Schlagwort-Archive: Gehalt

Wissenswertes rund ums Weihnachtsgeld

(lifePR) (Düsseldorf, 22.11.2016) Wer bekommt eigentlich Weihnachtsgeld? Wie hoch fällt die Sonderzahlung aus? Muss ich es versteuern? Ist Weihnachtsgeld das 13. Gehalt? ARAG Experten haben Wissenswertes zum zusätzlichen Geldsegen des Arbeitgebers zusammengetragen.

weihnachtsgeldWas ist eigentlich das Weihnachtsgeld?

Rechtlich gesehen ist es ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt. In den meisten Unternehmen wird es im November mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt. Wie der Name schon verrät, war es ursprünglich vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen. Genauer betrachtet ist das Thema Weihnachtsgeld aber recht komplex. Und über die Summe des Weihnachtsgeldes, wann genau es gezahlt wird und ob Sie überhaupt Weihnachtsgeld erhalten, entscheidet einzig und allein Ihr Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien.

Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt: Was ist der Unterschied?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Denn für viele Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld eben auch ein 13. Monatsgehalt – aber aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede. Das Weihnachtsgeld ist oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die keinen Entgeltcharakter hat. Das 13. Monatsgehalt ist dagegen regelmäßig einvertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung. So weit so gut. Im Falle einer Kündigung vor Jahresende jedoch würde das 13. Gehalt in diesem Fall anteilig auf das Kalenderjahr verteilt und ausgezahlt. Weihnachtsgeld hingegen müssen Sie möglicherweise sogar zurückzahlen, wenn Sie das Unternehmen verlassen.

Bekommt jeder Arbeitnehmer Weihnachtsgeld?

Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es leider nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verankert ist. Ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft. Die gute Nachricht: Jeder Arbeitnehmer kann Weihnachtsgeld bekommen, egal, ob er Vollzeit arbeitet, teilzeitbeschäftigt ist oder einen Minijob hat. Auch Azubis gehen nicht leer aus. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten. Ein besonderer Fall ist die betriebliche Übung. Zahlt Ihr Arbeitgeber beispielsweise über mehr als drei Jahre in Folge ohne Freiwilligkeitsvorbehalt das Weihnachtsgeld, so können Sie Rechtsansprüche stellen. Denn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers werden durch die betriebliche Übung verpflichtende Leistungen.

Wie viel Weihnachtsgeld ist normal?

Es gibt keine Pauschale oder einen Prozentsatz, den Sie anwenden können, um die Höhe des Weihnachtsgeldes zu berechnen. Schließlich entscheidet Ihr Arbeitgeber oder der Tarifvertrag über die Höhe Ihres Weihnachtsgeldes. Zahlreiche Angestellte erhalten ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zu ihrem Gehalt im November. Das ist oft aber auch schon die Höchstgrenze. Faktoren, die generell die Höhe des Weihnachtsgeldes beeinflussen können, sind die Branche, in der Sie arbeiten, das Unternehmen und die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit.

Wie wird das Weihnachtsgeld versteuert?

Die Summe des Weihnachtsgeldes sehen Sie meistens auf Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung im November. Es wird auf Ihren Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen. Auf das Weihnachtsgeld sind Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben zu zahlen.

Weitere Texte zum Arbeitsrecht unter
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Bild: hogapr

BGN-Beiträge sinken um bis zu 3,65 Prozent

(lifePR) (Mannheim, ) Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat in seiner Sitzung am 4. April 2013 die Umlagerechnung für das Jahr 2012 beschlossen. Wiederholt konnte der Beitragsfuß (2010: 0,433/2011: 0,423) gesenkt werden und beträgt nunmehr 0,406. Je nach Lohnsumme bedeutet das für die Unternehmen eine Beitragssenkung von bis zu 3,65 Prozent. Die Senkung ist durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren zustande gekommen. So stieg etwa die Lohnsumme (Löhne und Gehälter der Mitarbeiter aus den zur BGN gehörenden Gewerbezweigen) um 4,7 Prozent, gleichzeitig ging der Aufwand für Unfallentschädigungen um gut 2 Millionen Euro zurück.

Fälligkeit der Beiträge 2012: Spätestens 15. Mai 2013

Der Versand der Beitragsbescheide an die rund 260.000 Unternehmen ist bereits erfolgt. Bis zum 15. Mai 2013 müssen die Beiträge für das Jahr 2012 bezahlt werden, die Vorschüsse für das laufende Jahr werden zum 15.5. und zum 15.11.2013 fällig. Freiwillig Versicherte müssen den gesamten Beitrag zum 15.5.2013 zahlen.

Informationen zur Beitragsberechnung, zum Versicherungsschutz und allen BGN-Leistungen gibt es im Internet unter www.bgn.de. Fragen zum aktuellen Beitragsbescheid beantwortet das Service-Center unter 0621/4456-1581 (Mo.-Do. von 7-17 Uhr, Fr. 7-16 Uhr).

Foto: hogapr

Die Selbsteinschätzung für Mitarbeiter ist sehr wichtig

Karriere: Sicherer Bürosessel oder Schleudersitz?
Die Streichung von Arbeitsplätzen, Stellenabbau, Mehrarbeit und Gehaltsverzicht sind überall an der Tagesordnung. Wie wertvoll ist der einzelne Mitarbeiter für seinen Arbeitgeber? Ist sein Produktivnutzen für das Unternehmen über die Zeit konstant gestiegen? Die VON BONIN Personalberatung hat auf Basis ihrer Erfahrung im Karriere Coaching einen Selbst-Test entwickelt. Er ermöglicht die persönliche Standortbestimmung und will vor einem unverhofften Jobverlust schützen. Der Selbsttest sollte mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Ziel ist es, den Arbeitnehmer aus der Sicht seines Arbeitgebers zu betrachten, um Alarmsignale für einen Arbeitsplatzverlust frühzeitig wahr zu nehmen.

Wer bremst, verliert!
In zahlreichen Fällen haben freigesetzte Mitarbeiter meist nicht die innerbetrieblichen und konjunkturellen Anzeichen erkannt – auf die Kündigung folgt der Schock. Denn allzu häufig vertreten viele die Auffassung „Mir kann nichts passieren. Mein Arbeitgeber braucht mich doch.“ Viele erfolgreiche und erfahrene Mitarbeiter bauen auf ihre Lebens- und Berufserfahrung. Im Falle betrieblicher Krisen ziehen die meisten häufig nicht in Betracht, dass eventuell auch ihr eigener Stuhl wackeln könnte. Dabei ist es wichtig, weit vor einem tatsächlichen Arbeitsplatzverlust aktiv zu werden – und es zu bleiben. Mit jedem Tag des Wartens wird die Ausgangssituation im Arbeitsmarkt schwächer. Denn wer auf die lukrative Abfindung wartet, statt sich aus ungekündigter Position nach einem neuen Job umzusehen, braucht vermutlich bald mehr Geld, als er bekommt. Selbstanalyse ist gefragt: Welchen Produktivnutzen liefert der Mitarbeiter seinem Betrieb? Was tun beim Karriere Crash? Wie ist es um das momentane persönliche Netzwerk, den Kontakt zu Entscheidern anderer Unternehmen sowie Headhuntern bestellt? Je besser die Kontakte, desto weicher wird die Landung im Falle eines Sturzes von der Karriere-Leiter.

Der Selbsttest hilft, den eigenen Marktwert zu erkennen – ob für eine Verhandlung im derzeitigen Unternehmen oder eine neue Bewerbung.

Fragen beantwortet Ihnen gerne Albrecht v. Bonin,
VON BONIN Personalberatung, Gelnhausen.
Telefon 06051 4828-0,

info@von-bonin.de
www.von-bonin.de

Foto: ©Albrecht von Bonin