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Der Schlummer Atlas 2013 kommt

(lifePR) Dortmund,  , So vielfältig wie die Erwartungen von Reisenden an eine Unterkunft sind, so vielfältig ist das Übernachtungsangebot der Hotels, Pensionen oder Gasthöfe. Ob extravagantes Design-Hotel, wohltuendes Wellness- und Spa- Resort, traditionsreiches Luxushotel oder gemütliche Pension – die Auswahl ist breit gefächert und hat für jeden Geschmack etwas zu bieten. Mit der 36. Ausgabe des Schlummer Atlas präsentiert das Verlagshaus Busche jetzt wieder eine wichtige Hilfe bei der Suche nach der passenden Unterkunft. Präsentiert werden rund 5.000 ausgesuchte Hotels für jeden Anlass aus Deutschland, Belgien, Elsass, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Südtirol und der Schweiz.

Alle Hotels werden zuverlässig, kritisch und aktuell vorgestellt. Neben der kompakten Darstellung des Hotels mit Ausstattungs-Symbolen und deren Beschreibungen helfen zahlreiche Fotos und die Bewertung mit den Schlummer Atlas- Sternen bei der Auswahl des Reiseziels. Erstmals werden interessante Hotels noch ausführlicher vorgestellt. Der Leser kann sich von den zahlreichen Fotos und dazugehörenden Informationen inspirieren lassen.

Deutschland als Urlaubsland ist seit jeher beliebt, aber auch unsere Nachbarländer wie Belgien, das Elsass, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Südtirol und die Schweiz sind jederzeit eine Reise wert. Wie immer hat das Redaktionsteam des Schlummer Atlas für diese Ausgabe den nationalen sowie internationalen Hotelmarkt kritisch beobachtet und dabei zahlreiche interessante Neuentdeckungen gemacht.

Umfangreiche Reisekarten am Ende des Guides geben dazu auch einen schnellen Überblick über die Lage der aufgeführten Hotels und Citypläne mit Hoteleinträgen erleichtern die Orientierung in den Großstädten.

Auch 2013 stehen dem Schlummer Atlas wieder eine Reihe von Partnern zur Seite. So empfiehlt die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V., der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. und Südtirol Marketing den Hotelführer.

Statistik

4.821 Einträge insgesamt (-568 zum Vorjahr)
Davon 3.794 Hotels in Deutschland (-120 zum Vorjahr)

281 (+3 zum Vorjahr) Hotels ausgezeichnet mit fünf Sternen (höchste Bewertung) – Luxus-Hotels, internationale Luxus-Hotels mit einem Höchstmaß an Komfort

1.560 (-273 zum Vorjahr) Hotels mit vier Sternen – erstklassige Hotels, internationale Hotels der gehobenen Kategorie mit großem Komfort

2.243 (-163 zum Vorjahr) Hotels mit drei Sternen – sehr gute Hotels, Mittelklassehotels mit sehr komfortabler Ausstattung

733 (-132 zum Vorjahr) Hotels mit zwei Sternen – gute Hotels, zeitgemäße oder komfortable Standard-Ausstattung

1 (-2 zum Vorjahr) Hotels mit einem Stern – bürgerliche Hotels, einfache und zweckmäßige Ausstattung

51 (-1 zum Vorjahr) Stadtpläne

Die 36. Ausgabe des Schlummer Atlas wird im Rahmen der „15. BUSCHE GALA“ am 29. Oktober 2012 im Hotel Adlon Kempinski Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Traditionsgemäß entstand auch diese Ausgabe wieder in Kooperation mit dem Haus Aral.

Ab Oktober 2012 im Buchhandel und an den Aral Tankstellen:

Schlummer Atlas 2013. Ein Wegweiser zu rund 5.000 Hotels. Geprüft und benotet: Deutschland, Belgien, Elsass, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Südtirol und Schweiz. 896 Seiten, zahlreiche farbige Abbildungen, 51 Stadtpläne, Hardcover in Fadenheftung, 15,5 x 23,1 cm, 36. Auflage, ISBN: 978-3-89764-349-9, € 29,95 [D] / € 30,80 [A] / sFr. 52,30

Tipps für Verkaufs-Vitrinen im Restaurant

Hotel- und Restaurantgäste  suchen manchmal nach kleinen Andenken oder Mitbringseln, um die Daheimgebliebenen zu erfreuen oder um sich an den vergangenen Urlaub zu erinnern. Dafür sind Verkaufsvitrinen mit dem richtigen Angebot an der richtigen Stelle genau das Richtige.

Um mit einer Verkaufsvitrine erfolgreich zu sein, sind einige Punkte zu beachten.

Der Standort

Die Auswahl eines geeigneten Standortes ist sehr wichtig. Die Vitrine sollte weder Ihnen noch Ihren Gästen im Weg stehen, da sie dann als störend empfunden wird. Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung, da Dekostoffe oder Schriftstücke im Sonnenlicht schnell verblassen und frische Produkte, wie Gewürze und Weine  schneller verderben können.

Achten Sie bei der Beleuchtung darauf, dass das Licht nicht blendet, aber dennoch die Vitrine optimal ausleuchtet.
Geeignete Standorte sind zum Beispiel in der Garderobe, in der Nähe des Ein- und Ausgangs, auf dem Weg zu den Toiletten oder in Bereichen, die Gästen während ihrem Besuch ins Auge fallen.

Die Auswahl

Die Auswahl hängt ganz von Ihrem Restaurant oder Hotel ab. Ein Angebot, das sich auf regionale Spezialitäten bezieht ist besser, als  Massenware die es überall zu kaufen gibt. Ebenso sollte das Produkt den Gast an Ihr Haus erinnern, denn so sind Sie dem Gast auch dann noch ganz nah, wenn dieser schon wieder zu Hause ist.

Folgendes ist für den Verkauf geeignet:

  • Regionale Weine und Schnäpse
  • dekorative Artikel, die mit Ihrem Haus in Beziehung gebracht werden können
  • Raumdüfte, wenn diese auch im Haus verwendet werden
  • Selbstgemachte Marmeladen und Gewürzmischungen (Gesetzliche Vorgaben beachten)
  • Spezialitäten, die für Sie Produziert werden, eventuell mit Ihrem Logo

Gesetzliche Vorgaben bei Eigenproduktionen/ MHD

Sollten Sie Waren aus eigener Produktion verkaufen, müssen Sie einige gesetzliche Vorschriften beachten.
Jede Packung muss mit folgenden Informationen gekennzeichnet werde:

  • Ihrem Firmennamen und der Anschrift
  • Namen des Produktes
  • Menge in der Packung
  • Inhaltsstoffe, beginnend mit dem Hauptbestandteil, in absteigender Reihenfolge.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Allergene Zusatzstoffe

Habt Ihr bereits Erfahrung mit Verkaufsvitrinen gemacht?

Bild: hogapr

Wird der Feinschmecker „Aufsteiger-Koch des Jahres“ ein Traubianer?

Magazin „Feinschmecker“ ruft zum 28. Mal zur Wahl des deutschen Aufsteiger-Kochs des Jahres auf:

Nominierung von Florian Stolte, Küchenchef der Restaurants „Köhlerstube“ und „Bauernstube“ im Hotel Traube Tonbach. Drei von insgesamt sechs Kandidaten entstammen der Talentschmiede Traube Tonbach im Schwarzwald.

Baiersbronn-Tonbach (wg) – Der Countdown läuft. Sechs Köche von Berlin bis Bayern konkurrieren im Herbst um einen begehrten Titel. In der aktuellen Ausgabe des renommierten Magazins „DER FEINSCHMECKER“ wird Deutschlands bester Nachwuchs-Koch des Jahres 2012 gesucht. Die Leser sind aufgerufen per Postkarte (zu finden in der aktuellen Ausgabe Heft 10/Oktober 2012) oder im Internet unter
www.aufsteiger-des-jahres.de abzustimmen.

Besonders hervorzuheben ist, dass drei der sechs nominierten Kandidaten der Talentschmiede im Nordschwarzwald, dem Hotel Traube Tonbach in Baiersbronn, entstammen. Florian Hartmann (Chef im Restaurant „Philipp Soldan“; Hotel Sonne) und Thomas Schanz (selbstständig im Restaurant „schanz.restaurant.hotel“) haben ihre Kochlehre in der Traube absolviert. Auch Florian Stolte begann seinen Berufsweg mit einer Ausbildung in der Traube Tonbach und arbeitete dann unter anderem bei Harald Wohlfahrt in der Schwarzwaldstube (Hotel Traube Tonbach), bei KochArt (Zürs am Arlberg, Österreich) und in der Vila Joya (Albufeira, Portugal). Seit März 2012 führt er erfolgreich die Restaurants „Köhlerstube“ und „Bauernstube“ im Hotel Traube Tonbach.

Dies ist nur ein Beweis dafür, dass allerhöchste Qualität und Perfektion im Hotel Traube Tonbach nicht nur für die Gäste aus aller Welt an erster Stelle steht – auch die Ausbildung von Nachwuchskräften wird in Deutschlands führendem Ferien- und Feinschmeckerhotel seit vielen Jahren groß geschrieben. Das renommierte Haus, geführt von Familie Finkbeiner, fühlt sich besonders den jungen Menschen und Berufseinsteigern verpflichtet.

Mit großer Vorfreude erwartet das gesamte Traube-Team das Ergebnis. Die Stimmen werden bis zum 26. Oktober 2012 aufgenommen und danach ausgewertet. Wer das Rennen macht, wird sich kurzfristig zeigen – die Wahrscheinlichkeit, dass es ein „Traubianer“ wird, liegt immerhin bei 50 Prozent.

Foto: Florian Stolte – Hotel Traube Tonbach

Mit Bett+Bike mehr Gäste locken

Radtouristen geben im Schnitt pro Tag und Person 70 Euro aus. Ein Drittel der Radurlauber verfügt über ein Haushaltseinkommen von mehr als 3.000 Euro. Von dieser spannenden Zielgruppe profitieren bereits rund 5.300 Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Campingplätze in 3.500 Orten in Deutschland: Sie haben sich schon als fahrradfreundlicher Bett+Bike-Betrieb vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) zertifizieren lassen.

Bei „Bett+Bike“ kann jeder Gastbetrieb mitmachen, der die ADFC-Mindestkriterien erfüllt. Die Betriebe müssen für Fahrräder einen sicheren Abstellplatz, eine Trockenmöglichkeit für Kleidung sowie Werkzeug für kleinere Reparaturen anbieten. „Bett+Bike“-Gäste sind zudem auch für nur eine Nacht willkommen und erhalten am nächsten Morgen ein kräftiges, vitales Frühstück.

Von der Bett+Bike-Auszeichnung profitieren die Betriebe gleich mehrfach. Sie werden in das jährlich erscheinende bundesweite Übernachtungsverzeichnis „Bett+Bike – Fahrradfreundliche Gastbetriebe in Deutschland“ aufgenommen. Wer seinen Urlaub plant, kann bequem seine Unterkünfte suchen, nach Bundesländern und Ortsnamen sortiert. Dazu gibt es alle wichtigen Infos zu den Gastgebern: Neben Adresse, Telefonnummer und Internetseite nennt „Bett+Bike“ Zimmerzahl, Ausstattung, Entfernung zum Radfernweg und Preise.

Sämtliche Betriebe sind auch im Internet unter www.bettundbike.de in einer Online-Datenbank gelistet. Radurlauber können darin ihre Unterkünfte nach Städtenamen, Lage an einem Radfernweg oder einer „touristischen Region“ suchen.

Mit vielen Navigationsgeräten können Nutzer sämtliche Gastbetriebe als Points of Interest (POI) auf ihr Gerät laden – und sich dann per GPS einfach und zuverlässig zum nächstgelegenen Hotel, zur Pension oder zum Campingplatz leiten lassen. Die ADFC-iPhone-App „ADFC-mobil“ enthält alle Bett+Bike-Betriebe entlang der Strecke als POI. Auch die direkte Kontaktaufnahme zur Buchung der gewünschten Unterkunft ist möglich. Im ADFC-Tourenportal und in den Internet-Radroutenplanern einiger Bundesländer sind die Bett+Bike-Betriebe markiert.

Für den direkten Vertrieb des gedruckten Verzeichnisses an Radreisende nutzt der ADFC rund 35 Radreisemessen, 80 ADFC-Geschäftsstellen und Veranstaltungen der 400 ADFC-Kreisverbände. Eine Übersicht der „Bett+Bike“-Kriterien und Anmeldeformulare für Betriebe gibt es im Internet auf www.bettundbike.de oder über die ADFC-Infoline 0421/34629-0.

Die Anmeldeunterlagen je Bundesland und die Kosten finden Sie unter diesem Link.

Logo: Bett+Bike

Ein Hausprospekt ist kein Flyer

Die meisten Hotels haben einen Hausprospekt. Hochglanzbilder und informative Texte präsentieren das Hotel für interessierte Gäste. Häufig sind auch Preislisten dabei, die dem Gast fast alle Fragen beantworten. Diese Prospekte werden Gästen auf Anfrage zugesendet oder auch direkt im Hotel überreicht.

Von Hotelgästen habe ich erfahren, dass sie in einem benachbarten Hotel nach einem Hausprospekt gefragt haben. Der Mitarbeiter an der Rezeption überreichte den Prospekt, drehte sich um und verschwand im Büro. Er dachte wohl, er hat den Wunsch erfüllt.

Weit gefehlt! Die potenziellen Hotelgäste waren vom Verhalten des Mitarbeiters so enttäuscht, dass sie sich entschlossen, nicht in diesem Hotel zu buchen!

Der erste Eindruck

Gerade Gäste, die extra ins Hotel kommen, um sich einen Hausprospekt mitzunehmen, kann man mehr bieten. Wenn es die Zeit zulässt sollte sich ein Mitarbeiter intensiv um den interessierten Gast kümmern. Ein Hausprospekt kann keinem Gast die Atmosphäre eines Hotelzimmers wiederspiegeln. Gerade diesen Gästen sollte man ein oder zwei Zimmer zeigen, um dem Gast einen Einblick zu gewähren. Diese freundliche Aufmerksamkeit bleibt dem Gast in Erinnerung und der Buchung steht nichts mehr im Wege.

Deshalb: Ein lieblos überreichter Hausprospekt kann dem Hotel mehr schaden als nützen!

Foto: hogapr

Eine kleine Zeitreise – Die Jugendherberge

Ursprünglich hatte ich einen Artikel geplant, der die Unterschiede oder Schnittpunkte zwischen einer Jugendherberge und einem Hotel beschreibt. Durch Zufall hatte ich die Möglichkeit, zwei Tage in einer Jugendherberge zu verbringen. Daher möchte ich den Artikel jetzt etwas anders angehen.

Voraussetzung, um in einer Jugendherberge unter zu kommen, ist die Mitgliedschaft im deutschen Jugendherbergswerk. Der Mitgliedsbeitrag liegt zwischen 12,50 Euro für Jugendliche und 21.- Euro pro Jahr für Erwachsenen und Familien. Damit hat man Zugang zu 530 Jugendherbergen in Deutschland und 4.500 Jugendherbergen weltweit. Die Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerkes sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Begrüßung bei der Anreise war sehr freundlich, auch Informationen zur Umgebung, wie Veranstaltungen und mögliche Ausflugsziele gehörten dazu. Unser Zimmer erinnerte mich an eine Klassenfahrt aus meiner Kindheit. Wir hatten ein Zimmer mit Doppelstockbetten, die wir auch gleich selbst beziehen mussten. Wer sich auf dem Zimmer einen Fernseher, ein Telefon oder ein Radio wünscht wird enttäuscht, denn diese Geräte gehörten nicht zur Ausstattung. Auch ein Fön im Bad sucht man vergeblich. Das Bad befand sich auf dem Flur und war mit Dusche und WC ausgestattet. Wir hatten Glück, dass wir die Einzigen waren, sonst hätten wir das Badezimmer teilen müssen. In manchen Jugendherbergen soll es das Bad aber auch im Zimmer geben.

Zwischen 18 Uhr und 19 Uhr gab es Abendessen. Wir hatten Halbpension gebucht, das im Rahmen eines Buffets aufgebaut war. Getränke wie Tee oder Wasser waren inklusive. Es gab ein Salatbuffet, eine Suppe, einen Hauptgang und Brot mit verschiedenem Aufschnitt. Somit war für jeden etwas dabei.
Als eine Gruppe Jugendlicher im Speisesaal ein Lied anstimmte und andere mitgesungen haben, fühlte ich mich das zweite Mal an meine Jugend erinnert. Nach dem Essen hat jeder sein Geschirr selbst abgeräumt und den Tisch abgewischt.

In der Jugendherberge gibt es reichlich Möglichkeiten, damit sich kleine und große Kinder wohl fühlen. Ob Spielezimmer für die ganz kleinen oder Gesellschaftsspiele und Flipperautomaten für die größeren war alles dabei. Im Freien gab es Tischtennisplatten, einen Fußballplatz und ein Badmintonfeld.
Im Keller stand ein Getränkeautomat und einer für kleine Snacks. Im Untergeschoss gab es eine kleine Bar mit warmen Snacks und sehr leckeren Cocktails.

Bei der Abreise mussten die Betten wieder abgezogen und die Bettwäsche in einen Container an der Rezeption gebracht werden. Auch beim Auschecken wurden wir über Feste in der Umgebung informiert und sehr freundlich verabschiedet.

Fazit: Es war ein sehr schöner Kurzurlaub, den ich sehr gerne auch mal wiederholen könnte. Wer ein Hotel erwartet, wird enttäuscht sein, doch wer ein schönes Abenteuer oder eine Reise in die eigene Kindheit erleben möchte, der ist hier genau richtig!

Fotos: hogapr

Übernachtungssteuer teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.

Die Revisionsklägerinnen betreiben Hotels in Trier und Bingen am Rhein. Beide Städte erheben nach ihren Satzungen eine sog. Kulturförderabgabe für entgeltliche Übernachtungen in ihrem Stadtgebiet. Die Normenkontrollanträge gegen die Satzungen sind bei dem Oberverwaltungsgericht erfolglos geblieben. Auf die Revisionen hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteile des Oberverwaltungsgerichts geändert und die Satzungen für unwirksam erklärt.

Die Kulturförderabgabe auf Übernachtungen ist eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a GG. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts erfassen Aufwandsteuern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die darin zum Ausdruck kommt, dass die Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf (Konsum) über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht. Diese Voraussetzung liegt zwar vor bei entgeltlichen Übernachtungen aus privaten, insbesondere touristischen Gründen. Sie fehlt aber bei entgeltlichen Übernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind. Solche Übernachtungen dienen bei einer wertenden Betrachtung nicht der Verwendung, sondern der Erzielung von Einkommen und unterliegen daher nicht der Aufwandbesteuerung.

Eine Aufwandsteuer darf darüber hinaus einer bundesgesetzlich geregelten Steuer nicht gleichartig sein. Die Aufwandsteuern für privat veranlasste Übernachtungen sind nach einer Gesamtbewertung nicht als gleichartig mit der Umsatzsteuer anzusehen. Zwar weisen sie Ähnlichkeiten mit der Umsatzsteuer auf, unterscheiden sich jedoch von ihr erheblich: Sie erfassen den Steuergegenstand „Entgelt für Übernachtung“ nur in einem Teilbereich (private Übernachtung) und werden nach den hier angegriffenen Satzungen nur zeitlich begrenzt für vier bzw. sieben zusammenhängende Übernachtungstage erhoben, während die Umsatzsteuer alle Lieferungen und sonstigen Leistungen des Unternehmers betrifft und ohne eine derartige zeitliche Grenze anfällt. Die Satzungen sehen einen Steuerpauschalbetrag vor, während die Umsatzsteuer sich nach einem Hundertsatz vom Übernachtungsentgelt berechnet; zudem wird die Übernachtungssteuer anders als die Umsatzsteuer nur von Erwachsenen erhoben.

Die Satzungen sind gleichwohl nicht nur teilweise, sondern in vollem Umfang unwirksam, weil sie nicht teilbar sind. Es fehlt jegliche Regelung, wie berufsbedingte Übernachtungen von privaten zu unterscheiden sind und wie entsprechende Angaben kontrolliert werden sollen. Das führt zur Ungewissheit über die Besteuerungsvoraussetzungen, die auch nicht für eine Übergangszeit hingenommen werden kann.

BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11 – Urteile vom 11. Juli 2012