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Schadet die Bettensteuer den Hoteliers?

Breite Front gegen Bettensteuer: Mehrheit der Großunternehmen empfiehlt seinen reisenden Mitarbeitern, Köln & Co. zu meiden

Nürnberg (ots) – War es bis vor wenigen Tagen das Geschäftsreisemanagement eines einzelnen großen Chemie-Konzerns, das seinen Mitarbeitern weltweit empfohlen hat, nicht in Köln, sondern in den umliegenden Orten zu übernachten, machen Großunternehmen nun mehrheitlich Front gegen die „Bettensteuer“. Das ist das Ergebnis einer von hotel.de [ www.hotel.de ] durchgeführten Umfrage unter den Travel Managern seiner vielbuchenden Großkunden.

Mehr als 80 Prozent der befragten Travel Manager gaben an, ihren Mitarbeitern empfehlen zu wollen, ihr Buchungsverhalten zu ändern: 42 Prozent wollen die Empfehlung herausgeben, auf Hotels in benachbarten Ortschaften auszuweichen, in denen keine Kulturtaxe anfällt. Weitere 39 Prozent möchten die Reisenden dazu bewegen, sofern möglich auf günstigere Hotels auszuweichen, um so die zusätzlichen Kosten aus der Bettensteuer auffangen zu können.

Nur ein Fünftel – also eine deutliche Minderheit – gab an, keinerlei derartige Empfehlungen aussprechen zu wollen; die Bettensteuer nähme hier also keinen Einfluss auf das Buchungsverhalten der Reisenden.

Über die hotel.de AG

Die hotel.de AG mit der internationalen Marke hotel.info betreibt unter den Adressen www.hotel.de und www.hotel.info einen gebührenfreien Hotel-Reservierungsservice für Unternehmen und Privatkunden. Weltweit bietet das Unternehmen mehr als 210.000 Hotels zur elektronischen Buchung an. Dabei erzielt der Kunde erhebliche Preisvorteile. hotel.de zeigt alle verfügbaren Zimmerpreise eines Hotels an, so dass der Kunde immer den günstigsten bzw. passenden Zimmerpreis wählen kann. Alle Buchungen werden zeitgleich, sicher und direkt an das jeweilige Hotel übermittelt. Dies gewährleistet die einzigartige Integration der hoteleigenen Reservierungssysteme (sog. CRS bzw. PMS) und des hotel.de-eigenen Reservierungssystems myRES unter der einheitlichen Benutzeroberfläche von hotel.de. Desweiteren kann der Kunde zur Auswahl seines Hotels auf Hotelbewertungen und Kommentare von rund einer Million Hotelgäste weltweit zurückgreifen.

Pressekontakt:
hotel.de AG
Timo Vavrinec
Hugo-Junkers-Str. 15-17
90411 Nürnberg
Tel.: 0911-59832-0
Fax: 0911-59832-11
presse@hotel.de

FDP Generalsekretär Lindner fordert Überprüfung der Steuersenkung

Laut einer Meldung im Deutschlandfunk hält der Generalsekretär die zu Jahresbeginn beschlossene Steuersenkung für zu voreilig. Nach seinen Angaben haben sich die Prioritäten und das Umfeld geändert, wodurch eine Änderung unumgänglich sein soll. Aus heutiger Sicht hält er die Steuersenkung für einen Fehler und muß auf den Prüfstand! Die Prüfer des Bundesrechnungshof´s kritisieren die Maßnahmen in einem Sonderbericht.

Das komplette Interview steht im Deutschlandfunk

Bettensteuer für Hotels ist zulässig

Steuern Renate KallochDie jetzt vorliegende Prüfung von Prof. Dr. Rosenzweig kommt zu dem Ergebnis, dass eine Übernachtungssteuer rechtlich zulässig ist.“ Dies erklären Frank Henning, SPD-Fraktionsvorsitzender, und Michael Hagedorn, Vorsitzender der GRÜNEN-Ratsfraktion. „Daher halten wir unsere Forderung zur Einführung einer solchen Abgabe aufrecht und erwarten eine Zustimmung hierfür im Rat. Schließlich hat die Stadt dieses Jahr Einnahmeausfälle in Millionenhöhe, die uns die Bundespolitik mit ihren Steuersenkungen einschließlich der Mehrwertsteuersenkung für Hoteliers auferlegt. Mit der Rechtsprüfung von Prof. Dr. Rosenzweig liegen nun auch Hinweise vor, wie diese Abgabe juristisch zu gestalten ist.“

Da das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz die Rechtsgrundlage für eine solche Abgabe wäre, sei es auch nicht mehr nötig, abzuwarten, wie sich das Thema in Köln mit landesbezogen anderweitigen Rechtsgrundlagen entwickelt. „Auch müssen wir bei der Abgabe nicht zwischen privaten und dienstlich veranlassten Hotelübernachtungen unterscheiden. Einwände der Kritiker, eine Übernachtungssteuer dürfe nicht erhoben werden, soweit die Übernachtung beruflich veranlasst sei oder ihre Kosten von Dritten beglichen würden, sind damit vom Tisch,“ erklärt Frank Henning. Rechtssicherheit bestehe laut Prof. Dr. Rosenzweig zwar erst, wenn das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Thema beschäftigt und dazu gesprochen hat, was nach den Ankündigungen der DEHOGA in Richtung Klage nicht ausgeschlossen werden kann. „Doch darauf wollen wir es ankommen lassen“, so Michael Hagedorn.
Denn laut Prof. Rosenzweig kann die Erhebung einer Übernachtungssteuer nicht als bundesrechtswidrig bzw. verfassungswidrig angesehen werden. Sollten hier verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, stellt Prof. Rosenzweig sogar die Frage, ob denn die Senkung der Umsatzsteuer für Übernachtungen durch den Bund bei bekannt chronisch defizitären Kommunalhaushalten überhaupt verfassungskonform sei. „Letztendlich reagieren wir auf die dramatischen Folgen der schwarz-gelben Bundespolitik für die Kommunalfinanzen Osnabrücks. Da wir diese Einnahmeausfälle mit unseren Haushaltskonsolidierungen nicht auffangen können, soll mit der Kulturförderabgabe eine neue Einnahmequelle erschlossen werden, um einen Teil der Finanzeinbußen auszugleichen“, stellen die beiden Fraktionsvorsitzenden fest.

Hintergrund:

In den Nachrichten des Niedersächsischen Städtetages 4/2010 ist das Ergebnis von Prof. Dr. Klaus Rosenzweig zur rechtlichen Prüfung einer Kulturabgabe veröffentlicht, siehe im Internet unter www.nst.de/media/custom/437_4799_1.PDF?La=1&object=med|437.4799.1

Die Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten einen Antrag zur Einführung einer Kulturförderabgabe erarbeitet, wonach die Beherbergungsbetriebe in Osnabrück eine Abgabe an die Stadt in Höhe von 5 % des Übernachtungspreises leisten. Hintergrund dafür ist die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen von 19 auf 7 % durch die Schwarz-Gelbe Bundesregierung im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes.

Foto: Renate Kalloch/pixelio.de

Frühstück, ein Vorteil für Geschäftsreisende!!!

Nachdem der ermäßigte Steuersatz von 7% nur für Übernachtungen gilt, gibt es eine Benachteiligung für Geschäftsreisende, da für das Frühstück weiterhin 19% gelten. Die Abgabe des Frühstücks stellt keine Nebenleistung zur Beherbergungsleistung dar und das auf das Frühstück entfallende Entgelt unterliegt daher dem Regelsteuersatz. Damit müssen die reine Übernachtung und der Verzehr gesondert auf der Hotelrechnung ausgewiesen werden.

Das hat zur Folge, dass das Lohnbüro bei der Erstattung von Reisekosten nicht mehr pauschal 4,80 EUR vom Rechnungsbetrag gem. R 9.7. LStR abziehen kann, sondern den tatsächlichen Preis, der in der Rechnung gesondert für das Frühstück ausgewiesen ist. Nur die verbleibenden Hotelkosten kann der Arbeitgeber als Übernachtungskosten steuerfrei erstatten. Liegt der Preis für ein Frühstück oberhalb der steuerfrei ersetzbaren Verpflegungspauschalen, sind die vom Arbeitgeber erstatteten Kosten steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.

Nach einer Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe gibt es eine Vereinfachungsregel, wenn das Frühstück im Übernachtungspreis enthalten ist oder kostenlos angeboten wird. Hier richtet sich der Preis für Kaffee und Brötchen zwar grundsätzlich nach der Preiskalkulation des Unternehmers. Es wird aber nicht beanstandet, wenn der Hotel- oder Pensionsbetreiber in Anlehnung an die lohnsteuerlichen Regelungen einen Betrag von 4,80 EUR (brutto) für das Frühstück ansetzt. Insoweit ergibt sich dann keine Änderung zum Rechtsstand 2009.

So können auch Geschäftsreisende von dieser Regelung profitieren, ohne großen Mehraufwand…

Dieser Artikel entstand unter Mithilfe der Kanzlei Tronsberg- Stemmer- Tronsberg, Augsburg
und Haufe: http://www.haufe.de/SID121.LlEyd0toS1A/steuern/topIssueDetails?view=themeName&objectIds=1265020621.75&b_start:int=2

Diese Artikel stellt keine Steuerberatung dar, sondern dient nur zur Information. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die oben genannte Kanzlei.
Foto: gänseblümchen/pixelio.de

Steuersenkung wieder rückgängig machen???

So langsam weiß man nicht mehr, was sich unsere Regierung noch einfallen lässt. Erst kommt die Steuersenkung für Übernachtungen und schon nach einem Monat möchte man sie wieder rückgangig machen, weil es angeblich in der Praxis nicht besteht. Dann möchte ich mal wissen, was sie all den Hoteliers sagen, die bereits Umbaumaßnahmen in die Wege geleitet haben, die Ihren Mitarbeitern mehr Lohn und den Geschäftsreisenden einen günstigeren Tarif versprochen haben???

Hier der komplette Artikel

Steuersenkung für Übernachtungen -> Das sollten Sie wissen!!!

Eben haben wir uns noch über die Steuersenkung für Übernachtungsbetriebe gefreut und jetzt kommt die Ernüchterung. Seit dem 18. Dezember ist das Gesetz beschlossen und jetzt kommt auf uns ab dem 01.01.2010 ein erheblicher Mehraufwand für die Abrechnungen der Gäste zu.
Wichtig: Für die Übernachtung in der Silvesternacht müssen lediglich 7 % Umsatzsteuer berechnet werden. Der maßgebende Steuersatz richtet sich nämlich nach dem Zeitpunkt, in dem die Leistung ausgeführt wird. Da die Beherbergung erst am Neujahrsmorgen als ausgeführt gilt, greifen schon die Regeln für 2010. Auf dem Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an, wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungserteilung.
Damit ist für Hotel- und Gaststättengewerbe eine rechtzeitige Anpassung der Buchhaltung vorzunehmen, sodass die Rechnungserstellung ab Neujahr 2010 und besonders in der Silvesternacht korrekt ablaufen kann. Dabei ist es unerheblich, ob und in welchem Umfang die Preise gesenkt werden.
Ein wesentlicher Punkt ist die Verminderung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1.1.2010 auf 7 % für die kurzfristige Beherbergungen von bis zu sechs Monaten (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Das betrifft sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleichbaren Einrichtungen. Der ermäßigte Satz gilt aber nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen. Das betrifft insbesondere die Verpflegung und hier das Frühstück sowie die Getränkeversorgung aus der Minibar. Für die Praxis bringen die getrennten Tarife ab Neujahr 2010 Probleme mit sich.
 Nun muß jede Rechnung  und jede Pauschale aufgesplittet werden, um es dem Finanzamt recht zu machen. Ich wünsche Ihnen dennoch ein erfolgreiches und tolles 2010.

Dieser Artikel entstand unter Mithilfe der Kanzlei Tronsberg- Stemmer- Tronsberg, Augsburg.

Diese Artikel stellt keine Steuerberatung dar, sondern dient nur zur Information. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die oben genannte Kanzlei.

Steuersenkung für Hotels und Gasthöfe

(Berlin, 24. Oktober 2009) Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen den Koalitionsvertrag, auf den sich CDU, CSU und FDP in der Nacht vom Freitag zum Samstag verständigt haben. „Insbesondere die Senkung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsdienstleistungen zum 1. Januar 2010 sorgt für Zuversicht in einer von der Krise stark betroffenen Branche“, erklärt DEHOGA-Präsident Ernst Fischer. Damit erhielten Hotels und Gasthöfe wichtige Spielräume vor allem für dringend notwendige Investitionen. „Der reduzierte Mehrwertsteuersatz ist ein wichtiger Impuls für den Tourismusstandort Deutschland und beseitigt die bestehende Benachteiligung unserer Betriebe innerhalb Europas“, sagt Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes.
 
Bereits seit vielen Jahren gelten in 21 von 27 EU-Mitgliedstaaten reduzierte Mehrwertsteuersätze für die Hotelübernachtungen. Mit Ausnahme Dänemarks wenden alle Anrainerstaaten Deutschlands ermäßigte Sätze zwischen drei und zehn Prozent an.
„Die Senkung der Mehrwertsteuer für die Hotellerie betrachten wir als wichtigen Teilerfolg unserer jahrelangen Bemühungen, die umsatzsteuerliche Benachteiligung für Hotellerie und Gastronomie zu beseitigen“, macht Fischer deutlich. „Keine Frage, wir haben uns eine Reduzierung für die Gesamtbranche erhofft, da FDP und CSU sich vor der Bundestagswahl klar für die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Hotellerie und Gastronomie ausgesprochen haben.“Die jetzt gefundene Lösung sei „ein Kompromiss“, wobei offensichtlich das Volumen der Steuermindereinnahmen mit Blick auf die Haushaltslage eine andere Entscheidung derzeit nicht zugelassen habe. „Wir setzen nun auf die im Koalitionsvertrag zugesagte Überprüfung bestehender Benachteiligungen“, so Fischer. „Hier wird sich der DEHOGA konstruktiv einbringen, damit auch die Gastronomie und ihre Gäste bald vom reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren können.“
Das Original finden Sie bei der DEHOGA