll belastbar.

  • Kann man diesen Boden auch wieder entfernen?

    Ja. Man kann den Boden auch immer wieder abschleifen und erneuern.

  • Wie hoch sind die Kosten ungefähr?

    Nach Messen
    Vorarbeit Schleifen
    Vorarbeit Unebenheiten
    Vorarbeit Risse verkrallen verharzen
    Vorarbeit werden nach Stundennachweis und Material berechnet

    Vorarbeit Schleifen besteht immer
    Schleifen 10-20€ qm Untergrundabhängig
    Grundierung 7,50€ qm
    Membrane 18€ qm
    Kunstharz   49€ qm
    Versieglung 1 oder 2mal 15,00€ (R11/R12)
    Sockel mit und ohne Edelstahlschiene oder Kunststoffschine bis 28,00 € lfm
    Dreieckskehle 14,00€ lfm

    Qm Preis liegt immer Raumabhängig zwischen 70/150€

Herzlichen Dank Herr Geisler für die Beantwortung meiner Fragen.

Kontakt:
Telefon: 0172 1475339
Email: geislerbodenbeschichtung@gmail.com

Bild: ©Uwe Geisler

CurlieMaker, der frische Schnitt für Kartoffeln und Gemüse

Mit 6 von 10 Lieblingsspeisen liegt die Kartoffel in der Gunst der Deutschen weit vor der Pasta und dem Reis. Alternativ zu den vorhandenen Kartoffel- und Gemüsezubereitungen aus tiefgefrorenem und vorfrittiertem, hat das Team der HaPeGe GmbH den CurlieMaker entwickelt.
Er bereitet aus rohen Kartoffeln vollautomatisch im Front-Cooking vor den Augen des Gastes leckere Kartoffel-Curlies und – chips zu. Die frisch entstehenden Curlies haben gegenüber den industriellen Chips aus der Verpackung einen deutlich besseren Nährwert.

Der CurlieMaker ist vielseitig einsetzbar. In dem sich drehenden Revolver-Magazin oberhalb der Maschine befinden sich bis zu 15 Kartoffeln. Die Curlies sind so dünn wie herkömmliche Kartoffelchips aus der Tüte, und haben deshalb eine sehr kurze Frittierzeit von ca. 2 Minuten. Es besteht so die Möglichkeit, dass Bio – Frittieröl mit Aromen zu versetzen. Der CurlieMaker ist in der Lage, Curlies, Wedges, Pommes oder die Netzkartoffeln wie bei McDonalds, in großen Mengen frisch mit geringem Personalaufwand schnell herzustellen. Mit dem Austausch der Schneideeinheit wählt man verschiedene Schnittmuster.

Neben Bio-Kartoffeln und Süßkartoffeln, können auch Früchte wie Äpfel oder verschiedene Gemüse wie beispielsweise Zucchini, Rettich, Pastinaken oder Rote Bete verarbeitet werden.

Der CurlieMaker schneidet automatisch in einer Stunde bis zu 120 Portionen. Das Gerät arbeitet mit Niederspannung und kann im Außeneinsatz auch mit einer Batterie betrieben werden. Er ist autark und flexibel auch auf kleinstem Raum einsetzbar, und zelebriert das Schneiden von Kartoffeln und anderem Gemüse und Obst, als große Show. Der CurlieMaker ist durch 2 Patentanmeldungen geschützt.

Mit dem CurlieMaker kommt ein innovatives Küchengerät auf den Markt, was in neuartigen Gastronomiekonzepten, unter den Namen „PAULS BIKE“, „PAULS BOX“ und „PAULS TRUCK“, seine weitere Entwicklung finden wird. Für die Umsetzung suchen das Team von HaPeGe Investoren und Partner aus der Systemgastronomie.

Kontakt:
HaPeGe GmbH | Paul Geber | kontakt@curliemaker.de | Mobil: +49 (0) 171 268 7808 | Friedrichstr.105 c | 10117 Berlin

Und wie der CurlieMaker funktioniert, sehen Sie im Video:

Bilder und Video von Paul Geber / CurlieMaker

Garnelen lb

Unter dem Begriff Garnelen werden hierzulande verschiedene Schalentiere bezeichnet. Je nach Größe werden sie im Handel unter folgenden Bezeichnungen gehandelt: Die Größeren heißen Riesengarnelen, Tiger prawns, Gambas und King prawns, die kleinen bezeichnet man als Shrimps.

Man kann sie mit Kopf und Schale (Stück), ohne Kopf mit Schale (lb) oder auch ohne Kopf und ohne Schale (lb) kaufen.

lb steht für englisches Pfund.

Größe Ohne Kopf Mit Kopf
Stück/Beutel Stück/Schachtel
U 5 weniger als 5 Stück ca. 3–5
4/6 ct./lb. oder pcs./lb. ca. 9–13 ca. 4–6
6/8 ct./lb. oder pcs./lb. ca. 14–17 ca. 6–8
8/12 ct./lb. oder pcs./lb. ca. 18–27 ca. 8–12
13/15 ct./lb. oder pcs./lb. ca. 28–34 ca. 13–15
16/20 ct./lb. oder pcs./lb. ca. 35–45 ca. 16–20
26/30 ct./lb. oder pcs./lb. ca. 57–66 ca. 26–30
31/40 ct./lb. oder pcs./lb. ca. 68–88 ca. 31–40
41/50 ct./lb. oder pcs./lb. ca. 90–110 ca. 41–50

Hier findet Ihr weiter Informationen rund um die Garnelen.

Löschen von Bewertungen auf bloßen Wunsch des Hoteliers erschwert

Oberlandesgericht (OLG) Hamburg weist Hotelier-Klage in vollem Umfang ab / Wichtiger Meilenstein für authentische Hotelbewertungen / Richterliche Bestätigung des HolidayCheck Prüfprozesses

Die bloße Behauptung eines Hoteliers, eine Bewertung enthalte Unwahrheiten, verpflichtet HolidayCheck nicht zu weiteren Prüfungen und reicht nicht aus, um eine Löschung zu fordern – mit diesem Urteil vom 30. Juni 2016 stärkte das OLG Hamburg die Rolle von HolidayCheck als Plattform für authentische Urlaubererfahrungen. Bei der Entscheidung handelt es sich um eine weitere richterliche Bestätigung des HolidayCheck-Prüfverfahrens und des sorgfältigen Umgangs mit Hotelbewertungen.

Eine Hotel- und Hostel-Kette hatte gegen das größte Urlaubsportal im deutschsprachigen Raum geklagt und die Löschung eines angeblich unwahren Bewertungsinhalts verlangt. Details zum vermeintlich falschen Inhalt wollte die Hotelkette nicht ausführen – es sei an HolidayCheck, die Wahrheit der Inhalte zu beweisen. Nach einem mehrjährigen Verfahrensgang wurde diese Klage nun in vollem Umfang abgewiesen. Sofern zumutbar, ist ein Hotelbetreiber verpflichtet, den angeblich falschen Inhalt zu konkretisieren und darzulegen, wie sich die Sachlage aus seiner Sicht verhält. Erst dann liegt es an HolidayCheck, einen Prüfprozess einzuleiten und auch eine Stellungnahme des Hotelgastes einzuholen.

„Der Vorstellung von Hoteliers, man müsse nur eine Bewertung pauschal beanstanden, um damit eine Darlegungs- und Beweispflicht des Bewertungsportals auszulösen, wird mit diesem Urteil eine klare Absage erteilt. Das ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für Transparenz und authentische Urlauberbewertungen, für die HolidayCheck sich seit Jahren einsetzt“, so Georg Ziegler, Director Content. „Das Gericht hat neben der Position von HolidayCheck auch das Recht auf freie Meinungsäußerung bestärkt. Die Grundsätze des Urteils sind auch auf alle anderen Bewertungsportale übertragbar.“

In Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. März 2015, laut dem HolidayCheck erst dann für Bewertungsinhalte haftet, wenn es trotz eines Hinweises auf eine Rechtsverletzung nicht reagiert hat, stellt dieses Urteil eine wegweisende Konkretisierung dar: Der Hotelier muss nicht nur den Portalbetreiber informieren, sondern auch Details der Beanstandung darlegen.

Das Urteil bedeutet keineswegs, dass Hotelinhaber Urlauberbehauptungen schutzlos ausgeliefert sind: Können sie schlüssig begründen, warum sie eine Tatsachenbehauptung für nachweislich unwahr halten, startet HolidayCheck einen Prüfprozess. Bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts wird die beanstandete Tatsachenbehauptung offline genommen. Währenddessen wird der Bewerter mit den Vorwürfen des Hoteliers konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Erst wenn ein eindeutiger Rechtsverstoß ausgeschlossen werden kann, wird die Bewertung wieder veröffentlicht.

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Tipps zum Ferienjob für Schüler, Eltern und Arbeitgebern

In Sommerferien möchten sich manche Schüler ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern. Die Gastronomie ist ein beliebter Anlaufort, um sich im Service oder in der Küche ein paar Euro dazuzuverdienen. Für die Arbeit von Kindern gibt es in Deutschland klare Regelungen und Gesetzte.

Hier sind die wichtigsten Informationen:

  • Ab wann ist das Arbeiten erlaubt

    Mit der Zustimmung der Eltern darf ab 13 Jahren gearbeitet werden. Dies gilt jedoch nur für leichte Tätigkeiten wie etwas Babysitten, Zeitungen austragen oder Einkäufe erledigen. Der Schüler darf auch nur unter der Woche zwischen 8 und 18 Uhr zwischen 2 und 3 Stunden arbeiten, Samstag, Sonntag und Feiertags sind nicht gestattet (vielleicht Werbeprospekte verteilen).
    Ab 15 Jahren können Jugendliche während den Ferien 4 Wochen arbeiten, wobei die Wochenarbeitszeit bei maximal 40 Stunden (pro Tag 8 Stunden) liegen darf. Bis 16 Jahren dürfen sie nur in der Zeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr eingesetzt werden. Ab 16 ist auch ein Mehrschichtbetrieb bis 23 Uhr möglich. Nach 4,5 Stunden muss eine Pause von 30 Minuten gewährt werden. In der Gastronomie können die Jugendlichen auch am Wochenende arbeiten. Zwischen den Schichten muss eine Pause von 12 Stunden gewährt sein.

  • Besondere Arbeitsschutzmaßnahmen

    Um die Jugendlichen vor Unfällen zu schützen sind einige Arbeiten verboten. Dazu gehört unter anderem die Arbeiten mit dem Fleischerbeil oder der Knochensäge. Des Weiteren sind Akkordarbeit, extreme Kälte und Hitze, Lärm und der Umgang mit gefährlichen Substanzen, wie zum Beispiel ätzende Reinigungsmittel. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann bis zu 15.000 Euro Geldstrafe und als Straftat geahndet werden.

  • Kindergeld und Steuern

    Jugendliche dürfen pro Jahr bis zu 8.354 Euro verdienen, wenn die gesamten Einkünfte darüber hinaus gehen müssen Steuern abgeführt werden. Das Kindergeld der Eltern bleibt von den Einkünften des Jugendlichen unberührt.

  • Versicherung

    Die Ferienjobber sind während der Arbeit über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Mini-Ferienjobs und für den Weg zur Arbeit. Noch ein Hinweis: Wird ein Jugendlicher während seinem Ferienjob krank, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung!

  • Schriftlicher Arbeitsvertrag

    Auch für Ferienjobs sollte ein Arbeitsvertrag erstellt werden. Darin müssen die Arbeitspflichten, die Arbeitszeit und der vereinbarte Lohn klar geregelt sein. Das schafft für beide Seiten Sicherheit und ist im Nachhinein auch nachweisbar.

Vielleicht gefällt dem einen oder anderen Jugendlichen die Arbeit so gut, dass er direkt eine Lehre in der Gastronomie machen möchte…

Weitere umfangreiche Informationen gibt es bei www.arbeitsrechte.de

Bild: hogapr

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat zu dem Thema ein Video gemacht: